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Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

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Globales
Die Karriere einer "offiziellen EU-Definition des Antisemitismus"
Sang- und klanglos verschwunden
Von George und Doris Pumphrey

In Diskussionen über Israel wurde und wird immer wieder Bezug genommen auf eine "Arbeitsdefinition Antisemitismus der EU", um Kritik an israelischer Regierungspolitik als eine Form des Antisemitismus zu denunzieren. Dieses "offizielle" Dokument soll den Beweis dafür liefern. Da es auf der Internetseite einer EU-Agentur zu finden war, meinten und meinen selbst Kritiker der israelischen Politik, es handle sich um ein "offizielles" EU-Dokument.

Demo zur Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban, Südafrika
Quelle: http://electronicintifada.net/
 
 
Die Vorgeschichte
 
Die Karriere dieser "offiziellen EU-Definition" begann vor mehr als zehn Jahren. Unter der Schirmherrschaft der UNO fand im Spätsommer 2001 die Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban, Südafrika statt. Die Delegation der USA und Israels verließen vorzeitig die Konferenz aus Protest gegen die Forderung, das israelische Vorgehen gegen die Palästinenser als Rassismus zu bezeichnen, die auf Seiten anderer offizieller Delegationen und in der gleichzeitig stattfindenden NGO Konferenz erhoben wurde.
 
Der internationale Kampf gegen Rassismus, der durch diese Konferenz weltweit ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt war, war drei Tage nach Ende der Konferenz vergessen. Mit den Geschehnissen des 11. September 2001 begann die Barbarei des globalen "Kampfes gegen den Terror", begleitet von einer umfassenden Stimmungsmache und Hetze gegen Araber und Muslime.
 
Von den Auswirkungen des 9/11 Schocks und der Verunsicherung profitierend, drängte das US State Department die OSZE dazu, Konferenzen und Treffen zu organisieren, die sich schwerpunktmäßig mit Antisemitismus beschäftigen. Die erste fand im Juni 2003 in Wien statt. Laut NY Times gab es anfänglich seitens einiger OSZE-Mitgliedsstaaten erheblichen Widerstand gegen diese US-Initiative, die Antisemitismus nicht als separates Problem, sondern generell im Zusammenhang mit Rassismus und Diskriminierung behandeln wollten. (http://www.nytimes.com/2003/06/21/international/europe/21VIEN.html)
 
Besonders seit der Konferenz in Durban hatten sich zionistische Organisationen zum Ziel gesetzt, den Widerstand gegen Israels Unterdrückung der Palästinenser und die stärker werdende antizionistische Kritik und Verurteilung der israelischen völkerrechtswidrigen Politik als Antisemitismus zu brandmarken. Auf der Wiener Konferenz bedauerten Repräsentanten zionistischer Organisationen, das "Unvermögen" europäischer Regierungen, zu "erkennen, dass der Antisemitismus nun aus neuen und verschiedenen Richtungen kommt". Sie warnten davor "dass der neue Antisemitismus ebenso genozidal werden könnte wie der der Nazis". Der "traditionelle Antisemitismus" sei gegen einzelne Juden gerichtet, der "neue Antisemitismus" richte sich gegen Israel. Letzterer sei "legalisiert" worden, während die UNO und andere internationale Institutionen an Israel einen anderen Maßstab anlegen würden als an andere Länder. (http://www.jcpa.org/phas/phas-whine-f04.htm)
 
Neben dem Insistieren auf eine "Singularität des Antisemitismus" – der separat behandelt und nicht verbunden werden dürfe mit den Problemen des Rassismus und der Xenophobie – bemühten sich zionistische Organisation internationale Institutionen zur offiziellen Anerkennung dieses "neuen Antisemitismus" zu bewegen und organisierten umfangreiche Lobbyarbeit bei Politikern, Parteien, Regierungen und Institutionen.
 
