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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Globales
Strafgerichtsverfahren in der Schweiz
Ermittlung gegen Tamilen - gegen Kriegsgewinnler nicht
Von Heinrich Frei

Das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona klagt Tamilen an, die den Kampf der Tamil Tigers in Sri Lanka unterstützt haben. Diese Organisation kämpfte für die Unabhängigkeit eines tamilischen Staates im Norden und im Osten Sri Lankas. Den Angeklagten Tamilen in der Schweiz wird vorgeworfen, sie hätten eine kriminelle Organisation, die Tamil Tigers unterstützt, die Terrorakte begangen habe. Angeklagt sind acht Tamilen des World Tamil Coordinating Committee (WTCC), zwei Finanzintermediäre, zwei Inhaber von Geldwechselbüros und ein deutscher Ex-Angestellter der Bank-Now. Sie sollen mit einem ausgeklügelten Kreditsystem Geld für die Tamil Tigers in Sri Lanka beschafft haben. Den Männern wird Betrug, Falschbeurkundung, Geldwäscherei und Beteiligung an bzw. Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. (1)

Schweizer Regierung segnet Waffengeschäfte ab

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird sicher nie gegen helvetische Banken ermitteln die «legal» Waffenexporte finanzierten und ihre Gelder in Firmen anlegt haben die verbotenen Waffen wie Atombomben, Streubomben, Antipersonenminen produzieren oder die ihre Mittel in Konzerne angelegt haben die «nicht verbotenes» Kriegsmaterial produzieren wie Panzer, Kampfflugzeuge, Kanonen, Kriegsschiffe, Drohnen, Granaten, Landminen, Sturmgewehre, Munition usw.  Das Bundesstrafgericht wird auch nicht gegen Schweizer Waffenfabrikanten ermitteln die Waffen an kriegführende Staaten geliefert haben. Die Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes werden sich besonders davor hüten gegen die Schweizer Regierung, den Bundesrat, eine Untersuchung einzuleiten, der seit Jahrzehnten jeweils gemeinsam widerrechtlich Kriegsmaterialexporte an Staaten bewilligte, die einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt waren. Der Bundesrat akzeptiert auch heute noch, dass die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen ihre Gelder in Firmen anlegen die verbotene Waffen wie Atombomben, Streubomben, Antipersonenminen produzieren und konventionelles Kriegsmaterial.

Seit fünfzig Jahren hat die Schweiz in verschiedenen Versionen ganz klare «gesetzliche Vorschriften», die es untersagen, dass Kriegsmaterialexporte verboten sind, wenn das Bestimmungsland in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist»; Kriegsmaterialverordnung, KMV) vom 25. Februar 1998 (Stand am 1. Oktober 2015) (2)

«Normaler Krieg» ist ein Kriegsverbrechen

Die Kriege - ausgefochten mit Waffen, auch produziert oder finanziert durch die Schweiz, auf dem Balkan, in Afghanistan, im Irak, in Syrien, in Libyen, im Jemen, in Somalia und anderen Ländern - haben viel mehr Opfer gefordert als der Bürgerkrieg in Sri Lanka. Bei diesen für uns vermeintlich profitablen Kriegen, vor allem von Nato-Staaten, Saudi-Arabien, den Emiraten, Pakistan usw. ist es auch zu Kriegsverbrechen gekommen, obwohl man den «normalen» Krieg auch schon als Verbrechen bezeichnen muss. Diese Kriege haben auch dazu geführt, dass Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht wurden.


Zerstörungen in der somalischen Stadt Merka durch die Truppen der Afrikanischen Union, nach einem Anschlag in Merka, am 23.08.2014  (Bild: Swisso Kalmo)




Mütter mit ihren Kindern in einem Flüchtlingslager in der Nähe der somalischen Stadt Merka (Bild: Swisso Kalmo)


Fussnoten

(1) «Der Prozess brachte den Krieg in die Schweiz» von Raphaela Birrer, Tages-Anzeiger, 29. März 2018
(2) http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19980112/index.html

Online-Flyer Nr. 653  vom 04.04.2018

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