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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Lokales
Forschungsprojekt zur Gedenkkultur des Vergessens
Euthanasie-Opfer auf dem Westfriedhof
Von Hans-Detlev von Kirchbach

Zwei Historikerinnen des Kölner NS-Dokumentationszentrums, Gabi Schmitt und Heike Zbick, haben sich mit dem Schicksal der Euthanasie-Opfer befaßt, die auf dem Kölner Westfriedhof begraben liegen. "Euthanasie" - mit diesem griechischen Wort für "schönen Tod" versuchten die Nazis die Brutalität ihres Mordprojekts gegen "lebensunwertes Leben" in einen Akt mitmenschlicher Milde umzulügen. Doch die Ermordung wehrloser kranker Menschen von Staats wegen war Teil eines gnadenlosen Gesellschaftskonzepts und Vorbereitung des Holocaust zugleich. Daran verdiente auf dem Kölner Westfriedhof angemessener erinnert zu werden als bisher, meinen wir und haben Gabi Schmitt und Heike Zbick bei einer Führung über das Gräberfeld der Euthanasie-Opfer begleitet.

"Geisteskranke zunächst allein ins Auge gefaßt, weil bei ihnen Gemeinschaftsleben meist ausgeschlossen. Voraussetzung also 1. unheilbare Geisteskrankheit, 2. unbrauchbar für gemeinschaftliches und produktives Leben." - Es war der Kölner Oberlandesgerichtspräsident Dr. Alexander Bergmann, der sich, ausweislich seiner verräterischen Mitschriftnotiz, am 23. April 1941 bei einer Besprechung aller Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte in Berlin mit seinen Amtskollegen zu einer verbrecherischen Vereinigung verschwor. Zweck dieses kriminellen Geheimzirkels unter der Führung von Justizstaatssekretär Franz Schlegelberger, der aus den führenden Gerichtsjuristen des deutschen Reiches bestand, war die Vertuschung eines staatlich organisierten Massenmordes an unschuldigen und wehrlosen Menschen.

Justiz unterstützte Vernichtungsprogramm

Was der Kölner Gerichtspräsident so eifrig beflissen mitkritzelte, waren die "wissenschaftlichen" Auslassungen des Prof. Dr. Werner Heyde, 41jähriger Ordinarius für Psychiatrie, Direktor der Nervenklinik in Würzburg und SS-Hauptsturmführer. Als langjähriger "Gutachter" für Gestapo und SS und als "Obergutachter" für die "Aktion T4" war Heyde einer der obersten Krankenmörder des Dritten Reiches. Vom Kölner Chefrechtswahrer Bergmann und seinen gleichermaßen verkommenen Kollegen anderswo im "Reich" hatten die "furchtbaren Ärzte" freilich keinerlei Ungemach zu fürchten. Die Justiz trug willig das Vernichtungsprogramm mit, unterstützte durch Verschleierung und Nichtbearbeitung von Strafanzeigen aus der Bevölkerung die "Reinigung" des "Volkskörpers" von "Schad- und Ballastexistenzen".

Gabi Schmitt vom NS-Dokumentationszentrum
Gabi Schmitt vom NS-Dokumentationszentrum
Foto: Hans-Dieter Hey, Arbeiterfotografie



Die nach Schätzung der Forscherinnen Gabi Schmitt und Heike Zbick vom Kölner NS-Dokumentationszentrum wahrscheinlich 2000 Opfer der nazistischen "Euthanasie"-Morde, die auf dem Westfriedhof überwiegend namenlos begraben wurden, hatten von der Justiz dieser Stadt mithin keinerlei Schutz zu erwarten. Und auch nach dem Ende des Nazi-Regimes tat sich namentlich die Kölner Justiz weniger durch Ermittlungseifer und Ahndung der Krankenmorde hervor als vielmehr durch Protektion der Täter und Rechtfertigung der Taten. Worüber noch zu sprechen sein wird. Und die Vertuschung hält in gewisser Weise an - selbst dort, wo man doch eigentlich erwarten sollte, daß den Toten, den Ermordeten, wenigstens die "letzte Ehre" erwiesen wird. Auf dem Westfriedhof, auf dem man die Opfer der Nazi-Eugenik vergrub, läßt man buchstäblich Gras uuml;ber die Verbrechen wachsen, die an ihnen begangen wurden.

