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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Kommentar
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz will Politiker für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen
Grundgesetz, Angriffskriege, "Schutzverantwortung"
Von Jochen Mitschka

Dass der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der „Koalition“ der USA in Syrien gegen das Völkerrecht verstieß, und auch die Vorbereitung eines Angriffskrieges darstellte, hatte ich in einer Anzeige beim Generalsbundesanwalt dargelegt, der sich meiner Meinung jedoch nicht anschloss (1). Dass genau das eintrat, was ich voraussagte, nämlich eine Besetzung von Teilen Syriens durch die Türkei und die USA (mit Hilfe Deutschlands), und dass dieser Vorgang ein Verstoß gegen das Völkerrecht darstellte, bestätigte 2018 der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages (8). Dass wir entgegen den ständigen Behauptungen der Politik keine unabhängige Justiz in Deutschland haben, macht nicht nur die Abhängigkeit der Staatsanwälte von ihren Arbeitgebern deutlich (2), und die juristischen Winkelzüge, mit denen Generalstaatsanwälte politische Entscheidungen weiß waschen (3), auch die politisch motivierten Ernennungen von Richtern sind kaum mit einer Gewaltenteilung vereinbar (4). Daher ist es praktisch unmöglich, Politiker für Verstöße gegen das Grundgesetz zur Verantwortung zu ziehen. Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber klugerweise im Strafrecht keine Strafen für Verbrechen gegen das Grundgesetz vorsieht (auch der §80 Angriffskriegsverbot wurde im Rahmen der EU-Harmonisierung beseitigt) (10). Allenfalls erhalten Politiker, die gegen das Grundgesetz verstoßen eine milde Rüge vom Verfassungsgericht z.B. mit dem Hinweis ein Gesetz nachzubessern. Aber bei wichtigen Dingen, wie der Beteiligung an einem Angriffskrieg, findet sich weder ein Staatsanwalt, noch ein Richter, der beweist, dass wir eine unabhängige Justiz haben.

Umso wichtiger ist es, von der Basis her Druck aufzubauen, um eine Diskussion über diese mit einer Demokratie nicht vereinbaren Zustände zu erzwingen. Da es bei aktuellen Fragen wegen der noch in Amt und Würden befindlichen Persönlichkeiten besonders schwer ist,  eine vernünftige Diskussion zu führen, macht es Sinn, beim „Aufräumen“ mit dem Sündenfall der Bundesrepublik zu beginnen: Dem Angriffskrieg gegen Jugoslawien. Das Anrufen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages durch den Rechtsanwalt Wilfried Schmitz ist ein wichtiger Mosaikstein im Kampf darum, Politiker für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. In dem Verfahren hat Schmitz am 20. September einen letzten Nachtrag eingereicht. Darin bezieht er sich insbesondere auf die Verteidigungsrede von Slobodan Milosevic vor dem, wie der Literaturnobelpreisträger Harold Pinter es ausdrückt: „US-/NATO-Gericht, vor dem Slobodan Milosevic angeklagt ist, [es] war schon immer völlig illegal.“ In seinem Brief an den Petitionsausschuss schreibt Schmitz:
    „Die genauen Inhalte oder auch nur wesentliche Züge dieser Verteidigung sind - soweit bekannt - offenbar gerade wegen dieser hervorstehenden Qualitäten nie von den bundesdeutschen ‚Mainstream‘-Medien veröffentlich worden. Die Verantwortlichkeit - auch - deutscher Politiker für den Zusammenbruch Jugoslawiens reicht - so ein Aspekt dieser Verteidigung - weit in die Zeit vor den Bombardements in 1999 zurück.“ (5)
Die Reden von Milosevic sind in dem Buch „Die Zerstörung Jugoslawiens - Slobodan Milosevic antwortet seinen Anklägern“ zu finden. Milosevic verbrachte fünf Jahre im Gefängnis, wo er am 11. März 2006 verstarb. Das Tribunal bestritt jede Schuld am Tod und erklärte, dass Milosevic sich geweigert hatte, verschriebene Medikamente einzunehmen. Nach seinem Tod erklärte der Internationale Strafgerichtshof (oder wie Pinter es ausdrückt, das „US-/NATO-Gericht“), dass keine Beweise vorliegen würden, die den Angeklagten mit dem Genozid in Verbindung bringen würden, die Serbische Milizen begangen hätten. Aber zurück zum Brief von Rechtsanwalt Schmitz an den Petitionsausschuss.
    „Meine Hoffnung ist somit die, dass diese Ereignisse in Serbien irgendwann einmal umfassend aufgearbeitet werden, und dann auch aufgezeigt werden kann, dass sie keinesfalls ‚zufällig’ waren, sondern insbesondere auch einem (geo-)politischen Programm und einer gewissen ‚Drehbuch‘-Vorlage zur Auslösung solcher Konflikte gefolgt sind, weil die Geschichte dieses Krieges in Jugoslawien m.E. unverkennbar starke Parallelen mit dem Verlauf der Konflikte aufweist, die wir in den letzten Jahrzehnten - insbesondere auch - bei allen illegalen bzw. völkerrechtswidrigen Kriegen der NATO beobachten konnten.