Während die Konferenz in Wien mit allgemeinen Empfehlungen endete, einigten sich die Teilnehmer auf dem Nachfolgetreffen 2004 in Berlin darauf, das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zu beauftragen, "antisemitische Vorfälle im OSZE-Raum genau zu verfolgen" und Länderberichte zu veröffentlichen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit anderen OSZE-Institutionen geschehen, darunter auch der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC). (https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2004/juni/berliner-erklaerung)
 
Die "Arbeitsdefinition Antisemitismus"
 
Im Jahr 2004 hatte die EUMC (2007 ersetzt durch die FRA – Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) in einem Bericht über Antisemitismus in der EU das Fehlen einer für alle EU-Länder gültigen Definition des Antisemitismus beklagt. (http://fra.europa.eu/en/publication/2010/manifestations-antisemitism-eu-2002-2003) Auf ihrer Internetseite erschien im Jahr 2005 eine "Arbeitsdefinition Antisemitismus".
Ohne auf alle in der "Arbeitsdefinition" genannten Beispiele einzugehen, hier nur ein paar Anmerkungen zur Erstellung und zum Inhalt dieser "Definition".
 
Die "European Jews for a Just Peace" (EJJP), eine Föderation jüdischer Friedensorganisationen in zehn europäischen Ländern, bezeichneten die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" als "äußerst problematisch" und kritisierten die fehlende Transparenz an ihrem Zustandekommen und die einseitige Auswahl jüdischer Organisationen und Wissenschaftler an ihrer Erarbeitung.

Gaza nach dem jüngsten Krieg im Sommer 2014
NRhZ-Archiv
  
Die "Arbeitsdefinition" beginnt mit den Worten, der Antisemitismus sei eine "bestimmte Wahrnehmung von Juden", die aber nicht näher benannt wird. Es folgen ein paar Beispiele von "Verhaltensformen", die "unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes" als Antisemitismus gelten können. Die EJJP kritisiert in ihrem Brief an die EUMC, (http://jfjfp.com/?page_id=24515 und auch http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Rassismus/antisemitismus7.html) dass diese schwammige Definition des Antisemitismus willkürlicher Interpretation Tür und Tor öffnet.
Mit der Bemerkung "unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes" werden dann auch "Beispiele von Antisemitismus im Zusammenhang mit dem Staat Israel" eingeleitet. Wer aber entscheidet, wie der "Gesamtkontext" interpretiert werden soll? Die "Arbeitsdefinition" lässt auch hier der Willkür freien Lauf. Diese Definition mache alle, "die den Staat Israel in jeder legitimen Weise kritisieren, zu verdeckten Antisemiten", schreibt die EJJP.
Die "Arbeitsdefinition" zählt unter Antisemitismus "das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung" im Zusammenhang mit dem Staat Israel. Das aber würde, laut EJJP, bedeuten, "dass alle Juden Selbstbestimmung mit Zionismus gleichsetzen" würden. Das sei aber weder in der Vergangenheit noch heute zutreffend. Die EJJP erinnert daran, dass es eine "lange und respektierte Tradition in der jüdischen Geschichte und Kultur" sei, dass nicht alle Juden den "jüdischen Staat" als einzige Form der Selbstbestimmung sehen und wünschen: "Die Annahme, dass alle Juden die gleiche Meinung vertreten, ist per se eine Form des Antisemitismus."
Antisemitismus sei, laut "Arbeitsdefinition", "die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird." Ein Argument, das immer wieder gegen die Kritiker der israelischen Regierungspolitik vorgebracht wird, die von Israel nichts anderes verlangen, als dass es das Völkerrecht respektiert. Nur wird dabei vergessen, dass der "doppelte Standard" in der internationalen Politik nicht gegen, sondern zugunsten Israels angewendet wird. Denn wie könnte es sonst sein, dass nach den massiven und kontinuierlichen Verstößen gegen das Völkerrecht, die "internationale Gemeinschaft" Israel nicht schon längst mit Sanktionen belegt hat?
"Antisemitismus" sei "das Bestreben, alle Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen", vermerkt die "Arbeitsdefinition". Das aber sei, so die EJJP, die "Kehrseite" der Position, die von der israelischen Regierung und vieler Zionisten vertreten wird, "die keinen Unterschied zwischen den Interessen Israels und jenen von Juden weltweit" machen. Dass Israel sich anmaße, im Namen der Juden weltweit zu sprechen und zu handeln, "nährt genau das, was die EUMC als potentiellen Indikator des Antisemitismus identifiziert".
 