Irreführende Inschriften auf Gedenksteinen

Man muß nämlich schon genau wissen, was man sucht, um die Gräberfelder für die Opfer des Naziregimes auf dem Westfriedhof zu finden. Karten und Hinweisschilder geben eher diskrete Auskunft; doch verschweigen sie dem Unkundigen ebenso wie die irreführenden Inschriften der Gedenksteine aus den 60er Jahren, daß hier auch Opfer des staatlichen Mordprogramms gegen "lebensunwertes Leben" verscharrt sind. Gabi Schmitt und Heike Zbick versuchen nun seit etwa zwei Jahren, die Geschichte der in Köln unter die Erde gebrachten "Euthanasie"-Opfer zu erforschen, an die in dieser Stadt nach dem Willen der Offiziellen auch nach 1945 nichts erinnern sollte.

Opfer bis heute nicht entschädigt
Opfer bis heute nicht entschädigt
Foto: Hans-Dieter Hey, Arbeiterfotografie



Ihre bisherigen Ergebnisse bestätigen am Kölner Beispiel, was allgemein schon als Quintessenz der Forschungen und Buchveröffentlichungen namentlich von Ernst Klee einem breiten Publikum bekannt sein müßte: Auch nach dem Ende des NS-Regimes blieb die Ideologie, die dessen Verbrechen an den "Behinderten" überhaupt erst ermöglicht hatte, weithin beherrschend in der öffentlichen Meinung generell und auch unter Medizinern und Juristen im besonderen. Die meisten der "Mediziner ohne Menschlichkeit" und der Juristen der "Erbgesundheitsgerichte" blieben in der BRD unbehelligt, setzten vielmehr ihre Karrieren allzumeist im alten Geist fort. Ein Beteiligter der "Kindereuthanasie", der Münchener Professor Severing, schaffte es beispielsweise, lange Jahre als Präsident der Bundesärztekammer zu amtieren. Und bis heute, so wissen die beiden Historikerinnen zu berichten, sei das Thema Behinderung derart tabuisiert, daß viele Betroffene der nazistischen Terrormaßnahmen und ihre Familien anonym bleiben wollen.

Karikatur
Karikatur: Kostas Koufogiorgos


Zwangsterilisiert zu sein oder ein Opfer der faschistischen Euthanasiemorde in der Familie zu haben, scheint immer noch ein schlimmeres Stigma in dieser Gesellschaft zu sein als an diesem Menschen vernichtenden Staatsterror beteiligt gewesen zu sein. Eine Stigmatisierung, die in der BRD weiterhin zur offiziellen Staatsideologie gehörte, jedenfalls wenn man offizelle Staatsäußerungen wie Gesetzgebung, Verwaltungshandeln und Gerichtsurteile zugrunde legt. So bewertete etwa das Landgericht Köln in einem Urteil vom 25. Oktober 1951 die Opfer der "Euthanasie" als "ausgebrannte Menschen, unter der Tierstufe vegetierende Wesen, die unter der Nullstufe stehen". Schon 1949 urteilte das Hamburger Landgericht, es könne nicht so schlimm gewesen sein, "geistig Tote" umzubringen.

