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Auszüge aus einem Bericht vom 14. September 2020
SARS-CoV2 und die Lockdown-Folgen
Von Stiftung Corona-Ausschuss

Im Juli 2020 wurde der Corona-Ausschuss von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann aufgesetzt. In der Einführung eines Berichts über die Ergebnisse dieses Ausschusses, der am 14. September 2020 erschienen ist, heißt es einleitende: "Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems ('flatten the curve') und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblickshaft dar." Die NRhZ dokumentiert Auszüge aus dem Bericht.

Alles steht still - die Hochphase des Lockdowns

Im Januar 2020 zeichnete sich ab, dass ein als neuartig bezeichnetes Coronavirus von China nach Deutschland übergreifen würde. Anfang März 2020 zeigten die Medien beängstigende Bilder von Krankheit und Tod in Italien: überfüllte Krankenhäuser, Särge, Militär im Noteinsatz. Die Bundes- und Landesregierungen entschlossen sich, zum 22. März 2020 einen Lockdown über Deutschland zu verhängen, was u.a. die mehrmonatige Schließung von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Universitäten, Theaterhäusern, Konzertsälen, Kinos, Restaurants und sämtlichen Geschäften, die nicht der unmittelbaren Grundversorgung der Bevölkerung dienten, beinhaltete. Versammlungen wurden verboten, Hygienevorschriften festgeschrieben und soziale Kontakte eingeschränkt (Besuchsverbot im Altenheim und in Krankenhäusern, Abstandsgebot etc.). Zwischenzeitlich ist es zu Lockerungen in vielen Bereichen -Öffnung von Schulen, Restaurants, Geschäften etc. - gekommen, in anderen Bereichen haben sich Regelungen verschärft -z.B. teilweise bußgeldbewehrte Maskenpflicht.

Die Maßnahmen griffen und greifen teilweise immer noch tief in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Insbesondere betroffen sind die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG), die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Eigentumsrecht (Art. 14 GG), speziell das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts (Art. 2 Abs. 2 S. 2), das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR), die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien (Art. 21 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

In der öffentlichen Diskussion wirkt es so, als gälte die Gleichung Corona-positiv = infiziert = ansteckend = erkrankt = todgeweiht, so dass scheinbar abgewogen werden muss zwischen potentiellen Todesopfern und Einschränkungen der Freiheitsrechte, verkürzt also: Leben der Großmutter gegen Verzicht auf Singen in der Karaokebar. Es ist klar, dass das Rechtsgut Leben so scheinbar jeden Eingriff rechtfertigt.

Die emotionale Gleichung Corona-positiv = todgeweiht stimmt angesichts der äußerst geringen Todesrate bei SARS-CoV-2 jedoch von Anfang an nicht. Die Maßnahmen zielten gemäß Regierungsaussagen daher auch nie auf die Abwehr einer sicheren Katastrophe, sondern lediglich darauf ab, Risiken für die Bevölkerung durch eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems abzuwehren bzw. generell der Ausbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken.

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet daher: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein.

Grade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateralschäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Gefährlichkeit des Virus

Schnell wurde klar, dass sich die Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, als unzutreffend erwiesen. Hierzu sind in der Zwischenzeit eine große Vielzahl von Studien durchgeführt worden. Bereits im April 2020 teilte das italienische Gesundheitsamt mit, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 83 Jahren liege und so gut wie niemand ohne Vorerkrankungen verstorben sei. Teilweise hatten die Toten bis zu drei, teils schwere Vorerkrankungen, insbesondere im Bereich Herz-Lunge. Auch in Deutschland zeigt die diesjährige Grippesaison weder im ambulanten noch im stationären Bereich außergewöhnliche Morbiditäts- oder Mortalitätsdaten. Auffällig ist lediglich, dass eine vorübergehende Übersterblichkeit in den ersten Wochen des Lockdowns erkennbar wurde. Insgesamt waren Arztpraxen und Kliniken weit weniger in Anspruch genommen und auch die Bestattungsunternehmer hatten in diesem Jahr nicht so viel zu tun wie z.B. in 2018.

Zum Vergleich: Die Grippewelle 2017/18 führte in Deutschland laut Robert-Koch-Institut (RKI) trotz Impfstoff zu einer Übersterblichkeit mit 25.100 Opfern aus allen Altersgruppen. Im Jahr 2018 gab es zudem fast 30.000 Unfalltote inklusive 3000 Verkehrsopfern. An im Krankenhaus erworbenen Infektionen sterben in Deutschland jährlich rund 15.000 Menschen.

[...]

Welche Rolle SARS-CoV-2 im Rahmen der Atemwegserkrankungen überhaupt spielt, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand im Ausschuss unklar geblieben. Eine Übersterblichkeit war in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 gemäß einer entsprechenden Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes nicht festzustellen. In Deutschland sterben jeden Tag durchschnittlich 2.500-3000 Personen. Legt man die Anzahl der Personen, deren Tod Covid-19 zugeordnet wird, auf die vergangen Monate um, so sind innerhalb von sechs Monaten ca. 50 Personen pro Tag in Zusammenhang mit Corona verstorben. Ohne Test wäre Covid-19 möglicherweise gar nicht als eigenständiges Krankheitsgeschehen aufgefallen. Die Covid-19-Kranken und -Toten wären wahrscheinlich als Opfer einer durch Grippe, einen per Rhinovirus oder einen der bereits bekannten Coronaviren ausgelösten Atemwegsinfekt (fehl-)erfasst worden.

Aussagekraft des PCR-Tests

SARS-CoV-2 soll derzeit vermittels eines PCR-Tests nachgewiesen werden. Dieser spürt winzige virale Gen-Abschnitte auf, repliziert diese immer wieder und macht sie dadurch messbar. Aus den so vermehrten und nachgewiesenen Genabschnitten werden Rückschlüsse auf das Vorhandensein von vorher als Träger solcher Abschnitte definierten Viren gezogen. Je einmaliger und typischer diese Abschnitte ausgewählt und gefunden werden, um so wahrscheinlicher ist die Anwesenheit des gesuchten Virustyps.

Einzelne Abschnitte des gesuchten SaRS-CoV-2-Virus kommen wie das für die Virushülle codierende E-Gen bei vielen schon lange auch in Europa verbreiteten Coronaviren vor. Wenn, wie von der WHO für einige Zeit vorgeschlagen und von vielen Laboren praktiziert, nur diese weniger spezifischen Gen-Abschnitte bestimmt werden, ist der PCR Test besonders häufig falsch positiv.

Wegen der unübersichtlichen Praxis der PCR-Testungen ist eine Aussage zur epidemiologischen Bedeutung der SARS-CoV-2 Viren bis heute nahezu unmöglich. Aus den PCR-Testergebnissen allein lassen sich nach übereinstimmender Aussage der vom Ausschuss befragten Spezialisten und Labore keine verlässlichen Abschätzungen für Infektionsrisiken und damit auch keine infektionsbegrenzenden Maßnahmen ableiten.

Der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis hatte den PCR-Test im Jahr 1983 entwickelt, um DNA-Sequenzen in vitro zu vervielfältigen. Sein Test, so Mullis, sei für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Wie die Biologin Prof. Ulrike Kämmerer, die Immunologin und Virologin Prof. Dolores Cahill, der Immunologe Prof. Pierre Capel und der Mikrobiologe Dr. Clemens Arvay im Corona-Ausschuss übereinstimmend erklärten, kann mit dem Test auch heutzutage nicht festgestellt werden, ob eine aktive Virusinfektion vorliegt. Die mit dem Test aufgefundenen Gensequenzen können ebensogut aus einer bereits überwundenen Virusinfektion oder einer Kontamination stammen, die gar nicht zu einer Infektion führt.

Viele der unterschiedlichen derzeit genutzten und weiterhin nicht amtlich validierten SARS-CoV-2-Tests reagieren, wie z.B. der INSTAND-Ringversuch der Deutschen Akkreditierungsstelle schon im April 2020 gezeigt hat, bei einer Leerprobe zu 1,4% falsch positiv, bei einer mit dem bekannten Coronavirus HCoV OC 43 versetzten Probe sogar bis zu 7,6% falsch positiv. Es sind diverse Tests im Umlauf, die laut Ringversuch in bemerkenswerten 20-50% der Testungen falsch positiv anschlagen, was wie beschrieben auch daran liegen kann, dass diese teilweise lediglich das unspezifischere E-Gen ansteuern.

