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Zur Beantwortung einer die Gemüter erregenden Frage
Faktencheck "Board of Peace" (1 und 2)
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
"Board of Peace" heißt zu deutsch "Friedensrat". Das ist ein nicht selten auftauchender Begriff. In der internationalen Politik hat er zwischen November 2025 und Januar 2026 mehrfach Schlagzeilen gemacht. Zunächst geht es um "Board of Peace" Nummer 1 – in einem Beschluss des UN-Sicherheitsrats vom 17. November 2025 (1). Er wurde bei Enthaltung von Russland und China angenommen. Dabei geht es um die Situation im Gazastreifen. Der Beschluss ist wie alle Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats völkerrechtlich bindend und verpflichtet damit alle UN-Mitgliedsstaaten zu seiner Einhaltung. Im Beschlusstext heißt es – auf "frühere einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats zur Situation im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage hinweisend" – unter anderem:
"Der Sicherheitsrat begrüßt die Einrichtung des Friedensrats („Board of Peace“) als übergangsweise amtierende Verwaltung mit Völkerrechtspersönlichkeit, die den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas gemäß dem Umfassenden Plan und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen schaffen... Der Sicherheitsrat fordert die Weltbank und andere Finanzinstitutionen auf, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau und die Entwicklung Gazas zu erschließen und bereitzustellen, unter anderem durch Einrichtung eines eigens für diese Zwecke aufgelegten Treuhandfonds, der von Gebern verwaltet wird... Der Sicherheitsrat ermächtigt die mit dem Friedensrat zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat, eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe in Gaza einzurichten, die unter einer für den Friedensrat akzeptablen gemeinsamen Führung und bestehend aus von den beteiligten Staaten gestellten Kräften in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten und dem Staat Israel zum Einsatz gelangt, und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Mandat im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, durchzuführen." (vollständige Wiedergabe siehe unten)
Der Beschluss nimmt positiven Bezug auf den "Umfassenden Plan" von US-Präsident Donald J. Trump vom 29. September 2025 zur Beendigung des Gaza-Konflikts, der u.a. Folgendes enthält: "Gaza wird eine entradikalisierte, von Terrorismus freie Zone sein, die keine Gefahr für ihre Nachbarn darstellt. Gaza wird zum Nutzen der Bevölkerung Gazas, die mehr als genug erduldet hat, wiederhergestellt werden... Niemand wird gezwungen, Gaza zu verlassen; denjenigen, die das Land zu verlassen wünschen, steht dies ebenso frei wie eine Rückkehr. Wir werden die Menschen zum Bleiben ermutigen und ihnen die Chance bieten, ein besseres Gaza aufzubauen." Abschließend heißt es: "Es wird ein Prozess für einen interreligiösen Dialog, der auf den Werten der Toleranz und der friedlichen Koexistenz fußt, eingeleitet werden, in dem Versuch, die Einstellungen und Narrative unter der palästinensischen und der israelischen Bevölkerung durch Verweis auf die durch Frieden bedingten Vorteile zu verändern... Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern anstoßen, um sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz zu verständigen." (vollständige Wiedergabe siehe unten)
"Board of Peace" Nummer 2
Ein weiteres Mal taucht der Begriff "Board of Peace" in Zusammenhang mit dem World Economic Forum (Weltwirtschaftsforum) in Davos auf. US-Präsident Trump hat dort am 22 Januar 2026 einen "Friedensrat" ins Leben gerufen, der sich mit Konflikten weltweit befassen soll – damit auch mit dem Konflikt in Gaza. Auf diese Weise ist Trump – so kann es aus seiner Perspektive gesehen werden – dem Beschluss des UN-Sicherheitsrats zur Schaffung eines Friedensrats nachgekommen. In der am Rande des Weltwirtschaftsforums unterzeichneten Gründungs-Charta (2) heißt es in der Präambel:
"In der Erkenntnis, dass dauerhafter Frieden pragmatisches Urteilsvermögen, vernünftige Lösungen und den Mut erfordert, sich von Ansätzen und Institutionen zu lösen, die allzu oft gescheitert sind; in der Erkenntnis, dass dauerhafter Frieden dann Fuß fassen kann, wenn die Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und Verantwortung dafür zu übernehmen; in der Überzeugung, dass nur eine nachhaltige, ergebnisorientierte Partnerschaft, die auf geteilten Lasten und Verpflichtungen beruht, Frieden an Orten sichern kann, an denen er sich seit langem als schwer erreichbar erwiesen hat; Bedauernd, dass zu viele Ansätze zur Friedenskonsolidierung eine dauerhafte Abhängigkeit fördern und Krisen institutionalisieren, anstatt die Menschen über diese hinauszuführen; Betont die Notwendigkeit einer flexibleren und effektiveren internationalen Friedensorganisation; und Entschlossen, eine Koalition williger Staaten zu bilden, die sich zu praktischer Zusammenarbeit und wirksamen Maßnahmen verpflichten, Urteilsvermögen und Gerechtigkeit hochhaltend, verabschieden die Parteien hiermit die Charta für den Friedensrat."
Der Auftrag lautet: "Der Friedensrat ist eine internationale Organisation, die sich für die Förderung der Stabilität, die Wiederherstellung einer verlässlichen und rechtmäßigen Regierungsführung und die Sicherung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten einsetzt. Der Friedensrat nimmt solche friedensfördernden Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und gemäß dieser Charta wahr, einschließlich der Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von allen Nationen und Gemeinschaften, die Frieden anstreben, angewendet werden können."
Zur Arbeitsweise wird u.a. ausgeführt: "Der Friedensrat setzt sich aus seinen Mitgliedstaaten zusammen... Jeder Mitgliedstaat hat im Friedensrat eine Stimme. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten gefasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorsitzenden, der bei Stimmengleichheit auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender eine Stimme abgeben kann."
Über den Vorsitzenden wird festgestellt: "Donald J. Trump wird als erster Vorsitzender des Friedensrats fungieren und zusätzlich als erster Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika... Der Vorsitzende benennt jederzeit einen Nachfolger für die Rolle des Vorsitzenden. Der Ersatz des Vorsitzenden kann nur nach freiwilligem Rücktritt oder aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erfolgen, wie durch einstimmigen Beschluss des Vorstands festgelegt. In diesem Fall übernimmt der vom Vorsitzenden benannte Nachfolger unverzüglich die Position des Vorsitzenden und alle damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden."
Über den Vorstand (Executive Board) des Friedensrats wird u.a. ausgesagt: "Der Vorstand wird vom Vorsitzenden ausgewählt und besteht aus Führungskräften von internationalem Rang. Die Mitglieder des Vorstands haben eine Amtszeit von zwei Jahren, können vom Vorsitzenden abberufen werden und nach dessen Ermessen wiederernannt werden. Der Vorstand wird von einem vom Vorsitzenden nominierten und durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands bestätigten Vorstandsvorsitzenden geleitet... Beschlüsse des Exekutivrats werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder, einschließlich des Vorstandsvorsitzenden, gefasst. Diese Beschlüsse treten sofort in Kraft, vorbehaltlich eines Vetos des Vorsitzenden zu einem beliebigen Zeitpunkt danach."
