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Arbeit und Soziales
Widerstand gegen Verwaltungsterror vorerst erfolgreich
Klagen lohnt sich
Von Hans-Dieter Hey

Seit Julie Engel aus Hamburg Hartz IV bekommt, fragt sie sich, was sie diesem Land nur angetan hat, denn sie hat sich nichts vorzuwerfen. Seit zwei Jahren wird sie von der Hamburger ARGE traktiert, ihre Kosten für die Wohnung zu senken oder umzuziehen. Den „Stiefeltretern" in der Verwaltung kam es dabei offensichtlich auf die gültige Rechtslage nicht so sehr an. Nun ist Julie Engel krank und vielleicht erwerbsgemindert.


Julie Engel vor der Hamburger ARGE
Foto: privat
Bei „Steinway & Sons" – erinnert sich die im Grunde lebenslustige 50jährige gern – habe sie Musikalienhändlerin gelernt. In guten Zeiten sei sie noch mit begeistertem Herzen und vollem Engagement in ihrem Beruf tätig gewesen. In der letzten Firma immerhin 21 Jahre lang, das schaffe kaum noch jemand. Denn heute sei man „ratz fatz" draußen. Dann – 2001 – war auch für sie Schluss, als die Pleite kam.

Seit 18 Jahren ist ihr Stadtteil ihre Heimat, dort hat sie ihr soziales Umfeld. In der 59- Quadratmeter- Wohnung mit zwei Zimmern wohnt sie seit 12 Jahren und fühlt sich dort wohl. Das sollte sich nach der Vorstellung der ARGE Hamburg bald ändern. Im März 2006 erhielt Julie Engel ein unfreundliches Schreiben mit der Aufforderung, die Mietkosten zu senken. Notfalls auch durch Umzug.

Die 59 Quadratmeter seien für eine Person zu viel, der Gesetzgeber gewähre ihr nach den Hartz-Regelungen nur 45 Quadratmeter. Doch ob es diese Wohnungen in Hamburg überhaupt gibt und ob sie zudem frei sind, hat die ARGE in keiner Weise interessiert. Auch zu teuer sei die Wohnung. Man würde ihr nur die gesetzlich vorgesehen 318 Euro im Monat gewähren. Wer den Mietspiegel von Hamburg kennt, weiß: Dafür bekommt man allenfalls 25 Quadratmeter Wohnung – und auch die gibt es am Markt selten genug. Sie solle trotzdem gefälligst auf Wohnungssuche gehen und die Erfolge oder Misserfolge dieser Suche der Arbeitsagentur nachweisen. Die Kosten für diese Suche müsse sie aber aus der Regelleistung selbst bezahlen.


Wohnungssituation Erwerbsloser 1932...

Der Realitätsverlust der Hamburger ARGE gipfelte darin, dass Julie Engel ohne weitere individuelle Prüfung des Sachverhalts der Lebensunterhalt um den vermeintlich überhöhten Mietanteil auf 285 Euro heruntergekürzt wurde. Ihr blieben nur noch 9,50 Euro am Tag für Ernährung, Getränke, Strom, Kleidung, Fahrtkosten, Telefon, Reparaturen, Neubeschaffung, Renovierung, Bewerbungen, Kontogebühren usw. Selbst dass ihr Vermieter die Miete um 33 Euro pro Monat senken wollte, um sie als Mieterin nach so langer Zeit zu behalten, interessierte die hartherzigen Verwaltungstäter der Hamburger ARGE wenig. Der Streit in der Sache, wegen der ganze Ämter und Gerichte jahrelang bemüht werden, geht um 45,79 Euro. Wer den „Blaumilchkanal" von Ephraim Kishon kennt, weiß, wovon hier die Rede ist.


