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Lokales
Zweiter Strafbefehl gegen eine Mülheimer MBI-Bezirksvertreterin
Mit 20% "Nachschlag“!
Von Lothar Reinhard

Im Mai 2013 musste ein Gerichtsverfahren zu einem Strafbefehl gegen die Bezirksvertreterin der Fraktion der Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) Annette Klövekorn eingestellt werden, weil der laut Strafbefehl angeblich beleidigte Klaus Beisiegel in der Strafanzeige von Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld in diesem nicht einmal als solcher angegeben worden war. Nun hätte man denken können, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht würden die peinliche Angelegenheit auf sich beruhen lassen, zumal sich beide auch nicht mit Ruhm bekleckert hatten, weil sie anscheinend die Strafanzeige nicht richtig gelesen hatten. Doch weit gefehlt.

 
Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Klaus Beisiegel übergeben Umweltdezernentin Helga Sander (links) in Berlin eine Broschüre zum "Kommunalen Klimaschutz"
Quelle: www.muelheim-ruhr.de, Foto: Walter Schernstein
 
 
Im zweiten Anlauf des Strafbefehls wurde der Name des angeblich Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß um 20% erhöht! Die MBI-Frau hat Widerspruch eingelegt, denn das ihr vorgeworfene "Sinngemäße" hatte sie so weder gesagt, noch gemeint und in der fraglichen Sitzung der Bezirksvertretung vom Juni 2012 bereits richtig gestellt! Im Protokoll der BV-Sitzung vom 26.6.12 steht nämlich zu TOP 5 „Schutz von unter Baumschutzsatzung fallendem Baumbestand“, einzig folgendes: „Frau Klövekorn (MBI) sprach frühere Baumfällungen an, die nachträglich zu Problemen geführt hätten (z.B. an der Schule Zunftmeisterstraße) und meinte, der Baumschutz müsse immer im Vordergrund stehen. Der Verlust der Bäume wurde vom Investor in Kauf genommen mit dem Hintergedanken, dass sich das in der Politik und Verwaltung dann wieder irgendwie gerade rücken lässt.“
 
Welches Vergehen oder welche Straftat?
 
Für welches Vergehen oder gar welche Straftat erfolgte nun bereits der 2. Strafbefehl? Das Protokoll gibt dafür jedenfalls nicht zufällig überhaupt nichts her. Beisiegel, Referent des Dezernenten, will gehört haben, dass Annette Klövekorn „sinngemäß“ gesagt habe „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“ Genau weiß aber auch er es nicht. Er hat auch unmittelbar einen von ihm vermuteten Korruptionsvorwurf zurückgewiesen, woraufhin die MBI-Frau laut und deutlich erwiderte, dass sie nicht gesagt habe, was er herausgehört haben wollte. Der Protokollantin schien dieser Wortwechsel jedenfalls nicht der Erwähnung wert. Herr Beisiegel oder andere erzählten anscheinend davon aber im Umweltamt, und bei anhaltendem Amtsgerede wurde aus obigem Wortwechsel ein angeblicher Bestechlichkeitsvorwurf. Monate später stellte die Frau OB Strafanzeige wegen Beleidigung eines Herrn Weiler, der selbst gar nicht in der BV-Sitzung gewesen war und der Frau Klövekorn bis dahin namentlich nicht einmal bekannt war.
 
Staatsanwaltschaft und Amtsgericht aber folgten dem Ansinnen der OB und verhängten nun zum zweiten Mal Strafbefehl wegen "Missachtung", im zweiten Anlauf nun "gegenüber Mitarbeitern, insbesondere ... dem Hubert Weiler“, nachdem der erste "dem Geschädigten Beisiegel gegenüber" sich als grundlos erwiesen hatte. Man staunt nicht schlecht, was aus einer alltäglichen Nichtigkeit, einem bereits direkt richtig gestellten Missverständnis, alles werden kann. Die Anzeige muss anscheinend nur von einem Stadtoberhaupt gestellt worden sein. Die MBI-Frau hat logischerweise auch gegen den erneuten Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Nun kommt es erneut zur Gerichtsverhandlung. Wenn das Amtsgericht bei seinem Strafbefehl bleibt, wird es dann in die nächste Instanz gehen müssen uswusf. Das kriselnde Ruhrgebiet hat ja auch wirklich keine anderen Probleme, oder? Nur:
 
Die einzig wirklich beleidigte Person in der ganzen Angelegenheit ist Frau Klövekorn. Sie hat sich fast zwei Jahrzehnte lang ehrenamtlich und unbezahlt um viele Belange dieser Stadt und ihrer Bürger gekümmert. Sie hat sich z.B. bereits, bevor Inklusion zum Thema wurde, intensiv für gemeinsamen Unterricht (GU) von behinderten und nichtbehinderten Kindern eingesetzt, war dabei entscheidend beteiligt an der Gründung und Arbeit der MIGU als Initiative, die in jahrelanger Kleinarbeit gegen massive Widerstände der Mülheimer Schulverwaltung GU auch in weiterführenden Schulen durchsetzen konnte.
 
