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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Inland
Was die Große Koalition den ArbeitnehmerInnen tatsächlich bringen wird
Es gibt noch viele Bretter zu bohren
Von Michaela Böhm

Nackt berühmt werden, kann jeder. Aber halbnackt berühmt bleiben, ist nur den Druckern der Süddeutschen Zeitung vergönnt. Ihr Foto hängt seit sieben Jahren in Büros, Spinden und Werkhallen. 2007 haben sie sich aus Protest gegen die Rente mit 67 ausgezogen: "Sie rauben uns das letzte Hemd!" Damals war es eine große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die gegen den Widerstand der Gewerkschaften beschlossen hatte, dass die Menschen länger arbeiten sollen. Oder – wenn sie vorher aus dem Arbeitsleben ausscheiden – sich mit weniger Rente begnügen müssen. Und heute?

Dieses Ergebnis der GroKo-Verhandlungen war doch voraussehbar
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
  
Zurzeit sind wir mittendrin: Wer dieses Jahr 65 Jahre alt wird, muss drei Monate länger arbeiten, um ohne Abschläge in den Ruhestand gehen zu dürfen. Wer 1964 oder später geboren ist, darf erst mit 67 Jahren ausscheiden.
 
Jetzt gibt es wieder eine große Koalition, wieder mit Union und SPD. Und die hat sich einen ganzen Packen an Veränderungen für Erwerbstätige vorgenommen: vom Mindestlohn über die Leiharbeit bis hin zur Rente. Was als Rente mit 63 durch die Medien geisterte, hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit viel Tempo als erstes Gesetz der Koalition auf den Weg gebracht. Schon ab 1. Juli soll die neue Rentenregelung gelten.
 
Bin ich dabei? Wann kann ich raus? Die Rente mit 63 ist zurzeit das wichtigste Thema aus dem Koalitionsvertrag in Kantinen und Raucherecken der Druckbetriebe und in der Papierverarbeitung. „Ohne Abschläge nach 45 Jahren rauszugehen, finden die Kollegen richtig gut“, sagt Gunter Baumann, Betriebsratsvorsitzender beim Mannheimer Morgen. Er hat so viele Anfragen von Beschäftigten zu vorzeitiger Rente, dass ein Berater der Rentenversicherung in den Betrieb kommt, um die Details zu erklären, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
 
„Besonders Schichtarbeiter sehnen sich geradezu danach, endlich aufhören zu können“, bestätigt auch Heinrich Hartmann von der Marburger Tapetenfabrik. Zumal es seit 2009 auch keine finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit für Altersteilzeit gibt. Da scheint die Rente mit 63 gerade recht zu kommen. Auch Hartmann will mit der Bewertung warten, bis das Gesetz verabschiedet ist.
 
Wenn er im Pausenraum erklärt, welche Voraussetzungen daran geknüpft sind und für wen die Rente mit 63 vermutlich gelten wird, „ist die Enttäuschung groß“, sagt Sascha Kruse, Betriebsratsvorsitzender von Cofresco. Kriegen wir das letzte Hemd nun zurück oder doch nicht? DRUCK+PAPIER hat den Koalitionsvertrag daraufhin durchforstet. Was steht genau drin? Was wird sich ändern und wo sind die Haken (Seiten 4 und 5). Warum die Zeitungszusteller ungeduldig darauf warten, was sich beim Mindestlohn tut, steht auf Seite xy.
 
Vieles, was im Koalitionsvertrag steht, sind Absichtserklärungen und noch keine Gesetze. Manch ein Thema – etwa die Rente mit 63 – packt die große Koalition aus CDU/CSU und SPD sofort an. Danach soll es gleich weitergehen mit dem Gesetzentwurf für den Mindestlohn, den allerdings viele, die dringend darauf angewiesen sind, erst in ein paar Jahren bekommen werden. Manch ein Vorhaben ist schon auf dem Papier unausgegoren. Im folgenden Text können Sie lesen, was die neue GroKo den ArbeitnehmerInnen tatsächlich bringen wird:
 
Leiharbeit
 
Das steht im Koalitionsvertrag:
Ein Leiharbeiter darf höchstens 18 Monate an einen Betrieb ausgeliehen werden. Spätestens nach neun Monaten soll er bezahlt werden wie ein Stammbeschäftigter.
 
