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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Inland
Startschuss für unabhängige Meldestelle und Pathologie zur Ursachenermittlung bei Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen
Schluss mit der Dunkelziffer
RA Elmar Becker, Dr. med. Ronald Weikl und Prof. Dr. Sucharit Bhakdi – interviewt von Andrea Drescher

In der Resolution 2361 vom 27.01.2021 zur Einführung der Covid-19-Impfung fordert der Europarat die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, dass wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen eingeführt werden. Ob die vom Europarat geforderten Standards in Deutschland erfüllt werden, erscheint zunehmend fragwürdig. Obduktionen Verstorbener im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen erfolgen in der Regel nicht bzw. nur in seltenen Fällen. Offizielle Stellungnahmen verneinen einen kausalen Zusammenhang von Todesfällen mit der Impfung. Die Opfer – so die Quintessenz – seien keineswegs als Folge der Impfungen gestorben, sondern wegen des hohen Alters und/oder wegen schwerer Vorerkrankungen.

Skepsis entsteht, wenn man die Zahlen der Meldungen von Verdachtsfällen der Nebenwirkungen (Grafik 1) und möglichen Todesfällen (Grafik 2) im Zusammenhang mit den Impfungen länderübergreifend vergleicht.


Grafik 1


Grafik 2

Sowohl bei Verdacht auf Nebenwirkungen als auch bei Todesfällen weisen beispielsweise Norwegen und Großbritannien signifikant höhere Werte auf. Der Verdacht, dass Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Impfungen in Deutschland nicht nur unzureichend obduziert, sondern auch gemeldet werden, drängt sich auf. Für RA Elmar Becker, der seit 37 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist und sich als Mitglied der Anwälte für Aufklärung aktuell schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen rund um Corona beschäftigt, war das ein Zustand, der geklärt werden muss. Beim Treffen der Anwälte für Aufklärung im März startete er gemeinsam mit Viviane Fischer und anderen die Initiative zur Gründung einer unabhängigen Meldestelle sowie eines hochspezialisierten pathologischen Institutes. Nachdem die Anschubfinanzierung dank Corona-Untersuchungsausschuss und dem Verein MWGFD e.V. (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) gesichert werden konnte, erfolgte am 23.06.2021 der Startschuss.

Andrea Drescher sprach mit RA Elmar Becker, Dr. med. Ronald Weikl sowie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi über die Hintergründe des Projektes.

Was wollen Sie erreichen?

RA Becker: Ärzte, Wissenschaftler und Anwälte fordern schon seit geraumer Zeit, dass ein wissenschaftlich basiertes Überwachungssystem nach Impfungen eingeführt werden muss. Da sich hier aber seitens der Politik keine Lösungen abzeichnen, haben wir das Ganze selbst in die Hand genommen und mit der Umsetzung begonnen. Von der Meldestelle über die Pathologie bis hin zur juristischen Bewertung werden Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung ganzheitlich betrachtet. Mit dem Start der Meldestelle können Verdachtsfälle von den Angehörigen selbst festgehalten werden. Unser Institut untersucht und bewertet die Fälle pathologisch, und seitens der Juristen können wir die zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen vorantreiben.

Was hat Sie motiviert, das selbst aufzubauen?

RA Becker: Es gibt für mich drei zwingende Gründe, diese Todesursachen-Ermittlungen zu machen: ethische, wissenschaftliche und rechtsstaatliche. Es gibt keinen einzigen Grund dagegen. Der wissenschaftliche ist offensichtlich: Wir lernen von den Toten und den Krankheitszusammenhängen für die Lebenden. Wir sind derzeit bei den Impfstoffen in einer Versuchsphase und es ist für mich ein Skandal, dass hier nicht entsprechend wissenschaftlich gearbeitet wird. Die Ethik fordert, dass wir kein Leben opfern dürfen, um möglicherweise ein anderes zu retten. Die Impfung, die noch nicht einmal zu einer sterilen Immunität führt, ist für uns absolut unethisch. Speziell die Impfempfehlung für Kinder macht das deutlich. Diese sind ja kaum von der Krankheit selbst betroffen, sollen aber jetzt – gegen die Empfehlungen der STIKO – geimpft werden. Und aus rechtsstaatlicher Sicht besteht der Anspruch, dass jede unnatürliche Todesursache auch aufgeklärt wird. Bis jetzt habe ich bzw. haben wir keinen Grund gefunden, der das entkräften konnte.

Es gibt doch bereits Meldestellen für Verdachtsfälle, die Gesundheitsämter berichten an das Paul-Ehrlich-Institut und es gibt verschiedene staatliche und private Pathologien. Warum ein eigenes Projekt? Wo liegen aus Ihrer Sicht die wesentlichen Defizite?

RA Becker: Das fängt damit an, dass im Totenschein des Leichenbeschauers kein Platz vorgesehen ist, dass der Tod im Zusammenhang mit einer Impfung stattgefunden hat. Diese Frage ist bei uns nicht Gegenstand der Totenschau, anders als z.B. in Großbritannien.

Es ist zwar vorgesehen, dass jeder Impfzusammenhang bei Lebenden und Toten zu melden ist, aber das steht eben nur auf dem Papier und wird nicht gelebt. Die gesetzliche Vorgabe, nach der Impfung zu fragen, fehlt. Nächster Schwachpunkt ist der Hausarzt, der geimpft hat und von sich aus natürlich nicht so leicht sagen wird: „Oh, ich glaube, da habe ich was falsch gemacht.“ So lassen sich die statistischen Unterschiede zu Norwegen und Großbritannien bezüglich Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen m.E. gut erklären.

Aber selbst wenn ein Todesfall korrekt gemeldet wird und es zu einer Untersuchung kommt, sind die Rechtsmediziner teilweise fachlich, personell und von ihrer Ausstattung nicht in der Lage, die notwendige pathologische Untersuchung vorzunehmen. Die Gerichtsmediziner haben sehr viel Erfahrung mit der Klärung von Mordfällen der verschiedensten Art, eine zielgerichtete wissenschaftliche Feinbefundung im Umfeld von Covid-19 gehört nicht zu ihrem Fachgebiet.

Welche Besonderheiten sind denn zu berücksichtigen? Gibt es da Empfehlungen für die Kollegen in der Rechtsmedizin?

Dr. Weikl: Der Pathologe in dem von uns mitgeförderten Institut hat eine Anleitung erarbeitet, wie die Obduktion erfolgen sollte. Das Hauptaugenmerk bei der Obduktion sollte auf dem thromboembolischen Geschehen liegen und Analysen in Richtung Makro- und Mikrothromben, Vaskulitis, Myocarditis, besondere Entzündungsreaktionen und Autoimmunreaktionen sowie Fremdmaterial durchgeführt werden. Die Empfehlungen umfassen Hinweise auf die äußere Besichtigung sowie detaillierte Prüfempfehlungen von Thorax, Abdomen, Hirn und verschiedenen Körperteilen, wo Thromben anfallen können. Darüber hinaus gibt es Vorgaben im Hinblick auf die Probenentnahmen, die neben Routine-Probenentnahmen aus allen Organen erfolgen sollten, so dass diese im neu gegründeten Institut weiter untersucht werden können. Auch die Art der Dokumentation ist spezifiziert und für das weitere Vorgehen gibt es Empfehlungen, die je nach Befund zur Veranlassung weiterführender Untersuchungen durch uns oder kooperierende Speziallabors führen.

Das Projekt wird vom Corona-Untersuchungsausschuss und dem Verein MWGFD finanziell und organisatorisch getragen. Warum engagieren Sie sich hier?

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Es besteht eine dringliche Notwendigkeit, die Todesursachen nach Impfungen aufzuklären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Menschen in unserem Land irgendwie ursächlich zusammenhängen. Dieses kann man nur über die pathologische Untersuchung klären. Das ist erstaunlich schwierig zu erreichen, deswegen hat unser Verein mit anderen Verbündeten es in die Hand genommen. Gemeinsam mit dem Pathologen in unserem Verein haben wir das Labor eingerichtet, in dem die notwendigen Untersuchungen gemacht werden können, um sicher wissenschaftlich festzustellen, ob ein Zusammenhang zwischen Impfung und Ableben eines Menschen besteht oder nicht. Das ist ein Projekt, das für das ganze Land so wichtig ist, dass wir gesagt haben, das müssen wir machen und unterstützen, das ist unser Auftrag und unsere Aufgabe.

Dr. Weikl: Wir glauben, wenn wir den Nachweis erbringen können, dass es aufgrund der Toxinwirkung des Spikeproteins auf die Gefäße und der damit ausgelösten thromboembolischen und autoimmunen Reaktionen eben zu sehr vielen Impftodesfällen kommt, wir einen wichtigen Beitrag leisten können, dass die Notfallzulassung für diese Impfung hoffentlich baldmöglichst zurückgezogen wird.

Sie machen also nicht nur Obduktionen – habe ich das richtig verstanden?

Dr. Weikl: Die Obduktionen werden in der Regel nicht von unserem neu gegründeten Institut ausgeführt, sondern von pathologischen oder gerichtsmedizinischen Einrichtungen vor Ort. Bei der mikropathologischen und immunhistologischen Aufarbeitung im neuen Institut geht es nicht nur darum, nur die Thrombose oder Embolie in den Organen nachzuweisen. Die können ja eventuell auch andere Ursachen haben. Es geht darum, die Reaktionen, die von dem Spikeprotein ausgelöst werden, das ja nach der Impfung von den Endothelzellen, die die Blutbahn auskleiden, und auch von bestimmten Leukozyten produziert wird, ursächlich zu belegen und das nach wissenschaftlichen Standards zu dokumentieren. Dafür müssen wir natürlich zahlreiche Verdachtsfälle ausführlich untersuchen.

Und über die Meldestelle für mögliche Impftote erfahren Sie von den Verdachtsfällen?

