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Kommentar
Diskussion um das RT-deutsch-Interview mit dem russischen Politologen Alexej Fenenko und dessen LUFTPOST-Kommentierung
Kommentierung hochkarätig oder irreführend?
Von NRhZ-LeserInnen

Die NRhZ vom 17.07.2019 enthält ein von "LUFTPOST – Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein" kommentiertes Transkript eines Interviews mit dem russischen Politologen Alexej Fenenko. Der Titel dieser Veröffentlichung lautet: "Irreführende Behauptungen zur Souveränität Deutschlands". Dazu gibt es mehrere Reaktionen. Einar Schlereth kritisiert die Ausführungen Fenenekos. Elke Zwinge würdigt die LUFTPOST-Kommentierung, Brigitte Streicher kritisiert sie. Die NRhZ-Herausgeber sehen in Fenenkos Äußerungen folgendes Problem: Er thematisiert nicht die vertragliche Möglichkeit des Austritts aus der NATO und nicht den Truppenstationierungsvertrag mit seiner Kündigungsmöglichkeit. Wenn er sagen würde, alle Verträge schön und gut, aber die Machtverhältnisse sind nicht so, dass eine reale Chance bestünde, von den vertraglichen Möglichkeiten des Ausstiegs und der Kündigung Gebrauch zu machen, dann wäre das womöglich realistisch. Aber so argumentiert er nicht. Bei ihm hört es sich an, als gäbe es auch vertraglich keine Möglichkeiten – was aber nicht zutrifft. Er benennt die Zwänge für die BRD, die von der NATO herrühren, thematisiert aber nicht, dass die BRD aus der NATO aussteigen und sich auf diese Weise der Zwänge entledigen könnte – oder wenn das nicht möglich sein sollte, was den Ausstieg aus der NATO seiner Meinung nach verunmöglicht. Es folgt die LeserInnen-Resonanz, darunter die von Brigitte Streicher mit einer umfangreichen Replik.

Einar Schlereth: „Über den russischen Politologen Fenenko möchte ich bloß sagen, dass seine Ausführungen in keiner Weise überzeugend, sondern sehr irreführend sind.“

Elke Zwinge zur LUFTPOST-Kommentierung: „Ich danke sehr für diesen hochkarätigen Kommentar.“

Brigitte Streicher: „Irreführende Kommentare“ – mit folgenden Ausführungen:

Die Kommentare "Irreführende Behauptungen zur Souveränität Deutschlands" vom 17.7.2019 (i) zu einem Interview mit dem russischen Politikwissenschaftler Alexej Fenenko zur Frage, ob die BRD ein souveräner Staat sei oder nicht, irritieren. Sie irritieren in ihrer Darstellung der Geschichte des Grundgesetzes, sie irritieren in ihrer Interpretation von Verträgen, sie irritieren in ihrer impliziten Verbindung eines Mitglieds des Russischen Sicherheitsrates mit den Ideen der Reichsbürger und sie irritieren in ihrer Wahrnehmung der Aufgabe eines vom Mainstream diffamierten Informationsmediums. Und letztendlich irritieren sie in ihrer Einengung der Aufgaben der Friedensbewegung – und damit ist die Frage zu stellen, auf welcher Basis und mit wem soll derjenige Teil der Friedensbewegung zusammenarbeiten, der den Austritt Deutschlands aus der Nato fordert.

„Wir Kommunisten versagen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dem Gesetz unsere Stimme. Die Gesetzgeber aber werden im Verlauf ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes verteidigen.“ (Max Reimann) (ii)

Der Verfasser der Kommentare widerspricht dem Urteil Fenenkos, das Grundgesetz sei von den drei westlichen Besatzungsmächten "übergestülpt" worden und beruft sich in seiner Gegenrede ausgerechnet auf Wikipedia (iii). Aber schauen wir uns die Geschichte des Grundgesetzes näher an. Diese offenbart die eigentliche Absicht des Diktates und hierfür ist es wichtig, die Geschichte der DDR-Verfassung kurz Revue passieren zu lassen und dann können wir auch die Aussage von Max Reimann, damals Mitglied des von den westlichen Alliierten in seiner Zusammensetzung wesentlich bestimmten Parlamentarischen Rates, verstehen. Denn es ist eine Bestätigung der Aussage Fenenkos.