Todesurteile für "unnütze Esser"

Diese von der Nachkriegsjustiz erneut als "Untermenschen" denunzierten "Wesen"  wurden im NS-Staat als "lebensuntüchtig", "minderwertig", "schwachsinnig" oder "asozial" aus der "gesunden Volksgemeinschaft" ausgegrenzt. Denn in der sollten nur die "Starken" und "Tüchtigen" ein Lebensrecht haben. In Mordanstalten wie Hadamar wurden sie umgebracht, zu Tode gespritzt zumeist. Da aber in Deutschland alles seine Ordnung hat, verhängten erst einmal furchtbare Ärzte, die sich nicht als Helfer der Menschen, sondern als Sachwalter der "völkischen Rassehygiene" begriffen, Todesurteile über die "unnützen Esser", die "Ballastexistenzen". Ein Kreuz auf dem "Krankenblatt" bedeutete: Zur Tötung freigegeben- medizinisch verkleideter Massenmord auf der Grundlage infamer "Diagnosen", die sämtlich nur dem Zweck dienten, die Liquidierung der Unerwünschten zu rechtfertigen.

Gras über Verbrechen wachsen lassen
Gras über Verbrechen wachsen lassen
Foto: Hans-Dieter Hey, Arbeiterfotografie



Wie etwa im Falle der Helga S., Jahrgang 1910. Ihre "Abnormität" äußerte sich darin, daß sie eine Vergewaltigung nicht ergeben hinnahm, der sie 1931 zum Opfer gefallen war. In der "Lindenburg", der heutigen Kölner Universitätsklinik, brachte sie als Folge des sexuellen Übergriffs 1932 ein Kind zur Welt. Die Patriarchen-Medizin nahm ihr übel, daß sie sich über die ihr angetane sexuelle und bürokratische Gewalt beklagte und attestierte unter anderem "Erregungszustände" und vor allem "ungeordnetes Verhalten". Sie wurde zwangspsychiatrisiert und nach Galkhausen verschleppt - dem heutigen Langenfeld. Auch dort fiel sie durch Abweichung von ordnungsgemäßem Verhalten auf: Durch häufiges Weinen, durch ständiges Fragen nach dem Kind, das der Vergewaltigten gewaltsam entzogen worden war.

Zu den "therapeutischen Maßnahmen" der Ordnungs-Anstalt gehörte zum Beispiel die so genannte "Packung": Die Widerspenstige wurde nackt mit feuchten Tüchern ans Bett gefesselt. Im September 1933 wurde sie nach Düren in die "Geschlossene" verlegt, im März 1935 auf der Grundlage des nun geltenden Nazirechts zwangssterilisiert. In der Anstalt Johannisthal, in die sie mittlerweile verschubt worden war, diagnostizierte ein Dr. Lewenthal sie als "asozial". Der "Arzt" machte als schweres Krankheitssymptom aus, daß Helga S. kaum zu einer geregelten Beschäftigung zu "gebrauchen" sei. Ein Todesurteil als "Diagnose", eine "Diagnose" als Todesurteil. Helga S'. letzte Station war die berüchtigte Mordanstalt Hadamar. Dort wurde sie 1942 umgebracht, vergast im Alter von 31 Jahren. Ihre Leiche wurde verbrannt, ihre Asche auf dem Westfriedhof verbuddelt. Sie hatte zuviel geweint, sich zuviel beschwert, statt sich klaglos der völkisch gesunden Gewaltordnung zu fügen.

Menschen und ihre Geschichte verschüttet

Vor allem Leute sich wehrten oder unbequem wurden, waren häufig betroffen, betont Gabi Schmitt. Auf dem Westfriedhof werden "Euthanasie"-Opfer wie Helga S. aber wieder unkenntlich gemacht - als eines der "einhundertsiebzehn wehrlose(n) deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" - so die verschleiernde Inschrift eines in den sechziger Jahren von der Stadt Köln aufgestellten Gedenksteins. "Verschleiernd" finden die beiden Kölner Forscherinnen den Gedenktext, weil er in seiner wohlgesetzten Allgemein-Unverbindlichkeit nichts über den konkreten Hintergrund der Verscharrten aussagt, nach den Menschen auch ihre Geschichte verschüttet. Anstelle der historischen Wahrheit suggeriert die Betonung, daß es sich um "deutsche" Opfer handelt, für Uninformierte zudem einen falschen, latent national entlastenden Kontext.

Nicht zufällig erscheint vor dem Hintergrund, daß die Historikerin Zbick gelegentlich gefragt wird, ob sie sich denn auch um die Opfer der alliierten Bombardierung Kölns kümmere. Denn nur allzu gut passen die Art Verdrängung und irreführender Betonung, wie sie der Gedenkstein auf dem Westfriedhof aufweist, auch in die gerade in diesem Jahr wieder aktuell angestimmten deutschen Opferarien. So müssen denn die in der Tat wehrlosesten Opfer des deutschen Mordstaates auch noch zur subtilen Entlastung der deutschen Nationalbilanz herhalten.

Opfer bis heute nicht entschädigt

In solcher Vereinnahmung läßt sich ein bekanntes Muster erkennen: Schuldverneinung und Verantwortungsabwehr um jeden Preis. Und retten, was zu retten ist von der deutschen "Nationalsubstanz". Zu diesem Zweck werden die Opfer von Zwangssterilisierung und Vernichtungspsychiatrie bis heute von Entschädigungen ausgeschlossen. Justiz und Bürokratie der Bundesrepublik verhöhnen sie obendrein mit wohlfeilen Belehrungen, wie etwa der: "Eugenik" und "Rassehygiene", die dem "Erbgesundheitsgesetz" ebenso zugrunde lagen wie dem Massenmordprogramm T4, seien kein "spezifisches NS-Unrecht" gewesen. Denn diese "wissenschaftlichen Anschauungen" hätten sich bereits vor dem NS-Staat und auch in anderen Ländern durchgesetzt. Daraus schlossen die bundesdeutschen Rechtswahrer allerdings nicht auf den grundlegend menschenverachtenden Charakter dieser biologistischen Ideologien. Vielmehr versuchten sie den Rassenwahn des Nazistaates als zeitgemäßen "Stand der Wissenschaft" zu entlasten - und damit die faschistischen Terrormaßnahmen weitgehend zu rechtfertigen.

Darwin politisch umgedeutet

In der Tat: Die "Philosophie", die dem mörderischen Staatsverbrechen gegen Kranke und Behinderte, gegen Unbequeme und "Aufsässige" zugrunde lag, war keine originale Erfindung der Nazis. Die Ideologie vom "Recht des Stärkeren", das eine gnadenlos "gesunde" Gesellschaft so zu beherrschen habe, wie es angeblich der Natur selber eigen sei, reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Sie nahm ihren Anfang mit einer pauschalen Übertragung politisch umgedeuteter Ergebnisse der Darwinschen Evolutions-Theorie von der so genannten "Natur" auf die menschliche Gesellschaft. Dem sozial rücksichtslosen Frühkapitalismus paßte die Idee, daß die Herrschaft einer kleinen Schicht von Besitzenden über ein Heer rechtloser Arbeitssklaven im Grunde die unveränderliche "Ordnung der Natur" widerspiegele, ganz prächtig in den Kram. Man war "wissenschaftlich", unsentimental und auf der Höhe der Zeit. Hilfe für Schwächere, "Untaugliche" mit durchschleppen? Sentimentaler Unsinn!

So nahm die katastrophale Wirkungsgeschichte des "Sozialdarwinismus" ihren Anfang, die bis heute längst noch nicht zu Ende geschrieben ist. Bald beherrschte die sozialdarwinistische Pseudowissenschaft das intellektuelle Klima. Biologen, Mediziner, Juristen und sogar Geistliche, die doch sonst die Darwinsche Abstammungslehre bekämpften, inszenierten schon in den 70er, 80er Jahren des 19. Jahrhunderts Diskussionen über die Belastung der "Volksgemeinschaft" durch "unnütze Esser", schwadronierten über die "Ausmerze lebensunwerten Lebens", propagierten nach innen die so genannte "Rassenhygiene", wie sie nach außen imperialistischen Krieg und rassistische Kolonialdiktatur vorantrieben. Aus der biologistisch "gesunden Volksgemeinschaft" hatten "Fremdrassige" wie etwa die Juden ebenso zu verschwinden wie behinderte, kranke oder nicht mehr leistungsfähige Menschen.

