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Aktueller Online-Flyer vom 06. Mai 2026  

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Aktuelles
Aktion wegen der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen
Menschenrechtsverachtende Sanktionen mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar
Von Gemeinwohl-Lobby

Seit einem NATO-Gipfelbeschluss von 2023 geht die EU mit einem Bannstrahl gegen kritische Publizisten vor. Diese Sanktionen, die mit dem 17. Sanktionspaket der EU auch Journalisten/Publizisten aus der EU trifft, verletzen sämtliche Menschenrechte und können tödlich sein – trotzdem haben alle EU-Staaten dem zugestimmt. Wir haben die EU-Verordnung etwas näher angeschaut. Unter Artikel 15 der EU-Verordnung für Sanktionen findet man die folgende Bestimmung: "Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle für die Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein." (EU-Verordnung EU 2024/1226) So ist aktuell besonders der Journalist Hüseyin Dogru und seine Familie mit drei Kindern betroffen, die beiden jüngsten Zwillinge sind gerade ein halbes Jahr alt.

Die EU konnte bis heute keine belastenden Beweise gegen den sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Dogru vorlegen. Herrn Dogru droht mit seiner Familie Obdachlosigkeit. Nach dieser Verordnung kann der Journalist nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, Verträge mit ihm sind strafbar nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der EU-Verordnung. Die Behörden (Zoll / Bundesbank) wenden die Regelung sehr streng an.

Die ganze Regelung artet in eine humanitäre Katastrophe aus. Deshalb starten wir eine Email-Aktion an die zuständigen Stellen. Es sind drei Emails:
  1. An die Bundeswirtschaftsministerin und den Bundesfinanzminister
  2. An den Deutschen Journalisten-Verband
  3. Amnesty International in Deutschland.
Wir haben bewusst sehr höflich geschrieben, aber die Menschenrechtsverletzungen schildern wir ausführlich und wir verlangen Abhilfe. Gegen solche inhumanen Maßnahmen müssen wir unsere Stimme erheben.

Hier können Sie den Text (als Word-Doc oder PDF) zu den drei Emails herunterladen:
Als Beispiel die eMail an die Wirtschaftsministerin und den Finanzminister

Betr.: Bitte sorgen Sie für die Einhaltung der Menschenrechte nach dem Grundgesetz!

Sehr geehrte Frau Ministerin Reiche,
Sehr geehrter Herr Minister Klingbeil,
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Grundgesetz verpflichtet im Artikel 1 die staatliche Gewalt in Deutschland, dass sie die Würde des Menschen unter allen Umständen achtet und schützt. Außerdem legt das Grundgesetz fest, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und die Menschenrechte unverletzlich und unveräußerlich sind.

Im Artikel 23 Grundgesetz wird Deutschland auferlegt, dass es bei der Entwicklung der Europäischen Union nur dann mitwirken darf, wenn der gleiche Grundrechtsschutz nach den demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätzen des Grundgesetzes auch in der EU gewährleistet ist. Falls die EU-Bestimmungen mit den Menschenrechten kollidieren und die Menschenrechte verletzen, hat das Grundgesetz Vorrang.  Der Bundesrepublik Deutschland ist es in diesem Falle untersagt, menschenrechtsverletzenden Bestimmungen der Europäischen Union Folge zu leisten.          

Deshalb gilt das Umsetzungsverbot jeder menschenrechtsverletzenden EU-Bestimmung auch für Ihr Ministerium.   

Der Journalist Hüseyin Dogru wurde als erster und bisher einziger deutscher Bürger innerhalb Deutschlands auf die EU-Russland-Sanktionsliste wegen seiner Meinungsäußerung gesetzt. Er wurde am 20. Mai 2025 ohne Vorwarnung, ohne Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung sanktioniert, obwohl es laut Art. 48 (1) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der EU gilt: (1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.