"Luxusplatte fürs Existenzminimun"
Der Spiegel  vom 7. Januar
Vielleicht „darf" sie eines Tages in eins der neuen Internierungslager ziehen, wenn eine derzeit im Osten der Republik überlegte Idee bundesweit Schule machen sollte. Dort denkt man sich – nach Auskunft des Spiegel vom 7. Januar – die „Luxusplatte" fürs Existenzminimun aus. Eine Konferenz gab es bereits 1929 – um den Brösencrash vom 24. Oktober herum – mit dem Thema „Die Wohnung für das Existenzminimum", an der auch der Architekt Le Corbusier und der Bauhaus-Gründer Walter Gropius teilnahmen. Na, wer sagt's denn, dass es nicht funktioniert mit dem Luxus in Armut.

Bis dahin hat Julie Engel hoffentlich weiterhin Glück mit der Einschaltung eines Anwalts. Sie klagte, und gehörte damit zu den neuen 80.000 Klägern im Jahr 2006. Von allen Sozialgerichtsprozessen zu Hartz IV waren bisher rund 40 Prozent erfolgreich – vorerst auch der von Julie Engel. Ihre ARGE wurde verdonnert, die komplette Miete bis Februar 2007 zu übernehmen. Doch durch die ganze Aufregung war sie inzwischen psychisch deutlich angeschlagen und empfand die Hartz-IV-Regelungen zusätzlich zu der belastenden Erwerbslosigkeit nur noch als staatlichen Terror. Unterstützung – das heißt Förderung – hatte sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit überhaupt nicht erfahren.

Als „Kundin" ihrer ARGE machte sie die inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Einschränkungen geltend, denn Umzugsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit waren nun deutlich eingeschränkt. Jetzt liegen die Gutachten von zwei Ärzten vor, die eindringlich vor den auftretenden Folgeschäden warnen. Doch ohne dass man auf ihren Zustand Rücksicht nahm, kam bald die nächste Drohung - nämlich dass die ARGE den Unterhalt gänzlich streichen wolle, falls sie die Untersuchung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur behindere. „Vorgeschobene Gründe" wurden ihr vorgeworfen. Inzwischen sammelten sich bei ihr Berge von Anträgen, Widersprüchen, Bescheiden und Schreiben, die sie nicht gewohnt war und die sie nicht mehr in Ruhe lassen.


... und Internierungsallüren der deutschen Politik 2008
Quelle: R. Milewski – la bora


Julie Engel stellte sich der amtlichen medizinischen Untersuchung. Doch unbeirrt ging der Hartz-IV-Terror weiter. Während der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für sechs Monate Erwerbsunfähigkeit feststellte, bestand ihr persönlicher Ansprechpartner auf vollständiger Erwerbsfähigkeit und Umzugsfähigkeit. Bald war ein erneuter Antrag auf Arbeitslosengeld II fällig. Die amtliche Antwort dürfte nicht überraschen: Ihr wurde erneut die Kürzung der Regelleistung um die vermeintlich zu hohe Miete beschieden – sogar bei erfolgloser Wohnungssuche. Ignoriert hatte die ARGE, dass inzwischen mehrfach in Widersprüchen und Schreiben auf Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des Verwaltungsverfahrens hingewiesen wurde.

Wer weiß, was aus Julie Engel geworden wäre, hätte sie nicht einen Arbeitslosenhilfe-Verein angesprochen und einen Anwalt eingeschaltet, getreu nach den Worten Berthold Brechts: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Für ein Jahr wird sie nun im Wege eines Deals erst mal in Ruhe gelassen. Denn da – so die ARGE nun – „wäre wohl einiges schief gelaufen”. Dafür solle sie aber ihre Klage zurück nehmen und auf eine Anzeige wegen Körperverletzung und Nötigung verzichten. Der Verwaltungsterror war ja nicht spurlos an ihr vorüber gegangen. Wir werden demnächst weiter über Julie Engel berichten, denn sie ist kein Einzelfall. Hamburg ist überall. (HDH)

Online-Flyer Nr. 130  vom 23.01.2008

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