    Es wäre schon viel damit erreicht, wenn sich in der deutschen Bundespolitik eine Kehrtwende vollzieht und sich die Bundeswehr nicht mehr an solchen Einsätzen im Ausland beteiligt, die - nicht nur meiner Auffassung nach - eindeutig völkerrechtswidrig sind.

    Es ist erschreckend, wenn US-amerikanische Politiker von deutschen Politikern mittlerweile offen einen ‚Treuebeweis‘ dahingehend fordern, sich an einem Vergeltungsschlag gegen Syrien zu beteiligen, wenn es dort - von wem und auf wessen Veranlassung auch immer (das scheint ja keine Rolle zu spielen) - wieder zu einem ‚Giftgas‘-Anschlag kommt, siehe u.a. http://de.sputniknews.com/zeitungen/20180917322341650-syrien-bundeswehr-einsatz-merkel/

    Das Verlangen nach einem solchen - völkerrechtswidrigen - Treuebeweis erinnert doch stark an Aufnahmerituale in Straßengangs, bei denen auch nach einem solchen ‚Treuebeweis‘ zur Gang verlangt wird, der in der Begehung einer Straftat besteht.

    Ein ‚Treuebeweis‘ zu GG und Völkerrecht wird von diesen Kreisen also nicht gefordert, sondern eben ein rechtsnihilistischer Treuebeweis zu bestimmten US-amerikanischen Interessen, der bezeichnenderweise darin bestehen muss, Verfassungs- und Völkerrecht zu brechen. Dass ein solcher Treuebeweis schon im Vorfeld zu einem Giftgasanschlag gefordert wird, dessen Begehung ja seltsamerweise schon festzustehen scheint, und zudem schon vorab der syrischen Regierung angelastet werden kann, ist ein Thema, das hier nicht weiter vertieft werden soll. Denn es versteht sich ohnehin von selbst, dass die syrische Regierung angesichts ihrer weit fortgeschrittenen militärischen Erfolge gegen die IS-Terroristen ganz offensichtlich kein einziges nachvollziehbares Motiv haben könnte, mit einem solchen Anschlag noch schnell die ganze Welt gegen sich aufzubringen. So sieht also das (Völker-)Strafrecht der Gegenwart und Zukunft aus: Wir (vor-)verurteilen Menschen, schon bevor sie eine Straftat begangen haben und obwohl sie erkennbar kein einziges Motiv zu einer solchen Straftat haben könnten? Willkommen in der Hölle, in der der Mensch dem Menschen und die Völker den Völkern wieder ein Wolf sein dürfen!“ (5)
Nach weiteren eher moralischen Überlegungen kommt Schmitz dann wieder zum Fall Jugoslawien zurück:
    „Es geht mir hier nicht um die Propagierung einer ‚pro-serbischen‘ Sicht der Dinge, sondern darum, dass der offene Bruch von Völker- und Verfassungsrecht in einem Land, dass sich ‚Rechtsstaat‘ nennt, Konsequenzen haben muss. Sonst sollten Sie offiziell erklären, dass die Bindung an Recht und Gesetz und Völkerrecht (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 GG) aufgegeben worden sind, und dass geschriebenes Recht nur noch für den Einfältigen gilt, der glaubt, dass es von denen, die es verwalten, auch verbindlich gehalten wird. (…) Mit der - gewaltsamen - Herauslösung von Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und des Kosovo aus Jugoslawien waren einige Länder der Europäischen Union - insbesondere Deutschland - und die USA mehr als nur einverstanden. Die Destabilisierung Jugoslawiens wurde - was Milosevic in seiner vorgenannten Verteidigungsrede ausführlich darlegt - massiv von bestimmten Politikern westlicher Staaten gefördert. Aber wegen der - friedlichen - Sezession der Krim, die von der Russischen Föderation lediglich unterstützt worden ist, wird die Russische Föderation in der gesamten westlichen Welt verteufelt und mit Sanktionen belegt.

    Sie sollten nicht davon ausgehen, dass die Menschen nicht in der Lage sind, eine solche Heuchelei und Doppelmoral als das zu erkennen was sie ist: der Versuch, sich bloß wirtschaftliche Vorteile auf Kosten anderer zu sichern und den nächsten Konflikt zu schüren. (…)“ (5)
Die Politik des Establishments gegen Dissidenten, und zum Establishment gehören die Massenmedien eben auch, wie man spätestens seit der berühmten „Die Anstalt“-Sendung vom 29. April 2014 (7) weiß, ist zunächst das Ignorieren, dann das indirekte Verleumden, wirtschaftlicher Druck und wenn alles nicht funktioniert, der Versuch mit der Justiz ein Schweigen zu erzwingen. Daher zögern viele Menschen, offen aufzutreten und ihre Meinung auszusprechen. Es wird Zeit das zu beenden. Insbesondere jene, die nicht mehr im aktuellen Arbeitsleben stehen, sollten sich überlegen, ihre Verantwortung für kommende Generationen ernst zu nehmen, und eine Rechenschaftspflicht der Politiker einfordern.

