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Inland
Volkssolidarität: Nachteile bei Rentenansprüchen vermeiden
Fristen für Ex-DDR-Bürger verlängern
Von Christel Mertens
Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, in Berlin zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/2385). "Damit Nachteile bei der Berechnung des Rentenanspruchs vermieden werden" könnten, müssten die Versicherten noch ausreichend Möglichkeiten haben, ihre Rentenkonten zu klären. Deshalb wäre es bei der großen Anzahl ungeklärter Konten richtig, die Aufbewahrungsfrist mindestens um ein Jahr zu verlängern. Bundesregierung und die Regierungen der neuen Länder und Berlins sollten dazu im Interesse der Betroffenen eine schnelle Klärung herbeiführen, forderte Niederland.
Trotz umfangreicher Informations- und Aufklärungsarbeit rechnet nämlich die Deutsche Rentenversicherung Bund für Ende 2006 mit insgesamt 1,3 Millionen ungeklärten Versicherungskonten von Versicherten in den neuen Bundesländern. Dabei seien die ungeklärten Konten der Versicherten, die in die alten Länder verzogen sind (2,54 Millionen zwischen 1991 und 2004), noch nicht einmal berücksichtigt. Die Klärung der Rentenkonten sei jedoch eine wichtige Voraussetzung, um Rentenansprüche zu sichern. Dazu werden Nachweise benötigt, die in vielen Fällen bei den von den Ländern beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren erhältlich sind, die Lohnunterlagen von DDR-Betrieben und -Einrichtungen aufbewahren. Die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen soll jedoch zum 31.12.2006 enden.
Die Rentenversicherungsträger sollten nach Ansicht der Volkssolidarität die Versicherten noch direkter ansprechen. "Dazu sollte geprüft werden, den betroffenen Personenkreis auch ausdrücklich nochmals anzuschreiben." Niederland kündigte an, dass die Volkssolidarität ebenfalls verstärkt dafür werben wolle, mehr Versicherte in den neuen Ländern zur Klärung ihrer Rentenkonten zu veranlassen.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt, es sei "vorrangig eine Obliegenheit der Betroffenen selbst", sich um eine Kontenklärung zu bemühen und die ordnungsgemäße Erfassung ihrer Beschäftigungszeiten in den Unterlagen der Rentenversicherung sicherzustellen. Viele Betroffene hätten bisher auf die Hinweise und Aufforderungen der Rentenversicherung zur Kontenklärung nur sehr zögerlich oder gar nicht reagiert, heißt es in der Antwort weiter..
Online-Flyer Nr. 59 vom 29.08.2006
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Volkssolidarität: Nachteile bei Rentenansprüchen vermeiden
Fristen für Ex-DDR-Bürger verlängern
Von Christel Mertens
Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, in Berlin zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/2385). "Damit Nachteile bei der Berechnung des Rentenanspruchs vermieden werden" könnten, müssten die Versicherten noch ausreichend Möglichkeiten haben, ihre Rentenkonten zu klären. Deshalb wäre es bei der großen Anzahl ungeklärter Konten richtig, die Aufbewahrungsfrist mindestens um ein Jahr zu verlängern. Bundesregierung und die Regierungen der neuen Länder und Berlins sollten dazu im Interesse der Betroffenen eine schnelle Klärung herbeiführen, forderte Niederland.
Trotz umfangreicher Informations- und Aufklärungsarbeit rechnet nämlich die Deutsche Rentenversicherung Bund für Ende 2006 mit insgesamt 1,3 Millionen ungeklärten Versicherungskonten von Versicherten in den neuen Bundesländern. Dabei seien die ungeklärten Konten der Versicherten, die in die alten Länder verzogen sind (2,54 Millionen zwischen 1991 und 2004), noch nicht einmal berücksichtigt. Die Klärung der Rentenkonten sei jedoch eine wichtige Voraussetzung, um Rentenansprüche zu sichern. Dazu werden Nachweise benötigt, die in vielen Fällen bei den von den Ländern beauftragten Archiv- und Dokumentationszentren erhältlich sind, die Lohnunterlagen von DDR-Betrieben und -Einrichtungen aufbewahren. Die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen soll jedoch zum 31.12.2006 enden.
Die Rentenversicherungsträger sollten nach Ansicht der Volkssolidarität die Versicherten noch direkter ansprechen. "Dazu sollte geprüft werden, den betroffenen Personenkreis auch ausdrücklich nochmals anzuschreiben." Niederland kündigte an, dass die Volkssolidarität ebenfalls verstärkt dafür werben wolle, mehr Versicherte in den neuen Ländern zur Klärung ihrer Rentenkonten zu veranlassen.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt, es sei "vorrangig eine Obliegenheit der Betroffenen selbst", sich um eine Kontenklärung zu bemühen und die ordnungsgemäße Erfassung ihrer Beschäftigungszeiten in den Unterlagen der Rentenversicherung sicherzustellen. Viele Betroffene hätten bisher auf die Hinweise und Aufforderungen der Rentenversicherung zur Kontenklärung nur sehr zögerlich oder gar nicht reagiert, heißt es in der Antwort weiter..
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