Der Sozialdarwinismus verbreitete sich nicht nur in Deutschland, er faßte auch im britischen Kolonial-Empire Fuß und sorgte in US-Bundesstaaten wie etwa Virginia und Alabama schon vor den Nazigesetzen in Deutschland für "eugenische" und rassistische Gesetze, die zum Beispiel "rassisch gemischte" Verehelichungen verboten. Doch nur Deutschland brachte es fertig, auf der Grundlage dieser wahnhaften "Wissenschaft" etwa 300.000 Menschen von Staats wegen systematisch "auszumerzen". Sie fielen seit Ende der 30er Jahre der Aktion T4, dem "Euthanasieprogramm", ebenso zum Opfer wie den "wilden Krankenmorden" in den Tötungsanstalten nach dem vermeintlichen Ende der Aktion T4.

Institutionalisierter Kindermord

Es begann mit der "Kindereuthansie" - Massenmord an den Wehrlosesten, begangen von Staat und Psychiatrie als Institutionen des Kindermordes. Ein Elternpaar verlangte öffentlichkeitswirksam und von den Nazis propagandistisch ausgeschlachtet den "Gnadentod" seines behinderten Kindes - Wasser auf die Mühlen der Euthanasie-Agitation, mit der die Nazis in Wochenschauen, Zeitungen und Schulbüchern Stimmung für die Beseitigung der "Untauglichen" zu schaffen suchten. Das klappte aber nicht ganz, denn fast jeder kannte ja in seiner Umgebung jemanden, der oder die der Vernichtung hätte anheim fallen können - den geistig zurückgebliebenen Nachbarsjungen, den kriegsversehrten Onkel, den notorisch nicht seßhaften Wandergesellen.

Gedenkstein mit irreführender Inschrift
Gedenkstein mit irreführender Inschrift
Foto: Hans-Dieter Hey, Arbeiterfotografie



Noch war die Durchsetzung der Ideologie nicht so weit gediehen, daß das Beispiel des musterhaften Elternpaares sich allgemein hätte durchsetzen können. Theoretisch konnte es jeden treffen, insofern gab es trotz aller Mißachtung insbesondere gegenüber geistig Behinderten nicht ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung für ein unverhülltes Mordprogramm. Also mußte das wahre Ausmaß der Mordaktionen geheim gehalten werden, und zudem mußte schon ein bißchen Zwang her. Für behinderte Kinder führten die Nazis eine Meldepflicht ein. Man verwischte die Spuren des Verbrechens, ließ Todesbenachrichtigungen etwa in Potsdam fälschen, wenn ein Opfer in Hadamar ermordet worden war und irgendeine vermeintlich medizinisch plausible Todesursache erfinden. "Patient stirbt an fingierter Todesursache. Grund: Geheimhaltungsgebot des Führers", so hatte Kölns famoser Oberlandesgerichtspräsident Bergmann bei jener verbrecherischen Juristenkonferenz in Berlin die Leitlinie der Vertuschung protokolliert.

Die meisten Ärzte machten mit

Anstaltsmitarbeiter, Transportfahrer und Friedhofsangestellte wurden zum Stillschweigen vergattert. Ein Gesetz gab es allerdings nicht, niemand konnte zum Mitmachen gezwungen werden. Dann wäre es mit der Geheimhaltung ja auch aus gewesen. Doch die meisten Anstalten und Ärzte machten mit. Es entsprach der vorherrschenden Ideologie und versprach zudem "Entlastung" der Anstalten, die sich zumeist in einem katastrophalen Zustand befanden, von "überflüssigen" Insassen. Nur wenige sabotierten und boykottierten die Morde: Ärzte etwa, die der "Meldepflicht" nicht nachkamen, oder Klinikpersonal, das Eltern warnte. Doch zog die Aktion zu große Kreise, die Gerüchte ließen sich nicht mehr beherrschen. Aus dem Bereich der Kirche gab es Proteste - bekannt geworden sind die couragierten Predigten des Bischofs von Münster, Kardinal Graf Galen - der allerdings seinen Protest gegen die Krankenmorde mit Durchhaltepredigten im Zweiten Weltkrieg wieder wettmachte.

