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Aktueller Online-Flyer vom 08. Mai 2024  

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Globales
Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt
Gefährlicher als der Pandemievertrag
Von Uwe G. Kranz

Die WHO steht kurz davor, zum globalen diktatorischen Machtzentrum nach eigenem Ermessen aufzusteigen. Dem kritischen Autor und Aktivisten James Roguski ist es gelungen, das jahrelang streng geheim gehaltene Verwirrspiel zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (kurz IHR, International Health Regulations) zumindest vorläufig zu beenden: Er „ergatterte“ die jüngste Version des IHR-Papiers in der Fassung vom 9. Februar 2024 (ein “negotiating text”, also eine Art Verhandlungspapier), die gewissermaßen die Ausführungsvorschriften zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag darstellen. Diese IHR sind weitaus toxischer als der Vertrag selbst – denn sie werden nur mit einfacher Mehrheit beschlossen, obwohl sie alle uns bekannten „Folterinstrumente“ umfassen, die uns aus den Covid-Jahren bekannt sind: Testpflichten, Schließungen öffentlicher Räume, Kontaktsperre, Abstandspflichten, Quarantäne, Reiseverbote, direkte und indirekte Impfpflichten et cetera.

Darüber hinaus halten sie noch weitere Maßnahmen bereit, die im Falle eines internationalen, regionalen oder temporären Gesundheitsnotstandes von der WHO angeordnet werden können und weit über die Restriktionen der Corona-“Pandemie” hinausgehen: Zensur, Produktions- und Distributionspflichten, Identifikationspflichten, Reisevorschriften, die Herausgabe geistigen Eigentums, verschärfte Quarantänevorschriften, Überwachungsmaßnahmen und vieles andere mehr.

Wohlgemerkt: wenn diese Papiere unterzeichnet sind, dann sprich die WHO künftig keine Empfehlungen mehr aus, sondern sie erteilt Befehle. Denn die Mitgliedsstaaten sind danach zur Befolgung verpflichtet. Und der Anlass für die Ausrufung eines solchen Gesundheitsnotstandes (PHEIC) wird nach Unterzeichnung der Papiere immer früher möglich – durch die Einführung des Early Action Alerts (EEA), eine Art Frühwarnstufe. Und er wird auch immer beliebiger und unbestimmter – denn es muss dann nicht einmal mehr eine konkrete Gefährdung vorliegen; bereits eine nur potenzielle Gefährdung genügt. Für die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes reicht es künftig sogar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sein könnte, oder dass etwa die Ursachen akuter pneumonischer Erkrankungen nicht festgestellt werden können. Ein schier grenzenloser Entscheidungsspielraum also.

Das Zeitfenster schließt sich

Damit nicht genug: Dieses Entscheidungsmonopol wird zudem in der Hand eines einzigen Mannes, des Generaldirektors der WHO, gelegt, wenn auch pro forma noch ein “Prüfungskomitee” existiert (dessen Wirksamkeit schon 2023 während der Affenpocken-Pandemie studiert werden konnte). Gegen die Entscheidung des WHO-Generaldirektors und vor allem die darauf fußenden Maßnahme-Entscheidungen gibt es kein nationales oder internationales Widerspruchsrecht, keinen gerichtlichen Instanzenweg, keine parlamentarische oder politische Interventionsmöglichkeit. Nichts hilft dann mehr. Deutschland verlöre – wie alle Mitgliedsstaaten auch – seine Souveränität, oder es müsste aus der WHO austreten.


Erstveröffentlichung am 18. März 2024 bei ansage.org

Online-Flyer Nr. 828  vom 27.03.2024

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