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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Inland
Weil er ein Plakat mit Polizistenfotos ins Netz stellte
Staatsschutzbeamte verhaften
"verrückten Kommunisten"
Von Peter Kleinert

Sein Oberbürgermeister bezeichnete ihn kurz vor der Bundestagswahl 2005 als "verrückten Kommunisten" und bekam deshalb Ärger mit dem Landgericht. Jetzt wurde das offenbar allzu unbequeme Düsseldorfer PDS/Linke Liste-Ratsmitglied Frank Laubenburg von zwei Beamten des Politischen Kommissariats in seiner Wohnung verhaftet. Angeblich, weil er auf seiner homepage im Jahr 2002 ein Plakat mit der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte veröffentlicht hatte, auf dem bei einer Demonstration fotografierte Polizisten zu erkennen waren.

Um aus der Haft entlassen zu werden, musste Frank Laubenburg am vergangenen Donnerstag erst einmal 4.500 Euro zahlen - für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten -wegen des Plakats. Laubenburg schildert den polizeilichen Übergriff in seiner Wohnung so: Am Donnerstagvormittag hätten ihn "zwei Mitarbeiter des Polizeilichen Staatsschutzes Düsseldorf in meiner Privatwohnung aufgesucht. Sie wollten mit mir darüber sprechen, dass ich einer Vorladung des Staatsschutzes zu einer Zeugenvernehmung in einem Ermittlungsverfahren nicht gefolgt sei und fragten, ob ich in diesem Verfahren nicht doch aussagen wolle."

Frank Laubenburg - fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Frank Laubenburg - fordert
Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Foto: NRhZ-Archiv


Er habe dies abgelehnt, "da niemand zu Aussagen beim Polizeilichen Staatsschutz verpflichtet sei, und weil er überdies "für die Auflösung dieser geheimdienstähnlichen Struktur eintrete. Darauf hin erwähnten die Mitarbeiter des Staatsschutzes, dass sie "da noch etwas" hätten. Es läge ein Haftbefehl mit Fahndung eines Berliner Amtsgerichts vor, ich sei vorläufig festgenommen und müsse mitkommen.

Auf dem Präsidium war mir ein Telefonat mit einer Rechtspflegerin des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten möglich, die folgendes mitteilte: Es läge gegen mich ein Vollstreckungshaftbefehl vor, weil ich "flüchtig" sei, und mir ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz nicht habe zugestellt werden können. Die Mitarbeiter des Polizeilichen Staatsschutzes haben daraufhin bei einer Datenabfrage beim Einwohnermeldeamt meinen Namen nicht finden können und bezeichneten dies als "merkwürdig", da meine Daten wenige Wochen vorher noch gespeichert gewesen seien. Daraufhin hat sich ein Mitarbeiter des Staatsschutzes beim Einwohnermeldeamt telefonisch erkundigt und dort erfahren, dass ich sehr wohl unter meiner Adresse gemeldet, also nicht "flüchtig" bin." Laubenburg will nun einen Rechtsanwalt beauftragen, sich mit dem Einwohnermeldeamt zu beschäftigen.

Zum Strafbefehl selbst erklärt der PDS-Stadtverordnete: "Im Jahre 2002 habe ich ein Plakat mit der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf meiner homepage veröffentlicht. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte einen Strafbefehl, weil die dort abgebildeten Polizisten (alle im Dienst abgelichtet) nicht hätten abgebildet werden dürfen. Gegen diesen Strafbefehl habe ich form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Kurz nachdem ich die Ladung zu einem anberaumten Verhandlungstermin erhalten hatte, erhielt ich eine termin-identische Ladung zu einem mehrtägigen Prozess in Düsseldorf und habe daraufhin das Amtsgericht Tiergarten um eine Verlegung des Termins gebeten. Das war bis heute mein Kenntnisstand in dieser Angelegenheit."


