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Aktueller Online-Flyer vom 09. Mai 2024  

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Aktuelles
Kinderschutz ist Staatsanwältin egal
Richter macht seinen Job - Folge: Anklage
Von MWGDF-Presseteam (Claudia Jaworski und RA Edgar Siemund)

Unfassbar! Das, was derzeit auf dem Tisch liegt, nämlich die Mitteilung von n-tv (1) vom 18.08.2023 über das Strafverfahren gegen den Richter Christian Dettmar aus Leipzig, ist ein eindringliches Zeichen für die zwischenzeitlich eingetretene Umkehrung von Recht zu Unrecht. Ein Richter, der angesichts der vollständigen Untätigkeit der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft so, wie es Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt, das Kindeswohl vorrangig bei den von ihm getroffenen Maßnahmen berücksichtigt, wird von dieser gleichen untätigen Staatsanwaltschaft nun eines Verbrechens beschuldigt, weil er als einziger deutscher Richter 2021 ein Kinderschutzverfahren (9 F 148/21) eingeleitet hat, wozu er zudem aus eigenem Antrieb sogar gesetzlich verpflichtet ist (§ 1666 BGB) (2).

Die Spatzen pfeifen es seit mehr als einem Jahr von den Dächern. „Späte Einsichten der Corona-Minister“ (Tagesspiegel vom 03.11.2022) „Kinder sind keine Pandemietreiber“ (SZ vom 20.01.2022). „Hoher Widerstand: Stiftung Warentest warnt vor FFP2-Masken für Kinder“ (Focus vom 10.12.2021),„Jetzt amtlich Corona-Regeln 2022). „Masken verzögern Sprachentwicklung. Folgen der Corona-Maßnahmen (FAZ vom 04.04.2022)

Nochmal kurz zur Rekapitulation, für jene, die das von unseren Ärzten und Wissenschaftlern erstellte Begleitheft „Die Maske: Schutz oder Unterwerfung?“ nicht gerade zur Hand hat. Von der Beeinträchtigung des Sozial- und Kommunikationsverhaltens mal abgesehen, ist inzwischen bekannt, dass Masken nicht nur nicht vor Viren schützen, sondern auch physisch Schaden zufügen. Sie sind nicht nur Brutstätte für Keime und enthalten zudem potenziell krebserregende Schadstoffe (siehe Stiftung Warentest), sondern behindern auch die Ausatmung und sorgen für eine ausgeprägte Kohlendioxid-Rückatmung, welche gerade für Kinder, die ein höheres Atemvolumen brauchen, gesundheitsbedrohliche Ausmaße bedeutet (siehe Kindermaskenstudie) (3). Orientiert man sich selbst nach den geltenden Gesetzen zum Gesundheitsschutz und den Grenzwerten des Umweltbundesamtes, stellt die Pflicht zum Tragen einer Maske eine Körperverletzung dar. Hier wäre es geboten, eine Kindeswohlgefährdung zu prüfen, statt Ablenkungsmanöver zu fahren.

Spätestens jetzt, nach unmissverständlicher Beweislage, wo sich das Fähnchen guten Gewissens in den Wind drehen ließe, könnten die Leitmedien zumindest jetzt die Courage aufbringen, als vierte Gewalt aufzutreten, statt unreflektiert jene unsägliche Forderung der Staatsanwältin nach einer Haftstrafe von drei Jahren ohne jeglichen Hauch von Haltung nachzuplappern.

Vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse müsste eine unabhängige Staatsanwaltschaft unverzüglich Ermittlungen gegen all die einleiten, die unsere Kinder mit diesen menschenverachtenden Maßnahmen überzogen haben. Denn so KRiStA (Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte):

„Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z.B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.„ (4)

Dazu gehören Minister, beratende Ärzte und so genannte Experten, die gemäß der Aussage „Kinder sind die Pandemietreiber“ handelten. Um das bisherige Lippenbekenntnis angeblicher „Aufarbeitung“ nicht Lügen zu strafen, müsste dringendst Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden, wonach die Genesung und Wiedereingliederung der massenweise geschädigten Kinder in den Mittelpunkt staatlicher Aktivitäten rücken müsste. Stattdessen wird der Selbstgerechtigkeit weiterhin gefrönt und pflichtbewusste Menschen, wie der Familienrichter Christian Dettmar, werden von jeder erdenklichen staatlichen Repressalie heimgesucht. Statt jene zu rehabilitieren, die den zu recht erwarteten Kollateralschäden vorbeugen wollten, beantragte die Staatsanwaltschaft am 18.08.2023 in unbegreiflicher, aber systemkonformer Weise eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, die ihm für diesen Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt angedroht wurde.

