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Medien
Neuorganisation des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der Gebühren gefordert
CDU-Basis gegen GEZ und ÖRR
Von Gerrit Wustmann
Laut Schmidt, der gleichzeitig Sprecher der "Bundesinitiative der CDU-Mitglieder gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte" und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Scheuern-Lindscheid im Saarland ist, fließt mehr als die Hälfte der der ca. 6 Milliarden Euro Gebührengelder, die allein der ARD jährlich zur Verfügung stehen, in Verwaltungsaufwendungen. Das Gebührensystem habe keine Akzeptanz in der Bevölkerung und sei somit undemokratisch, weshalb die Organisation die Einrichtung eines „bürgerlichen Kontrollrates“ vorschlägt - zugunsten von demokratischer Mitbestimmung, vor allem aber für Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Beides kann man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bisher kaum vorwerfen. Was ihm hingegen von der CDU-Basis vorgeworfen wird, ist mangelnde Selbstkritik, sowie mangelnde Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.

Schwarzseher
Quelle: www.schwarzseher.de
Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft notwendig
Das nun veröffentlichte 22-seitige Papier „Konzept für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk Deutschlands“ ist der bisher heftigste Angriff auf die bestehenden Strukturen. So wird gleich zu Anfang festgelegt, dass der ÖRR die Grundversorgung gewährleisten muss, indem er die Bereiche „Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Bildung und Forschung, Sport, sowie Unterhaltung“ gleichgewichtig abdeckt. Außerdem: „Neben Hörfunk- und Fernsehangebot sind dritte Säulen nicht zulässig“ – eine klare Absage an Rundfunkgebühren für Computer und Handys, da das Onlineprogramm nicht zu den ursprünglichen Aufgaben im demokratischen Informationsauftrag des ÖRR zählt. Der Grund für diese Festlegung sei der, dass der Begriff der „Grundversorgung“ bisher nicht eindeutig definiert wurde, was für die Reform des Rundfunkstaatsvertrags von 2006 aber unerlässlich sei. Einen Definitionsvorschlag liefert das Papier gleich mit und entzieht sich so möglichen Angriffen, die mangelnde Auseinandersetzung mit der Problematik zum Inhalt hätten haben können. Wichtig ist der Gruppe auch die strikte Unabhängigkeit des ÖRR von staatlichem oder wirtschaftlichem Einfluss.
Als nächstes wird die Beschränkung auf einen zentralen Fernsehsender, sowie einen Radiosender, die beide auch Ableger haben dürfen, festgelegt. Der Fernsehsender soll „digital verschlüsselt“ werden und „werbefrei“ senden. Kleinere Sender sollen vom Kontrollrat überprüft und gegebenenfalls privatisiert oder aufgelöst werden, wenn sie für die Grundversorgung nicht relevant sind. Im Falle der sogenannten „Neuen Medien“ sollen die ÖRR-Angebote grundsätzlich nur noch verschlüsselt angeboten werden dürfen – diese Überlegungen zielen darauf ab, die Absurdität im bestehenden Gebührensystem abzuschaffen, nach dem jeder Besitzer von Empfangsgeräten zu zahlen hat, ganz gleich, ob er das Programm in Anspruch nimmt oder nicht.
Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich „zur Deckung des Aufwandes, der sich aus der Veranstaltung der Radio- und Fernsehprogramme und des übrigen publizistischen Angebots ergibt“, verwendet werden. An dieser Stelle bleibt das Papier leider zu ungenau. Zwar käme dem Kontrollrat die Aufgabe zu, die ordnungsgemäße Finanzierung zu überwachen, die Details müssten aber sehr genau definiert werden. (Die NRhZ wird in einer der kommenden Ausgaben darüber berichten, wie sorglos die ÖRR mit ihrem Budget umgehen, die Redaktion)

GEZ-Hauptgebäude in Köln
Quelle: www.gez.de
Statt GEZ „Empfangsgebührenverwaltung“
Schlussendlich soll die in Teilen der Bevölkerung negativ besetzte GEZ durch eine „Empfangsgebührenverwaltung“ (EGV) ersetzt werden, die sich „hälftig aus Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Kontrollrates“ zusammensetzen soll. Im Gegensatz zur GEZ soll es der EGV nicht gestattet sein, auf Drittdaten, etwa die der Einwohnermeldeämter, zuzugreifen, womit der Datenschutz maßgeblich erhöht würde. Hauskontrollen durch Gebührenbeauftrage soll es nicht mehr geben – durch die Programmverschlüsselung würden sie ohnehin ihre Grundlage verlieren. Ebenso soll eine Kündigungsverweigerung, wie sie von zahlreichen GEZ-Kunden immer wieder berichtet wird, unzulässig sein.
Das Programm ist mutig, vor allem aber ist es logisch und folgerichtig. Ob und wie erfolgreich seine eventuelle Umsetzung sein wird, bleibt abzuwarten. Mit heftiger Gegenwehr seitens des ÖRR und der GEZ ist zu rechnen. (PK)
Online-Flyer Nr. 112 vom 12.09.2007
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Neuorganisation des öffentlich rechtlichen Rundfunks und der Gebühren gefordert
CDU-Basis gegen GEZ und ÖRR
Von Gerrit Wustmann
Laut Schmidt, der gleichzeitig Sprecher der "Bundesinitiative der CDU-Mitglieder gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Empfangsgeräte" und Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Scheuern-Lindscheid im Saarland ist, fließt mehr als die Hälfte der der ca. 6 Milliarden Euro Gebührengelder, die allein der ARD jährlich zur Verfügung stehen, in Verwaltungsaufwendungen. Das Gebührensystem habe keine Akzeptanz in der Bevölkerung und sei somit undemokratisch, weshalb die Organisation die Einrichtung eines „bürgerlichen Kontrollrates“ vorschlägt - zugunsten von demokratischer Mitbestimmung, vor allem aber für Transparenz und Wirtschaftlichkeit. Beides kann man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bisher kaum vorwerfen. Was ihm hingegen von der CDU-Basis vorgeworfen wird, ist mangelnde Selbstkritik, sowie mangelnde Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.

