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Aktueller Online-Flyer vom 27. April 2024  

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Aktuelles
„NRW-Klimaschutzziele nur durch vorzeitigen Braunkohleausstieg erreichbar“
Gutachten im Auftrag des BUND für Garzweiler
Vom BUND-Geschäftsleiter

Ein neues Gutachten im Auftrag des BUND zeigt: Die vom Land NRW geplante Verkleinerung desTagebaus Garzweiler ist unzureichend. Alle Tagebaue müssen auf den Prüfstand. Die Forderung nach dem Garzweiler-Stopp vor der A 61 ist wichtig. Der Braunkohleausstieg bis 2030 ist machbar.
 
Zwischen 1,4 und 2,5 Milliarden Tonnen Braunkohle dürfen im Rheinischen Revier nicht gefördert und verstromt werden, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen will. Das ist das Ergebnis eines vom NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim Öko-Institut e.V. in Auftrag gegebenen Gutachtens, das heute vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt wurde.
 
„Die von der Landesregierung vorgesehene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler ist ein in Deutschland bislang einzigartiges Signal, reicht aber bei weitem nicht aus, die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagte die stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Kerstin Ciesla. „Wir fordern daher die Landesregierung auf, im Zuge der anstehenden neuen Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik alle Tagebaue auf den Prüfstand zu stellen.“
 
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im NRW-Klimaschutzgesetz ist bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen um mindestens 80 Prozent definiert. Der BUND ließ jetzt durch die Energieexperten des Öko-Instituts berechnen, welche Konsequenzen diese Klimaschutzziele für die Festlegung neuer Abbaugrenzen haben müssten. Dazu wurden verschiedene energiepolitische Szenarien ausgewertet und auf Kohle-Restmengen umgerechnet.
 
„Die Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich aus der Braunkohle aussteigt“, konstatierte Dr. Dierk Bauknecht vom Öko-Institut. Bis 2050 müsse die Stromerzeugung auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt werden. Das sei
energiewirtschaftlich machbar, setze aber auch ein vorzeitiges Auslaufen aller Braunkohlentagebaue im Rheinland voraus.
 
In den heute genehmigten Tagebauen liegt noch ein Braunkohlevorrat von knapp 3 Milliarden Tonnen. „Davon müssen je nach Szenario zwischen 1,4 und 2,5 Milliarden Tonnen im Untergrund bleiben. Ansonsten werden alle Klimaschutzziele verfehlt“, sagte der BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. Für den Tagebau Garzweiler fordert der BUND daher einen Abbaustopp vor der Autobahn A 61 (so genannte „Drittel-Lösung“).
 
Die im März 2014 von der Landesregierung beschlossene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler würde bei Einbeziehung einer Schutzzone um die Ortschaft Holzweiler von einem Kilometer dagegen maximal 500 Millionen Tonnen Braunkohle unangetastet lassen. Das sei im Hinblick auf die NRW-Klimaschutzziele völlig unzureichend.
 
Auch der Tagebau Hambach müsse massiv verkleinert werden. Dessen Fortführung von 2020 bis 2030 hat das Land NRW unlängst genehmigt und damit den Abbau von 450 Millionen Tonnen Braunkohle zugelassen. Gegen die Genehmigung hat der BUND Klage eingereicht. Insgesamt will RWE dort noch etwa 1,5 Milliarden Tonnen Braunkohle fördern. Zum Erreichen der NRW-Klimaschutzziele dürften aber nur noch zwischen 200 bis 700 Millionen Tonnen Hambach-Kohle verfeuert werden.
 
Der BUND forderte daher die Landesregierung auf, nachzubessern und ein
Braunkohleausstiegsszenario mit definierten Restmengen in der Leitentscheidung zu verankern. Danach müssten alle Braunkohlenpläne geändert und neue Abbaugrenzen festgelegt werden. „Der Braunkohleausstieg bis spätestens 2030 ist in Nordrhein-Westfalen nicht nur klimaschutzpolitisch notwendig, sondern auch energiewirtschaftlich machbar“, so das Fazit des BUND-Experten Dirk Jansen.
 
Hinweis: Eine Kurzzusammenfassung sowie das Gutachten „Braunkohleausstieg NRW: Welche Abbaumengen sind energiewirtschaftlich notwendig und klimapolitisch möglich?“ finden Sie unter www.bund-nrw.de/braunkohleausstieg   (PK)


Online-Flyer Nr. 503  vom 25.03.2015

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