Zur Mitgliedschaft heißt es: "Jeder Mitgliedstaat wird durch sein Staatsoberhaupt oder seinen Regierungschef im Friedensrat vertreten. Jeder Mitgliedstaat unterstützt und fördert die Tätigkeiten des Friedensrats im Einklang mit seinen jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften... Jeder Mitgliedstaat hat eine Amtszeit von höchstens drei Jahren ab Inkrafttreten dieser Charta, vorbehaltlich einer Verlängerung durch den Vorsitzenden. Die dreijährige Amtszeit gilt nicht für Mitgliedstaaten, die innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieser Charta mehr als 1.000.000.000 USD in bar an den Friedensrat zahlen."
Als Gründungsmitglieder des Friedensrats werden neben den USA genannt: Argentina, Armenia, Azerbaijan, Albania, Bahrain, Belarus, Bulgaria, Cambodia, El Salvador, Egypt, Hungary, Indonesia, Jordan, Kazakhstan, Kosovo, Kuwait, Mongolia, Morocco, Pakistan, Paraguay, Qatar, Saudi Arabia, Türkiye, United Arab Emirates, Uzbekistan, Vietnam. (3) Darüber hinaus soll Israel zugesagt haben.
Anhang: Resolution 2803 (2025), verabschiedet auf der 10046. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. November 2025
Der Sicherheitsrat,
unter Begrüßung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts vom 29. September 2025 („Umfassender Plan“) (Anlage 1 dieser Resolution) und mit Anerkennung gegenüber den Staaten, die ihn unterzeichnet, angenommen oder gebilligt haben, und ferner unter Begrüßung der historischen Trump-Erklärung für dauerhaften Frieden und Wohlstand vom 13. Oktober 2025 und der konstruktiven Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika, Katars, der Arabischen Republik Ägypten und der Republik Türkiye bei der Vermittlung der Waffenruhe im Gazastreifen,
feststellend, dass die Situation im Gazastreifen den Frieden in der Region und die Sicherheit der Nachbarstaaten bedroht,
und auf frühere einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats zur Situation im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage, hinweisend,
1. billigt den Umfassenden Plan, nimmt zur Kenntnis, dass die Parteien ihn angenommen haben, und fordert alle Parteien auf, ihn vollständig, in redlicher Absicht und unverzüglich umzusetzen, was auch die Wahrung der Waffenruhe umfasst;
2. begrüßt die Einrichtung des Friedensrats („Board of Peace“) als übergangsweise amtierende Verwaltung mit Völkerrechtspersönlichkeit, die den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas gemäß dem Umfassenden Plan und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen schaffen und die entsprechende Finanzierung koordinieren wird, bis die Palästinensische Behörde ihr Reformprogramm zur Zufriedenheit abgeschlossen hat, das in verschiedenen Vorschlägen dargelegt wurde, unter anderem im Friedensplan Präsident Trumps von 2020 sowie in dem von saudischer und französischer Seite unterbreiteten Vorschlag, und in der Lage ist, die Kontrolle über Gaza auf sichere und wirksame Weise wieder zu übernehmen. Nachdem das Reformprogramm der Palästinensischen Behörde verlässlich ausgeführt wurde und die Wiederherstellung Gazas vorangeschritten ist, können schließlich die Bedingungen gegeben sein, um einen glaubwürdigen Pfad zu palästinensischer Selbstbestimmung und Staatlichkeit zu beschreiten. Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern herstellen, über den sie sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz verständigen können;
3. unterstreicht, wie wichtig es ist, die Lieferung humanitärer Hilfe in den Gazastreifen durch kooperierende Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und des Roten Halbmonds, in Zusammenarbeit mit dem Friedensrat und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen uneingeschränkt wieder aufzunehmen und sicherzustellen, dass diese Hilfe ausschließlich friedlichen Zwecken zugutekommt und nicht von bewaffneten Gruppen abgezweigt wird;
4. ermächtigt die im Friedensrat mitwirkenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat selbst, A) die notwendigen Regelungen zu treffen, um die Ziele des Umfassenden Plans zu verwirklichen, darunter auch diejenigen betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Personals der kraft Ziffer 7 eingerichteten Stabilisierungstruppe; und B) operative Einheiten einzurichten, die, soweit erforderlich, mit Völkerrechtspersönlichkeit und Handlungsvollmachten zur Ausführung ihrer Aufgaben ausgestattet sind, darunter: 1) die Umsetzung einer übergangsweise amtierenden staatlichen Verwaltung, einschließlich der Beaufsichtigung und Unterstützung eines von der Liga der Arabischen Staaten favorisierten technokratischen und unpolitischen palästinensischen Ausschusses, der sich aus fachlich versierten palästinensischen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Gazastreifen zusammensetzt und für den alltäglichen Betrieb des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung in Gaza verantwortlich ist; 2) der Wiederaufbau Gazas und Programme zur wirtschaftlichen Wiederbelebung; 3) die Koordinierung und Unterstützung öffentlicher Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in Gaza; 4) Maßnahmen, die dazu dienen, den Personenverkehr nach Gaza hinein und aus Gaza hinaus im Einklang mit dem Umfassenden Plan zu ermöglichen; und 5) etwaige zusätzliche Aufgaben, die unter Umständen erforderlich sind, um den Umfassenden Plan zu unterstützen und umzusetzen;
5. geht von dem Verständnis aus, dass die in Ziffer 4 genannten operativen Einheiten übergangsweise dem Friedensrat unterstehen, von diesem beaufsichtigt werden und durch freiwillige Beiträge von Gebern, Finanzierungsfazilitäten des Friedensrats und Regierungen finanziert werden;
6. fordert die Weltbank und andere Finanzinstitutionen auf, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau und die Entwicklung Gazas zu erschließen und bereitzustellen, unter anderem durch Einrichtung eines eigens für diese Zwecke aufgelegten Treuhandfonds, der von Gebern verwaltet wird;
7. ermächtigt die mit dem Friedensrat zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat, eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe in Gaza einzurichten, die unter einer für den Friedensrat akzeptablen gemeinsamen Führung und bestehend aus von den beteiligten Staaten gestellten Kräften in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten und dem Staat Israel zum Einsatz gelangt, und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Mandat im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, durchzuführen. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird mit Israel und Ägypten unbeschadet ihrer bestehenden Übereinkünfte sowie mit der neu ausgebildeten und überprüften Palästinensischen Polizei zusammenarbeiten, um zur Sicherung der Grenzgebiete beizutragen, das Sicherheitsumfeld in Gaza durch Sicherung des Prozesses zur Demilitarisierung des Gazastreifens zu stabilisieren, unter anderem durch die Zerstörung und die Verhinderung des Wiederaufbaus militärischer, terroristischer und Angriffen dienender Infrastruktur sowie die dauerhafte Ausmusterung von Waffen nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, die Zivilbevölkerung, einschließlich der humanitären Missionen, zu schützen, die überprüfte Palästinensische Polizei auszubilden und ihr Unterstützung zu leisten, sich mit den maßgeblichen Staaten abzustimmen, um humanitäre Korridore zu sichern, und zusätzliche Aufgaben auszuführen, die erforderlich sind, um den Umfassenden Plan zu unterstützen. Während die Internationale Stabilisierungstruppe Kontrolle und Stabilität herstellt, werden sich die Israelischen Verteidigungskräfte auf der Grundlage von mit der Demilitarisierung verbundenen Standards, Zwischenzielen und Zeitrahmen aus dem Gazastreifen zurückziehen, die zwischen den Israelischen Verteidigungskräften, der Internationalen Stabilisierungstruppe, den Garanten und den Vereinigten Staaten vereinbart werden, mit Ausnahme einer Präsenz im Sicherheitskordon, die so lange bestehen bleiben wird, bis Gaza in geeigneter Weise gegen wiederaufkommende terroristische Bedrohungen gesichert ist. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird A) den Friedensrat bei der Überwachung der Umsetzung der Waffenruhe in Gaza unterstützen und die notwendigen Regelungen treffen, um die Ziele des Umfassenden Plans zu verwirklichen; und B) unter der strategischen Führung des Friedensrats eingesetzt und durch freiwillige Beiträge von Gebern, Finanzierungsfazilitäten des Friedensrats und Regierungen finanziert werden;
8. beschließt, dass der Friedensrat und die durch diese Resolution ermächtigten internationalen Zivil- und Sicherheitspräsenzen vorbehaltlich weiterer Maßnahmen des Sicherheitsrats bis zum 31. Dezember 2027 ermächtigt bleiben, und dass eine erneute Ermächtigung der Internationalen Stabilisierungstruppe darüber hinaus in uneingeschränkter Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ägypten und Israel und anderen Mitgliedstaaten erfolgt, die ihre Zusammenarbeit mit der Internationalen Stabilisierungstruppe fortsetzen;
9. fordert die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen auf, mit dem Friedensrat zusammenzuarbeiten, um Chancen für die Bereitstellung von Personal, Ausrüstung und finanziellen Mitteln für seine operativen Einrichtungen und die Internationale Stabilisierungstruppe zu ermitteln, technische Hilfe für seine operativen Einrichtungen und die Internationale Stabilisierungstruppe zu leisten und ihm die uneingeschränkte Anerkennung seiner Handlungen und schriftlichen Stellungnahmen zuzubilligen;
10. ersucht den Friedensrat, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen alle sechs Monate einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte bezüglich der oben genannten Punkte vorzulegen;
11. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.
ANLAGE 1 - Umfassender Plan Präsident Donald J. Trumps zur Beendigung des Gaza-Konflikts
1. Gaza wird eine entradikalisierte, von Terrorismus freie Zone sein, die keine Gefahr für ihre Nachbarn darstellt.
2. Gaza wird zum Nutzen der Bevölkerung Gazas, die mehr als genug erduldet hat, wiederhergestellt werden.
3. Wenn beide Seiten diesem Vorschlag zustimmen, wird der Krieg mit sofortiger Wirkung enden. Die israelischen Kräfte werden sich hinter die vereinbarte Linie zurückziehen, um eine Freilassung von Geiseln vorzubereiten. Während dieses Zeitraums werden sämtliche militärischen Operationen, einschließlich Bombardierungen aus der Luft und Artilleriebeschuss, eingestellt und die Kampflinien eingefroren, bis die Bedingungen für den vollständigen stufenweisen Rückzug gegeben sind.
4. Binnen 72 Stunden nach öffentlicher Annahme dieser Übereinkunft durch Israel werden sämtliche lebenden und toten Geiseln zurückgegeben.
5. Sobald alle Geiseln freigekommen sind, wird Israel 250 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte Gefangene und zusätzlich 1.700 Einwohnerinnen und Einwohner Gazas freilassen, die nach dem 7. Oktober 2023 inhaftiert wurden, einschließlich aller in diesem Zusammenhang inhaftierten Frauen und Kinder. Für jede israelische Geisel, deren sterbliche Überreste freigegeben werden, wird Israel die sterblichen Überreste 15 verstorbener Einwohnerinnen und Einwohner Gazas freigeben.
6. Sobald alle Geiseln zurückgegeben wurden, wird den Mitgliedern der Hamas, die sich zu einer friedlichen Koexistenz bekennen und sich verpflichten, ihre Waffen unbrauchbar zu machen, Amnestie gewährt. Diejenigen Mitglieder der Hamas, die Gaza zu verlassen wünschen, erhalten sicheres Geleit in Aufnahmeländer.
7. Nach Annahme dieser Übereinkunft wird unverzüglich vollumfängliche Hilfe in den Gazastreifen gesandt. Der Hilfsumfang wird mindestens demjenigen entsprechen, der Bestandteil des Abkommens vom 19. Januar 2025 im Hinblick auf humanitäre Hilfe war, und wird unter anderem den kurzfristigen Wiederaufbau der Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser), die Wiedereinrichtung von Krankenhäusern und Bäckereien und die Einfuhr des erforderlichen Geräts zur Beseitigung von Schutt und zur Räumung von Straßen umfassen.
8. Die Einfuhr der Hilfe in den Gazastreifen und ihre Verteilung werden ohne Einmischung der beiden Parteien vermittels der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen und des Roten Halbmonds sowie durch andere internationale Institutionen erfolgen, die in keiner Weise mit einer der beiden Parteien verbunden sind. Die Öffnung des Grenzübergangs Rafah in beide Richtungen unterliegt demselben Mechanismus, der im Rahmen des Abkommens vom 19. Januar 2025 umgesetzt wurde.
9. Gaza wird unter der temporären, übergangsweise eingesetzten Führung eines technokratischen, unpolitischen palästinensischen Ausschusses verwaltet, der für den alltäglichen Betrieb der öffentlichen Dienste und der Kommunen zum Nutzen der Menschen in Gaza verantwortlich ist. Dieser Ausschuss wird sich aus fachlich befähigten Palästinenserinnen und Palästinensern sowie aus internationalen Sachverständigen zusammensetzen und der Aufsicht und Überwachung durch ein neues internationales, übergangsweise amtierendes Gremium, den Friedensrat („Board of Peace“), unter der Leitung und dem Vorsitz von Präsident Donald J. Trump unterstellt; weitere Mitglieder und Staatsoberhäupter, darunter der ehemalige Premierminister Tony Blair, sind noch zu benennen. Dieses Gremium wird den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas festlegen und die entsprechende Finanzierung abwickeln, bis die Palästinensische Behörde ihr Reformprogramm abgeschlossen hat, das in verschiedenen Vorschlägen dargelegt wurde, unter anderem im Friedensplan Präsident Trumps von 2020 sowie in dem von saudischer und französischer Seite unterbreiteten Vorschlag, und in der Lage ist, die Kontrolle über Gaza auf sichere und wirksame Weise wieder zu übernehmen. Dieses Gremium wird auf bewährte internationale Standards zurückgreifen, um moderne und effiziente Lenkungsstrukturen zu schaffen, die der Bevölkerung Gazas dienen und geeignet sind, Investitionen einzuwerben.
