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Globales
CBG: Urteil gegen BAYER macht Weg für bezahlbare Medikamente frei
Indien „Apotheke der Armen“
Von Peter Kleinert

Die Firma BAYER hat im Patentstreit um das Krebsmittel Nexavar eine letztinstanzliche Niederlage erlitten. Der Oberste Gerichtshof in Delhi bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und ließ eine Zwangslizenz für den Generikahersteller Natco Pharma in Kraft. BAYER hatte das Präparat zum Vielfachen eines indischen Jahreslohns angeboten und dadurch rund 98% der Betroffenen von einer Behandlung ausgeschlossen.
 

Marijn Dekkers,
Vorstandsvorsitzender
von BAYER
NRhZ-Archiv
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt das Urteil: „Große Pharmahersteller können mit Hilfe von Patenten wahre Mondpreise verlangen. Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss jedoch Vorrang haben gegenüber monopolistischen Profiten der Produzenten. Denn für Patienten in armen Ländern sind Patente oftmals eine Frage von Leben und Tod.“
 
Bis in die 70er Jahre hatten auch westliche Länder Patente auf Medikamente nur teilweise akzeptiert, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Da Indien der weltweit wichtigste Lieferant für günstige Pharmazeutika ist, hätte ein Erfolg von BAYER schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung in ärmeren Ländern gehabt. Die Rechtfertigung der Industrie, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus“, so Mimkes weiter.
 
Einen seltenen und verstörenden Einblick in die Denkweise der Pharmaindustrie hatte Marijn Dekkers, Vorstandsvorsitzender von BAYER, auf einer Podiumsdiskussion im Dezember 2013 gewährt: „Wir haben dieses Medikament nicht für den indischen Markt entwickelt, um ehrlich zu sein. Wir haben es für Patienten im Westen entwickelt, die es sich leisten können“. Natco Pharma verkauft das Medikament in Indien nun zu einem um 97 Prozent niedrigeren Preis. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse an BAYER.
 
Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, Ärzte ohne Grenzen, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER wiederholt aufgefordert, die Klage zurückzuziehen. Vertreter der Initiativen hatten auch mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. (PK)
 
Ausführliche Informationen: www.cbgnetwork.org/2811.html


Online-Flyer Nr. 489  vom 17.12.2014

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