NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 14. Juni 2025  

zurück  
Druckversion

Aktuelles
Eine solidarische Stellungnahme für Thomas Röper und Alina Lipp
Die EU sanktioniert deutsche Staatsbürger: Bankrotterklärung für den Rechtsstaat
Von Wolfgang Bittner

Wer nicht spurt, kann in der „liberalen Demokratie“, in der wir nach Ansicht der führenden Berliner Politiker leben, eingeschüchtert, bestraft oder ausgeschaltet werden, sei es durch widerrechtlich angeordnete Hausdurchsuchungen, durch Geldstrafen oder – wie es in einzelnen Fällen vorgekommen ist – durch Haft. Die Auswüchse mehren sich.

Einen gravierenden Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit, der eine neue Dimension der rechtswidrigen Bedrohung und Bestrafung regierungskritischer Journalisten und ihrer Unterstützer bedeutet, unternahm die Europäische Union im Rahmen ihres am 20. Mai 2025 beschlossenen 17. Sanktionspakets gegen Russland. Betroffen sind erstmals zwei deutsche Staatsbürger, der Journalist und Autor Thomas Röper und die Journalistin und Bloggerin Alina Lipp. Beide leben in Russland und berichten von dort.

Ihnen wird vorgeworfen, sie verbreiteten in ihren reichweitenstarken Blogs „systematisch Fehlinformationen über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“, sprächen der ukrainischen Regierung ihre Legitimation ab und beteiligten sich durch „Informationsmanipulation und Einflussnahme“ an einem bewaffneten Konflikt in einem Drittland.

Gegen Thomas Röper und Alina Lipp werden Ein- und Durchreiseverbote verhängt und ihre Vermögenswerte in Europa „eingefroren“. Weiter wird verfügt, dass ihnen „weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“ dürfen. Das bedeutet zugleich, dass sich etwaige Verkäufer oder Spender strafbar machen, wobei ein vorsätzlicher Verstoß gegen Sanktionen nach den EU-Bestimmungen, die in das nationale Strafrecht einzubeziehen sind, mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der Vorgang, der noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre, schlägt hohe Wellen in den alternativen Medien, während in den bürgerlichen Medien entsprechend ihrer poltisch-ideologischen Ausrichtung zum Teil Verständnis für die Abwehr „russischer hybrider Bedrohungen“, „Falschinformationen“ und „Kreml-Propaganda“ aufkommt.

Aber was da geschieht, was sich die Brüsseler EU-Kommission vor aller Augen anmaßt, ist eine Ungeheuerlichkeit. Die Aufhebung von Bürgerrechten ohne Anhörung, Anklage und Urteil, verbunden mit einer Bestrafung deutscher Staatsangehöriger durch Sanktionsmaßnahmen, ist eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat. Aufgrund fragwürdiger Beschuldigungen werden Berufsverbote und Enteignungen verhängt, womit die Kommission eklatant ihre Befugnisse überschreitet. Die Frage, wer als nächstes vorgenommen wird, steht im Raum.

Diese Entwicklung ist unhaltbar und sollte nicht hingenommen werden. Geboten ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sowie eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit beim Internationalen Strafgerichtshof. Aufgerufen sind Juristen, die sich noch ihre Unbestechlichkeit bewahrt haben.

Online-Flyer Nr. 847  vom 11.06.2025

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FILMCLIP
FOTOGALERIE


Nit scheeße...! Nicht schießen...!
Von Arbeiterfotografie