Heute ist es so:
Ein Leiharbeiter kann unbegrenzt in einen Betrieb ausgeliehen werden. Die gleiche Behandlung und Bezahlung ist zwar im Gesetz festgeschrieben, davon darf jedoch per Tarifvertrag abgewichen werden. Einen solchen Tarifvertrag hat die DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit vereinbart. Immerhin erhalten Leiharbeiter im Westen ab diesem Jahr einen Mindestlohn von 8,50 Euro (im Osten ab Juni 2015). Die Gewerkschaften haben für einige Branchen Zuschläge für Leiharbeiter/innen aushandeln können, darunter auch ver.di für die Druckindustrie und Papierverarbeitung. Die erreichen aber nicht das Tarifniveau der Stammbelegschaft.
 
Was fehlt:
Immer noch darf eine Verleihfirma ihre Mitarbeiter nur so lange fest anstellen, wie ein Auftrag dauert und sie danach entlassen. Daran wird sich nichts ändern. Gleiche Bezahlung gibt es auch nicht vom ersten Tag an, sondern erst nach neun Monaten.
 
Der Haken:
Viele Leiharbeiter/innen werden nicht in den Genuss der gleichen Bezahlung kommen, weil jeder zweite weniger als drei Monate ausgeliehen wird. Von der maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten darf mit Tarifvertrag in der Einsatzbranche abgewichen werden.
 
Fazit:
Es ist Verdienst der Gewerkschaften und ihren jahrelangen Kampagnen, dass Leiharbeit ein Thema im Koalitionsvertrag ist und nun eingeschränkt werden soll. Damit wird leicht korrigiert, was die rot-grüne Bundesregierung im Zuge der Agenda 2010 vor elf Jahren angerichtet hat. Es sind kleine Schritte, nicht mehr. Unternehmen können Leiharbeit weiterhin nutzen, um das Lohnniveau zu drücken.
 
Der Mindestlohn
 
Das steht im Koalitionsvertrag:
Ab 1. Januar 2015 wird in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten.
 
Heute ist es so:
Knapp sieben Millionen Menschen arbeiten für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, 2011). 1,8 Millionen Menschen erhalten weniger als fünf Euro. Viele der Niedriglöhner/innen müssen mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aufstocken.
 
Der Haken:
Tarifverträge mit Löhnen unter 8,50 Euro gelten bis Ende 2016 weiter. Etwa im Friseurhandwerk. Dort liegt der niedrigste tarifliche Stundenlohn auch dann bei 7,50 Euro im Osten und acht Euro im Westen, wenn woanders bereits 8,50 Euro bezahlt werden müssen. Kurzum: Tatsächlich für alle gibt es den Mindestlohn erst ab 2017. Zudem wird der Mindestlohn von 8,50 Euro bis 2018 nicht erhöht.
 
Was fehlt?
Die Höhe des Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst, heißt es im Koalitionsvertrag. Regelmäßig heißt nicht unbedingt jährlich und überprüfen heißt nicht zwingend mehr Geld. Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn tatsächlich bezahlt wird? Gewerkschaften bräuchten ein Verbandsklagerecht. Dann verklagt nicht der Zeitungszusteller seinen Chef, sondern ver.di setzt den Mindestlohn für den Zusteller durch.
 
Was droht?
Einzelne Arbeitgeberverbände und Unionspolitiker wollen Ausnahmen vom Mindestlohn, etwa für Zeitungszusteller/innen (siehe Seite xy), Rentner, Praktikanten, Taxifahrer, Studierende, Erntehelfer etc.

Fazit:
Es waren die Gewerkschaften, die jahrelang für den Mindestlohn gekämpft haben. Nicht vergessen: Noch die letzte schwarz-gelbe Regierung lehnte den Mindestlohn kategorisch ab (Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP, 2009). Jetzt kommt der Mindestlohn, wenn auch spät und zu niedrig. Zur Erinnerung: ver.di hat die Forderung von 8,50 Euro vor vier Jahren aufgestellt (steigen soll er schnell auf zehn Euro). Und eine Erhöhung des Mindestlohns soll es frühestens 2018 geben. Das sind viele Jahre Nullrunden für Niedrigverdiener.
 