Die Stimmung ließ sich nicht einfach, wie vom Regime erwünscht, zugunsten einer Zustimmung zum "Gnadentod" umdrehen. Und so wurde die T4-Aktion im September 1941 "offiziell" eingestellt. Über 70.000 Menschen waren ihr bis dahin zum Opfer gefallen. Doch damit waren die Tötungen nicht zu Ende. Es wurde in den Psychiatrien weitergemordet - und sei es "nur" durch Aushungern. Statistiker berechneten exakt, wie lange es dauern konnte, einen vernachlässigten Psychiatriepatienten durch Mangelversorgung und Kostentzug zu Tode zu bringen. Und in Hadamar wurden jetzt unter anderem auch "halbjüdische" oder "Mischlingskinder" umgebracht - was nun endgültig mit auch nur einem förmlichen Vorwand "medizinischer" Gründe nichts mehr zu tun hatte, sondern sich bereits als Teil des Holocaust, des Mordes an den Juden Europas erwies. Wie denn auch manche Vernichtungsexperten aus den Heil- und Pflegeanstalten, sprich den Tötungskliniken, später in den Vernichtungslagern, beim großen Holocaust, Verwendung fanden. Die Krankenmorde waren der Vorlauf zum Holocaust, diese Hypothese finden die zwei Kölner Forscherinnen durch ihre Ergebnisse bestätigt. Ein Grund mehr, die Krankenmorde des Nazistaates endlich so ernst zu nehmen wie es ihnen entspricht, statt sie sozusagen als zweitrangige Nebenbeschäftigung des deutschen Schreckensreiches zu verharmlosen.

Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen!

Ein Zeichen für den laxen Umgang mit der Vergangenheit ist eben auch die Art, wie die Erinnerung an die Opfer verschüttet wird. Von den 130, die hier den Dokumenten zufolge liegen, haben nur 116 einen Stein gekriegt, sagt Heike Zbick. Eigentlich aber, so vermuten die Forscherinnen, liegen etwa 2000 Euthanasie-Opfer auf dem Westfriedhof. Überwiegend aus armen Verhältnissen kamen sie, wurden von der sozialhygienischen Herrschafts- und Klassenmedizin als "asozial", "arbeitsuntauglich" oder "schwachsinnig" abgestempelt und dem Tode ausgeliefert. Das jüngste bekannte Opfer war 14, das älteste 69.

Den Mordgutachtern und -ärzten passierte nichts, auch wenn sie, wie etwa der Knastarzt Dr. Knapp vom Klingelpütz, vergleichsweise harmlosen Knackis mit katastrophalen Diagnosen statt zur Entlassung zur Ermordung verhalfen. Die Hälfte der männlichen Opfer wurde jedenfalls direkt aus dem Knast in die psychiatrische Vernichtungsmaschinerie geschickt und landete letztlich auf dem Westfriedhof.

Es wäre an der Zeit, daß die so genannte Justizvollzugsverwaltung ebenso wie die Universitätsklinik Köln, die frühere Lindenburg, rückhaltlos ihre Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, damit die Mitwirkung ihrer Vorgängerinstitutionen an diesen Massenverbrechen umfassend dokumentiert, damit den Opfern Ehre erwiesen und den Tätern der ihnen gebührende Platz in der Geschichte zugewiesen werden kann. Daß man auch ohne vertiefte Ortskenntnisse und ohne ein Studium der Geschichtswissenschaft direkt auf dem Westfriedhof erkennen kann, daß hier Opfer der Nazi-"Euthanasie" begraben liegen, wäre wohl mindestens zu erwarten. Vor allem scheint es aber auch an der Zeit, so meinen die beiden Historikerinnen, endlich jenes "Erbgesundheitsgesetz" außer Kraft zu setzen, das als "rechtliche" Grundlage des staatlichen Eugenik-Terrors, der Zwangssterilisierungen ebenso wie der Einweisungen in Mordanstalten diente.