Schwarzseher
Quelle: www.schwarzseher.de
Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft notwendig
Das nun veröffentlichte 22-seitige Papier „Konzept für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk Deutschlands“ ist der bisher heftigste Angriff auf die bestehenden Strukturen. So wird gleich zu Anfang festgelegt, dass der ÖRR die Grundversorgung gewährleisten muss, indem er die Bereiche „Politik, Wirtschaft, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Bildung und Forschung, Sport, sowie Unterhaltung“ gleichgewichtig abdeckt. Außerdem: „Neben Hörfunk- und Fernsehangebot sind dritte Säulen nicht zulässig“ – eine klare Absage an Rundfunkgebühren für Computer und Handys, da das Onlineprogramm nicht zu den ursprünglichen Aufgaben im demokratischen Informationsauftrag des ÖRR zählt. Der Grund für diese Festlegung sei der, dass der Begriff der „Grundversorgung“ bisher nicht eindeutig definiert wurde, was für die Reform des Rundfunkstaatsvertrags von 2006 aber unerlässlich sei. Einen Definitionsvorschlag liefert das Papier gleich mit und entzieht sich so möglichen Angriffen, die mangelnde Auseinandersetzung mit der Problematik zum Inhalt hätten haben können. Wichtig ist der Gruppe auch die strikte Unabhängigkeit des ÖRR von staatlichem oder wirtschaftlichem Einfluss.
Als nächstes wird die Beschränkung auf einen zentralen Fernsehsender, sowie einen Radiosender, die beide auch Ableger haben dürfen, festgelegt. Der Fernsehsender soll „digital verschlüsselt“ werden und „werbefrei“ senden. Kleinere Sender sollen vom Kontrollrat überprüft und gegebenenfalls privatisiert oder aufgelöst werden, wenn sie für die Grundversorgung nicht relevant sind. Im Falle der sogenannten „Neuen Medien“ sollen die ÖRR-Angebote grundsätzlich nur noch verschlüsselt angeboten werden dürfen – diese Überlegungen zielen darauf ab, die Absurdität im bestehenden Gebührensystem abzuschaffen, nach dem jeder Besitzer von Empfangsgeräten zu zahlen hat, ganz gleich, ob er das Programm in Anspruch nimmt oder nicht.
Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich „zur Deckung des Aufwandes, der sich aus der Veranstaltung der Radio- und Fernsehprogramme und des übrigen publizistischen Angebots ergibt“, verwendet werden. An dieser Stelle bleibt das Papier leider zu ungenau. Zwar käme dem Kontrollrat die Aufgabe zu, die ordnungsgemäße Finanzierung zu überwachen, die Details müssten aber sehr genau definiert werden. (Die NRhZ wird in einer der kommenden Ausgaben darüber berichten, wie sorglos die ÖRR mit ihrem Budget umgehen, die Redaktion)

GEZ-Hauptgebäude in Köln
Quelle: www.gez.de
Statt GEZ „Empfangsgebührenverwaltung“
Schlussendlich soll die in Teilen der Bevölkerung negativ besetzte GEZ durch eine „Empfangsgebührenverwaltung“ (EGV) ersetzt werden, die sich „hälftig aus Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Kontrollrates“ zusammensetzen soll. Im Gegensatz zur GEZ soll es der EGV nicht gestattet sein, auf Drittdaten, etwa die der Einwohnermeldeämter, zuzugreifen, womit der Datenschutz maßgeblich erhöht würde. Hauskontrollen durch Gebührenbeauftrage soll es nicht mehr geben – durch die Programmverschlüsselung würden sie ohnehin ihre Grundlage verlieren. Ebenso soll eine Kündigungsverweigerung, wie sie von zahlreichen GEZ-Kunden immer wieder berichtet wird, unzulässig sein.
Das Programm ist mutig, vor allem aber ist es logisch und folgerichtig. Ob und wie erfolgreich seine eventuelle Umsetzung sein wird, bleibt abzuwarten. Mit heftiger Gegenwehr seitens des ÖRR und der GEZ ist zu rechnen. (PK)
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