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Leserbrief zur Debatte
Vom NATO-Statisten zum umfassend neutralen, wehrhaften Europa
Von DI Dr. Josef Richard Skumautz, ObstltdhmtD a.D. (Villach/Österreich)
Die postulierte „Europäisierung“ der NATO-Struktur wird in Brüssel als sicherheitspolitischer Fortschritt präsentiert. Nach den Reformen sollen europäische Generäle künftig die drei Joint Force Commands – in Brunssum, Neapel und Norfolk – leiten. Auf den ersten Blick stärkt das die europäische Rolle. Doch die entscheidenden Kommandostrukturen bleiben unverändert: Der Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) – traditionell ein US-General – behält die operative Gesamtverantwortung. Das Land-, Luft- und Seekommando (Izmir, Ramstein, Northwood) bleiben ebenfalls unter US-Direktion. Damit kontrolliert Washington weiterhin die strategische Planung, Kommandoentscheidungen und nukleare Abschreckung.
Aus analytischer Sicht handelt es sich um eine Machtasymmetrie, die Europa strukturell auf die Rolle eines Mitverwalters reduziert. Die USA geben symbolische Autonomie, sichern sich aber die Steuerungshoheit. Diese Konstruktion folgt einem klaren geostrategischen Kalkül: In der multipolaren Konkurrenz mit China und Russland binden die USA die Europäische Union bzw. den europäischen Kontinent als „verlängerten Arm“ der transatlantischen Ordnung ein. Europa soll regional stabilisieren, ohne global eigenständig zu agieren. Ökonomisch verstärkt das die transatlantische Abhängigkeit. Die europäische Rüstungslandschaft bleibt fragmentiert: 27 Mitgliedstaaten mit divergierenden Procurement-Systemen, doppelte Strukturen und marginale Innovationssynergien. Gleichzeitig fließen rund 60% der europäischen Beschaffungsaufträge an US-Unternehmen – ein massiver Kapitalabfluss, der europäische Verteidigungsautonomie langfristig untergräbt. Politisch erschwert die NATO-Dominanz den Aufbau einer eigenständigen europäischen Verteidigungspolitik unter dem Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO). Solange strategische Planung, Nachrichtengewinnung und Kommandointegration transatlantisch bleiben, kann sich keine kohärente europäische Sicherheitsidentität bilden. Das erinnert an ein „strategisches Protektorat“ – institutionell eingebettet, aber nicht souverän.
Eine realistische europäische Alternative (für Europa, nicht gegen Amerika) als wahrer Paradigmenwechsel wäre meines Erachtens der Aufbau eines neutralen, aber verteidigungsfähigen europäischen Sicherheitsverbundes. „Wehrhafte Neutralität“ bedeutet nicht Isolation, sondern Handlungsfreiheit auf Basis eigener Stärke. Das Modell ließe sich völkerrechtlich auf zwei Säulen gründen: Artikel 51 der UN-Charta (individuelle und kollektive Selbstverteidigung) und die europäische Verpflichtung zur Krisenprävention nach Artikel 42 (7) EU-Vertrag. Damit bliebe Europa kompatibel zum Völkerrecht und zur UN-Charta, ohne sich Blocklogik zu unterwerfen. Geopolitisch wäre das eine Rückkehr zu balancierter Souveränität in einer multipolaren Welt: Europa als intermediäre "Macht" zwischen den USA, Russland, China und dem globalen Süden. Ziel wäre keine Machtgleichheit, sondern Einflussfähigkeit – als Zivilmacht mit Verteidigungsfähigkeit. Technologische Eigenständigkeit (KI-Rüstung, eigenständige Cloud-Lösungen, Cyberabwehr, Raumfahrt, Rüstungsindustrie) und eine gemeinsame nukleare Abschreckung unter europäischem Kommando könnten diesen Status absichern. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob Europa amerikanische Schutzgarantien braucht, sondern wie lange es sich strategische Vormundschaft leisten will. Nur ein wehrhaft neutrales Europa kann in einer multipolaren Welt als Subjekt (globale Kooperationen) handeln – souverän, deeskalierend, stabilisierend.
Artikel 51 der UN-Charta
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Artikel 42 (7) EU-Vertrag
1 Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
2 Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
3 Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.