Werkverträge
 
Das will die große Koalition:
den Missbrauch bei Werkverträgen verhindern und gesetzlich festschreiben, was ordnungsgemäßer und missbräuchlicher Einsatz von Fremdpersonal ist. Kontrolle und Prüfung liegen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
 
Heute ist es so:
Kaum hatten Gewerkschaften Branchenzuschläge für Leiharbeiter/innen durchgesetzt, suchten Unternehmen neue Schlupflöcher. Oft werden mit den gleichen Firmen, die zuvor Leiharbeiter verliehen, Werkverträge abgeschlossen. Dann kann es passieren, dass gestern noch einer als Leiharbeiter im Betrieb eingesetzt war und heute die gleiche Arbeit als Werkvertragsbeschäftigter erledigt. Allerdings ohne die Branchenzuschläge, die Leiharbeitern zustehen.
 
Was fehlt?
Um zu verhindern, dass Stammarbeitsplätze abgebaut werden und an Werkvertragsfirmen wandern, müssten Betriebsräte das Recht erhalten, dem Einsatz einer Fremdfirma zu widersprechen.
Fazit:
Was im Koalitionsvertrag steht, ist halbherzig und dünn. An der heutigen Situation wird sich wenig ändern.
 
Rente mit 63
 
Das steht im Koalitionsvertrag:
Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse gezahlt hat, soll ab 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen dürfen.
 
Heute ist es so:
Das galt bislang erst ab dem 65. Lebensjahr für besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre eingezahlt hatten, Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht berücksichtigt. 
 
Der Haken:
Die Rente mit 63 ist auf einen kleinen Personenkreis begrenzt. Zwar werden Zeiten der Arbeitslosigkeit einberechnet, aber nicht der Bezug von Arbeitslosenhilfe oder später Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Noch mehr: Mit 63 Jahren dürfen nur die Jahrgänge bis 1952 abschlagsfrei in Rente gehen. Danach steigt die Altersgrenze stufenweise um zwei Monate. Beispiel: Jahrgang 1953 muss 63 Jahre und zwei Monate alt sein, Jahrgang 1958 geht mit 64 Jahren und Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Spätestens für die heute 50-Jährigen ist die Rente mit 63 eine Rente mit 65. Und die gilt auch heute schon ähnlich.
 
Wem nutzt die Rente mit 63?
Menschen, die von der Schule direkt in den Betrieb gewechselt sind, nicht studiert haben und allenfalls kurz arbeitslos waren. Wie viele davon profitieren, ist noch nicht klar. Zum Vergleich: Die bisherige Rente für besonders langjährig Versicherte (ab dem 65. Lebensjahr und 45 Beitragsjahre) haben 2012 nur 12.306 Menschen in Anspruch genommen.
 
Was sagen die Arbeitgeber?
Sie warnen davor. Die Rente mit 63 würde zu teuer (in Zahlen: 2014 kostet sie die 900 Millionen Euro pro Jahr, 2030 dann 3,1 Milliarden pro Jahr). sei unsolidarisch und gehe zu Lasten der jungen Generation.
 
Was sagen die Gewerkschaften?
Wer so lange gearbeitet hat, muss in den Ruhestand gehen können, ohne am Ende mit Abschlägen bestraft zu werden.
 
Fazit:
Die Rente mit 63 ist überfällig. Über eins darf sie jedoch nicht hinwegtäuschen: Sie korrigiert nicht die Verfehlungen der vergangenen Jahre, wie die Senkung des Rentenniveaus von 53 auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030, die Rente mit 67 und Teilprivatisierung der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Riester-Rente. All das hat die gesetzliche Rente demontiert. (PK)
 
Diesen Artikel haben wir mit Dank aus der Gewerkschaftszeitung von ver.di "Druck + Papier", Ausgabe 1/2014 übernommen. 
 


Online-Flyer Nr. 446  vom 19.02.2014

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