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Arbeit und Soziales
Freiheitsentzug auch in Altenheimen, Jugendhilfe und Psychiatrie
Willkür in rechtsfreien Räumen
Von Helmut Pollähne

Jugendliche in Wuppertal werfen der Polizei vor, bei und nach Festnahmen in der Nacht vom 9. auf den 10. März 2007 misshandelt worden zu sein. Wissenschaftler und Journalisten berichten aber auch, dass die Menschenrechte alter und kranker Menschen systematisch und alltäglich mit Füßen getreten werden. Unabhängige und demokratisch verankerte Kontrollstrukturen könnten zum ihrem Schutz beitragen. Helmut Pollähne beklagt im Namen des "Komitee für Grundrechte und Demokratie", dass Deutschland drauf und dran ist, "die Chance zum Aufbau eines unabhängigen Kontrollsystems zu verspielen, wenn nicht gezielt zu hintertreiben". Die Redaktion.

Dr. iur. Helmut Pollaehne
Dr. Helmut Pollähne
Foto: privat


Mehrere Hunderttausend Menschen betroffen

In zahlreichen gesellschaftlichen Teilbereichen wird Menschen die Freiheit entzogen: Nicht nur im Justizvollzug und bei der Polizei, woran viele zuerst denken mögen, sondern auch in der Psychiatrie, in Altenheimen, in der Jugendhilfe etc. Schätzungsweise werden jederzeit mehrere Hunderttausend Menschen (1) in Deutschland an sogenannten „Orten der Freiheitsentziehung“ festgehalten – Tendenz steigend, ebenso die Tendenz zur Überbelegung und zu damit einhergehenden Spannungen, Konflikten, zusätzlichen Restriktionen...

An diesen Orten sind Menschenrechte – jenseits des (bisweilen langwierigen oder gar unbefristeten) Entzugs der Freiheit – strukturell und individuell bedroht und werden immer wieder auf vielfältige Weise verletzt. Mit ihrem Hang zur totalen Institution beschneiden freiheitsentziehende Einrichtungen den Betroffenen – ungeachtet der jeweiligen Unterbringungsgründe wie Selbst- oder Fremdgefährdung, Schuld, Fluchtgefahr etc. – etwa das Recht auf Außenkontakte (Besuche, Ausgänge), Kommunikation (Brief- und Telefonverkehr) und Information (elektronische und Printmedien), unterwerfen sie weitergehenden Freiheitseinschränkungen oder Disziplinierungen, verweigern ihnen Selbst- und Mitbestimmung, unterlaufen Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten etc. Vieles davon ist gesetzlich abgesichert und wird ansatzweise juristisch kontrolliert, und dennoch existiert zusätzlich ein bedenkliches Ausmaß von Willkür in rechtsfreien Räumen: Immer wieder gibt es Berichte über unmenschliche und erniedrigende Zustände und Behandlungen.

Demokratisch verankerte Kontrollstrukturen notwendig

Zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte von Gefangenen, Verwahrten, Untergebrachten, Festgenommenen, Heiminsassen etc. braucht es neben staatlichen Aufsichtsbehörden und gerichtlichen Rechtsschutzinstanzen zusätzliche unabhängige und demokratisch verankerte Kontrollstrukturen. Vereinzelte Ansätze dazu sind vorhanden (s.u.), Deutschland ist aber drauf und dran, die Chance zum Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung eines unabhängigen Kontrollsystems zu verspielen, wenn nicht gezielt zu hintertreiben:

Am 20. September 2006 hat die Bundesrepublik endlich das „Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention“ der Vereinten Nationen (OPCAT) unterzeichnet. „Endlich“, denn das Protokoll lag seit seiner Verabschiedung durch die UN-Vollversammlung am 18. Dezember 2002 bereits mehr als drei Jahre zur Unterzeichnung aus: Dass ausgerechnet Deutschland sich lange außerstande sah, die Konvention zeitnah zu unterzeichnen, drohte zu einem handfesten diplomatischen Skandal zu werden! Hintergrund waren anhaltende Auseinandersetzungen in der Bundesregierung und insbesondere mit den Bundesländern über die Umsetzung des OPCAT – einige Länder waren und sind kaum bereit, die sich aus dem Zusatzprotokoll ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen auch tatsächlich zu erfüllen:

UN-Anti-Folter-Konvention auch umsetzen!

Das OPCAT zielt darauf ab, die Folterprävention weltweit zu stärken, indem insbesondere sogenannte „nationale Präventionsmechanismen“ installiert werden, die – nach dem Vorbild des „Komitee zur Verhütung von Folter“ des Europarats (CPT) – dezentral dazu beitragen sollen, Verstößen gegen das absolute Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vorzubeugen. Die Arbeit des CPT der vergangenen knapp 20 Jahre gibt Anlass zur Hoffnung, dass dies ein Erfolg versprechender Ansatz zur Stärkung der Menschenrechte an Orten der Freiheitsentziehung und zur Prävention unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen ist.

