NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

zurück  
Druckversion

Lokales
Senatsbeschluss zum vollständigen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe
Komplexe Holdingstruktur bleibt
Von Ulrike von Wiesenau

Mit dem Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben beendet der Berliner Senat eine fast 14jährige Teilprivatisierung die der Berliner Bevölkerung die höchsten Wasserpreise unter den deutschen Großstädten sowie einen Berg an Problemen hinterlassen hat. Um die Wasserbetriebe wieder vollständig zurück in Landesbesitz zu bringen hat der Senat in seiner Sitzung am 17. September dem Vertragsentwurf für den Rückkauf der Anteile der Veolia Wasser GmbH an der RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH zugestimmt, den Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum Anfang September im Auftrag des Senates finalisiert hatte. Der rechtswirksame Abschluss des Vertrages soll nach Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus noch in diesem Jahr vollzogen werden. Berlin wird damit wieder vollständig im Besitz seiner Wasserbetriebe sein.


 
Die Berliner Wasserbetriebe waren im Jahr 1999 von der damals wie heute regierenden Großen Koalition aus CDU und SPD zu 49,9 Prozent für 1,68 Milliarden Euro über eine Holding AG zu jeweils gleichen Teilen an die Konzerne RWE und Veolia veräußert worden. Es war die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebes innerhalb der Europäischen Union. Die Verträge dieser "Öffentlich-Privaten Partnerschaft" (PPP) waren geheim und wurden erst unter dem Eindruck des vom Berliner Wassertisch initiierten, erfolgreichen Volksbegehrens im November 2010 vom Senat veröffentlicht. Der ehemals geheime Konsortialvertrag, auf dessen Grundlage die Wasserbetriebe juristisch "wasserdicht" als undurchsichtiges Unternehmensgeflecht strukturiert wurden, enthält eine Gewinngarantie für die privaten Konzerne und sichert faktisch die Geschäftsführung der Minderheitseigner, die damit über eine öffentliche Dienstleistung entscheiden und  und einen Kernbereich der Daseinsvorsorge der demokratischen Kontrolle entziehen.

Bereits im Herbst letzten Jahres hatte das Abgeordnetenhaus beschlossen, den 24,95 Prozent-Anteil des Konzerns RWE für 654 Millionen Euro zurückzukaufen. Der geplante Rückkaufpreis für den 24,95 Prozent-Anteil des Konzerns Veolia beträgt knapp 650 Millionen Euro, er soll aus den Wasserbetrieben und nicht aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Eine Senkung der Wasserpreise wäre damit in weite Ferne gerückt.

Immer wieder hatte der Berliner Wassertisch darauf verwiesen, dass der Rückkauf, wie damals der Verkauf, haushaltswirksam zu realisieren sei, da es sich beim Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe um eine nachhaltige Investition eines Betriebes der Daseinsvorsorge, handle, für den die sogenannte Schuldenbremse keine Gültigkeit habe. Anders als beim Rückkauf der RWE-Anteile wurde der Vertrag zum Rückkauf der Veolia-Anteile bislang nicht veröffentlicht. Daher ist nicht auszuschliessen, dass die gesellschaftsrechtliche Vertragsstruktur, die damals bei Vertragsabschluss eigens zu Gunsten der Interessen der privaten Konzerne installiert wurde, bestehen bleibt.

Auch weiterhin bedient der Berliner Senat so die Interessen der Konzerne und zeigt darüber hinaus keine Perspektiven auf, wie nach den fatalen Erfahrungen der 14 Jahre währenden Teilprivatisierung eine Demokratisierung der zukünftig rekommunalisierten Berliner Wasserbetriebe organisiert werden könnte.

Angesichts der Aussicht, dass sich Berlin noch in diesem Herbst wieder im Besitz seiner Wasserbetriebe befinden wird, fordern der Berliner Wassertisch und sein Untersuchungsausschuss "Klaerwerk" daher eine demokratische Umstrukturierung des Unternehmens, das immer noch als komplexe Holding organisiert ist. Da die Berliner Wasserbetriebe der erste Betrieb der Daseinsvorsorge sein wird, der nach der Privatisierungswelle der 1990iger Jahre wieder vollständig in öffentliches Eigentum zurückgeführt werden wird, kommt der Art und Weise wie dieser rekommunalisierte Betrieb arbeiten wird, kommt der Forderung nach einer direkten Bürgerbeteiligung eine besondere Bedeutung und eine wichtige Vorreiterrolle im Demokratisierungsprozess unseres
Gemeinwesens zu.

Deshalb hat die Bürgerinitiative auf einer Pressekonferenz am 5. September den Entwurf einer Berliner Wassercharta vorgestellt. Die Berliner Wassercharta soll als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und als Wegweiser für die Berliner Wasserbetriebe zur Geltung gebracht werden. Sie soll als Leitlinie für das Handeln erneuerter und ausschliesslich dem Gemeinwohl verpflichteter Wasserbetriebe dienen und Grundsätze für das zu konstituierende Gremium eines Berliner Wasserrates etablieren.

Mit dem Wasserrat soll in Berlin nach der erfolgreichen Aufklärungsarbeit des Wassertisch-Untersuchungsausschusses "Klaerwerk" nun ein zweites Instrument der direkten Demokratie begründet werden. Mit der Konzeption eines Wasserrates betritt die Berliner Bevölkerung weiter demokratisches Neuland und steht so am Anfang eines gesellschaftlichen Suchprozesses nach einer am Gemeinwohl orientierten Wasserversorgung in Berlin, bei der es klare Regelungen über die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger geben wird, die über die bisher bekannten Modelle hinausgehen. Ziel des gesellschaftlichen Dialogs und Suchprozesses ist eine Form der direkten Beteiligung der Berliner Bevölkerung an den Wasserbetrieben ihrer Stadt, ein Gremium, dessen Zusammensetzung, Arbeitsweise, Aufgaben, Rechte und Pflichten zu formulieren sind. Die Arbeit am Konzept des Berliner Wasserrates beginnt. Der Berliner Wassertisch lädt alle Interessierten ein, daran mitzuwirken und mit ihm die Konzeption eines neuen Instrumentes der direkten Beteiligung zu entwerfen. (PK)

Ulrike von Wiesenau gehört zum Sprecherteam des "Berliner Wassertisch", der 2006 wegen der Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegründet wurde und in einem fast sieben Jahre dauernden Kampf die Verantwortlichen bei der Stadt dazu bewegt hat, die Privatisierung zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA rückgängig zu machen.
 
Weitere Informationen in einem Artikel von Ulrike Kölver in dieser NRhZ-Ausgabe sowie unter: www.berliner-wassertisch.net
Die Berliner Wassercharta ist einzusehen unter:
http://berliner-wassertisch.net/assets/pdf/Presse/Berliner%20Wassercharta%20-%202013-09-05.pdf
Diskussionsvorlagen können eingegeben werden an:
sprecherteam@berliner-wassertisch.net


Online-Flyer Nr. 425  vom 25.09.2013

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE