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Aktueller Online-Flyer vom 03. Mai 2024  

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Lokales
BAYER AG ehrt den IG Farben-Kriegsverbrecher Fritz ter Meer
Am Allerheiligen-Tag
Von Philipp Mimkes und Peter Kleinert

Der BAYER-Konzern verweigert weiterhin eine öffentliche Distanzierung von dem in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrecher Fritz ter Meer. Im Gegenteil: ausgerechnet am Allerheiligen-Tag ließ das Unternehmen an ter Meers Grab in Krefeld zum wiederholten Mal einen Kranz aufstellen.

Fritz ter Meer geboren 1884, war seit 1926 Vorstandsmitglied der IG Farben. Während des Zweiten Weltkriegs war er verantwortlich für den Aufbau des IG Farben-Werks in Auschwitz, in dem rund 30.000 Zwangsarbeiter den Tod fanden. Im Nürnberger IG-Farben-Prozess wurde ter Meer im Juli 1948 wegen Versklavung und Plünderung zu sieben Jahren Haft verurteilt, aber bereits nach vier Jahren wieder entlassen. In seinen Vernehmungen hatte ter Meer geäußert, den Zwangsarbeitern in Auschwitz III-Monowitz sei ja kein besonderes Leid zugefügt worden, "da man sie ohnedies getötet hätte". Nach seiner Haftentlassung wurde ter Meer Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER. Nach seinem Tod 1967 benannte die AG eine Stiftung zur Förderung von Studierenden in "Fritz-ter-Meer-Stiftung".

Fritz ter Meer bei seiner Vernehmung in Nürnberg
Fritz ter Meer bei seiner Vernehmung in Nürnberg


Die milden Urteile im Nürnberger IG FARBEN-Prozeß gegen ter Meer - und andere IG Farben Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder wie Heinrich Bütefisch, Carl Krauch, Georg von Schnitzler - sieht die BAYER-Firmengeschichte als zu hoch an. Sich schnell noch des Beistandes der gesamten Innung versichernd, kommentiert sie die siebenjährige Haftstrafe für Fritz ter Meer so: "In der Industrie war man bestürzt über dieses Urteil. Man wußte, dass ter Meer kein Nazi gewesen war."  

Unter dieser Voraussetzung konnte die BAYER AG natürlich auch in diesem Jahr wieder - am Allerheiligen-Tag - auf dem Friedhof von Krefeld ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden öffentlich ehren, indem sie vor seinem pompösen Familiengrab einen Kranz abstellten ließ. Nicht weit entfernt von diesem Platz hatte der IG-Farben-Konzern mit dem Wehrwirtschaftsführer und NSdAP-Mitglied ter Meer als Vorstandsmitglied für seine Uerdinger Niederlassung für 3.000 Reichsmark das 107.000 Quadratmeter große Grundstück des traditionellen jüdischen Friedhofs nach der Wannsee-Konferenz zur "Endlösung der Judenfrage" problemlos "erworben". Nach jüdischem Glauben bedeutet diese "Arisierung" des Friedhofs, ohne eine Exhumierung der Leichen vorgenommen zu haben, eine fortwährende Grabschändung.

BAYER-Ehrung für Kriegsverbrecher
BAYER-Ehrung für Kriegsverbrecher
Foto: Herbert Steeg



Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: "Es ist unerträglich, dass der BAYER-Konzern einen Kriegsverbrecher wie Fritz ter Meer ehrt und sich zur selben Zeit weigert, die Opfer und ihre Nachfahren angemessen und gerecht zu entschädigen. BAYER muss sich seiner Mitverantwortung für die Terrorherrschaft der Nazis, für Krieg und Zwangsarbeit stellen." Köhler-Schnura erinnert daran, dass internationale Proteste und eine Reihe von Prozessen in den USA zwar BAYER (und andere deutsche Konzerne) zwangen, sich ihrer verbrecherischen Nazi-Vergangenheit zu stellen. Aber statt Reue, Einsicht und Wiedergutmachung schufen die Firmen in Geheimabsprachen mit der Bundesregierung die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", mit deren Hilfe die Opfer mit beschämenden Brosamen abgefunden wurden. Die Coordination bleibe dabei: Es gibt für BAYER und andere Konzerne keinen Schlussstrich. Die Opfer von Zwangsarbeit, Menschenversuchen und anderen Verbrechen in Konzernverantwortung sowie ihre Nachkommen müssten angemessen entschädigt werden.

Mehr unter www.cbgnetwork.org/1688.html und im NRhZ-Filmclip "Der würgende Tod"

Online-Flyer Nr. 70  vom 14.11.2006

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