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Aktueller Online-Flyer vom 07. August 2026  

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Aktuelles
Erklärung zur zweitinstanzlichen Verurteilung des Bildkünstlers Rudolph Bauer, August 2026
Auch ein Landgericht muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen
Von Bundesverband Arbeiterfotografie und Neue Rheinische Zeitung

Widerstand gegen Unrecht und Krieg wird durch mutige Persönlichkeiten verkörpert. Dazu gehört der Politikwissenschaftler und Bildkünstler Prof. Rudolph Bauer, der wegen seiner kritischen Collagen am 22. Juni 2026 in Bremen in zweiter Instanz erneut schuldig gesprochen wurde – wenn auch mit reduziertem Strafmaß auf ein Jahr Bewährung. Es ist nicht zu fassen: das "hohe Gericht" maßt sich an, den von Rudolph Bauer geschaffenen Collagen ihren Kunstcharakter abzusprechen und die existenzvernichtenden Corona-Maßnahmen als demokratisch legitimiert  hinzustellen. Das kann der Verurteilte, der auch Mitglied des Bundesverbands Arbeiterfotografie ist, nicht hinnehmen. Er geht in Revision.


Landgericht Bremen (Foto: arbeiterfotografie.com)

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes enthält neben der Passage zur freien Meinungsäußerung die beiden Sätze "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Damit ist offensichtlich, dass die Kunst im Gegensatz zur Lehre – wie auch zu Meinungsäußerungen – keinen Bindungen unterworfen ist. Um diesen Sachverhalt zu umgehen, hat das Gericht den Montagen von Rudolph Bauer den Kunstcharakter kurzerhand abgesprochen. Sie seien reine Meinungsäußerungen. Eine Behörde, die entscheidet, was Kunst ist und was nicht, gibt es zum Glück nicht. Wenn nun aber ein Gericht sich anmaßt, eine derartige Funktion auszuüben, dann bewegt sich das jenseits des Zulässigen.

Dazu erklärt Rudolph Bauer, nachdem ihm Ende Juli 2026 die schriftliche Urteilsbegründung zugegangen war: "Eine Würdigung der Bildmontagen im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit der Kunst und Wissenschaft) wurde nicht vorgenommen. Die Bildmontagen wurden ausschließlich als Meinungsäußerungen gewertet... Das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht der absoluten Kunstfreiheit wurde ausgehebelt bzw. ignoriert. Eine meines Erachtens verfassungswidrige Verletzung des Grundgesetzes!"

Das Urteil erklärt es für unzulässig, aus Bildern wie dem mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" über dem Tor des KZ Auschwitz eine Montage entstehen zu lassen, in der das Wort "Arbeit" durch "Impfen" ersetzt ist. Herangezogen wird dafür § 130 Abs. 3 StGB ("Volksverhetzung" durch angebliche Verharmlosung des Holocaust). Dabei lässt das Gericht außer Acht, dass die Corona-"Impfung" gemäß hochgerechneter EMA-Daten in der EU weit mehr als eine Million Todesopfer-Verdachtsfälle und eine deutlich größere Zahl von dauerhaft schweren Nebenwirkungen zur Folge hatte (siehe in der NRhZ "Corona-Impf-Alarm": http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28422). Selbstverständlich ist beides nicht gleichzusetzen. Die Art und Weise, wie Massen von Menschen durch das vom angloamerikanischen Imperium beförderte Hitler-Regime und jüngst durch das Corona-Regime insbesondere an den Folgen der "Impfung" ums Leben gekommen sind, unterscheidet sich deutlich. Die Einzigartigkeit soll damit in keiner Weise angezweifelt werden.

Im Nürnberger Kodex von 1947, der für Widerstand leistende, ihrem Gewissen verpflichtete Ärzte in der Zeit des Corona-Regimes die Richtschnur war, heißt es, die Gräuel des Hitlerfaschismus im Blick: "Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient." Also hätten Gesundheitsminister wie Jens Spahn und Karl Lauterbach den medizinischen Versuch der "Impfung" an sich selber durchführen, aber niemanden sonst dazu nötigen dürfen. Wenn der Künstler Rudolph Bauer den Geist des Nürnberger Kodex bildhaft deutlich macht, sollte das in einem lernfähigen Land mit faschistischer Vergangenheit gewürdigt werden – statt ihn zu verurteilen.

Desweiteren argumentiert das Gericht hinsichtlich der Montagen, die mittels Verwendung von Nazi-Symbolen vor einer faschistoiden Entwicklung in der Gegenwart warnen, mit § 86 Abs.1 Nr. 4, wo es um "Propagandamittel" geht, "die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Das ist vollends absurd. Das hatte sogar die Staatsanwaltschaft erkannt, die hinsichtlich der betreffenden Montagen für Freispruch plädierte. Das Gericht meinte, sich darüber hinwegsetzen zu müssen.

Der Bundesverband Arbeiterfotografie und die "Neue Rheinische Zeitung" sehen es als ihre Aufgabe, die politischen Verhältnisse kritisch zu durchleuchten – und das auch mit künstlerischen Mitteln nach Vorbildern wie John Heartfield oder George Grosz. Wenn Bestrebungen sichtbar werden, derartiges zu unterbinden, ist das Anlass, sich dem entgegenzustellen und mit deutlichen Worten zu protestieren. Es ist schockierend, wenn ein Gericht einen fehlgeleiteten Staat vor der Verfassung schützt – statt die Verfassung vor staatlichen Kräften, die die Verfassung brechen, indem sie Angriffskriege vorbereiten und die Bevölkerung mittels der Corona-Maßnahmen inklusive der "Impfung" terrorisieren oder gar in den Tod schicken. Staatliche Stellen und Gerichte dürfen nicht in Tateinheit zu Verfassungsfeinden werden. Gerichte eines Rechtstaates müssen als echter Verfassungsschutz auftreten. Auch ein Landgericht muss somit auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.


Rudolph Bauer bei der Verhandlung am 22. Juni 2026 im Gerichtssaal (Foto: arbeiterfotografie.com)


Erklärung als pdf
https://arbeiterfotografie.com/verband/2026-rudolph-bauer/erklaerung-zur-verurteilung-rudolph-bauer.pdf


Online-Flyer Nr. 866  vom 06.08.2026

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