Passiert man im Artikel des n-tv die Wortungetüme der Staatsanwaltschaft, fühlt man sich in ein Gruselkabinett versetzt. Vielleicht ist es auch die Absicht der Autoren gewesen, die Staatsanwältin beim Lesen dieses Artikels vor ihren geistigen Errungenschaften zurückschrecken zu lassen. „Von hoher krimineller Energie“ habe der Richter im Verborgenen ein Kinderschutzverfahren aufgesetzt. Das ist sowohl inhaltlich als auch rechtlich vollständiger Humbug. Denn Familienrichter sind dann, wenn sie selbst erfahren, dass die Verletzung des Kindeswohls auch nur droht, von Amts wegen verpflichtet, entsprechende Untersuchungen einzuleiten und abhängig vom Ergebnis die notwendigen Maßnahmen anzuordnen. Dazu bedarf es keines Antrags. Auf welche Weise der Richter die Kindeswohlgefährdung feststellt, bleibt alleine ihm überlassen. Es bedarf auch keines konkreten Falls, sondern Umstände, die die Kindeswohlgefährdung nahelegen, genügen, um die Pflicht zum Tätigwerden des Richters zu begründen.

Wo liegt hier die kriminelle Energie oder ist die Erhaltung des Kindeswohls neuerdings auch eine Straftat, Frau Staatsanwältin?

Die bereits zuvor vermutete Kleingeistigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften zeigt sich an diesem Beispiel drastisch. Statt diese systematische Kindeswohlgefährdung durch die Corona-Maßnahmen zu untersuchen, stürzt sich die Staatsanwaltschaft auf einen der wenigen Schutzpatrone der Kinder. Der Umstand, dass sie ihm zum Vorwurf macht, nach langer Suche zwei Kinder gefunden zu haben, deren Eltern ihm die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens ermöglichten, obwohl schon damals bekannt war, dass die Masken nicht vor Viren schützen, zeigt die Verrohrung der Staatsorgane sogar im Hinblick auf den Schutz unserer Kinder auf.

Die Tatsache, dass Richter Dettmar überhaupt nach Kindern suchen musste, zeigt, dass das Gesetz der Omerta (Gesetz des Schweigens der Mafia) in der deutschen Gesellschaft angekommen ist. Staatliche Repressalien halten die Eltern selbst von ihrem natürlich gegebenen Instinkt ab, ihre Kinder vor willkürlichen und sogar schädigenden Maßnahmen des Staates aus eigenem Antrieb zu schützen. Die Selbstverleugnung der absoluten Mehrzahl der Eltern im Hinblick auf diesen Schutzreflex zu Gunsten ihrer Kinder zeigt, welch vernichtenden Einfluss staatliche Regelungen auf die grundlegendsten Regeln des Zusammenlebens in einer gesunden Gesellschaft haben. Um diesen Ausfall sozialer Kompetenz auszugleichen, bedarf es mutiger Menschen, wie Richter Christian Dettmar. Wenn dieses Verfahren zeigt, dass es der Staatsanwältin an grundlegender Empathie für wehrlose Kinder mangelt, kann man sie nur noch auffordern, sich die Fakten anzuschauen. Dazu genügt es, sich den letzten Cochrane-Report durchzulesen, zusammen mit dem Interview des Autors des Reports, der mitteilt, dass die Erkenntnis, nach der Masken keine Wirkung gegen Viren entfalten, sieben Monate lang durch den Herausgeber unterdrückt wurde. Allein das sollte ihr zu denken geben.

Richter Dettmar hat also nicht, wie die Staatsanwältin behauptet, sich willkürlich von „Recht und Gesetz entfernt“ und dabei den „Rechtsstaat mit Füßen getreten“, sondern das getan, was von einem Richter, der ein selbstständiges Kindeswohlverfahren aus eigener Entscheidung eröffnen kann, erwartet werden muss, will dieser sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Denn die schädigenden Auswirkungen des Tragens von Masken durch Kinder über viele Stunden hinweg ist mit den damals bekannten arbeitsrechtlichen Vorgaben für das Tragen von FFP-2 Masken nicht einmal im Ansatz vereinbar.

Zur Erinnerung: Nach 45 Minuten Tragezeit, 20 Minuten Pause. Kinder trugen die Masken täglich bis zu sechs Stunden ohne Unterbrechung! Wenn hier jemand den Rechtsstaat und die Kinder mit Füßen tritt, ist es die Staatsanwältin selbst.

Man kann daher nur noch hoffen, dass der in diesem Verfahren entscheidende Richter nach dem richtigen Verständnis von Recht und Gesetz handelt und sich nicht von den, die Ausführungen der Staatsanwaltschaft prägenden willkürlichen politischen Vorgaben der Regierung blenden lässt. Dabei hilft ihm sicherlich ein Blick in die UN-Kinderschutzkonvention und vielleicht auch in die UN-Antifolterkonvention. Diese stehen als Völkerrecht über den nationalen Rechtsnormen.


Fußnoten:

1 http://n-tv.de/regionales/thueringen/Haftstrafe-fuer-Richter-wegen-Corona-Masken-Urteil-gefordert-article24335992.html
2 https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1666.html
3 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S001393512200891X?via%3Dihub
4 https://netzwerkkrista.de/2022/04/08/koerperverletzung-durch-masken/


Erstveröffentlichung am 22. August 2023 bei mwgfd.org


Aktueller Hinweis vom 23. August 2023:
Am 23. August 2023 wurde der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar vom Landgericht Erfurt wegen angeblicher Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein stiller Kommentar: Im Gerichtssaal lagen weiße Rosen.


Online-Flyer Nr. 817  vom 23.08.2023

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