Viele deutsche Labore verwenden sog. Haustests auf der Basis der von der WHO veröffentlichten Testprotokolle (vergleiche z.B. das sogenannte Drosten-Testsassay vom 17. Januar 2020). Diese bedürfen gemäß europäischer Standards grundsätzlich einer amtlichen Validierung. Auf eine solche wird in der Praxis jedoch wegen der „Notlage“ weitestgehend verzichtet. Es ist nach Vorstehendem unmöglich festzustellen, wieviele der -Stand 27. August 2020 – insgesamt 239.507 vom RKI positiv getesteten Personen tatsächlich infiziert waren. Das Gleiche gilt für die 9288 bis dahin angabegemäss in Zusammenhang mit Corona Verstorbenen.

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Impfen als Ausweg?

Ein normales Leben soll gemäß Regierungsverlautbarung erst dann (eventuell) wieder möglich sein, wenn ein Impfstoff gefunden ist. Es sind derzeit ca. 170 Anträge auf Zulassung von Impfstoffen bei den relevanten Behörden gestellt. Davon will die Mehrheit mit als experimentell anzusehenden Technologien arbeiten. Neu sind insoweit speziell die mRNA-/DNA-Impfstoffe, wie der Biomediziner Dr. Clemens Arvay berichtet. Diese werden teilweise vermittels Elektrostimulation in die Zellen eingebracht und nutzen dann - potentiell - alle körpereigenen Zellen als Bioreaktor für die Produktion von Antigenen. Dies stellt, auch wenn es im Gesetz sprachlich anders gefasst ist, de facto eine gentechnische Manipulation am Menschen dar. Es ist zudem ein Verfahren, das noch nie am Menschen routinemäßig zum Einsatz gekommen ist.

Unter normalen Umständen bedarf es einer Entwicklungszeit von sechs bis acht Jahren, um einen sicheren herkömmlichen Impfstoff herzustellen. Der neuartige Corona-Impfstoff soll nun in wenigen Monaten zugelassen werden in einem sog. "Teleskop-Verfahren", bei dem eigentlich hintereinander geschalteten Studienteile parallel durchgeführt werden, was Dr. Clemes Arvay als hoch gefährlich und nicht mit dem in der EU und Deutschland geltenden Vorsorgeprinzip vereinbar ansieht.

Die (negativen) Auswirkungen der neuen Technologie seien nicht abzuschätzen, insbesondere sei nicht abzusehen, welcher Typus von Zellen und wie viele dieser Zellen gentechnisch zu mRNA-Bioreaktoren umgewandelt würden. Ein Eintreten in die Keimbahn des Menschen sei ebenfalls nicht sicher ausgeschlossen, so dass sich eventuelle Schäden erst spät oder womöglich erst an künftigen Generationen manifestieren könnten. Die extrem verkürzten Beobachtungszeiten verhinderten das Erkennen möglicher Spätfolgen durch Neoplasmen oder Autoimmunerkrankungen sowie die Wirkung auf Abwehrprozesse bei anderen Infektionserkrankungen oder Impfungen.

Seit SARS ist es nicht gelungen, einen wirksamen und sicheren Impfstoff zu entwickeln. Bei dem Versuch der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes für Katzen starben alle Katzen, als sie nach der Impfung dem Wildvirus ausgesetzt wurden wegen einer außer Kontrolle geratenen Immunreaktion (sog. überschiessende antikörpervermittelte Reaktion). Experimente mit einem SARS-Impfstoff deuteten darauf hin, dass sich ein ähnliches Problem bei Menschen ergeben kann. Auch vor diesem Hintergrund sieht es der holländische Immunologe Prof. Pierre Capel als hochgefährlich an, verkürzte Zulassungswege für den SARS-CoV2-Impfstoff zu eröffnen.

