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Aktueller Online-Flyer vom 08. Mai 2024  

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Globales
Pressemitteilung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO
Hausaufgaben für die Parlamentarier
Von Uwe G. Kranz

Der Verein MWGFD hat zu Beginn der parlamentarischen Sommerpause einen Fragenkatalog  für die Bundestagsabgeordneten geschnürt, der es in sich hat. Die sommerliche Hausaufgabe umfasst fast 75 Fragen zu den Änderungsvorschlägen für die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-2005) der Weltgesundheitsbehörde WHO. Dieses weltweit umstrittene Reformwerk führte zu über 300 Einsprüchen, denn es hat gesundheitspolitische Sprengkraft: Aus einst unverbindlichen Empfehlungen sollen der WHO in den IGV-2024 an über 280 Stellen bindende Befehlsrechte erwachsen - mit Überwachungs- und Kontrollrechten/-Instrumentarien der WHO und gleichzeitigen Unterwerfungserklärungen der Signatarstaaten.

Die Unterwerfung unter die Internationalen Gesundheitsvorschriften würde bedeuten:
  • Die WHO muss als „Führungsautorität“ anerkannt werden, deren Befehlen „ohne Verzögerung komplett umgesetzt und befolgt“ werden müssen;
  • Der Ermessensspielraum des Generalsekretärs der WHO zur Ausrufung einer Pandemie soll übergebührlich erweitert werden: Schon potenzielle(!), temporäre oder regionale gesundheitliche Notlagen sollen dafür ausreichen – auch gegen den Willen des betroffenen Staates. Selbst schwere Lungenentzündungen mit unbekannter Ursache oder Infektionen, bei denen eine menschliche Übertragung nicht ausgeschlossen werden könne, sollen es künftig dem WHO-Generalsekretär ermöglichen, eine gesundheitliche Notlage auszurufen;
  • Dass der WHO-Generalsekretär den zur Ausrufung einer Pandemie eigentlich zuständigen Notfallausschuss (International Health Regulation Emergency Committee) jederzeit und ohne Widerspruchs- oder Kontrollmöglichkeiten überstimmen kann, hatte er schon 2022 bei Ausrufung der mPox-Pandemie (Affenpocken) bewiesen
  • Im Entwurf dieser IGV stand auch die unerhörte Streichung der Leitprinzipien des Handelns der WHO „Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten“, die durch die neuen Prinzipien „equity“ (Gleichheit), „diversity“ (Diversität), „inclusivity“ (Inklusivität) und „coherence“ (Kohärenz) – mit anderen Worten: weltweit gleicher Zugang zu den gleichen Medikamenten, Testmittel und Impfstoffe, überall die gleichen medizinischen Maßnahmen, weltweit einheitliche Überwachungstechnik,  einheitliche Melde- und Kontrollsysteme und -maßnahmen. Das weckt fatale Erinnerungen an kommunistische Staatssysteme, an DDR 2.0 - oder an „The Great Reset“ des Weltwirtschaftsforums (WEF)! Das würde aber zugleich bedeuten, dass unsere elementarsten Demokratieprinzipien, dass die Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen gefährdet sind und die Tür zu einem totalitären Herrschaftssystem (One World Order) öffnen könnte.
  • Auch die Informations- und Meinungsfreiheit sehen die Kritiker gefährdet, sieht die neue IGV doch vor, dass die Signatarstaaten sich verpflichten müssen, gemeinsam mit der WHO die Verbreitung von Informationen zu bekämpfen, die nach Ansicht der WHO falsche oder unzuverlässige Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit sind. Das Wahrheitsmonopol der WHO in allen Fragen der Gesundheit wird mit einem Unfehlbarkeitsanspruch verknüpft, der die Freiheit der Wissenschaft, die Presse- und Meinungsfreiheit  vernichten wird. Freiheitsbereiche, die zum Kern jeder Demokratie, z.B. auch zur Grundrechtscharta der Europäischen Union (Art. 11) oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10) gehören, sind dann in Gefahr.
