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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Aktuelles
Wie die Corona-Pandemie fabriziert wird
Manipulation hoch drei
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Der Schlüssel für die derzeitige Ausrufung des Corona-Ausnahmezustands in Deutschland ist die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz, wie sie am 23. April 2021 Eingang in das Infektionsschutzgesetz § 28b gefunden hat. Was hat es damit auf sich? Um es vorwegzunehmen: die Ermittlung des Inzidenzwerts ist in mindestens dreifacher Hinsicht ein Akt der Manipulation. Punkt 1: Es wird eine entscheidende Bezugsgröße unterschlagen. Punkt 2: Mehrfach-Tests verfälschen die Ermittlung. Und Punkt 3: Positive Tests werden fälschlicherweise mit Infektionen gleichgesetzt.

Die "Sieben-Tage-Inzidenz" wird laut Infektionsschutzgesetz § 28b pro Landkreis oder kreisfreier Stadt ermittelt als "die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen". (1) In dieser Definition sind die drei manipulativen Faktoren versteckt.

Manipulation 1: Es wird eine entscheidende Bezugsgröße unterschlagen

Als alleinige Bezugsgröße werden "100.000 Einwohner" benannt. Damit steigt der Inzidenz-Wert mit steigender Anzahl von Tests. Angenommen, es werden in einer Stadt mit 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen 1.000 Tests durchgeführt und es sind 10 Prozent davon positiv (ein zurzeit bundesweit annähernd typischer Wert), sind das 100 positive Tests und es ergibt sich ein Inzidenz-Wert von 100. Werden 2.000 Tests durchgeführt, ergibt das (bei wieder 10 Prozent positiven Ergebnissen) einen Inzidenz-Wert von 200. Werden 3.000 Tests durchgeführt, ergibt das einen Inzidenz-Wert von 300 usw. Der Inzidenz-Wert lässt sich also mit vermehrtem Testen beliebig steigern. Das ist Manipulation Nummer 1. Richtigerweise müsste als weitere Bezugsgröße – wenn man in Zusammenhang mit den Tests überhaupt von "richtig" sprechen könnte – die Anzahl der im Zeitraum von sieben Tagen durchgeführten Tests einbezogen werden. Nur so wären auch die Inzidenz-Werte verschiedener Städte oder Kreise miteinander vergleichbar. (2)

Manipulation 2: Mehrfach-Tests verfälschen die Ermittlung

Wenn eine Person mehrfach positiv getestet wird, wird dies mehrfach gezählt. Das ist die zweite Form von gravierender Manipulation. Und es als "Neu-Infektion" zu bezeichnen, wenn eine Person zum wiederholten Male positiv getestet wird, ist eine offensichtliche Form von Täuschung. Daran ist nichts neu! Einen Zustand, der sich fortsetzt, als neu zu bezeichnen, ist absurd. Darauf macht sogar das RKI aufmerksam, wenn es heißt; "Es ist zu beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten Personen gleichzusetzen ist, da z.B. in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein können." (3) Noch unhaltbarer wird diese Verfahrensweise durch den Umstand, dass ein erheblicher Anteil der Mehrfachtests per Gesetz oder Verordnung herbeigeführt ist.

Manipulation 3: Positive Tests werden fälschlicherweise mit Infektionen gleichgesetzt

Im Infektionsschutzgesetz wird der Begriff "Infektion" definiert. Unter §2 (Begriffsbestimmungen) heißt es: "Im Sinne dieses Gesetzes ist... Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus." (4) Wenn ein positiver Test mit einer Infektion gleichgesetzt wird, ist das gesetzeswidrig. Es verstößt eindeutig gegen IfSG §2. Der Test umfasst definitiv nicht die Untersuchung, ob und wie sich ein Krankheitserreger im menschlichen Organismus entwickelt oder vermehrt. Allein aus diesem Grund ist die Definition der so genannten Sieben-Tage-Inzidenz hinfällig und damit der gesamte neue § 28b.

Hinzu kommt, dass ein positiver Test grundsätzlich keinen zuverlässigen Rückschluss auf eine Infektion geschweige denn auf eine Erkrankung zulässt. Am 11. November 2020 hat das portugiesische Berufungsgericht ein Urteil gefällt, in dem es heißt, "...dass bei einem positiven PCR-Test bei einer Zyklusschwelle von 35 oder höher [wie es in den meisten US-amerikanischen und europäischen Labors der Fall ist] die Wahrscheinlichkeit einer Infektion weniger als 3 Prozent beträgt." (5) Und das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021 festgestellt: "Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine 'Infektion' mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen... Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse... Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann." (6)

Und noch ein Fall von Manipulation

Damit ist klar, dass es sich bei der so genannten Sieben-Tage-Inzidenz um einen schwerwiegenden Fall von Manipulation handelt. Dies ist aber nicht das einzige Feld, auf dem manipuliert wird. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht Woche für Woche in seinem GrippeWeb eine Grafik mit der Zahl der Atemwegserkrankungen und dem Anteil der COVID-19-Erkrankungen daran. (7) Mit dieser Grafik wurde offensichtlich, dass der Anteil der COVID-19-Erkrankungen an den Atemwegserkrankungen minimal ist und sich von der Null-Achse kaum löst. Das war so bis zur Kalenderwoche 9/2021 (erste Märzwoche). Ab Kalenderwoche 10/2021 (zweite Märzwoche) wird der Maßstab für den Anteil der COVID-19-Erkrankungen um das 10fache übersteigert dargestellt. Auch damit soll offensichtlich verschleiert werden, dass COVID-19 im Krankheitsgeschehen nach wie vor eine nur verschwindende Rolle spielt, die Corona-Pandemie weitgehend künstlich fabriziert ist und die ergriffenen Maßnahmen daher alles andere als verhältnismäßig sind.

