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Krieg und Frieden
Kommentar zum Minsk-2-Abkommen
Ein völkerrechtliches Dokument
Von Brigitte Queck

Das Minsk-2-Abkommen wurde von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem damaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko, dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin ausgehandelt und von den Teilnehmern der trilateralen Kontaktgruppe am 12. Februar 2015 unterzeichnet. Vertragspartner als Unterzeichnende waren 2015 der frühere Präsident der Ukraine Leonid Kutschma, der Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine Michail Surabow, die Milizenführer der „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk Igor Plotnizki und Alexander Sachartschenko sowie die OSZE-Beauftragte Heidi Tagliavin.

Punkt 10 des 13-Punkte-Maßnahmenplans: Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, militärischer Ausrüstung und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine

Punkt 11 des 13-Punkte-Maßnahmenplans: Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine, wobei die neue Verfassung bis Ende 2015 in Kraft treten soll und die DEZENTRALISIERUNG als Schlüsselelement vorsieht (einschließlich einer Bezugnahme auf die Besonderheiten in den gesonderten Regionen Donezk und Lugansk, und zwar in Absprache mit den Vertretern dieser Regionen); und Verabschiedung DAUERHAFTER Rechtsvorschriften über den Sonderstatus der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk bis Ende 2015 in Übereinstimmung mit den in der Fußnote dargelegten Maßnahmen (1):

    Anmerkung: Nach dem Gesetz über das Sonderverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk handelt es sich um folgende Maßnahmen:

    [...] Beteiligung von Organen der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung der Leiter der Staatsanwaltschaften und Gerichte in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;

    Möglichkeit für zentrale Regierungsstellen, Vereinbarungen mit Organen der Lokalen Selbstverwaltung betreffend die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk zu initiieren; [...]

    Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk mit Regionen der Russischen Föderation durch regionale Regierungsstellen;

    Schaffung von Volkspolizeieinheiten durch Beschluss der lokalen Räte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk. [...]

Aus dem Dargelegten geht EINDEUTIG hervor, dass das Minsk-2-Abkommen ein VÖLKERRECHTLICHES DOKUMENT ist. Mit anderen Worten, die beiden Volksrepubliken Donezk und Lugansk seitens der Bundesregierung heute als terroristische Vereinigungen hinzustellen, ist in höchstem Maße vermessen.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein im Völkerrecht verankerter Grundsatz, den die Bundesregierung und auch alle NATO-Staaten bei der Anerkennung des Kosovos gelten ließen und diesen umstandslos anerkannten!

Die Forderungen, die auf Druck der russischen Seite und Vertretern der Volksrepubliken Donezk und Lugansk in das Völkerrechtsdokument Minsk-2 aufgenommen wurden - wie „DER ABZUG ALLER BEWAFFNETEN FOMATIONEN,MILITÄRISCHER AUSRÜSTUNG UND SÖLDNER AUS DEM HOHEITSGEBIET DER UKRAINE“ - waren völlig berechtigt, da die neue ukrainische faschistische Regierung, die sich nach dem seitens der USA finanzierten und in der GANZEN UKRAINE inszenierten Staatsstreich OHNE VOLKSABSTIMMUNG an die Macht geputscht hatte:
  1. die Greystone Limited anwarb, die mit der berüchtigten Söldnertruppe Blackwater in Verbindung steht, da die ukrainische Sicherheitsbehörde nicht fähig war, die Protestbewegung im Osten der Ukraine ohne Hilfe aus dem Ausland zu kontrollieren! (2)
  2. Im Februar 2015 und zwar VOR der Unterzeichnung des Minsk 2 Abkommens (Ich selbst vermute sehr stark, dass genau der untenstehende BEWEIS zur Unterzeichnung des Völkerrechtsabkommens Minsk 2 geführt hat !!) haben Volksmilizen von Lugansk und Odessa Unterabteilungen von Streitkräften der NATO auf dem Gebiet der Ostukraine und zwar im Kessel von Debalzewo eingekesselt und gefangen genommen! (3)
Ähnliche Punkte, wie im Minsk-2-Abkommen festgehalten, sind heute auch Gegenstand der Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine in Istanbul. Siehe Memorandum Russlands, das am 02.06.2025 der Ukraine übergeben wurde.

Alle Punkte des völkerrechtlichen Minsk-2-Abkommens wurden von der ukrainischen Regierung und von den westlichen Unterzeichnerstaaten NICHT EINGEHALTEN. Im Gegenteil!

Die gegenwärtige kriegslüsterne Bundesregierung unterstützt DIE POLITIKER der ukrainischen Regierung, die sich 2014 ohne Volksabstimmung an die Macht geputscht haben, noch heute in der Rada sitzen und die Macht in der Ukraine ausüben, mit Waffen!

Durch diesen Stellvertreterkrieg in der Ukraine durch Waffen und deutsche Söldner, gegen Russland - eine Atommacht – ist die deutsche Regierung nicht in der Lage, diesen Krieg zu stoppen.

Ja, im Gegenteil, die Regierenden wären sogar bereit, Deutschland in einem Atomkrieg zu opfern, wenn sie weiter zusammen mit der ukrainischen Armee in russisches Kernland eindringen würden!

Laut Grundgesetz hat das Volk in diesem Fall das Recht zur Gegenwehr und kann, ja muss, die Ablösung dieser Regierung fordern! „Das Grundgesetz (GG) in Artikel 20 Absatz 4 garantiert allen Deutschen das Recht auf Widerstand gegen jeden, der versucht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieses Widerstandsrecht ist ein Schutzmechanismus, um die Verfassung zu verteidigen, wenn andere Mittel versagen.“


Fußnoten:

1 Quelle: Sicherheitsrat-Resolution 2202 (2015)
https://www.un.org/depts/german/sr/sr_14-15/sr2202.pdf

2 Quellen: ifo.koop-verlag.de/hintergruende/europa/f-william-engdahl/neue-ukrainische-regierung-heuert-us-soeldner-an-um-den-osten-des-landes-unter-kontrolle-zu-halten
koop-verlag.de/index.html.jessionid=CFE9A11932B33C52A655A6B17221AB4

3 Quelle: http//zagopod.com/blog/43845729712/Nedaleko-ot-Logvinowo-zablokirovano-podrazdelenie-spetsialnyih-s?utm_campaign=transit&utm_source=mainutm_medium=page_Odomain=mirtesen.ru&paid=1&pad=


Verfasst am 6. Juni 2025


Online-Flyer Nr. 847  vom 11.06.2025

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