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Aktueller Online-Flyer vom 03. Mai 2024  

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Krieg und Frieden
Zum Beitrag "Militärische Notwehroperation Russlands gemäß Völkerrecht" von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
Alexandra Veber angeklagt
Von Brigitte Queck (Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg)

Dank an Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait für die Zusammenfassung des völkerrechtlichen Aspektes der militärischen Spezialoperation Russlands in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022! Die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" waren die Ersten, die zwei Tage vor der Spezialoperation Russlands in der Ukraine eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen völkerrechtswidriger Handlungen in Bezug auf die Mißachtung der Sicherheitsbedürfnisse Russlands gemacht haben. Die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" waren die Ersten, die die Sonderoperation Russlands als notwendigen Akt der Selbstverteidigung, basierend auf Artikel 51 der UNO-Charta, dargelegt haben. Die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" waren die Ersten, die zusammen mit vielen Organisationen Deutschlands zwei Strafanzeigen gegen die Bundesregierung beim Generalbundesanwalt gestellt haben - die Strafanzeige wegen Anzettelung eines Angriffskrieges gegen Russland und die Strafanzeige wegen Schicken von Angriffswaffen (Leopardpanzer) an die Ukraine.

Die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" demonstrieren seit 1999, dem Angriffskrieg der NATO (Deutschland inbegriffen) auf Jugoslawien zweimal wöchentlich auf den Straßen Berlins gegen US/NATO–Aggressionskriege in aller Welt.

Seit der Spezialoperation Russlands in der Ukraine werden sie verstärkt von in- und ausländischen Faschisten aller Couleur angegriffen. Nun endlich will auch der bundesdeutsche Staat ein Exempel an den "Müttern gegen den Krieg Berlin-Brandenburg" statuieren und greift unser schwächstes Kettenglied – eine Mutter mit sieben Kindern - an, indem sie über das Amtsgericht Tiergarten in Berlin einen Strafbefehl gegen sie erlassen hat, weil sie die Abbildung eines ukrainischen Soldaten mit Hakenkreuz gezeigt hat. Die Krux ist, dass das Zeigen von Hakenkreuzen in der Öffentlichkeit seit der Kapitulation Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu Recht verboten ist.

Die vom bundesdeutschen Staat Angeklagte, Alexandra Veber, hat mit ihrem Plakat nur darauf hingewiesen, dass seit dem blutigen – seitens der USA finanzierten und unter ihrer Regie in der Ukraine durchgeführten Staatsstreich im Jahre 2014 – ukrainische Faschisten - darunter auch ukrainische Soldaten, Hakenkreuze offen zur Schau tragen und sich sogar damit brüsten dürfen.

Diese Vorgehensweise von Alexandra Veber war keine Straftat, sondern dient im Gegenteil der Aufklärung der deutschen Bevölkerung, ja sogar der Bundesregierung, die offenbar darüber nicht Bescheid weiß!

Für diejenigen, die Solidarität mit Alexandra Veber – einer unserer Mitstreiterinnen - zeigen möchte, kann das tun. Der erste Strafgerichtsprozess gegen sie wurde aufgeschoben, da die Richterin bemängelte, dass im Wartebereich des Gerichtssaals fotografiert wurde, was angeblich nicht erlaubt sei. Der nunmehrige Prozess gegen sie soll nunmehr am 10. August 2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Tiergarten (Moabit), Turmstrasse 91 stattfinden (ist erneut verschoben - auf einen zurzeit nicht bekannten Termin).


Artikel, auf den Brigitte Queck Bezug nimmt:

Das Völkerrecht und der Ukraine-Konflikt
Militärische Notwehroperation Russlands gemäß Völkerrecht
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
NRhZ 816 vom 09.08.2023
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28737

Online-Flyer Nr. 816  vom 09.08.2023

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