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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Kommentar
Diese Frage wird wohl bald das Verfassungsgericht beantworten müssen
Mütterrente - Beschiss hoch drei?
Von Hanne Schweitzer

Ältere Mütter sind immer noch deutlich schlechter gestellt, als jüngere Mütter. Die jüngeren erhalten drei Punkte für jedes Kind als Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 erzogen haben, erhalten dagegen nur zwei Punkte. Und nur DIE älteren Mütter, die am 1. Juli 2014 schon in Rente sind, bekommen den einen Punkt mehr.


Foto: Hanne Schweitzer
 
Jetzt, wo langsam die Wahrheit über dies Wahlgeschenk von CDU und CSU namens "Mütterrente" ans Licht der Öffentlichkeit kommt, sei deshalb an folgendes erinnert: Es gibt Leute, die sich darüber aufregen, dass alte Frauen, die nur Ehefrauen waren, und keinen Pfennig in die Sozialsysteme eingezahlt haben, überhaupt so etwas wie Grundsicherung bekommen, und jetzt auch noch Mütterrente, regen Sie sich auf!
 
"Ich werde die neue Mütterrente nicht bekommen, obwohl meine Kinder 1978 und 1979 geboren wurden. Ich bin dafür zu arm. Meine Rente ist so niedrig, dass ich aufstockende Grundsicherung erhalte. Die Mütterrente wird davon abgezogen. DANKE."
 
Mütterrente - Ällabätsch
 
Wie die DRV bekannt gab, hat die Erhöhung der Kindererziehungszeiten viele Tücken und Fänge. Zum Beispiel für Frauen, die aufstockende Grundsicherung erhalten. Ihnen wird die sogenannte Mütterrente von der Grundsicherung abgezogen. Das bedeutet, dass Mütter, die eine Rente bekommen, die so niedrig ist, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufgestockt werden muss, nix, nada von der Erhöhung der Kindererziehungszeiten haben. Der eine Punkt mehr wird mit der Grundsicherung verrechnet. (Grundsicherung = 382 Euro im Monat + angemessene Warmmiete.) Davon betroffen sind mehr als 230.00 Frauen.
 
Die Mütterrente ist auch nicht für alle Frauen. Nur wenn die Rente höher ist, als die Grundsicherung bekommt frau sie ausgezahlt. Allerdings nicht den ganzen Betrag. Denn es werden Kranken- wie Pflegekassenbeiträge fällig. Das liegt daran, dass die Mütterrente butto ausgezahlt wird. Weshalb die 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten (warum eigentlich dieser Unterschied?) krankenkassenbeitragspflichtig werden. Da bleibt nicht mehr viel übrig.
 
Auf die Hinterbliebenenrenten wirkt sich die Mütterrente auch aus. Wird nämlich mit einer Hinterbliebenenrente plus eigener Rente der Freibetrag von derzeit 742,90 Euro in den alten und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern überschritten, werden von diesem Betrag 40% eingezogen. Der Rest verbleibt der Empfängerin. (Nachdem sich auch die Krnkenkasse ein bissel was geholt hat.)
 
Selbst bei der Regelaltersrente hilft die "Mütterrente" den finanziell ganz schlecht gestellten Frauen nicht wirklich. Immerhin müssen fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sein, damit überhaupt ein Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht. Ab Juli 2014 müssen nun drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein, um überhaupt ein Recht auf Rente zu haben, wenn das Konto allein aus den Kindererziehungszeiten gespeist wird.
 
Der Schäuble-Hintergedanke bei der Mütterrente
 
Mit der Erhöhung der Kindererziehungszeiten um einen Punkt haben viele “arme” und "alte" Frauen die Hoffnung verbunden, endlich aus dem Bezug von Grundsicherung heraus zu kommen. Schäuble dachte an anderes. Wenn schon Mütterrente, dann bitte schön, will er auch was davon haben. Damit ihm die Kommunen nicht so auf die Pelle rücken. Die Kommunen werden durch die Mütterrente entlastet, sie müssen ja nun weniger Grundsicherung zahlen.
Den Krankenkassen bringt sie auch ein bisschen frisches Geld, die Pflegekassen werden ebenso bedient, denn die Mütterrente ist kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
 
Weder Schäuble noch Nahles noch die Medienblaffer haben kommuniziert:
1., dass es sich bei der Erhöhung um eine Bruttoerhöhung handelt.
2., dass sie kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist.
3., dass die Erhöhung mit der Grundsicherung verrechnet wird und ebenfalls
     Auswirkungungen auf die Hinterbliebenenrenten hat.
 
O.K.: Die Mütterrente bringt etlichen Frauen ein paar Gröschelchen mehr. Warum sie aber auch an Frauen gezahlt wird, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen angehören, die also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten u.a. sind und nie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, diese Frage wird wohl bald das Verfassungsgericht beantworten müssen.
 
Schließlich stammt das Geld dafür aus der Rentenkasse, genauso, wie die verdeckten Subventionen für die Kommunen. Mit den Zwangsbeiträgen der Rentenversicherten werden also via Mütterrente die Krankenkassen und die Kommunen und die berufsständischen Versorgungswerke unterstützt.
 
Landes- und Bundesbeamte, sämtliche Abgeordnete in sämtlichen Parlamenten, Selbstständige und Freiberufler und berufsständisch Versorgte zahlen nix. Sie werden subventioniert, von der Mehrheit. (PK)
 
Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=5833
 
Hanne Schweitzer leitet das Büro gegen Altersdiskriminierung in
50823 Köln
Tel. + Fax: 0221/93 45 007
baldis@gmx.de
http://www.altersdiskriminierung.de


Online-Flyer Nr. 453  vom 09.04.2014

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