Am 2. Juni 1948 erarbeiteten die westlichen Alliierten auf einer Konferenz in London politische Richtlinien für einen westdeutschen Separatstaat (sog. Londoner Empfehlungen; (iv)).

Vier Wochen später, am 1. Juli 1948, erteilten die 3 Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der 11 westdeutschen Länder den Auftrag, eine Verfassung für die westlichen Besatzungszonen entsprechend dieser Richtlinien zu formulieren.

Im August (10. bis 23. August 1948) erarbeiteten Juristen und Justizminister der Länder den Entwurf für das Grundgesetz. Sechs Monate später (2. März 1949) billigten die westlichen Alliierten den Entwurf. In der Woche vom 16. bis 22. Mai wurde der Grundgesetzentwurf von den westlichen Länderparlamenten (mit Ausnahme Bayerns) angenommen, wobei Textänderungen nicht möglich waren. Es galt nur Zustimmung oder Ablehnung. (v, vi)

Das Grundgesetz ist also nicht das Resultat, sondern die Vorbedingung zur Entstehung der BRD (Konstituierung der Verfassungsorgane und Wahl einer Regierung), d.h. ungeachtet des folgenden Charakters der BRD als eingeschränkt souveränem Staat ist es auf Grundlage des westlichen Besatzungsrechtes entstanden. Und genau darauf weist Fenenko hin.

Zudem wurden die Bewohner der westlichen Besatzungsmächte gar nicht gefragt. Und das war auch nicht gewollt. Denn dieses Vorgehen fand unter Zustimmung derjenigen Fraktion statt, die zu diesem Zeitpunkt noch eine Umsetzung des Potsdamer Abkommens in den westlichen Besatzungszonen zu fürchten hatte: das deutsche Kapital. Ihr Bündnispartner gegen die zu diesem Zeitpunkt noch sehr starken Forderungen der organisierten Arbeiterbewegung nach Umsetzung des Abkommens - Nationalisierung von Grund und Boden sowie Verstaatlichung der Schlüsselindustrien - waren die westlichen Alliierten (vii). Diese Allianz missachtete die seit 1946 im gesamten Deutschland öffentlich geführten Diskussionen um den Charakter eines gesamtdeutschen Staates.

Die Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) initiierte 1946 eine Bewegung, die den Aufbau einer gesamtdeutschen Regierung und den Abschluss eines Friedensvertrages auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage forderte. Diese Forderungen wurden von verschiedenen gesamtdeutschen Organisationen, wie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) und der FDJ, aber auch von Vertretern der zugelassenen Parteien getragen. Aus dieser Initiative entstand die Volkskongressbewegung, die ihren organisatorischen Ausdruck in mehreren Kongressen fand. (u.a. x)

Am 7. Dezember 1947 tagte der 1. Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden. Die Mitglieder waren gewählte Delegierte aus den demokratischen Organisationen sowie Betriebs- und Gewerkschaftsgruppen.

Auf dem 2. Deutschen Volkskongress am 17./18.März 1948 wurde das Leitungsgremium des Deutschen Volkskongresses gewählt, der Deutsche Volksrat. Er bestand aus 400 Delegierten (davon 100 aus den westlichen Besatzungszonen). Ferner wurde für den Sommer des Jahres 1948 ein Volksbegehren über die Herbeiführung der deutschen Einheit und eines Friedensvertrages geplant. Die westlichen Alliierten verboten umgehend die Durchführung in ihren Besatzungszonen. Dem Volksrat wurde ferner der Auftrag erteilt, einen Verfassungsausschuss einzuberufen, um Richtlinien für eine gesamtdeutsche Verfassung zu erarbeiten.