10. Ein Wirtschaftsentwicklungsplan Trumps für den Wiederaufbau und die Belebung Gazas wird durch Einberufung einer Gruppe von Sachverständigen erstellt, die bereits zur Entstehung mehrerer florierender, moderner Städtewunder im Nahen Osten beigetragen haben. Etliche gut durchdachte Investitionsvorschläge und begeisternde Entwicklungsansätze sind von wohlgesinnten internationalen Gruppen erarbeitet worden und werden bei der Gestaltung des Sicherheits- und des Regelungsrahmens berücksichtigt, um die entsprechenden Investitionen einzuwerben und zu ermöglichen, mit denen Arbeitsplätze, Chancen und Hoffnung für das zukünftige Gaza entstehen werden.
11. Es wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet, deren Vorzugszölle und vorrangige Zugangsrechte mit den beteiligten Ländern zu verhandeln sind.
12. Niemand wird gezwungen, Gaza zu verlassen; denjenigen, die das Land zu verlassen wünschen, steht dies ebenso frei wie eine Rückkehr. Wir werden die Menschen zum Bleiben ermutigen und ihnen die Chance bieten, ein besseres Gaza aufzubauen.
13. Hamas und andere Gruppierungen sagen zu, keinerlei Funktion innerhalb der Führung Gazas zu übernehmen, weder unmittelbar noch mittelbar oder in irgendeiner Form. Sämtliche militärische, terroristische und Angriffszwecken dienende Infrastruktur, einschließlich Tunneln und Anlagen zur Herstellung von Waffen, wird zerstört und nicht wieder aufgebaut. Es wird einen Prozess zur Demilitarisierung Gazas unter der Aufsicht unabhängiger Beobachter geben, in dessen Rahmen auch Waffen durch einen einvernehmlich vereinbarten Prozess der Ausmusterung dauerhaft unbrauchbar gemacht werden und der durch ein international finanziertes Rückkauf- und Wiedereingliederungsprogramm unterstützt wird, jeweils geprüft durch die unabhängigen Beobachter. Das neue Gaza wird sich entschlossen für den Aufbau einer florierenden Wirtschaft und für eine friedliche Koexistenz mit seinen Nachbarn einsetzen.
14. Den regionalen Partnern wird eine Garantie gewährt, um sicherzustellen, dass die Hamas und andere Gruppierungen ihre Verpflichtungen einhalten und das neue Gaza keine Bedrohung für seine Nachbarn oder seine Bevölkerung darstellt.
15. Die Vereinigten Staaten werden mit den arabischen und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe aufzustellen, die umgehend in Gaza zum Einsatz gelangt. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird die überprüfte Palästinensische Polizei in Gaza ausbilden und unterstützen und wird sich dabei mit Jordanien und Ägypten abstimmen, die über weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Diese Stabilisierungstruppe wird als langfristige Lösung für die innere Sicherheit fungieren. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird mit Israel und Ägypten zusammenarbeiten, um gemeinsam mit der neu ausgebildeten Palästinensischen Polizei zur Sicherung der Grenzgebiete beizutragen. Von entscheidender Bedeutung ist es, zu verhindern, dass Munition nach Gaza gelangt, und den raschen und sicheren Zustrom von Gütern für den Wiederaufbau und die Neubelebung Gazas zu erleichtern. Zwischen den Parteien wird ein Konfliktentschärfungsmechanismus vereinbart.
16. Israel wird Gaza weder besetzen noch annektieren. Während die Internationale Stabilisierungstruppe Kontrolle und Stabilität herstellt, werden sich die Israelischen Verteidigungskräfte auf der Grundlage von mit der Demilitarisierung verbundenen Standards, Zwischenzielen und Zeitrahmen aus dem Gazastreifen zurückziehen, die zwischen den Israelischen Verteidigungskräften, der Internationalen Stabilisierungstruppe, den Garanten und den Vereinigten Staaten vereinbart werden, mit dem Ziel, ein sicheres Gaza zu schaffen, das keine Gefahr mehr für Israel, Ägypten oder die eigenen Bürgerinnen und Bürger darstellt. In praktischer Hinsicht werden die Israelischen Verteidigungskräfte das von ihnen besetzte Hoheitsgebiet Gazas gemäß einer mit der Übergangsverwaltung zu treffenden Vereinbarung bis zu ihrem vollständigen Rückzug aus Gaza schrittweise an die Internationale Stabilisierungstruppe übergeben, mit Ausnahme einer Präsenz im Sicherheitskordon, die so lange bestehen bleiben wird, bis Gaza in geeigneter Weise gegen wiederaufkommende terroristische Bedrohungen gesichert ist.
17. Sollte die Hamas diesen Vorschlag verzögern oder ablehnen, werden die oben genannten Vorgänge, einschließlich der ausgeweiteten Hilfslieferungen, in den von Terrorismus freien Gebieten stattfinden, die von den Israelischen Verteidigungskräften an die Internationale Stabilisierungstruppe übergeben wurden.
18. Es wird ein Prozess für einen interreligiösen Dialog, der auf den Werten der Toleranz und der friedlichen Koexistenz fußt, eingeleitet werden, in dem Versuch, die Einstellungen und Narrative unter der palästinensischen und der israelischen Bevölkerung durch Verweis auf die durch Frieden bedingten Vorteile zu verändern.
19. Während die Wiederherstellung Gazas voranschreitet, und wenn das Reformprogramm der Palästinensischen Behörde verlässlich ausgeführt wird, können schließlich die Bedingungen gegeben sein, um einen glaubwürdigen Pfad zu palästinensischer Selbstbestimmung und Staatlichkeit zu beschreiten, welche wir als Bestrebungen des palästinensischen Volkes anerkennen.
20. Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern anstoßen, um sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz zu verständigen.
