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Lokales
Protestbrief der Kölner Erwerbslosen in Aktion wegen ARGE-Verstößen
Bankvollmacht und Kontoauszüge
Von KEA e.V.
Sehr geehrter Frau Bredehorst,
sehr geehrter Herr Welters,
wir protestieren entschieden gegen das als schikanös zu bewertende Gebaren der ARbeitsGEmeinschaften nach § 44b, Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (ARGE), deren Tätigkeit unter Ihren amtlichen Verantwortungsbereich fällt.
Konkret wenden wir uns ausdrücklich gegen die Forderungen an Alg2-Empfänger/-innen, ohne konkrete und begründete Verdachtsmomente Kontoauszüge der letzten Monate lückenlos und ungeschwärzt per Post zur Speicherung in den Akten der ARGE einzusenden und darüber hinaus eine "Bankvollmacht" unterschreiben zu lassen.
Die in § 60 (SGB II) festgelegte Mitwirkungspflicht der Betroffenen bezieht sich auf Tatsachen zur Feststellung der Bedürftigkeit. Hierzu kann es erforderlich sein, aktuelle Kontoauszüge zur Einsicht vorzulegen. Die Aufforderung, generell ungeschwärzte Auszüge oder Kopien derselben abzugeben oder einzusenden, ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2, GG).
Das Erwirken einer Bankvollmacht, mit der Begründung, fehlerhafte Überweisungen der ARGE eigenmächtig rücküberweisen zu lassen, ist definitiv kein Bestandteil der Mitwirkungspflicht, da es die Tatsachen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht berührt. Auch hier wird gegen geltendes Recht verstoßen, da die §§ 44 - 50, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Regelung enthalten.
Wir fordern Sie auf, im Rahmen Ihrer Amtspflicht unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die genannten rechtswidrigen Praktiken der ARGE eingestellt werden. Ihrer baldigen Stellungnahme sehen wir entgegen!
Mit freundlichen Grüßen
Die KEAs e.V.
Lesen Sie hierzu auch den Brief der ALG 2-Empfängerin Sandra Steup
Online-Flyer Nr. 74 vom 12.12.2006
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Protestbrief der Kölner Erwerbslosen in Aktion wegen ARGE-Verstößen
Bankvollmacht und Kontoauszüge
Von KEA e.V.
Sehr geehrter Frau Bredehorst,
sehr geehrter Herr Welters,
wir protestieren entschieden gegen das als schikanös zu bewertende Gebaren der ARbeitsGEmeinschaften nach § 44b, Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (ARGE), deren Tätigkeit unter Ihren amtlichen Verantwortungsbereich fällt.
Konkret wenden wir uns ausdrücklich gegen die Forderungen an Alg2-Empfänger/-innen, ohne konkrete und begründete Verdachtsmomente Kontoauszüge der letzten Monate lückenlos und ungeschwärzt per Post zur Speicherung in den Akten der ARGE einzusenden und darüber hinaus eine "Bankvollmacht" unterschreiben zu lassen.
Die in § 60 (SGB II) festgelegte Mitwirkungspflicht der Betroffenen bezieht sich auf Tatsachen zur Feststellung der Bedürftigkeit. Hierzu kann es erforderlich sein, aktuelle Kontoauszüge zur Einsicht vorzulegen. Die Aufforderung, generell ungeschwärzte Auszüge oder Kopien derselben abzugeben oder einzusenden, ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2, GG).
Das Erwirken einer Bankvollmacht, mit der Begründung, fehlerhafte Überweisungen der ARGE eigenmächtig rücküberweisen zu lassen, ist definitiv kein Bestandteil der Mitwirkungspflicht, da es die Tatsachen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht berührt. Auch hier wird gegen geltendes Recht verstoßen, da die §§ 44 - 50, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), eine durch den Gesetzgeber vorgegebene Regelung enthalten.
Wir fordern Sie auf, im Rahmen Ihrer Amtspflicht unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die genannten rechtswidrigen Praktiken der ARGE eingestellt werden. Ihrer baldigen Stellungnahme sehen wir entgegen!
Mit freundlichen Grüßen
Die KEAs e.V.
Lesen Sie hierzu auch den Brief der ALG 2-Empfängerin Sandra Steup
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