  • Die Weigerung der WHO, sich einem ordentlichen Qualitätsmanagement (ISO 9001) zu stellen, After-Action-Reviews oder externe Audits durchzuführen, führte schon in den vergangenen Dekaden zu höchst unbefriedigenden Ergebnissen. Der  internationale Think Tank „Chatham House“ disqualifizierte die WHO als „schwerfällige, bürokratische, dezentralisierte, unflexible Organisation, die chronisch finanzielle Probleme“ habe. Und diese strukturellen Defizite sollen jetzt durch noch mehr Macht und Kontrollmechanismen zu Gunsten der WHO bei gleichzeitiger Intransparenz und totalitären Ansprüchen behoben werden?
  • Angesichts dieser Entwicklung müssen sich Unternehmer sorgen, dass die WHO ihre künftigen Rechte durchsetzt, nach Ausrufung der Pandemie nationale Produktionsmittel und -prozesse zu kontrollieren, über die nationalen Medikamenten-Verteilungspläne zu verfügen oder  die Herausgabe geistigen Eigentums an medizinischen Medikamenten oder Prozessen einzufordern, was nach der IGV-2024 möglich sein wird.
  • Die WHO könnte dann sogar alle alternativen Heilmethoden und -mittel abschaffen, die von ihr nicht  mehr empfohlen werden. Dies wäre der wirtschaftliche Ruin der ca. 47.000 deutschen Heilpraktiker und Homöopathen und der damit verbundenen Produktions- und Vertriebsunternehmen.
  • Mit dem „One-Health-Approach“, der mit dem CA+ endgültig völkerrechtlich verabschiedet würde, griffen dann all diese Instrumente auch für die Nutz-, Wild- und Haustiere und für die Pflanzenwelt, selbst beim Klima sollen die IGV dann zum Einsatz kommen können. Das bedeutete die Zwangsimpfung mit mRNA in Stall, Weide und Gehege, ansonsten die Keulung von Hunderttausenden Tieren, den Lockdown bei einer „Hitze-Pandemie“, die WHO-verfügte Tötung aller Hauskatzen oder -hunde.  Mit der Unterzeichnung der WHO-Dokumente erkennen die Signatarstaaten nämlich an, dass „die meisten auftretenden Infektionskrankheiten von Tieren, einschließlich Wildtieren und domestizierten Tieren ausgehen und dann auf den Menschen übergreifen“. Die Übernahme dieses WHO-Axioms, der Schnittstelle zwischen Tier und Mensch, erzwingt auch die Selbstverpflichtung, entsprechende nationalen Überwachungssysteme und Laborkapazitäten einzurichten.  
Die Abgeordneten sollten sich diese Fragenkataloge genau ansehen, fordert der MWGFD, und vermutet, dass die Abstimmung am 12. Juni zum Beschlussantrag der Ampel-Koalitionen wohl ohne Kenntnis dieser Fakten erfolgte. Sie waren schließlich lange genug vor Politik und Öffentlichkeit geheim gehalten worden und sind hinter verschlossenen Türen ausschließlich in den beiden WHO-Gremien, dem Intergovernmental Negotiating Board (INB) oder der Arbeitsgruppe IGV behandelt worden. Das Parlament hatte keine Kenntnisse über die den Dokumenten innewohnenden Gefahren, nur wenige (zwei fraktionslose MdB,  ein MdB von der CDU und 65 MdB von der AfD) stimmten daher gegen den Beschlussantrag. Die Linken enthielten sich (ohne Begründung), viele nahmen an der Abstimmung gar nicht teil (Eli, Claudi, könnt ihr nachsehen, wer von der Regierungsbank fehlte? Und das dann würdigen) der Rest stimmte zu, arglos, ahnungslos, oder folgte blindlings den Vorgaben der Fraktionsvorsitzenden. Dieses Informationsdefizit soll mit den parlamentarischen Anfragen aufgebrochen werden, fordert der MWGFD.

Online-Flyer Nr. 819  vom 20.09.2023

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