Der Verfassungsausschuss - Vertreter aller zugelassenen Parteien sowie Staatsrechtler - erstellte den Entwurf für eine Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Er beinhaltete nicht nur die allgemeinen bürgerlichen Freiheitsrechte, sondern auch die Resultate der in der sowjetischen Besatzungszone realisierten ökonomischen Umsetzungen des Potsdamer Abkommens sowie Elemente direkter Demokratie und Wirtschaftsplanung. Ferner waren die ökonomischen, sozialen und kulturellen Grundrechte - wie sie seit 1936 in der sowjetischen Verfassung verankert waren - garantiert.

Am 22. Oktober 1948 wurde der Verfassungsentwurf dem Deutschen Volksrat übergeben und in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.

Auf über 9000 Versammlungen wurden ca. 15000 Resolutionen und 503 Änderungsvorschläge gemacht. In den Westzonen waren die Diskussionen um den Verfassungsentwurf nur eingeschränkt möglich, da sie - sobald die Militärbehörden Wind davon bekamen - umgehend verboten wurden. Am 18.März 1949 nahm der Volksrat den überarbeiteten Verfassungsentwurf an.

Am 29./30.Mai 1949 tagte der 3. Deutsche Volkskongress. Die 2088 Delegierten wählten aus ihrer Mitte einen neuen Volksrat, der dann den im März gebilligten Verfassungstext bestätigte.

Am 7.Oktober 1949 - nachdem klar war, dass vorerst keine gesamtdeutsche Vertretung zustande kommen würde, konstituierte sich der Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer, dem obersten Machtorgan der Deutschen Demokratischen Republik. Ihre Legitimation hatte sie im Mai desselben Jahres erhalten.

Und jetzt ist das Zitat von Max Reimann zu verstehen. Die Vertreter der Kommunistischen Partei Deutschlands weigerten sich, ihre Zustimmung zur Annahme des Grundgesetzes zu geben, da das Grundgesetz nicht den Willen des Volkes zum Ausdruck bringe, denn die Autoren hatten diesen Willen unter Mithilfe der Alliierten ignoriert. Und die KPD erkannte, dass die Macht derjenigen, die den deutschen Faschismus als Regierungsform einstmals gewählt hatten und damit verantwortlich für den 2. Weltkrieg waren, durch dieses Grundgesetz geschützt waren. Folglich war die Gefahr, dass selbst die bürgerlichen Freiheiten wieder bedroht sein könnten, nicht gebannt. Und darauf bezieht sich das Zitat Reimanns.

Nun gibt es eine kleine Ungereimtheit im Grundgesetz, auf die Fenenko hinweist:

GG Artikel 146: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Im Jahr 1990 kam aber lediglich GG Artikel 23 zur Anwendung: "Dieses GG gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

In freier Abstimmung - also durch einen Volksentscheid - wurde das Grundgesetz als Verfassung nicht bestätigt. Das ist eine Feststellung und keine Parteinahme für die Bewegung der Reichsbürger. Es sei denn, der Autor der Kommentare sieht den Willen des deutschen Volkes repräsentiert in der ökonomischen und politischen Annexion der DDR durch die BRD und der damit verbundenen Ausweitung des Grundgesetzes auf das Gebiet der DDR. Dies wäre ein Kotau vor denjenigen, die eine Mitwirkung aller Bürger an grundlegenden Entscheidungen in der BRD bewusst verhindert haben.

Kommentar Luftpost: "Wir fragen uns, was der russische Politologe Fenenko, der Mitglied des Russischen Sicherheitsrates sein soll, mit der ständigen Wiederholung unzutreffender Behauptungen und der Formulierung äußerst fragwürdiger Thesen erreichen will?"