Fußnoten:
1 Resolution 2803 (2025), verabschiedet auf der 10046. Sitzung des UN-Sicherheitsrats am 17. November 2025
https://www.un.org/german/sites/default/files/2025-11/sr2803.pdf
2 Full text: Charter of Trump’s Board of Peace
https://www.timesofisrael.com/full-text-charter-of-trumps-board-of-peace/
3 FACTBOX – 26 countries named as founding members of Trump’s ‘Board of Peace’
https://www.aa.com.tr/en/world/factbox-26-countries-named-as-founding-members-of-trump-s-board-of-peace-/3813131
Online-Flyer Nr. 858 vom 14.02.2026
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Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
"Board of Peace" heißt zu deutsch "Friedensrat". Das ist ein nicht selten auftauchender Begriff. In der internationalen Politik hat er zwischen November 2025 und Januar 2026 mehrfach Schlagzeilen gemacht. Zunächst geht es um "Board of Peace" Nummer 1 – in einem Beschluss des UN-Sicherheitsrats vom 17. November 2025 (1). Er wurde bei Enthaltung von Russland und China angenommen. Dabei geht es um die Situation im Gazastreifen. Der Beschluss ist wie alle Beschlüsse des UN-Sicherheitsrats völkerrechtlich bindend und verpflichtet damit alle UN-Mitgliedsstaaten zu seiner Einhaltung. Im Beschlusstext heißt es – auf "frühere einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats zur Situation im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage hinweisend" – unter anderem:"Der Sicherheitsrat begrüßt die Einrichtung des Friedensrats („Board of Peace“) als übergangsweise amtierende Verwaltung mit Völkerrechtspersönlichkeit, die den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas gemäß dem Umfassenden Plan und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen schaffen... Der Sicherheitsrat fordert die Weltbank und andere Finanzinstitutionen auf, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau und die Entwicklung Gazas zu erschließen und bereitzustellen, unter anderem durch Einrichtung eines eigens für diese Zwecke aufgelegten Treuhandfonds, der von Gebern verwaltet wird... Der Sicherheitsrat ermächtigt die mit dem Friedensrat zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat, eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe in Gaza einzurichten, die unter einer für den Friedensrat akzeptablen gemeinsamen Führung und bestehend aus von den beteiligten Staaten gestellten Kräften in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten und dem Staat Israel zum Einsatz gelangt, und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Mandat im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, durchzuführen." (vollständige Wiedergabe siehe unten)
Der Beschluss nimmt positiven Bezug auf den "Umfassenden Plan" von US-Präsident Donald J. Trump vom 29. September 2025 zur Beendigung des Gaza-Konflikts, der u.a. Folgendes enthält: "Gaza wird eine entradikalisierte, von Terrorismus freie Zone sein, die keine Gefahr für ihre Nachbarn darstellt. Gaza wird zum Nutzen der Bevölkerung Gazas, die mehr als genug erduldet hat, wiederhergestellt werden... Niemand wird gezwungen, Gaza zu verlassen; denjenigen, die das Land zu verlassen wünschen, steht dies ebenso frei wie eine Rückkehr. Wir werden die Menschen zum Bleiben ermutigen und ihnen die Chance bieten, ein besseres Gaza aufzubauen." Abschließend heißt es: "Es wird ein Prozess für einen interreligiösen Dialog, der auf den Werten der Toleranz und der friedlichen Koexistenz fußt, eingeleitet werden, in dem Versuch, die Einstellungen und Narrative unter der palästinensischen und der israelischen Bevölkerung durch Verweis auf die durch Frieden bedingten Vorteile zu verändern... Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern anstoßen, um sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz zu verständigen." (vollständige Wiedergabe siehe unten)
"Board of Peace" Nummer 2
Ein weiteres Mal taucht der Begriff "Board of Peace" in Zusammenhang mit dem World Economic Forum (Weltwirtschaftsforum) in Davos auf. US-Präsident Trump hat dort am 22 Januar 2026 einen "Friedensrat" ins Leben gerufen, der sich mit Konflikten weltweit befassen soll – damit auch mit dem Konflikt in Gaza. Auf diese Weise ist Trump – so kann es aus seiner Perspektive gesehen werden – dem Beschluss des UN-Sicherheitsrats zur Schaffung eines Friedensrats nachgekommen. In der am Rande des Weltwirtschaftsforums unterzeichneten Gründungs-Charta (2) heißt es in der Präambel:
"In der Erkenntnis, dass dauerhafter Frieden pragmatisches Urteilsvermögen, vernünftige Lösungen und den Mut erfordert, sich von Ansätzen und Institutionen zu lösen, die allzu oft gescheitert sind; in der Erkenntnis, dass dauerhafter Frieden dann Fuß fassen kann, wenn die Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen und Verantwortung dafür zu übernehmen; in der Überzeugung, dass nur eine nachhaltige, ergebnisorientierte Partnerschaft, die auf geteilten Lasten und Verpflichtungen beruht, Frieden an Orten sichern kann, an denen er sich seit langem als schwer erreichbar erwiesen hat; Bedauernd, dass zu viele Ansätze zur Friedenskonsolidierung eine dauerhafte Abhängigkeit fördern und Krisen institutionalisieren, anstatt die Menschen über diese hinauszuführen; Betont die Notwendigkeit einer flexibleren und effektiveren internationalen Friedensorganisation; und Entschlossen, eine Koalition williger Staaten zu bilden, die sich zu praktischer Zusammenarbeit und wirksamen Maßnahmen verpflichten, Urteilsvermögen und Gerechtigkeit hochhaltend, verabschieden die Parteien hiermit die Charta für den Friedensrat."
Der Auftrag lautet: "Der Friedensrat ist eine internationale Organisation, die sich für die Förderung der Stabilität, die Wiederherstellung einer verlässlichen und rechtmäßigen Regierungsführung und die Sicherung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten einsetzt. Der Friedensrat nimmt solche friedensfördernden Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und gemäß dieser Charta wahr, einschließlich der Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von allen Nationen und Gemeinschaften, die Frieden anstreben, angewendet werden können."
Zur Arbeitsweise wird u.a. ausgeführt: "Der Friedensrat setzt sich aus seinen Mitgliedstaaten zusammen... Jeder Mitgliedstaat hat im Friedensrat eine Stimme. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten gefasst, vorbehaltlich der Zustimmung des Vorsitzenden, der bei Stimmengleichheit auch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender eine Stimme abgeben kann."
Über den Vorsitzenden wird festgestellt: "Donald J. Trump wird als erster Vorsitzender des Friedensrats fungieren und zusätzlich als erster Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika... Der Vorsitzende benennt jederzeit einen Nachfolger für die Rolle des Vorsitzenden. Der Ersatz des Vorsitzenden kann nur nach freiwilligem Rücktritt oder aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erfolgen, wie durch einstimmigen Beschluss des Vorstands festgelegt. In diesem Fall übernimmt der vom Vorsitzenden benannte Nachfolger unverzüglich die Position des Vorsitzenden und alle damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden."
Über den Vorstand (Executive Board) des Friedensrats wird u.a. ausgesagt: "Der Vorstand wird vom Vorsitzenden ausgewählt und besteht aus Führungskräften von internationalem Rang. Die Mitglieder des Vorstands haben eine Amtszeit von zwei Jahren, können vom Vorsitzenden abberufen werden und nach dessen Ermessen wiederernannt werden. Der Vorstand wird von einem vom Vorsitzenden nominierten und durch Mehrheitsbeschluss des Vorstands bestätigten Vorstandsvorsitzenden geleitet... Beschlüsse des Exekutivrats werden mit der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder, einschließlich des Vorstandsvorsitzenden, gefasst. Diese Beschlüsse treten sofort in Kraft, vorbehaltlich eines Vetos des Vorsitzenden zu einem beliebigen Zeitpunkt danach."