Auch Rot-Grün hat nichts wirklich geändert

Es ist kaum zu glauben, aber dieses Nazigesetz zur Förderung "der dem deutschen Volk artgemäßen Erb- und Rassenpflege" existiert rein formalrechtlich immer noch, obwohl es nach 1945 nicht mehr angewendet wurde. Fast verwunderlich, wenn man die Rechtfertigung der Adenauer-Regierung vom 7. Februar 1957 liest: "Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ist kein typisches nationalsozialistisches Gesetz, denn auch in demokratisch regierten Ländern bestehen ähnliche Gesetze." Mit diesem bekannten Argument wurden die Opfer von Nazi-Psychiatrie und Zwangssterilisierung vor allem von jeder Entschädigung ausgeschlossen. Dieselbe Bundesrepublik zahlte freilich dem Nazi-Justizstaatssekretär Schlegelberger, einem der Mitverantwortlichen für die justizielle Vertuschung der Euthanasie-Morde, 280.000 Mark "Pensionsnachzahlung", nachdem er 1950 aus alliierter Haft entlassen worden war.

1974 erst wurde das Erbgesundheitsgesetz "außer Kraft" gesetzt, aber es für ungültig und nichtig von Anfang an zu erklären, dazu hat sich bislang keine Bundesregierung und kein Bundestag durchringen wollen. Offenbar will die BRD, die sich selbst als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches definiert, diesem "Deutschen Reich" nicht noch die letzte Maske rechtlicher Legitimität herab reißen. Daran hat auch Rot-Grün in sieben Regierungsjahren nichts wirklich ändern wollen - allen "antifaschistischen" Phrasen und Versprechungen in rot-grünen Sonntags- und Wahlreden zum Trotz. Die Opfer des staatlichen Eugenik-Terrors sind für diesen Staat bis heute bestenfalls eine pflichtgemäße, lästige Randnotiz. Umso mehr kommen in Debatten über Arbeitsmarkt- und Gesundheits-"Reformen", aber auch in der Kriminalpolitik, Denk- und Redemuster der Eugenik und Sozialhygiene wieder zum Vorschein. Das Gen des "geborenen Verbrechers" soll identifiziert, die Verwendung von Medizinressourcen für nicht mehr Leistungsfähige soll beschränkt werden, verpflichtende praenatale Gendiagnostik soll die "Belastung" der "Gesellschaft" durch "Behinderte" minimieren.

Solche Gedanken finden als Ausdruck scheinbarer Vernunft Eingang in den öffentlichen Diskurs. Die herrschende Nützlichkeitsideologie will sich mit historischen Warnungen nicht mehr belasten - Eugenik und Biologismus könnten im Zeitalter kosten sparender Gendiagnostik eine Wiederauflage erleben. Wer wissen will, wo dergleichen schon einmal geendet hat, der sollte das Gräberfeld der "Euthansie"-Opfer auf dem Kölner Westfriedhof besuchen. Dort, wo hoffentlich bald eine Gedenktafel stehen wird, die erklärt, statt zu verschleiern.

Die Broschüre "...zu keiner Arbeit zu brauchen. Verlegt in eine andere Anstalt. "Euthanasie" in Köln am Beispiel der Ehrengräber des Kölner Westfriedhofs" von Gabi Schmitt und Heike Zbick, Köln 2005, ISBN: 3-932248-10-4, ist über den "Jugendclub Courage Köln e. V." zu beziehen.


NS-Dokumentationszentrum Köln

Online-Flyer Nr. 15  vom 26.10.2005

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