Diese Frage und auch die folgenden Fragen in dem entsprechenden Abschnitt seines Kommentars stellt sich der Autor zunächst allein - in sehr polemischer Art und Weise und zwar, indem er Fenenko (oder aber doch den russischen Sicherheitsrat?) in eine Linie mit "revisionistischen deutschen Kriegstreibern" stellt. Offensichtlich teilt er nicht den Standpunkt Fenenkos. Warum jedoch stellt er die Mitgliedschaft Fenenkos im russischen Sicherheitsrat in Frage? Sollen damit die Argumente Fenenkos entkräftet werden oder aber umgekehrt der russische Sicherheitsrat auf das Gleis eben dieser Kriegstreiber geschoben werden? Seine Einwände gegen den Standpunkt Fenenkos begründet der Autor u.a. folgendermaßen:

"Das vereinte Deutschland hat doch in Art. 1 (3) des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, dessen friedenspolitische Bedeutung Fenenko immer wieder in Frage stellt, völkerrechtlich verbindlich zugesichert, 'keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten zu haben und auch in Zukunft solche nicht erheben zu wollen'."

In dieser Replik - wie auch in fast allen anderen - kommt ein erstaunliches Vertrauen des Autors in den Friedenswillen der BRD zum Ausdruck. Und dieses Vertrauen hat ein Mitglied des russischen Sicherheitsrates zum Glück nicht. Ob jede seiner Vermutungen bezüglich der Zukunft der Europäischen Union zu teilen sind, kann nur in der Analyse der konkreten ökonomischen und politischen Interessen der beteiligten Staaten entschieden werden. Eines weiß Fenenko jedoch im Gegensatz zum Autor der Kommentare mit Sicherheit: die Frage von Krieg und Frieden wird nicht mittels schöner Vertragstexte entschieden, sondern durch handfeste ökonomische und politische Interessen. Spätestens seit der aktiven Teilnahme der BRD (im Rahmen der NATO) an der Zerstörung Jugoslawiens hat sie dies unter Beweis gestellt.

Zudem ist die Frage, ob die BRD ein souveräner Staat ist, nicht eindeutig geklärt (xi). Die BRD hat bis zum heutigen Tag keinen Friedensvertrag mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges abgeschlossen hat und gilt somit immer noch laut UN-Charta als Feindstaat. Der 2+4-Vertrag (xii) ist explizit kein Friedensvertrag, auch wenn die darin vereinbarten Befugnisse der BRD in Richtung Souveränität erweitert wurden. Er kann jedoch auch als Friedensvertrag der Sache nach (also nicht de jure) gewertet werden. Der ungeklärte Status wird u.a. in den Auseinandersetzungen um die Reparationsforderungen Griechenlands deutlich (xiii).

Souveränität - und dann?

Kommentar Luftpost: "Wenn ein Jahr vor dem Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der NATO auch der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland gekündigt würde, müssten ein Jahr nach der Erklärung des Austritts aus der NATO nicht nur alle ausländischen Truppen, sondern auch die US-Atombomben in Büchel aus unserem Land verschwunden sein. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages müsste nur den Mut haben, unsere uneingeschränkte Souveränität voll auszuschöpfen, und die Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Truppen und den Austritt aus der NATO beschließen, um den tatsächlich von allen US-Regierungen – nicht nur von der Trump-Regierung – ausgeübten Druck auf die Bundesrepublik Deutschland definitiv zu beenden."

Mit diesem Zitat ist nun endgültig klar, warum der Autor der Kommentare den Begriff der Souveränität der BRD so vehement und polemisch gegen andere Betrachtungsweisen ins Feld führt: die Souveränität als alleinige Vorbedingung plus der "Mut der Abgeordneten" könne die Bürger der BRD vom Übel der Nato befreien. Die Politik eines Staates wird jedoch nicht von ein paar mutlosen Abgeordneten bestimmt, sondern - wie an anderer Stelle schon bemerkt - von handfesten Interessen.

Zunächst einmal ist die Annahme, die staatliche Souveränität sei ein Garant für eine eigenständige Außenpolitik, Kinderglaube. Die Beispiele für das Gegenteil brauchen wir hier nicht anführen. Aber viel wichtiger an dieser Stelle ist etwas anderes.