Online-Flyer Nr. 858 vom 14.02.2026
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Leserbrief zur Debatte
Vom NATO-Statisten zum umfassend neutralen, wehrhaften Europa
Von DI Dr. Josef Richard Skumautz, ObstltdhmtD a.D. (Villach/Österreich)
Die postulierte „Europäisierung“ der NATO-Struktur wird in Brüssel als sicherheitspolitischer Fortschritt präsentiert. Nach den Reformen sollen europäische Generäle künftig die drei Joint Force Commands – in Brunssum, Neapel und Norfolk – leiten. Auf den ersten Blick stärkt das die europäische Rolle. Doch die entscheidenden Kommandostrukturen bleiben unverändert: Der Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) – traditionell ein US-General – behält die operative Gesamtverantwortung. Das Land-, Luft- und Seekommando (Izmir, Ramstein, Northwood) bleiben ebenfalls unter US-Direktion. Damit kontrolliert Washington weiterhin die strategische Planung, Kommandoentscheidungen und nukleare Abschreckung.Aus analytischer Sicht handelt es sich um eine Machtasymmetrie, die Europa strukturell auf die Rolle eines Mitverwalters reduziert. Die USA geben symbolische Autonomie, sichern sich aber die Steuerungshoheit. Diese Konstruktion folgt einem klaren geostrategischen Kalkül: In der multipolaren Konkurrenz mit China und Russland binden die USA die Europäische Union bzw. den europäischen Kontinent als „verlängerten Arm“ der transatlantischen Ordnung ein. Europa soll regional stabilisieren, ohne global eigenständig zu agieren. Ökonomisch verstärkt das die transatlantische Abhängigkeit. Die europäische Rüstungslandschaft bleibt fragmentiert: 27 Mitgliedstaaten mit divergierenden Procurement-Systemen, doppelte Strukturen und marginale Innovationssynergien. Gleichzeitig fließen rund 60% der europäischen Beschaffungsaufträge an US-Unternehmen – ein massiver Kapitalabfluss, der europäische Verteidigungsautonomie langfristig untergräbt. Politisch erschwert die NATO-Dominanz den Aufbau einer eigenständigen europäischen Verteidigungspolitik unter dem Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO). Solange strategische Planung, Nachrichtengewinnung und Kommandointegration transatlantisch bleiben, kann sich keine kohärente europäische Sicherheitsidentität bilden. Das erinnert an ein „strategisches Protektorat“ – institutionell eingebettet, aber nicht souverän.
Eine realistische europäische Alternative (für Europa, nicht gegen Amerika) als wahrer Paradigmenwechsel wäre meines Erachtens der Aufbau eines neutralen, aber verteidigungsfähigen europäischen Sicherheitsverbundes. „Wehrhafte Neutralität“ bedeutet nicht Isolation, sondern Handlungsfreiheit auf Basis eigener Stärke. Das Modell ließe sich völkerrechtlich auf zwei Säulen gründen: Artikel 51 der UN-Charta (individuelle und kollektive Selbstverteidigung) und die europäische Verpflichtung zur Krisenprävention nach Artikel 42 (7) EU-Vertrag. Damit bliebe Europa kompatibel zum Völkerrecht und zur UN-Charta, ohne sich Blocklogik zu unterwerfen. Geopolitisch wäre das eine Rückkehr zu balancierter Souveränität in einer multipolaren Welt: Europa als intermediäre "Macht" zwischen den USA, Russland, China und dem globalen Süden. Ziel wäre keine Machtgleichheit, sondern Einflussfähigkeit – als Zivilmacht mit Verteidigungsfähigkeit. Technologische Eigenständigkeit (KI-Rüstung, eigenständige Cloud-Lösungen, Cyberabwehr, Raumfahrt, Rüstungsindustrie) und eine gemeinsame nukleare Abschreckung unter europäischem Kommando könnten diesen Status absichern. Die entscheidende Frage ist also nicht, ob Europa amerikanische Schutzgarantien braucht, sondern wie lange es sich strategische Vormundschaft leisten will. Nur ein wehrhaft neutrales Europa kann in einer multipolaren Welt als Subjekt (globale Kooperationen) handeln – souverän, deeskalierend, stabilisierend.
Artikel 51 der UN-Charta
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
Artikel 42 (7) EU-Vertrag
1 Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
2 Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
3 Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist.
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