Humanitäre Legitimation

Ich spreche nun auch jene an, die an die vorgeschobenen Angriffs-Kriegs-Gründe glauben, seien es die Babys, die durch irakische Soldaten aus Brutkästen geworfen wurden,  die Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins, oder die geplante Vernichtung der eigenen Zivilbevölkerung durch Gaddafi (9). Selbst wenn diese Verbrechen in der genannten Form stattgefunden hätten, wäre ein Angriffskrieg daraus völkerrechtlich nicht gerechtfertigt. Wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages feststellt:
    „Wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ist die Zulässigkeit einer humanitären Intervention bis heute völkerrechtlich ausgesprochen umstritten und erscheint als gewohnheitsrechtliche Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot jedenfalls nicht tragfähig.“ (8)
Mit einfacheren Worten: Ich kann dadurch, dass ich ständig das Völkerrecht breche, nicht automatisch ein neues Völkerrecht erzeugen. Oder: Ich kann nicht ständig bei Rot über die Ampel gehen, und dadurch erreichen, dass Rot auch zum Grün wird. Auch wenn dies von interessierter Seite immer wieder behauptet wird. Es erfolgt auch keine „Heilung“ von Kriegs- oder Völkerrechtsverbrechen, weil ein Staat behauptet, aus „humanitären Gründen“ legitimiert zu sein.
    „Wie bereits im Fall der Kosovo-Intervention 1999 lässt sich festhalten, dass völkerrechtswidriges Handeln nicht dadurch ‚geheilt‘ wird, dass es moralisch legitim ist. Aus der Legitimität staatlichen Handelns erwächst nicht automatisch dessen Legalität.“ (8)
Wenn unsere Massenmedien der Meinung sind, dass die Verteidigung des Grundgesetzes und des Völkerrechtes nicht ihre Aufgabe ist, müssen die Menschen die Aufgabe selbst übernehmen.


Fußnoten:

(1) Menschenfreund, Jo (2016) Verrat am Geist des Grundgesetzes, 16. August, online: https://jomenschenfreund.blogspot.com/2016/08/verrat-am-geist-des-grundgesetzes.html Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(2) Spiegel (2018) AfD-Abgeordneter verliert Beamtenstatus, 19. September, online: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-abgeordneter-thomas-seitz-verliert-beamtenstatus-a-1228904.html Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(3) Grundrechtekomitee (2006) Generalbundesanwalt bekennt hanebüchene Rechtsauffassung: „Angriffskrieg ist nicht strafbar“. 7. Februar, online: http://www.grundrechtekomitee.de/node/242 Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(4) Journalistenwatch (2018) SPD-Klüngel: Wer ist die Richterin, die Sami A. nach Deutschland zurück holt? 18. August, online: https://www.journalistenwatch.com/2018/08/18/spd-kluengel-wer/ Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.
Auch interessant: Gebard Müller wurde der zweite Ministerpräsident, also Verantwortliche für Gesetzesinitiativen, der anschließend zum Verfassungsrichter wurde, also über Gesetze und ihre Verfassungsmäßigkeit bestimmten.
Siehe auch: Tagesspiegel (2016) Parteien streiten um Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter, online: https://www.tagesspiegel.de/politik/besetzung-des-bundesverfassungsgerichts-parteien-streiten-um-vorschlagsrecht-fuer-verfassungsrichter/21077312.html Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(5) Schmitz, Wilfried (2018) Brief an Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss vom 20.09.2018, online: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/09/20.9.18-Letzte.Stellungn.an_.Bundestag.pdf Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(6) Milosevic, Slobodan (2006) Die Zerstörung Jugoslawiens - Slobodan Milosevic antwortet seinen Anklägern, Zambon-Verlag 2006.

(7) ZDF (2014) Unabhängiger Journalismus - Die Anstalt - 29.04.2014, online: https://youtu.be/1LONPFtP1GY Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(8) Neu, Alexander (2018) Gutachten: Militärschlag in Syrien war völkerrechtswidrig, 24. Juni, online: http://neu-alexander.de/2018/06/gutachten-militaerschlag-in-syrien-war-voelkerrechtswidrig/ Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018. Siehe auch Veröffentlichung des Dienstes als PDF: https://www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(9) Majchrzak, Kamil (2011) Kriegslügen und die Erosion des Völkerrechts, 29. April, online: https://www.heise.de/tp/features/Kriegsluegen-und-die-Erosion-des-Voelkerrechts-3389528.html Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

(10) Rötzer, Florian (2017) § 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen. 7. Januar, online: https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html Seite zuletzt aufgerufen am 21.09.2018.

Online-Flyer Nr. 675  vom 26.09.2018

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