Die EU hat bis jetzt keine Beweise für die Gründe der Sanktionierung des Journalisten vorgelegt. Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Dogru. Er wurde nicht gehört, darf keinen Beruf mehr ausüben und nicht mehr reisen. Eine Straftat wird Dogru nicht vorgeworfen. Die Sanktionen sind kein Strafverfahren (keine Anklage wegen einer Straftat), sondern eine reine politisch-administrative Maßnahme der EU, die anscheinend viele rechtsstaatliche Garantien umgeht, obwohl es in der Einleitung der EU-Verordnung Nr.2024/2642 des Rates, wodurch die Sanktionierung erfolgte, unter Punkt 4 ausdrücklich festgelegt wird:

"Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind...Diese Verordnung sollte unter Achtung dieser Rechte angewandt werden."

In der Verordnung selbst wird es unter Artikel 15 (1) betont: "Die Mitgliedstaaten (selbst) legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen alle für die Sicherstellung ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen...(jedoch) verhältnismäßig...sein."

Laut Art. 21 GRC ist es verboten, jemanden wegen seiner Weltanschauung und seiner politischen oder sonstigen Anschauung zu diskriminieren, was ja schon eine Sanktionierung ist.

Laut Art. 11 GRC hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung: "(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet."

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird außerdem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch Art. 19 und im Grundgesetz durch Art. 5 jedem zugesichert.  Nach Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), den Deutschland 1973 auch ratifiziert hat, ist die Achtung des Rechts auf unbehinderte Meinungsfreiheit für die Vertragsstaaten sogar verpflichtend.    

Eine Demokratie lebt grundsätzlich vom freien Diskurs und deshalb braucht sie die Meinungsfreiheit. Nur so kann Vertrauen unter den Bürgern entstehen. Ohne das Vertrauen untereinander kann nicht das für die Demokratien unerlässliche bürgerliche Engagement z.B. in Gruppen oder Parteien funktionieren.  

Angstpolitik ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Grundgesetz liebt die Freiheit. Das Grundgesetz geht von der Menschenwürde aus und garantiert den Schutz der Menschenrechte, wozu auch das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit gehört. 

Die Bundesbank gestattet dem Journalisten Zugriff auf 506 Euro seines Geldes pro Monat, um Grundbedürfnisse zu decken. Einem Beruf darf der Journalist auch nicht mehr nachgehen. Dogru und seine Frau haben drei Kinder, zwei davon Babys. Die Summe 506 EUR beträgt nur ein Viertel des Regelbedarfs für das Existenzminimum einer fünfköpfigen Familie. Miete und weitere lebenswichtige finanzielle Verpflichtungen können nicht beglichen werden und der Familie droht faktisch Hunger und Obdachlosigkeit. Es bahnt sich eine humanitäre Katastrophe an, da Herr Dogru nach dieser Verordnung nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt und seine Familie sorgen kann. Arbeitsverträge und auch andere Verträge (z. B. Mietvertrag) mit dem Journalisten sind strafbar nach § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit der EU-Verordnung. Die Behörden (Zoll / Bundesbank) wenden die Regelung sehr streng an. Damit überschreiten die Maßnahmen jede Verhältnismäßigkeit, die die EU selbst verlangt, und gelten als Folter für die ganze Familie. Jede Folter ist nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Art. 7 IPbpR verboten.

Gerade Deutschland trägt durch seine Vergangenheit eine hohe Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte. Deutschland hat seine Erfahrung gemacht: „Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur überleben will, sich fügt und alles mitmacht!“ (Sophie Scholl 1921-1943). 

Menschenrechtsverachtende Sanktionen sind mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar und verfassungswidrig. Deutschland ist durch sein Grundgesetz verpflichtet, alle menschenrechtsverletzenden Sanktionen zu unterlassen. Da die Staaten nach Art. 15 (1) der EU-Verordnung die Sanktionen selbst festlegen können, appelliere ich an Ihre Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und des Grundgesetzes. Ich bitte Sie höflichst unverzüglich dafür zu sorgen, dass alle inhumanen Sanktionen gegen den Journalisten Hüseyin Dogru und seine Familie sofort beendet werden und sämtliche durch das Grundgesetz und weitere internationale Verträge garantierte Menschenrechte in Deutschland eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Online-Flyer Nr. 861  vom 29.04.2026

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