RA Becker: Genau. Die Meldestelle hat sich zum Ziel gesetzt, ein zentraler Anlaufpunkt für die Angehörigen zu sein. Dort können Menschen anrufen, die den Verdacht haben, dass zwischen Impfung und Todesfall ein Zusammenhang besteht. Sämtliche Fälle werden erfasst, und die Anrufer erhalten Hilfestellung, wie sie im Einzelnen vorzugehen haben. Wie kann man als Angehöriger beispielsweise erreichen, dass aus einem natürlichen Todesfall ein nicht mehr natürlicher Todesfall wird, so dass dann auch weiter von Polizei und Staatsanwalt die Obduktion veranlasst wird, die von uns durch unsere Anleitungen unterstützt bzw. finalisiert wird? Auch können wir die notwendigen Schritte einleiten, die aber von der jeweiligen Situation abhängen. Ist der Leichnam noch zu Hause, hat sich der Staatsanwalt bereits eingeschaltet oder ist der Leichnam noch „frei“ und kann in jeder Klinik zunächst mal die Organentnahme nach unseren Vorgaben gemacht werden? Auch können Angehörige bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Organproben und rechtsmedizinischen Asservate verlangen und diese an ein pathologisches Institut versenden lassen. Jeder Fall ist vermutlich anders. In Einzelfällen kann ein Angehöriger selber auf eine Obduktion drängen, das ist dann aber zunächst mit Kosten verbunden. Wir werden aber versuchen, hier für jeden Angehörigen eine Lösung zu finden. Hier hat uns der Corona-Untersuchungsausschuss entsprechende Hilfe zugesagt.

Wer gehört alles zu Ihrer Organisation oder besser: Wer ist alles in dieser?

Dr. Weikl: Das sind zum einen die beiden Mitarbeiterinnen an der Hotline, die von unserem Verein finanziert werden, die für die erste Erfassung und organisatorische Abwicklung zuständig sind. Das Institut wird von einem erfahrenen Pathologen – einem Mitglied unseres Vereins – geleitet. Er wird von einem Team aus Ärzten und Juristen unterstützt, die wir aber derzeit nicht namentlich nennen, damit sie nicht wie Prof. Dr. Klaus Püschel ins Kreuzfeuer der Medien geraten. Er kritisierte im April 2020 in einer Talkshow die ursprüngliche RKI-Empfehlung, eine innere Leichenschau und Autopsien auf ein Minimum zu beschränken. Das führte zu erheblichem medialen Aufruhr. Unser Team soll sich möglichst ungestört um seine originäre Aufgabe kümmern können. Prof. Bhakdi, ich und viele andere Kritiker dieser Impfungen haben leider selbst erleben müssen, was es bedeutet, medial diskreditiert zu werden.

Wie erreicht man die Meldestelle und an wen richtet sich das Angebot? Kann sich dort jeder melden?

RA Becker: Per E-Mail erreicht man die Meldestelle unter „meldestelle@mwgfd.de“, telefonisch Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr unter 0049 851 2009 1430. Für die Angehörigen ist es wichtig, schnell auf Hilfe zurückgreifen zu können und ihr Anliegen bei der Hotline artikulieren zu können. Unser Angebot richtet sich zunächst an den ganzen deutschsprachigen Raum, das kann aber bei Bedarf auch ausgebaut werden. Das hängt natürlich auch mit der finanziellen Ausstattung des Institutes zusammen. Jetzt starten wir erst einmal und sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit mit den gerichtsmedizinischen Instituten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden möglichst reibungslos funktioniert. Dann sehen wir weiter.

Können Sie abschließend Ihre Forderungen an die Politik noch kurz zusammenfassen?

RA Becker: Neben der bereits erwähnten Einführung eines wissenschaftlich basierten Überwachungssystems nach Impfungen fordern wir die Erweiterung des Totenscheines. Dort müssen das Datum der Impfung, der Name und die Chargennummer des Impfstoffs eingetragen werden. Kann ein Impfzusammenhang nicht ausgeschlossen werden, ist zu obduzieren. Dabei sind ausnahmslos alle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen Verstorbenen auf einen Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfolge zu obduzieren. Der Verdacht der Vereitelung von Aufklärung muss zweifelsfrei ausgeräumt werden. Sollte die toxische Wirkung des Spikeproteins bestätigt werden, sind sämtliche Zulassungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen, die Impfungen an der Bevölkerung sofort zu beenden.

Vielen Dank für Ihr Engagement. Ich wünsche Ihnen und uns allen viel Erfolg!


Quellen:

Impfnebenwirkungen Norwegen:
https://legemiddelverket.no/english/covid-19-and-medicines/vaccines-against-covid-19/reported-suspected-adverse-reactions-of-covid-19-vaccines

Impfnebenwirkungen United Kingdom (UK bzw. GB):
https://www.gov.uk/government/publications/coronavirus-covid-19-vaccine-adverse-reactions

Impfnebenwirkungen Deutschland:
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=AF46F96E0905AB2303A28E8A193E9FD6.intranet211?nn=169730&cms_pos=5

Online-Flyer Nr. 773  vom 07.07.2021

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