In Indien wird ein Impfstoff gleichwohl bereits seit einigen Monaten produziert, wie der Pressemitteilung des herstellenden Unternehmens zu entnehmen ist.

[...]

Die Rolle der Medien

Die Medien werden klassischerweise als vierte Säule der Demokratie bezeichnet. Der Rundfundstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Medien zu einer objektiven Berichterstattung. Allerdings zeigt u.a. die Studie von Dennis Gräf und Martin Hennig, dass die Corona-Spezial-Sendungen von ARD und ZDF sehr einseitig im Sinne von Virus-Panik und Durchhalteparolen berichtet haben, indem sie gebetsmühlenartig über steigende Fallzahlen, problematische Krankheitsverläufe und Corona-Helden in den Supermärkten berichtet haben, entwarnende Stimmen im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus und das völlige Ausbleiben der Überlastung des Gesundheitssystem aber völlig ignoriert haben.

Der Politologe und Publizist Hermann Ploppa berichtet von einer intensiven wirtschaftlichen und personellen Verflechtung von Entscheidungsträgern und Chefredakteuren der Mainstream-Presse mit transnationalen Thinktanks, der Pharmaindustrie und politischen Strukturen, die eine kritische Berichterstattung erschwerten. Es wird zudem deutlich, dass Journalisten u.a. wegen prekärer Beschäftigungsverhältnisse und aus Zeitdruck mit der Masse schwimmen und z.B. "offizielle" Zahlen nicht hinterfragen (können). Der Journalist Patrick Plaga berichtet aus Schweden, dass dort eine offene Diskussionskultur im journalistischen Bereich besser ausgeprägt zu sein scheint als in Deutschland und demgemäß auch kritischere Stimmen zu Worte kommen (mangels Lockdown meint kritisch in Schweden allerdings eher Befürworter einer härteren Gangart).

Der Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher Prof. Michael Meyen und der Medienwissenschaftler Prof. Johannes Ludwig führen aus, dass es ganz offensichtlich sei, dass eine große Gruppe von Journalisten unter Druck stehen, weil sie befürchten müssten, bei regierungskritischer Berichterstattung ihre Jobs zu verlieren. Seltsam sei dabei allerdings, dass auch die von der gebührenzahlenden Öffentlichkeit bestens versorgten öffentlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF faktisch streng auf Regierungslinie berichten. Dies könne damit zusammen hängen, dass große Investoren wie z.B. BlackRock oder Bill Gates auch flächendeckend im Medienbereich Gelder anlegen und Sponsorings durchführen (z.B. 2,5 Millionen Euro Sponsoring von Spiegel online durch die Bill und Melinda Gates Stiftung) und damit eine gewisse Kontrolle über diese Medien erlangt hätten.

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Vorläufiges Ergebnis


Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARSCoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgenabschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. In einem von der Rechtsanwältin Jessica Hamed geführten Verfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht hat die Bayerische Staatskanzlei wissen lassen, dass es bis zum heutigen Tage – unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wonach alles staatliche Handeln überprüfbar sein muss – keine Unterlagen, keine schriftlichen Expertisen zur Folgenabschätzung gebe. Dies ist als zumindest grob fahrlässig anzusehen, speziell angesichts der sich immer massiver mehrenden Berichte über Lockdown-Schäden bei den Unternehmen, den Kindern, den Alten etc.

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown-und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. Sie haben die erhofften Auswirkungen nicht gezeitigt, da die Infektionen bzw. die positiven Testergebnisse, wie sich zumindest rückblickend durch Auswertung des Sterbegeschehens zeigt, bereits im Zeitpunkt der Verhängung des Lockdowns rückläufig war. Seit Ende Juni 2020 scheinen sich die positiven Testergebnisse nun im Bereich des falsch-positiven Grundrauschens des Tests zu bewegen. Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tagtäglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit, das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar.

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.


Der komplette Bericht



https://corona-ausschuss.de/download/Kurzbericht_Corona-Ausschuss_14-09-2020.1.2.pages.pdf

Online-Flyer Nr. 754  vom 30.09.2020

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