Die BRD hat ihre ökonomische und damit politische Stärke nur im Rahmen der NATO als einem aggressiven Militärbündnis imperialistischer Staaten entwickeln können. Folglich kann die BRD in ihrer jetzigen Verfasstheit kein Interesse an einem Austritt haben. Erst wenn es der Friedensbewegung gelingt, die Basis der ökonomischen Hauptakteure - die organisierte Arbeiterbewegung und diejenigen Schichten, die mit den politischen Sanktionen gegen NATO-missliebige Staaten nichts zu gewinnen haben - für sich zu gewinnen, dann besteht die Chance, Bedingungen für eine eigenständige, sprich friedliche Außenpolitik zu entwickeln. Der Aufruf NATO raus - raus aus der NATO und die damit verbundene Forderung nach Kündigung des Truppenstationierungsvertrages ist also der Einstieg in eine breite öffentliche Diskussion, die sich nicht auf "unsere" Vertreter im Parlament beschränken darf und in der eine andere Souveränität, die im Grundgesetz wohlüberlegt ausgeblendet wurde, zum Ausdruck kommt: die Volkssouveränität. Denn nur sie kann in der konkreten Beantwortung der Fragen Wie wollen wir leben? Was wollen wir produzieren? und Wie wollen wir unser Verhältnis zu anderen Nationen gestalten? wirksam werden. Eine BRD jedoch, die dann tatsächlich ihren wichtigsten Bündnispartner aus dem Land wirft, wird dann eine andere sein.

Russia Today

Dass diese Entwicklung gefürchtet wird, beweisen unzählige Versuche, unsere Forderungen zu diskreditieren und die Politik der westlichen Wertegemeinschaft mittels Lügen zu begründen. Hierfür stehen Fernsehsender, Printmedien, undurchsichtige Blogs, wie Wikipedia, aber auch regierungsnahe Vereinigungen, wie die Bundeszentrale für Politische Bildung oder die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, zur Verfügung. Es ist also Vorsicht geboten, sie zu zitieren. Nun gibt es jedoch Korrektive. Zu ihnen zählen u.a. RT. Der Autor der Kommentare schreibt jedoch folgendes:

Begreifen die Redakteure von RT und RT Deutsch nicht, dass sie durch die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung, die Deutschen, ihre Parlamente, Regierungen und Behörden, könnten keine eigenständigen, von den USA und den anderen Siegermächten unbeeinflusste Entscheidungen treffen, auch der neuen Friedenskampagne "Nato raus – raus aus der NATO", die vom Deutschen Bundestag die Kündigung des Vertrages über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO und die Wiederherstellung freundschaftlicher Beziehungen zu Russland einfordert, in den Rücken fallen?

Zunächst einmal ist die Kampagne Nato raus – raus aus der NATO nicht neu; sie wurde 2015 vom Deutschen Freidenker Verband und der Arbeiterfotografie initiiert. Ferner sind die Kommentare des Autors nicht als Stellungnahme dieser Kampagne zu bewerten - schon gar nicht in seinen Anwürfen gegen RT.

Wer oder was ist RT? "RT ist eine autonome, gemeinnützige Organisation, die aus dem Budget der Russischen Föderation öffentlich finanziert wird." und "Unser Ziel ist es, eine Gegenöffentlichkeit herzustellen sowie Medienmanipulationen aufzuzeigen. In diesem Sinne werden wir Stimmen zu Wort kommen lassen, die eine alternative, unkonventionelle Sichtweise präsentieren. Unser Leitbild lautet: „Wir zeigen den fehlenden Teil zum Gesamtbild“. Also genau jenen Part, der sonst verschwiegen oder weggeschnitten wird." (xiv)