Die MBI-Frau hat auch als eine Sprecherin der Initiative "Holthauser Gegengift“ gegen den erbitterten damaligen Widerstand des "Kasernenbeauftragten“ Beisiegel und seiner damaligen grünen Chefin, der Dezernentin Sander, wesentlich mit dazu beitragen können, dass die ehemalige Schießgrube auf dem ex-Kasernengelände nicht mit Giftmüll verfüllt, sondern zum Spielplatz umgestaltet wurde, nachdem die vormaligen Kasernenriegel daneben gerade erst zu Wohnungen umgebaut und durch viele Familien als Mieter neu bezogen worden waren. Sie hat ferner intensiv mitgearbeitet bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans zusammen mit CDU, FDP und Grünen, welcher der OB überhaupt nicht passte, weil "ihre" bereits zukunftslose "Zukunftsschule" darin beendet wurde, und sie hat zuletzt auch ihren Sonntag geopfert, um zusammen mit Landschaftswächterinnen und anderen MBI`lern die vermüllten Ruhrauen zumindest teilweise von Müll zu befreien. Frau Klövekorn erhielt übrigens bei der Kommunalwahl in ihrem Wahlkreis Holthausen 2009 über 20% der Stimmen.
 
Und nun wird sie bei der Ausübung ihres Mandats derart ins Kreuz getreten und kriminalisiert, weil sie bei den Auseinandersetzungen um die gefällten Buchen an der Gracht auf ähnliche Vorfälle der Vergangenheit hingewiesen hatte. Selbst wenn dabei eine Formulierung missverständlich gewesen sein sollte (was bekanntlich häufiger und in "besten“ Kreisen vorkommen soll), hat sie das bereits in der fraglichen Sitzung unmittelbar richtig gestellt. Unter Erwachsenen müsste die Angelegenheit damit erledigt sein, und wenn noch Zweifel bestanden hätten, hätte man/frau das Gespräch vom Amt zur Bezirksvertreterin suchen müssen, aber keinesfalls über die Staatsanwaltschaft! Doch in Mülheim weit gefehlt, denn die Strafanzeige gegen Frau Klövekorn ist leider kein Einzelfall!
 
Mutwillig bedrohte Meinungsfreiheit in Mülheim?
 
Im letzten Herbst erhielt z.B. ein Anwohner des "Klöttschen" einen Strafbefehl über 750€ + 60€ Verfahrensgebühr, weil er auf einer Bürgerversammlung zum weiteren Ausbau der ohnehin bereits völlig überlasteten kleinen Straße für Durchgangsverkehr die Mülheimer Verkehrsplaner als „totale Versager“ bezeichnet hatte. Frau OB hatte auch deshalb Anzeige erstattet und Staatsanwaltschaft (StA) wie Amtsgericht (AG) Mülheim hatten ganz in ihrem Sinne bestraft. Der gemaßregelte Bürger verzichtete auf gerichtlichen Widerspruch, weil er sich, seiner Familie und seinen Nerven Gerichtsverfahren ersparen wollte, die dann womöglich auch noch durch verschiedene Instanzen hätten gehen müssen, bis das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch gerichtlich bestätigt worden wäre, wie das z.B. bei der Strafverfolgung des MBI-Aktiven Martin Müller durch die OB über mehrere Jahre der Fall war - wegen einer lächerlichen und harmlosen Karikatur, die er nicht einmal selbst verfasst und auch nur an einen sehr begrenzten e-mail-Verteiler geschickt hatte.
 
Doch nicht nur einfache Bürger müssen in Mülheim jedes öffentlich geäußerte Wort auf die Goldwaage legen bzw. vorher besser anwaltlich abklopfen lassen, bevor sie Kritik an der Stadt oder deren Verwaltung äußern. Auch gewählte Volksvertreter sollten besser nicht mehr frei weg sagen, was sie so denken, wie der/die Strafbefehl/e gegen die MBI-Bezirksvertreterin zeigen.
 