Zur Mitgliedschaft heißt es: "Jeder Mitgliedstaat wird durch sein Staatsoberhaupt oder seinen Regierungschef im Friedensrat vertreten. Jeder Mitgliedstaat unterstützt und fördert die Tätigkeiten des Friedensrats im Einklang mit seinen jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften... Jeder Mitgliedstaat hat eine Amtszeit von höchstens drei Jahren ab Inkrafttreten dieser Charta, vorbehaltlich einer Verlängerung durch den Vorsitzenden. Die dreijährige Amtszeit gilt nicht für Mitgliedstaaten, die innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieser Charta mehr als 1.000.000.000 USD in bar an den Friedensrat zahlen."
Als Gründungsmitglieder des Friedensrats werden neben den USA genannt: Argentina, Armenia, Azerbaijan, Albania, Bahrain, Belarus, Bulgaria, Cambodia, El Salvador, Egypt, Hungary, Indonesia, Jordan, Kazakhstan, Kosovo, Kuwait, Mongolia, Morocco, Pakistan, Paraguay, Qatar, Saudi Arabia, Türkiye, United Arab Emirates, Uzbekistan, Vietnam. (3) Darüber hinaus soll Israel zugesagt haben.
Anhang: Resolution 2803 (2025), verabschiedet auf der 10046. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. November 2025
Der Sicherheitsrat,
unter Begrüßung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts vom 29. September 2025 („Umfassender Plan“) (Anlage 1 dieser Resolution) und mit Anerkennung gegenüber den Staaten, die ihn unterzeichnet, angenommen oder gebilligt haben, und ferner unter Begrüßung der historischen Trump-Erklärung für dauerhaften Frieden und Wohlstand vom 13. Oktober 2025 und der konstruktiven Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika, Katars, der Arabischen Republik Ägypten und der Republik Türkiye bei der Vermittlung der Waffenruhe im Gazastreifen,
feststellend, dass die Situation im Gazastreifen den Frieden in der Region und die Sicherheit der Nachbarstaaten bedroht,
und auf frühere einschlägige Resolutionen des Sicherheitsrats zur Situation im Nahen Osten, einschließlich der palästinensischen Frage, hinweisend,
1. billigt den Umfassenden Plan, nimmt zur Kenntnis, dass die Parteien ihn angenommen haben, und fordert alle Parteien auf, ihn vollständig, in redlicher Absicht und unverzüglich umzusetzen, was auch die Wahrung der Waffenruhe umfasst;
2. begrüßt die Einrichtung des Friedensrats („Board of Peace“) als übergangsweise amtierende Verwaltung mit Völkerrechtspersönlichkeit, die den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas gemäß dem Umfassenden Plan und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen schaffen und die entsprechende Finanzierung koordinieren wird, bis die Palästinensische Behörde ihr Reformprogramm zur Zufriedenheit abgeschlossen hat, das in verschiedenen Vorschlägen dargelegt wurde, unter anderem im Friedensplan Präsident Trumps von 2020 sowie in dem von saudischer und französischer Seite unterbreiteten Vorschlag, und in der Lage ist, die Kontrolle über Gaza auf sichere und wirksame Weise wieder zu übernehmen. Nachdem das Reformprogramm der Palästinensischen Behörde verlässlich ausgeführt wurde und die Wiederherstellung Gazas vorangeschritten ist, können schließlich die Bedingungen gegeben sein, um einen glaubwürdigen Pfad zu palästinensischer Selbstbestimmung und Staatlichkeit zu beschreiten. Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern herstellen, über den sie sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz verständigen können;
3. unterstreicht, wie wichtig es ist, die Lieferung humanitärer Hilfe in den Gazastreifen durch kooperierende Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und des Roten Halbmonds, in Zusammenarbeit mit dem Friedensrat und im Einklang mit den einschlägigen völkerrechtlichen Grundsätzen uneingeschränkt wieder aufzunehmen und sicherzustellen, dass diese Hilfe ausschließlich friedlichen Zwecken zugutekommt und nicht von bewaffneten Gruppen abgezweigt wird;
4. ermächtigt die im Friedensrat mitwirkenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat selbst, A) die notwendigen Regelungen zu treffen, um die Ziele des Umfassenden Plans zu verwirklichen, darunter auch diejenigen betreffend die Vorrechte und Immunitäten des Personals der kraft Ziffer 7 eingerichteten Stabilisierungstruppe; und B) operative Einheiten einzurichten, die, soweit erforderlich, mit Völkerrechtspersönlichkeit und Handlungsvollmachten zur Ausführung ihrer Aufgaben ausgestattet sind, darunter: 1) die Umsetzung einer übergangsweise amtierenden staatlichen Verwaltung, einschließlich der Beaufsichtigung und Unterstützung eines von der Liga der Arabischen Staaten favorisierten technokratischen und unpolitischen palästinensischen Ausschusses, der sich aus fachlich versierten palästinensischen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Gazastreifen zusammensetzt und für den alltäglichen Betrieb des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung in Gaza verantwortlich ist; 2) der Wiederaufbau Gazas und Programme zur wirtschaftlichen Wiederbelebung; 3) die Koordinierung und Unterstützung öffentlicher Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in Gaza; 4) Maßnahmen, die dazu dienen, den Personenverkehr nach Gaza hinein und aus Gaza hinaus im Einklang mit dem Umfassenden Plan zu ermöglichen; und 5) etwaige zusätzliche Aufgaben, die unter Umständen erforderlich sind, um den Umfassenden Plan zu unterstützen und umzusetzen;
5. geht von dem Verständnis aus, dass die in Ziffer 4 genannten operativen Einheiten übergangsweise dem Friedensrat unterstehen, von diesem beaufsichtigt werden und durch freiwillige Beiträge von Gebern, Finanzierungsfazilitäten des Friedensrats und Regierungen finanziert werden;
6. fordert die Weltbank und andere Finanzinstitutionen auf, finanzielle Mittel für den Wiederaufbau und die Entwicklung Gazas zu erschließen und bereitzustellen, unter anderem durch Einrichtung eines eigens für diese Zwecke aufgelegten Treuhandfonds, der von Gebern verwaltet wird;
7. ermächtigt die mit dem Friedensrat zusammenarbeitenden Mitgliedstaaten und den Friedensrat, eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe in Gaza einzurichten, die unter einer für den Friedensrat akzeptablen gemeinsamen Führung und bestehend aus von den beteiligten Staaten gestellten Kräften in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik Ägypten und dem Staat Israel zum Einsatz gelangt, und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Mandat im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, durchzuführen. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird mit Israel und Ägypten unbeschadet ihrer bestehenden Übereinkünfte sowie mit der neu ausgebildeten und überprüften Palästinensischen Polizei zusammenarbeiten, um zur Sicherung der Grenzgebiete beizutragen, das Sicherheitsumfeld in Gaza durch Sicherung des Prozesses zur Demilitarisierung des Gazastreifens zu stabilisieren, unter anderem durch die Zerstörung und die Verhinderung des Wiederaufbaus militärischer, terroristischer und Angriffen dienender Infrastruktur sowie die dauerhafte Ausmusterung von Waffen nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, die Zivilbevölkerung, einschließlich der humanitären Missionen, zu schützen, die überprüfte Palästinensische Polizei auszubilden und ihr Unterstützung zu leisten, sich mit den maßgeblichen Staaten abzustimmen, um humanitäre Korridore zu sichern, und zusätzliche Aufgaben auszuführen, die erforderlich sind, um den Umfassenden Plan zu unterstützen. Während die Internationale Stabilisierungstruppe Kontrolle und Stabilität herstellt, werden sich die Israelischen Verteidigungskräfte auf der Grundlage von mit der Demilitarisierung verbundenen Standards, Zwischenzielen und Zeitrahmen aus dem Gazastreifen zurückziehen, die zwischen den Israelischen Verteidigungskräften, der Internationalen Stabilisierungstruppe, den Garanten und den Vereinigten Staaten vereinbart werden, mit Ausnahme einer Präsenz im Sicherheitskordon, die so lange bestehen bleiben wird, bis Gaza in geeigneter Weise gegen wiederaufkommende terroristische Bedrohungen gesichert ist. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird A) den Friedensrat bei der Überwachung der Umsetzung der Waffenruhe in Gaza unterstützen und die notwendigen Regelungen treffen, um die Ziele des Umfassenden Plans zu verwirklichen; und B) unter der strategischen Führung des Friedensrats eingesetzt und durch freiwillige Beiträge von Gebern, Finanzierungsfazilitäten des Friedensrats und Regierungen finanziert werden;
8. beschließt, dass der Friedensrat und die durch diese Resolution ermächtigten internationalen Zivil- und Sicherheitspräsenzen vorbehaltlich weiterer Maßnahmen des Sicherheitsrats bis zum 31. Dezember 2027 ermächtigt bleiben, und dass eine erneute Ermächtigung der Internationalen Stabilisierungstruppe darüber hinaus in uneingeschränkter Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ägypten und Israel und anderen Mitgliedstaaten erfolgt, die ihre Zusammenarbeit mit der Internationalen Stabilisierungstruppe fortsetzen;
9. fordert die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen auf, mit dem Friedensrat zusammenzuarbeiten, um Chancen für die Bereitstellung von Personal, Ausrüstung und finanziellen Mitteln für seine operativen Einrichtungen und die Internationale Stabilisierungstruppe zu ermitteln, technische Hilfe für seine operativen Einrichtungen und die Internationale Stabilisierungstruppe zu leisten und ihm die uneingeschränkte Anerkennung seiner Handlungen und schriftlichen Stellungnahmen zuzubilligen;
10. ersucht den Friedensrat, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen alle sechs Monate einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte bezüglich der oben genannten Punkte vorzulegen;
11. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.
ANLAGE 1 - Umfassender Plan Präsident Donald J. Trumps zur Beendigung des Gaza-Konflikts
1. Gaza wird eine entradikalisierte, von Terrorismus freie Zone sein, die keine Gefahr für ihre Nachbarn darstellt.
2. Gaza wird zum Nutzen der Bevölkerung Gazas, die mehr als genug erduldet hat, wiederhergestellt werden.
3. Wenn beide Seiten diesem Vorschlag zustimmen, wird der Krieg mit sofortiger Wirkung enden. Die israelischen Kräfte werden sich hinter die vereinbarte Linie zurückziehen, um eine Freilassung von Geiseln vorzubereiten. Während dieses Zeitraums werden sämtliche militärischen Operationen, einschließlich Bombardierungen aus der Luft und Artilleriebeschuss, eingestellt und die Kampflinien eingefroren, bis die Bedingungen für den vollständigen stufenweisen Rückzug gegeben sind.
4. Binnen 72 Stunden nach öffentlicher Annahme dieser Übereinkunft durch Israel werden sämtliche lebenden und toten Geiseln zurückgegeben.
5. Sobald alle Geiseln freigekommen sind, wird Israel 250 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte Gefangene und zusätzlich 1.700 Einwohnerinnen und Einwohner Gazas freilassen, die nach dem 7. Oktober 2023 inhaftiert wurden, einschließlich aller in diesem Zusammenhang inhaftierten Frauen und Kinder. Für jede israelische Geisel, deren sterbliche Überreste freigegeben werden, wird Israel die sterblichen Überreste 15 verstorbener Einwohnerinnen und Einwohner Gazas freigeben.
6. Sobald alle Geiseln zurückgegeben wurden, wird den Mitgliedern der Hamas, die sich zu einer friedlichen Koexistenz bekennen und sich verpflichten, ihre Waffen unbrauchbar zu machen, Amnestie gewährt. Diejenigen Mitglieder der Hamas, die Gaza zu verlassen wünschen, erhalten sicheres Geleit in Aufnahmeländer.
7. Nach Annahme dieser Übereinkunft wird unverzüglich vollumfängliche Hilfe in den Gazastreifen gesandt. Der Hilfsumfang wird mindestens demjenigen entsprechen, der Bestandteil des Abkommens vom 19. Januar 2025 im Hinblick auf humanitäre Hilfe war, und wird unter anderem den kurzfristigen Wiederaufbau der Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser), die Wiedereinrichtung von Krankenhäusern und Bäckereien und die Einfuhr des erforderlichen Geräts zur Beseitigung von Schutt und zur Räumung von Straßen umfassen.
8. Die Einfuhr der Hilfe in den Gazastreifen und ihre Verteilung werden ohne Einmischung der beiden Parteien vermittels der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen und des Roten Halbmonds sowie durch andere internationale Institutionen erfolgen, die in keiner Weise mit einer der beiden Parteien verbunden sind. Die Öffnung des Grenzübergangs Rafah in beide Richtungen unterliegt demselben Mechanismus, der im Rahmen des Abkommens vom 19. Januar 2025 umgesetzt wurde.
9. Gaza wird unter der temporären, übergangsweise eingesetzten Führung eines technokratischen, unpolitischen palästinensischen Ausschusses verwaltet, der für den alltäglichen Betrieb der öffentlichen Dienste und der Kommunen zum Nutzen der Menschen in Gaza verantwortlich ist. Dieser Ausschuss wird sich aus fachlich befähigten Palästinenserinnen und Palästinensern sowie aus internationalen Sachverständigen zusammensetzen und der Aufsicht und Überwachung durch ein neues internationales, übergangsweise amtierendes Gremium, den Friedensrat („Board of Peace“), unter der Leitung und dem Vorsitz von Präsident Donald J. Trump unterstellt; weitere Mitglieder und Staatsoberhäupter, darunter der ehemalige Premierminister Tony Blair, sind noch zu benennen. Dieses Gremium wird den Rahmen für die Wiederherstellung Gazas festlegen und die entsprechende Finanzierung abwickeln, bis die Palästinensische Behörde ihr Reformprogramm abgeschlossen hat, das in verschiedenen Vorschlägen dargelegt wurde, unter anderem im Friedensplan Präsident Trumps von 2020 sowie in dem von saudischer und französischer Seite unterbreiteten Vorschlag, und in der Lage ist, die Kontrolle über Gaza auf sichere und wirksame Weise wieder zu übernehmen. Dieses Gremium wird auf bewährte internationale Standards zurückgreifen, um moderne und effiziente Lenkungsstrukturen zu schaffen, die der Bevölkerung Gazas dienen und geeignet sind, Investitionen einzuwerben.