Die nachfolgende Grafik des Robert-Koch-Instituts zeigt die Atemwegserkrankungen mit und ohne Fieber (ARE) der Grippe-Saison 2020/2021 bis zur Kalenderwoche 9/2021 (dunkle Linie) im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Unten ist – sich von der Null-Achse fast nicht lösend – der Covid19-Anteil dargestellt. Die senkrechte schwarze Linie etwa in der Mitte des Diagramms steht für den Jahreswechsel 2020/2021. Die beiden senkrechten grauen Linien stehen für den Beginn des Ausnahmezustands "light" ab 2. November 2020 bzw. des verschärften Ausnahmezustands ab 16. Dezember 2020 (8):



Die analoge Grafik für den Zeitraum bis Kalenderwoche 10/2021 zeigt den Covid19-Anteil um den Faktor 10 überhöht. Es gibt jetzt zwei Y-Achsen mit unterschiedlicher Skalierung – eine am linken und eine am rechten Rand der Kurvendarstellung. Wo links 1 steht, steht rechts 0,1. Wo links 2 steht, steht rechts 0,2 usw. (9):




Fußnoten:

1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen...
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

2 Siehe dazu das Video "Corona Inzidenzwert genau berechnet"
Hochgeladen am 18.03.2021 auf YouTube-Kanal von Paulo Wallner
Ein 23jähriger Mathematikstudent aus Bayern hat ein Video auf YouTube gepostet, das viral geworden ist. Dabei geht es in dem Kurzfilm, um trockene Zahlen und die Frage, ob man der Inzidenzwert, der seit fast einem Jahr in aller Munde ist, auf einer falschen Datengrundlage beruht. Seine These und Rechnung ist selbst für jeden Nicht-Mathematiker leicht nachvollziehbar. Er spricht bei der Berechnung der Inzidenzwerte von „einem simplen mathematischen Fehler.“
https://www.youtube.com/watch?v=5vaxVEFnESE

3 Erläuterung zu Tabelle 5 (Testzahlentwicklung und Positivenanteil) im täglichen Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 28.04.2021
"Es ist zu beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten Personen gleichzusetzen ist, da z. B. in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein können (Tabelle 5)."
Ausschnitt aus Tabelle 5 hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Apr_2021/2021-04-28-de.pdf?__blob=publicationFile

4 § 2 Begriffsbestimmungen im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

5 "PCR-Test nicht zuverlässig"
Ein portugiesisches Gericht sprach vor wenigen Tagen ein Urteil, das auch hierzulande wie Dynamit wirken könnte. Seine Sprengkraft liegt in der Urteils-Begründung
Sabine Holzknecht am 19.11.2020
https://www.salto.bz/de/article/19112020/pcr-test-nicht-zuverlaessig

6 Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
"Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine 'Infektion' mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste. Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird."
https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf

7 GrippeWeb des RKI
https://grippeweb.rki.de/

8 GrippeWeb-Darstellung der Atemwegserkrankungen bis zur Kalenderwoche 9/2021
"Abbildung 1 zeigt die Gesamt-ARE-Rate in den Saisons 2018/19 bis 2020/21 sowie die COVID-19-Rate von der 27. KW 2020 bis zur 9. KW 2021... Eine ARE ist bei GrippeWeb definiert als eine neu aufgetretene Atemwegserkrankung mit Husten ODER Halsschmerzen ODER Fieber (unabhängig von einem etwaigen Erregernachweis), so dass die meisten COVID-19-Erkrankungen als Anteil aller ARE angesehen werden können, aber nur einen kleinen Teil davon ausmachen."
https://grippeweb.rki.de/Diagrams/2020_2021/2021-09-01.png

9 GrippeWeb-Darstellung der Atemwegserkrankungen bis zur Kalenderwoche 10/2021
https://grippeweb.rki.de/Diagrams/2020_2021/2021-10-01.png


Siehe auch:

Ab dem 16. Dezember 2020 verschärfter Ausnahmezustand
Der große Betrug geht weiter
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 759 vom 15.12.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27167

Frankfurter Freigeister und RKI klären auf in Sachen Corona-Ausnahmezustand
Lichtblicke in einer Zeit des Irrsinns
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 762 vom 01.03.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27285

Rede, gehalten am 25. April 2021 in Berlin, nach Inkrafttreten des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung"
Fälle sind nicht Infektionen
Von Christiane Pahnke
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27378

Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Verraten Sie nicht die Grundsätze des Menschenrechts, der Demokratie und der Wissenschaft!
Von Helene und Ansgar Klein
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27379

Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Von Peter Betscher
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27380

Ein gedeihliches Leben lebt von der Vielfalt
Hausdurchsuchung bei Weimarer Sensationsrichter
Von Afsane Bahar und 2020news.de
NRhZ 767 vom 05.05.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27402

Online-Flyer Nr. 767  vom 05.05.2021



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