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Aktueller Online-Flyer vom 09. Oktober 2024  

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Kommentar
Der Militärische Abschirmdienst schirmt nichts ab
Rechts, Radikal, Bundeswehr
Von Ulrich Gellermann

Als sei die rechte Gesinnung vom Himmel gefallen: Deutsche Medien berichten von rechtsradikalen Soldaten. Es seien mehr als bisher bekannt. Der MAD, der Militärische Abschirmdienst, habe seine Statistik nach oben korrigieren müssen. Und wie üblich zählen die üblichen Medien die Vorkommnisse: Mal werden 450 Verdachtsfälle notiert, dann wieder wird von 64 Verdachtsfällen berichtet. Die Frage nach dem WOHER oder dem WARUM stellt der deutsche Mehrheitsjournalismus nicht.

Was rechtsradikal nach dem Gesetz ist, das ist seit dem Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die "Sozialistische Reichspartei (SRP)" aus dem Jahr 1952 ziemlich bekannt: Das Gericht begriff die Missachtung des Grundgesetzes als wesentliches Merkmal für die Einstufung der Partei als verfassungsfeindlich. Diese Missachtung kann, sollte, müsste ein Gericht feststellen. Aber im Vorfeld der Gerichtsbarkeit wird die Polizei, werden die "Dienste" tätig. Der in diesem Fall zuständige Dienst ist der MAD. Und natürlich hat auch der eine juristische Grundlage: Das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG). Wer das Gesetz lesen mag, der wird schnell auf eine interessante Aufgabe des Dienstes stoßen: Er soll "insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen" sammeln, "die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind."

Nun untersteht die Bundeswehr der Bundesverteidigungsministerin. Die wiederum wird von der Kanzlerin kommandiert. Jüngst erst haben sich die beiden Damen zur Stationierung der Bundeswehr in Afghanistan geäußert. Frau Merkel war sich sicher, "dass unsere Präsenz und auch die Präsenz der anderen Nationen . . . auch abhängig sind von dem amerikanischen Engagement". Auch Frau von der Leyen wusste: "Verlassen die Amerikaner Afghanistan, zieht auch die Bundeswehr ab Gemeinsam rein – gemeinsam raus“. So sehr man sich als Vernunft und Frieden liebender Mensch über einen möglichen Abzug deutscher und US-amerikanischer Truppen aus dem geplagten Afghanistan freuen mag: Beide Kommandeusen haben ihre verfassungswidrige Haltung erneut bestätigt. Ohne dass der MAD auch nur eine Akte über sie angelegt und sie dem Verfassungsgericht als Feinde der Verfassung gemeldet hat.

Offenkundig und beweisbar haben die beiden Herrinnen über das militärische Verfahren in Afghanistan ihr Kommando einer fremden Macht unterworfen. Das hat zwar eine innere Logik, war doch der Bundeswehr-Krieg in Afghanistan von Beginn an eine Mörderei im Dienst, im Interesse und unter dem Befehl der USA. Aber was aus der inneren Sicht der Politbürokratie logisch erscheint, ist aus der Sicht des Rechtes einfach nur Landesverrat. Natürlich nicht erst jetzt. Die deutsche Beteiligung am amerikanischen Krieg in Afghanistan war vom ersten Tag an verfassungswidrig. Denn die Bundeswehr darf nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden und zu keinem Zeitpunkt haben die Afghanen Deutschland angegriffen. Und wer die deutsche Armee in diesen völkerrechtswidrigen Krieg entsandt und ihre Anwesenheit dort 17 lange Jahre geduldet hat, der gehört vor ein ordentliches Gericht und nicht in den Dienstwagen.

Der Präsident des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst, Christof Gramm, hat seinen Wehrdienst beim Bundeswehr-Sender Radio Andernach abgeleistet. Bei jenem Sender, der so verfassungswidrige Sendungen wie "Guten Morgen Afghanistan“ und „Hallo Kosovo“ ausstrahlt. Vor allem der Sender, der in Prizren und Pristina gehört werden kann, erinnert stark an den Soldatensender Belgrad, jenes Nazi-Propaganda-Instrument, das im Balkanfeldzug allabendlich kurz vor zehn Uhr abends das Lied "Lilli Marleen" ausstrahlte. In solch dubiosen Traditionen wurzelt der Dienst des Vizepräsidenten des MAD nicht. Flottillenadmiral Michael Kulla war aber immerhin MAD-Stellenleiter des Deutschen Einsatzkontingents ISAF in Masar-e Scharif. Zumindest muss man beide als Teilnehmer an verfassungswidrigen Aktivitäten bezeichnen.

Wenn rechts auch radikal rechtswidrig bedeutet, dann ist die Bundeswehr mit ihren "Einsätzen" in anderer Menschen Länder schlicht rechtsradikal: Von der politischen Führung bis in die umsetzenden Stäbe der Armee. Dass sich dann dieser oder jener Soldat ganz offen und ohne demokratische Tarnung als rechtsradikal inszeniert, darf nicht erstaunen. Der Abschirmdienst kann die Soldaten nun mal nicht gegen die verfassungswidrigen Tendenzen und Handlungen der politischen Führung abschirmen.


Erstveröffentlichung am 11. März 2019 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer

Top-Foto:
Ulrich Gellermann (aus Video-Interview: deutsch.rt.com)


Online-Flyer Nr. 696  vom 13.03.2019

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