In dem vom Januar hatten StA Duisburg und AG Mülheim ihr noch folgendes mitgeteilt:: „... eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50 Euro (=750 Euro) festgesetzt…... Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 26.06.2012 in Mülheim einen anderen beleidigt zu haben. Ihnen wird zur Last gelegt: Sie äußerten – um Ihre Missachtung dem Geschädigten Beisiegel gegenüber kundzutun – am 26.06.2012 gegen 17.00 Uhr auf einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 1 im Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr gegenüber dem Geschädigten Beisiegel, der unmittelbar zuvor als städtischer Mitarbeiter eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Thema von Baumfällungen abgegeben hatte, sinngemäß: „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“(1)
 
Erstes Verfahren musste eingestellt werden
 
Die MBI-Frau legte Widerspruch ein, doch für den 13. Mai wurde eine Verhandlung beim Amtsgericht Mülheim angesetzt. Als Zeugen hatte die Stadt neben Herrn Beisiegel 3 weitere Verwaltungsangestellte benannt, u.a die Protokollantin der BV-Sitzung. Die MBI-Bezirksvertreterin hatte 5 BV-Kolleg/innen als Zeugen benannt. Flur und Saal des AG waren übervölkert wie selten.
 
Das Verfahren gegen die MBI-Bezirksvertreterin musste aber eingestellt werden, da der angeblich beleidigte und geschädigte Beisiegel in dem Strafantrag von OB Mühlenfeld nicht als missachtet oder geschädigt angegeben worden war. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht beschlossene Strafbefehl hatte also überhaupt keine Grundlage.
 
Es dauerte einige Zeit, bis Richterin und Staatsanwältin das nachvollziehen wollten, aber dann mussten. So kam es nicht zur Verhandlung über die Sache selbst, und 9 Zeugen (4 städtische Angestellte und 5 Bezirksvertreter/innen) waren umsonst erschienen. Was für eine Verschwendung von Zeit, Energie und man- bzw. woman-power. Und wofür? Ganz so, als gäbe es in der arg herunter gewirtschafteten Stadt Mülheim keine anderen Probleme!
 
Die Mülheimer Stadtspitze missbilligte unverzüglich einen WAZ-Kommentar mit der Überschrift „Dünnhäutig“(2) per Presseerklärung und betonte, dass man weiter auf Strafanzeige und Bestrafung bestehe. Beleidigt worden wäre zwar nicht Herr Beisiegel, aber Herr Weiler als Abteilungsleiter der Unteren Landschaftsbehörde, die über Baumfällanträge zu entscheiden habe. Der sei zwar weder in der Sitzung gewesen, noch namentlich beleidigt worden, doch das spiele genauso wenig eine Rolle wie die Tatsache, dass im Protokoll der BV-Sitzung über die angebliche "Straftat“ der MBI-Bezirksvertreterin nichts zu finden ist (s.o.). Außerdem läge der Fehler nicht bei der Stadt, die habe in der Strafanzeige Herrn Weiler als Geschädigten benannt.
 
Erneuter Strafbefehl, und diesmal teurer
 
Ende September erhielt Frau Klövekorn vom Amtsgericht einen erneuten Strafbefehl - ohne Angabe einer/s zuständigen Richters/in. Die vom AG festgesetzte Geldstrafe soll jetzt aber 900 € betragen, da anders als im Januar 15 Tagessätze mit 60€ statt vorher mit 50€ angesetzt würden, ein 20%iger Aufschlag, zuzüglich 60 € Verfahrenskosten. Das AG schrieb ihr: „.....eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 Euro (=900 Euro) festgesetzt…... Ihnen wird zur Last gelegt: Um Ihre Missachtung gegenüber den Mitarbeitern, insbesondere dem Abteilungsleiter der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr, dem Hubert Weiler, der über sämtliche Baumfällanträge zu entscheiden hat, kundzutun, äußerten Sie am 26.06.2012 ….. sinngemäß …..“ (Rest wie oben )
 
Im Laufe von 4 Monaten wurde dieser ursprüngliche Text etwas holprig umgeschrieben auf Herrn Weiler, den Frau Klövekorn bis zur Gerichtsverhandlung im Mai selbst namentlich überhaupt nicht kannte. Was genau die MBI-Vertreterin gesagt haben soll, weiß die StA immer noch nicht. Ihr reicht weiterhin eine „sinngemäße“ Aussage zur Beantragung eines Strafbefehls und dem AG reichte das zur Verurteilung für etwas, was Herr Beisiegel geglaubt hat, was die MBI-Frau gedacht bzw. gemeint haben könnte oder hätte sagen wollen oder können.
 
Nur Zeugen der Stadt vernommen
 
Von den 4 städtischen Zeugen konnten 2 überhaupt nichts bestätigen, einer halb und einer will sicher sein, den beanstandeten Satz gehört zu haben, doch er weiß dann wieder angeblich nichts davon, dass die MBI-Frau bereits in der Sitzung unmittelbar Herrn Beisiegel geantwortet hatte, dass sie nicht gesagt habe, was er verstanden haben wollte. Das können aber andere Bezirksvertreter/innen bezeugen, die Frau Klövekorn zu der AG-Verhandlung benannt hatte. Doch die wurden in der AG-Sitzung nicht angehört, und auch die Staatsanwaltschaft hat sie nicht vernehmen lassen, anders als die von der Stadt benannten Zeugen. (3) Man glaubt das alles irgendwie kaum.
 
