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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Der ganz große Etikettenschwindel
Mitarbeiterbeteiligung
Von Franz Kersjes

Die Gewinne der Unternehmen sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen – die Löhne und Gehälter der abhängig Beschäftigten dagegen real gesunken. Das bestätigt eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Die realen Nettolöhne gingen der Studie zufolge zwischen 2004 und 2007 um insgesamt 3,5 Prozent zurück. Die Unternehmen haben ihre Gewinne im selben Zeitraum um 10,4 Prozent gesteigert. Vor allem ärmere Menschen sind die Verlierer.

Immer ärmer: Immer mehr Geringverdiener

So mussten besonders Geringverdiener von 1995 bis 2006 Einbußen beim Realeinkommen um 14 Prozent erfahren. Die Niedriglohnbeschäftigung hat rapide zugenommen. Inzwischen gehören schon 6,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu dieser Gruppe. Jeder siebte Vollzeitbeschäftigte arbeitet bereits für einen Niedriglohn. Dabei handelt es sich um durchaus befähigte Menschen; denn drei von vier Niedriglöhnern haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.  


Da hat die 'Bild' mal Recht!
Foto: Hans-Dieter Hey


Trotz eines dreijährigen wirtschaftlichen Aufschwungs ist die Situation vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch schlechter als zuvor. Lediglich wenige Berufsgruppen haben ihre Einkommenssituation spürbar verbessern können. So erhalten die knapp 150.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland mit Zustimmung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) 10 Prozent mehr. Rein rechnerisch führt das zu einem Honorarzuwachs von mehr als 16.000 Euro je niedergelassenem Arzt. Bezahlen müssen die insgesamt 2,7 Milliarden Euro die Versicherten; ihnen steht eine  Beitragserhöhung von etwa 0,28 Prozentpunkten ins Haus.   

Wundertüte Mitarbeiterbeteiligung...
 

Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD):
1. Amtshandlung: Arbeitsschutz abbauen
2. Amtshandlung: Hartz IV verschlimmern
Foto: SPD
Die Bundesregierung will nun die Kluft zwischen steigenden Firmengewinnen und den Einkommensverlusten bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn der Unternehmen verringern. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) spricht von einem „Startschuss für mehr Gerechtigkeit“. Das Gesetzespaket von Union und SPD sieht verschiedene Instrumente vor, über die Beschäftigte zur Teilhabe an den Unternehmensgewinnen kommen sollen: Vom nächsten Jahr an soll sich die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent erhöhen, also von 72 auf 80 Euro jährlich. Solche Beteiligungen können Belegschaftsaktien oder Genussscheine sein. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, steigt von 17.900 (Verheiratete 38.500) Euro auf 20.000 (40.000) Euro; damit wird der Kreis der Berechtigten minimal vergrößert. Außerdem sind statt der bisherigen 135 Euro künftig 360 Euro im Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, sofern diese Summe in die Mitarbeiterbeteiligung fließt.  


Am Gewinn beteiligt, aber nichts zu sagen:
Viele Arbeitnehmerarbeitgeberlein
Foto: S. Hofschlaeger/pixelio
Außerdem sollen über eine Änderung des Investmentgesetzes neue Mitarbeiter-Fonds eingeführt werden. Mit ihnen können sich Beschäftigte künftig indirekt an mehreren Unternehmen einer Branche beteiligen. Die neue Fondskategorie, die von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird, unterliegt allerdings engen Anlagegrenzen. So müssen nach einer Anlaufphase von zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in das Unternehmen investiert sein, dessen Mitarbeiter in den Fonds einzahlen. Die restlichen 25 Prozent dürfen gestreut in anderen Aktien, Anleihen oder am Geldmarkt angelegt werden. Jeder Beteiligungsgroschen steckt demnach zu drei Vierteln in nur einem Unternehmen, an dem dessen Mitarbeiter über den Fonds zwar am Gewinn beteiligt sein sollen, allerdings nicht mitbestimmen dürfen. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens hängt also nach wie vor von der Qualität des Managements ab. Eine Verpflichtung für Betriebe, die Mitarbeiterbeteiligung einzuführen, wird es auch nach dem neuen Gesetz nicht geben.   

... bedeutet Verlust auf Rechte
 
Die wachsende Unzufriedenheit abhängig Beschäftigter mit ihrer Einkommensentwicklung wollen viele Politiker also dadurch auffangen, dass sie eine Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Gewinnen der Unternehmen in Aussicht stellen. Damit wird die unausgesprochene Erwartung verbunden, dass sich die Belegschaften noch stärker für „ihre“ Firma einsetzen. Die Motivation der „Teilhaber“ soll steigen! Verzichte auf tarifliche Rechte sollen mit steigenden Gewinnerwartungen leichter fallen. Aber woher werden die Unternehmen das Geld für die Beteiligung ihrer Beschäftigten nehmen? Im Regelfall werden sie sich das über Kostensenkungen, besonders durch Lohnkürzungen, wieder herein holen.  


Beschäftigte bevorzugen Schutzrechte | Quelle: Hans-Böckler-Stiftung



Es geht nicht etwa um zusätzliche Einkommen für die Beschäftigten aus Kapitalvermögen. Vielmehr geht es um eine sehr geringe Gewinnbeteiligung an Stelle von Lohn. Ein Teil des Lohns wird nämlich nicht ausbezahlt, sondern ins jeweilige Unternehmen investiert, oder er wandert in einen  überbetrieblichen Vermögensfonds. Die Beschäftigten finanzieren auf die-
sem Weg ihre Beteiligung am Unternehmensgewinn selbst. Es geht lediglich um Lohnumwandlung. Es wird auf Lohn verzichtet, den die oder der Beschäftigte vielleicht nie wieder sieht.  Durch eine Kapitalbeteiligung tragen die Beschäftigten nicht nur das Arbeitsplatzrisiko wie bisher, sondern auch noch das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens mit; denn sie haben keinerlei Einfluss auf Unternehmensentscheidungen. Geht dann noch die Firma pleite, ist auch das eingezahlte Geld weg. Ein „Startschuss für
mehr Gerechtigkeit“, wie Arbeitsminister Scholz (SPD) das Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung nennt, ist das nun wirklich nicht.  
 
Es gibt noch einen weiteren Grund, dieses Gesetz abzulehnen und durch Aufklärung zu bekämpfen: Jeder Belegschaft, die sich auf diese Mitarbeiterbeteiligung einlässt, droht die Spaltung in zwei Gruppen. Die einen würden Entlassungen für ein notwendiges Übel halten, um die erwartete Gewinnbeteiligung zu erreichen, die anderen, ohne Mitarbeiterbeteiligung,
würden darunter leiden. Solidarität wird dadurch zerstört. (HDH)

Online-Flyer Nr. 164  vom 17.09.2008

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