Dies sehen einige Bundesländer anders: Solcher „nationaler Präventionsmechanismen“ bedürfe es nicht, denn erstens gebe es hier sowieso keine Folter, zweitens solle das alles möglichst nichts kosten und drittens existierten bereits hinreichend gleichwertige Kontrollstrukturen. Der erste Punkt bedarf keines Kommentars, der zweite Punkt ist schlicht peinlich, der dritte Punkt aber verblüfft: bestehende gleichwertige Kontrollstrukturen in den Bereichen Justizvollzug, Psychiatrie, Polizei, Altenheime ...? Allenfalls ansatzweise sind im psychiatrischen Versorgungssystem Kontrollinstitutionen erkennbar, die als „nationale Präventionsmechanismen“ durchgehen könnten, nämlich die sogenannten. „Besuchskommissionen“: Nähere Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass sie sowohl hinsichtlich ihrer rechtlichen Ausgestaltung als auch in ihrer praktischen Umsetzung sehr zu wünschen übrig lassen. (2)

Der Bundesregierung droht eine offizielle Rüge der UN

In einem ziemlich faulen Kompromiss haben sich Bund und Länder nun auf eine Konstruktion verständigt, die deutlich unterhalb dessen liegt, was man im Sinne des OPCAT gerade noch als Minimallösung bezeichnen könnte: Eine bei der kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden angesiedelte Geschäftsstelle, die frühestens Anfang 2008 für vier (!) ehrenamtliche Mitglieder einer Länderkommission (3) die Arbeit aufnehmen soll bei der Koordination und Supervision von zumeist überhaupt nicht existierenden dezentralen „Präventionsmechanismen“ für zahllose Orte der Freiheitsentziehung in 16 Bundesländern mit Hunderttausenden Betroffener.

Wie die Bundesregierung dies dem zuständigen Unterausschuss des UN-Menschenrechtsausschusses (der am 19. Februar 2007 in Genf seine Arbeit aufgenommen hat) als Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem OPCAT anzeigen will, ohne rot zu werden, bleibt ihr Geheimnis – sie riskiert damit nicht nur weiteren diplomatischen Ansehensverlust in der internationalen Menschenrechtspolitik, sondern auch eine offizielle Rüge. (4)

Durchsetzung der Menschenrechte nicht länger blockieren!

Was aber zweifellos schwerer wiegt: Hier wird mit durchsichtigen bis peinlichen Argumenten eine Chance vertan, die Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte an den Orten der Freiheitsentziehung in Deutschland zu stärken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung und Verantwortung aus dem OPCAT, die sie nicht unter Verweis auf das föderale System an die Länder delegieren kann, umfassend gerecht zu werden und auf Bundesebene menschenrechtlich effektive Mechanismen zur Prävention von Folter und unmenschlichen und erniedrigenden Zuständen und Behandlungen im Freiheitsentzug einzurichten! Und wir fordern die Länder auf, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und solches nicht länger zu blockieren!


(1) Verlässliche Zahlen für das Bundesgebiet existieren nur in Einzelbereichen (z.B. Justizvollzug), in anderen Bereichen (insb. Heime) gibt es nicht einmal Landeszahlen (zumal von einem erheblichen Dunkelfeld im Bereich der sog. „unterbringungsähnlichen Maßnahmen“ auszugehen ist) – das ist bereits Teil des Problems: Der Bund ist sich noch nicht einmal über die Dimensionen seiner völkerrechtlichen Verantwortung im Klaren!
(2) Vgl. insgesamt die Detailstudien in dem vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegeben Sammelband „Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland“, erscheint voraussichtlich Ende April 2007 in Berlin!
(3) Ein zusätzlicher Bundesbeauftragter soll lediglich für Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (bei Bundeswehr und Bundespolizei) zuständig sein.
(4) Dass offiziell ein Aufschub beantragt werden soll, ist schon peinlich genug, denn auch damit steht Deutschland ziemlich alleine da! Die Geschäftsstelle soll mit einem Etat von gerade einmal € 200.000,- ausge­stattet werden (Personal-, Sach-, Reisekosten etc.): Geringschätzung in Zahlen!


Dr. iur. Helmut Pollähne (geb. 1959) ist seit 2001 wissenschaftlicher Assistent am Bremer Institut für Kriminalpolitik (BRIK) der Universität Bremen, verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“ und Mitglied im Vorstand des Komitee für Grundrechte und Demokratie


Online-Flyer Nr. 87  vom 21.03.2007

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