Karikatur: Kostas Koufogiorgos


Laubenburg schaffte es, die 4.500 Euro für den Berliner Strafbefehl beizubringen, will sich aber für das zur Zeit rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts "um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und um eine erneute Verhandlung bemühen." Denn: "Es lag immer in meinem Interesse, gerichtlich klären zu lassen, ob Polizisten während eines dienstlichen Einsatzes fotografiert und diese Fotos veröffentlicht werden dürfen. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit, nicht für eine Straftat."

Während seiner Anwesenheit im Polizeipräsidium, so Laubenburg, hätten ihm die Staatsschutzbeamten "wiederholt Fragen zu meinem politischen Engagement und zu meiner Biographie gestellt." Außerdem auch Fragen zu genau dem oben erwähnten Vorgang, zu dem er als Zeuge geladen worden war.

Im Jahr 2002, in dem Laubenburg sein inkriminiertes Plakat ins Netz stellte, hatten viele Menschen, dazu Organisationen und Parteien in ganz Deutschland dieses Plakat mit der Forderung nach Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte veröffentlicht - auf Internetseiten, Flugblättern. Das Plakat zeigte in Anmutung eines Fahndungsplakats Polizisten im rüden Antidemonstrations"dienst" und forderte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.

Laut Christiane Schnura, Bezirksvertreterin  der PDS/Linke Liste in Düsseldorf, wurden zahlreiche Menschen deswegen verklagt. Begründung: die dort gezeigten Polizisten hätten nicht abgebildet werden dürfen. Schnura nennt Laubenburgs Festnahme einen "Angriff auf alle demokratischen Kräfte dieses Landes. Es ist ein Akt antidemokratischer Einschüchterung, eine Einschränkung demokratischer Rechte und eine Verhöhnung demokratischer Rechtsstaatlichkeit, wenn die durch und durch demokratische Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten zu Prozessen gegen diejenigen führt, die diese Forderung erheben."

Es sei schließlich bekannt, "wie die Polizei mit DemonstrantInnen umgeht. Hier in Düsseldorf erinnern wir uns nur allzu gut an die berüchtigten "Kinderkessel" im Jahr 2001." Die Polizei sei damals nicht davor zurück geschreckt, "13-jährige Kinder stundenlang einzukesseln, festzunehmen, stundenlang in Zellen zu halten, bis auf die Unterwäsche auszuziehen." Davon seien auch zwei ihrer Töchter betroffen gewesen. Die Beschwerdeverfahren vor den Gerichten seien - im Gegensatz zu dem Prozess gegen Laubenburg - bis heute nicht abgeschlossen.

Die Düsseldorfer PDS/Linke Liste bitte um "Solidarität mit dem Stadtrat Frank Laubenburg. Auch materielle Solidarität. Er musste, um aus der Haft entlassen zu werden, einen Strafbefehl von 4.500 Euro begleichen. Das Verfahren wird noch weitere Summen verschlingen." Spenden könnten auf das Konto: Axel Köhler-Schnura, "Solidarität mit Frank Laubenburg" Postbank 18 90 88 850, BLZ 760 100 85 gezahlt werden.

OB Joachim Erwin - darf nicht mehr 'verrückter Kommunist' sagen
OB Joachim Erwin - darf nicht mehr
'verrückter Kommunist' sagen

Foto: NRhZ-Archiv


Richter wie die in Berlin-Tiergarten wären Düsseldorfs OB Joachim Erwin vermutlich in seiner Auseinandersetzung mit Ratsmitglied Frank Laubenburg lieber gewesen als die des Düsseldorfer Landgerichts. Die drohten dem OB jedenfalls mit einer Ordnungsstrafe, wenn er die Bezeichnung "verrückter Kommunist" noch einmal wiederholen sollte. Erwin warf daraufhin den Richtern "seiner Stadt" Justiz vor, sich "für die Öffentlichkeitsarbeit von Kommunisten instrumentalisieren" zu lassen.

Weitere Infos: www.pds-duesseldorf.de


Online-Flyer Nr. 20  vom 30.11.2005

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