Explizit wird darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Kommentare, Einschätzungen und Meinungen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion von RT widerspiegeln. Schon gar nicht hat RT die Aufgabe übernommen, die deutsche Friedensbewegung explizit zu unterstützen. Jedoch bietet dieses Medium nicht nur wichtigen Akteuren der Friedensbewegung, wie Klaus Hartmann und Rainer Rupp, eine Plattform. RT lieferte und liefert bis heute in der Tat nicht wenige der fehlenden Parts, die für uns in der täglichen Beurteilung des Weltgeschehens wichtig sind. Es ist deshalb mehr als befremdlich, wenn der Autor der Kommentare dieses wichtige Medium nur gelten lassen möchte, wenn es keine seiner Sichtweise widersprechenden Beiträge sendet. Einen Beitrag zu kritisieren ist eine Sache. Ein Medium, daß diesen Beitrag gesendet hat, deshalb für die deutsche Friedensbewegung in Misskredit zu bringen, eine andere. Diesen Versuch sollten wir denjenigen überlassen, die auch unsere Sache in Misskredit bringen wollen.

Schlussbemerkung

Die Sorge hinter der Kritik am Fenenko-Interview ist verständlich: Selbstverständlich müssen wir jene zurückweisen, die behaupten, dass Deutschland im formaljuristischen Sinne nicht die nötige Souveränität hätte, um aus der NATO auszutreten und den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte zu beenden. Diese Position vertritt Fenenko jedoch nicht. Tatsächlich sagt er ja, was in unseren Reihen niemand bestreitet: dass die faktischen Abhängigkeitsverhältnisse dem entgegenstehen und eben auch durch den 2+4-Vertrag nicht beseitigt worden sind.


Brigitte Streicher ist Landesvorsitzende des Deutschen Freidenker-Verbandes Nordrhein-Westfalen und aktiv in der Kampagne "NATO raus - raus aus der NATO".


Fussnoten:

(i) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26078
(ii) "Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!"; dieses Zitat ist falsch; die Orginalversion ist hier zu finden: Neues Deutschland, 13.09.1951
(iii) http://www.free21.org/?s=wikipedia
(iv) https://www.unsere-zeit.de/de/5021/theorie_geschichte/8529/Londoner-Empfehlungen.htm
(v) Auf dem Weg in den Separatstaat, Albert Norden, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 1959, Heft 7
(vi) Berliner Krise 1948/49, G. Keiderling, verlag das europäische buch 1982
(vii) Am 6. Dezember 1948 verboten die Amerikaner auf Grundlage des Kontrollratsgesetz Nr. 75 zur Umgestaltung des deutschen Kohlebergbaus und der Eisen- und Stahl-Industrie vom 10. November 1948 die Vergesellschaftung der zu diesen Branchen zählenden Betriebe. Das Gesetz Nr. 75 über die Entflechtung erklärte damit die gesamte Montanindustrie in Hessen für beschlagnahmt. Ziel der Maßnahme war es, die in die im Bergbau und in der Schwerindustrie tätigen Unternehmen auf neu zu gründende Privatgesellschaften zu übertragen. Damit wurde der Hauptteil der durch die Sozialisierung gemäß Artikel 41 betroffenen Betriebe einem Übergang in Gemeineigentum entzogen und die hessische Sozialisierungsabsicht in entscheidender Weise ausgehöhlt.
(viii) Dieses Vorgehen wurde ebenfalls in NRW angewandt, nachdem dort der Landtag auf Grund eines Volksentscheids am 6. August 1948 beschlossen hatte, die Kohlengruben in gemeinschaftliches Eigentum zu überführen. Der Beschluss wurde von der britischen Besatzungsbehörde kassiert zugunsten einer formalen Beschlagnahme der Eigentumstitel.(ix)
(viii) https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/drec/sn/edb/mode/catchwords/lemma/Sozialisierung/current/0
(ix) Die Neuordnung der deutschen Kohlenwirtschaft, Franz Große, http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1950/1950-01-a-044.pdf
(x) Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund 1945-1990, Verlag am park 2006
(xi) https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190524325051176-deutschland-alliierte-souveraenitaet-brd/
(xii) http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
(xiii) https://www.dw.com/de/stichwort-reparationszahlungen-an-griechenland/a-18220733
(xiv) https://deutsch.rt.com/uber-uns/

Online-Flyer Nr. 714  vom 31.07.2019

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