Es reicht also anscheinend für die StA Duisburg und das AG Mülheim, wenn ein/e Verwaltungsmitarbeiter/in durch die Amtsstuben geht und behauptet, ein/e Volksvertreter/in habe irgendeinem Amt gegenüber „Missachtung kundgetan“. Dann sucht sich die Stadtspitze irgendeine/n als Beleidigte/n des Amtes aus, stellt Strafanzeige und dann folgt der Strafbefehl, egal was genau war. Hörensagen ist übrigens in den meisten Rechtssystemen nicht gerichtsverwertbar! Zur Bestrafung von MBI`lern scheint aber „Im Zweifel für …..“ nicht ganz zu gelten.
 
Das wirklich Bedenkliche bereits bei der Strafanzeige gegen den Klöttschianer (siehe oben) und erst recht gegen Frau Klövekorn ist aber, dass es um alltägliche Anlässe ohne wirkliche politische Relevanz oder öffentliche Resonanz geht, bei denen die Mülheimer Stadtspitze ein erschreckendes Obrigkeitsdenken an den Tag legt, was dann bei StA und AG zu Strafbefehlen führt, obwohl solche Klagen auf höheren gerichtlichen Ebenen höchstwahrscheinlich nicht zu gewinnen sind, weil in Deutschland Meinungsfreiheit grundgesetzlich verankert ist.
 
Maulkorb für die Bürger
 
Viele angesprochene Mülheimer Mitbürger/innen sagen zutreffend, die Herrschenden in Mülheim stünden wohl ganz schön mit dem Rücken zur Wand, dass sie derart mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dennoch und selbst wenn man ihnen das fälschlicherweise sogar zugestehen wollte, befördern solche eher kindischen Strafaktionen weder das immer wieder beschworene Wir-Gefühl, noch das geforderte größere ehrenamtliche Engagement. Ganz im Gegenteil: So erzeugt man/frau Duckmäusertum und das ohne wirkliche Not!
 
Natürlich soll durch derartige Repressalien den MBI und anderen, vermeintlich aufmüpfigen Bürgern ein Maulkorb verpasst werden. Die MBI wurden als drittstärkste Kraft in den Mülheimer Rat gewählt, nicht zuletzt, weil sie den Herrschenden nicht nach dem Mund reden. Doch an dem demokratischen Grundverständnis, dies zu akzeptieren, kann man in Mülheim mitunter zweifeln. Hinzu kommt, dass die MBI in fast allen Punkten mit ihrer Kritik und ihren Warnungen richtig gelegen haben. Doch es würde ein Mindestmaß von Souveränität dazu gehören, sich das zunutze zu machen, um Fehler zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Eine derartige Souveränität hat in der leicht verkümmerten Mülheimer politischen Stadtkultur aber leider keinen Einzug gehalten.
 
Im Übrigen gab und gibt es noch etliche weitere Strafanzeigen, die die Mülheimer Verwaltung in den letzten Jahren "losgelassen“ hat u.a. wegen angeblichem „Geheimnisverrat“ von öffentlichen Angelegenheiten wie u.a. einem Gutachten zur Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs. (PK)
(1) http://www.mbi-mh.de/wp-content/uploads/2013/03/Maulkorb.jpg
(2) Kommentar der WAZ-Mülheim vom 14.5.13 mit der Überschrift „Dünnhäutig“
„In einer turbulenten Sitzung der Bezirksvertretung – es geht um den Tod unschuldiger Bäume – fällt ein frecher Satz, vielleicht auch nicht, der den Vorwurf der Bestechlichkeit enthalten könnte, es sei denn, jemand hat die Äußerung falsch verstanden…. Zweieinhalb Monate später stellt die OB einen Strafantrag, der in eine Geldstrafe von 750 € mündet. Man muss nicht MBI wählen, um diese Reaktion der Stadt dünnhäutig, überzogen zu finden. Hier wurde kräftig auf den Tisch gehauen, doch Ruhe gab es nicht. Im Gegenteil. Nach dem juristischen Formfehler ist nun das letzte Wort möglicherweise immer noch nicht gesprochen. Oje.“
(3) http://www.mbi-mh.de/wp-content/uploads/2013/03/Meinungsfreiheit.jpg
 
Lothar Reinhard ist MBI-Fraktionssprecher im Mülheimer Stadtrat


Online-Flyer Nr. 431  vom 06.11.2013

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