Die zionistischen Kräfte hatten sicherlich gehofft, "offizielle" Deutungshoheit über die Definition des Antisemitismus zu erlangen, mit dem Ziel, israelische Politik vor Kritik zu schützen und Israel außerhalb international anerkannter Menschen- und Völkerrechtsrechtsstandards zu stellen. Gleichzeitig sollte wohl auch die dem Dokument inhärente willkürliche Interpretation des Antisemitismus die Möglichkeit einer "offiziellen" Rechtfertigung für Strafverfolgungen von Kritikern Israels liefern.
 
Sang- und klanglos verschwunden
 
Doch es gab nie eine "EU-Definition des Antisemitismus" und vor einem Jahr verschwand auch die "Arbeitsdefinition" sang- und klanglos von der Seite der EU-Agentur FRA (früher EUMC).
 

Shimon Samuels
Zionisten reagierten schnell. Am 6. November schrieb Shimon Samuels, Direktor für internationale Beziehungen des Simon Wiesenthal Zentrums an die damalige Außenbeauftragte der EU, Catherine Ashton, und forderte die "sofortige Wiedereinstellung" der "Arbeitsdefinition Antisemitismus" auf die Internetseite. Am 29. November antwortete ihm die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, dass die Kommission und die Union eine Definition des Antisemitismus weder eingeführt haben, noch vorhätten eine einzuführen. Außerdem sei die FRA [und demnach davor die EUMC] eine unabhängige Agentur. Weiter heißt es in dem Brief, die EUMC habe ein Dokument mit dem Titel "Arbeitsdefinition Antisemitismus" online gestellt und seitdem hätten sich vor allem NGOs auf dieses Dokument als "EU Definition" bezogen. "In aller Autonomie hatte die FRA dieses Dokument bis vor kurzem online" und habe es dann mit anderen nicht-offiziellen Dokumenten von seiner Internetseite entfernt.” (http://blogs.timesofisrael.com/e-u-denies-validity-of-eu-working-definition-of-antisemitism/)
 
Blanca Tapia, eine Sprecherin der FRA, sagte der Jewish Telegraph Agency: "Eine offizielle Definition [des Antisemitismus] ist uns nicht bekannt." Die FRA habe diese Definition nie als verbindlich gesehen. (http://www.jta.org/2013/12/04/news-opinion/world/eu-anti-racism-agency-unable-to-define-anti-semitism-official-says) Die FRA erläuterte außerdem, dass sie weder Normen setzen könne, noch sei die Erstellung von Definitionen Teil ihres Mandats. "Die EUMC Arbeitsdefinition Antisemitismus ist keine offizielle EU Definition und wurde auch nicht von der FRA verabschiedet." (http://electronicintifada.net/blogs/ben-white/israel-lobbyists-finally-concede-eu-has-ditched-anti-semitism-definition)
 
Die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" wurde von interessierter zionistischer Seite erarbeitet und als Waffe gegen Kritik an israelischer Politik eingesetzt. Offizielle Ausnahmeregeln sollten somit für Israel geschaffen werden. Die "Arbeitsdefinition Antisemitismus" war nie ein Dokument der EU, wurde zu keinem Zeitpunkt von irgendeiner EU-Institution offiziell abgesegnet, geschweige denn als "offizielle EU Definition des Antisemitismus" verabschiedet. (PK)
 
 
George und Doris Pumphrey sind langjährige Aktivisten gegen Rassismus und Krieg.


Online-Flyer Nr. 490  vom 24.12.2014

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