10. Ein Wirtschaftsentwicklungsplan Trumps für den Wiederaufbau und die Belebung Gazas wird durch Einberufung einer Gruppe von Sachverständigen erstellt, die bereits zur Entstehung mehrerer florierender, moderner Städtewunder im Nahen Osten beigetragen haben. Etliche gut durchdachte Investitionsvorschläge und begeisternde Entwicklungsansätze sind von wohlgesinnten internationalen Gruppen erarbeitet worden und werden bei der Gestaltung des Sicherheits- und des Regelungsrahmens berücksichtigt, um die entsprechenden Investitionen einzuwerben und zu ermöglichen, mit denen Arbeitsplätze, Chancen und Hoffnung für das zukünftige Gaza entstehen werden.
11. Es wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet, deren Vorzugszölle und vorrangige Zugangsrechte mit den beteiligten Ländern zu verhandeln sind.
12. Niemand wird gezwungen, Gaza zu verlassen; denjenigen, die das Land zu verlassen wünschen, steht dies ebenso frei wie eine Rückkehr. Wir werden die Menschen zum Bleiben ermutigen und ihnen die Chance bieten, ein besseres Gaza aufzubauen.
13. Hamas und andere Gruppierungen sagen zu, keinerlei Funktion innerhalb der Führung Gazas zu übernehmen, weder unmittelbar noch mittelbar oder in irgendeiner Form. Sämtliche militärische, terroristische und Angriffszwecken dienende Infrastruktur, einschließlich Tunneln und Anlagen zur Herstellung von Waffen, wird zerstört und nicht wieder aufgebaut. Es wird einen Prozess zur Demilitarisierung Gazas unter der Aufsicht unabhängiger Beobachter geben, in dessen Rahmen auch Waffen durch einen einvernehmlich vereinbarten Prozess der Ausmusterung dauerhaft unbrauchbar gemacht werden und der durch ein international finanziertes Rückkauf- und Wiedereingliederungsprogramm unterstützt wird, jeweils geprüft durch die unabhängigen Beobachter. Das neue Gaza wird sich entschlossen für den Aufbau einer florierenden Wirtschaft und für eine friedliche Koexistenz mit seinen Nachbarn einsetzen.
14. Den regionalen Partnern wird eine Garantie gewährt, um sicherzustellen, dass die Hamas und andere Gruppierungen ihre Verpflichtungen einhalten und das neue Gaza keine Bedrohung für seine Nachbarn oder seine Bevölkerung darstellt.
15. Die Vereinigten Staaten werden mit den arabischen und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um eine temporäre Internationale Stabilisierungstruppe aufzustellen, die umgehend in Gaza zum Einsatz gelangt. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird die überprüfte Palästinensische Polizei in Gaza ausbilden und unterstützen und wird sich dabei mit Jordanien und Ägypten abstimmen, die über weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Diese Stabilisierungstruppe wird als langfristige Lösung für die innere Sicherheit fungieren. Die Internationale Stabilisierungstruppe wird mit Israel und Ägypten zusammenarbeiten, um gemeinsam mit der neu ausgebildeten Palästinensischen Polizei zur Sicherung der Grenzgebiete beizutragen. Von entscheidender Bedeutung ist es, zu verhindern, dass Munition nach Gaza gelangt, und den raschen und sicheren Zustrom von Gütern für den Wiederaufbau und die Neubelebung Gazas zu erleichtern. Zwischen den Parteien wird ein Konfliktentschärfungsmechanismus vereinbart.
16. Israel wird Gaza weder besetzen noch annektieren. Während die Internationale Stabilisierungstruppe Kontrolle und Stabilität herstellt, werden sich die Israelischen Verteidigungskräfte auf der Grundlage von mit der Demilitarisierung verbundenen Standards, Zwischenzielen und Zeitrahmen aus dem Gazastreifen zurückziehen, die zwischen den Israelischen Verteidigungskräften, der Internationalen Stabilisierungstruppe, den Garanten und den Vereinigten Staaten vereinbart werden, mit dem Ziel, ein sicheres Gaza zu schaffen, das keine Gefahr mehr für Israel, Ägypten oder die eigenen Bürgerinnen und Bürger darstellt. In praktischer Hinsicht werden die Israelischen Verteidigungskräfte das von ihnen besetzte Hoheitsgebiet Gazas gemäß einer mit der Übergangsverwaltung zu treffenden Vereinbarung bis zu ihrem vollständigen Rückzug aus Gaza schrittweise an die Internationale Stabilisierungstruppe übergeben, mit Ausnahme einer Präsenz im Sicherheitskordon, die so lange bestehen bleiben wird, bis Gaza in geeigneter Weise gegen wiederaufkommende terroristische Bedrohungen gesichert ist.
17. Sollte die Hamas diesen Vorschlag verzögern oder ablehnen, werden die oben genannten Vorgänge, einschließlich der ausgeweiteten Hilfslieferungen, in den von Terrorismus freien Gebieten stattfinden, die von den Israelischen Verteidigungskräften an die Internationale Stabilisierungstruppe übergeben wurden.
18. Es wird ein Prozess für einen interreligiösen Dialog, der auf den Werten der Toleranz und der friedlichen Koexistenz fußt, eingeleitet werden, in dem Versuch, die Einstellungen und Narrative unter der palästinensischen und der israelischen Bevölkerung durch Verweis auf die durch Frieden bedingten Vorteile zu verändern.
19. Während die Wiederherstellung Gazas voranschreitet, und wenn das Reformprogramm der Palästinensischen Behörde verlässlich ausgeführt wird, können schließlich die Bedingungen gegeben sein, um einen glaubwürdigen Pfad zu palästinensischer Selbstbestimmung und Staatlichkeit zu beschreiten, welche wir als Bestrebungen des palästinensischen Volkes anerkennen.
20. Die Vereinigten Staaten werden einen Dialog zwischen Israel und den Palästinenserinnen und Palästinensern anstoßen, um sich auf einen politischen Horizont für die friedliche und gedeihliche Koexistenz zu verständigen.
Fußnoten:
1 Resolution 2803 (2025), verabschiedet auf der 10046. Sitzung des UN-Sicherheitsrats am 17. November 2025
https://www.un.org/german/sites/default/files/2025-11/sr2803.pdf
2 Full text: Charter of Trump’s Board of Peace
https://www.timesofisrael.com/full-text-charter-of-trumps-board-of-peace/
3 FACTBOX – 26 countries named as founding members of Trump’s ‘Board of Peace’
https://www.aa.com.tr/en/world/factbox-26-countries-named-as-founding-members-of-trump-s-board-of-peace-/3813131
Online-Flyer Nr. 858 vom 14.02.2026
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