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Inland
"Mehr Demokratie" kritisiert K.J. Laumann, CDU-Fraktionschef im NRW-Landtag
"Sperrklauseln sind verfassungswidrig"
Von Thorsten Sterk

Die Initiative "Mehr Demokratie“ kritisiert den Vorstoß des CDU-Fraktionschefs Karl-Josef Laumann im Landtag zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW. „Sperrklauseln sind verfassungswidrig“, sagte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von "Mehr Demokratie". „Der Verfassungsgerichtshof des Landes erlaubt Sperrklauseln bei Kommunalwahlen nur, wenn der Nachweis erbracht ist, dass Räte ohne eine solche Hürde arbeitsunfähig werden. Diesen Nachweis konnte die CDU bisher aber nicht erbringen“, so Trennheuser.
 

CDU-Fraktionschef im NRW-Landtag
Karl-Josef Laumann
Laumann hatte am Mittwoch vergangener Woche eine Drei-Prozent-Hürde vorgeschla- gen, die eine Partei oder Wählergemeinschaft nehmen müsste, um in einen Rat oder Kreistag einzuziehen. Damit könne wieder Struktur in ausufernde Sitzungen von Kommunalparlamenten mit vielen Splitterparteien gebracht werden. Inzwischen reichten in einer Stadt mit rund 24.000 Einwohnern schon 150 Stimmen für ein Ratsmandat. Der Landtag hatte 1999 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft.
 
„Die Stadtbürgerschaft in Bremen ist die letzte Kommunalvertretung, bei der noch eine Sperrklausel gilt, alle anderen Bundesländer haben solche Hürden inzwischen abgeschafft. Es gibt keinen Grund dafür, dass Nordrhein-Westfalen die Uhr wieder zurückdreht“, erläutert Trennheuser. Die CDU solle sich lieber für eine Demokratisierung des Wahlrechts in NRW einsetzen. Anders als in 13 anderen Bundesländern hätten die Wähler so etwa bei Kommunalwahlen in NRW nicht die Möglichkeit, Kandidaten von den Bewerberlisten aller Parteien gezielt auszuwählen oder zu streichen und die Listenreihenfolge damit noch einmal zu ändern. „Eine Debatte hierüber wäre sinnvoller als das Reiten eines toten Gauls“, meint der Mehr Demokratie-Geschäftsführer. Bis 2005 habe sich die CDU für mehr Demokratie beim Wählen eingesetzt, diese Position unter Ministerpräsident Rüttgers aber ohne Notwendigkeit geräumt.
 
Aktuell befürworten Grüne, FDP und Piraten die Einführung des "Kumulieren und Panaschieren“ genannten Wahlsystems in NRW. Zuletzt hatte der Landtag im vergangenen Jahr eine Initiative der Liberalen zu diesem Thema abgelehnt.
 
Kommunalwahl: Mehr Demokratie beim Wählen
 
NRW ist das letzte große Bundesland, das das neue Kommunalwahlrecht noch nicht eingeführt hat.
 
Kommunalwahlen in NRW sind ein Kreuz. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, mit der er gleichzeitig den lokalen Kandidaten und die von ihm favorisierte Partei wählt. Die eine Stimme wird doppelt gezählt. Sie entscheidet darüber, wie stark die Partei im Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag wird und welcher lokale Kandidat direkt in den Rat einzieht.
Wer seiner Partei nicht "untreu" werden will, ist daher gezwungen, deren Kandidaten vor Ort mit zu wählen, auch wenn man diesen Kandidaten vielleicht gar nicht wählen will. Außerdem: Nur wer einen Platz weit oben auf der Wahlliste der Partei erhält oder als Direktkandidat in einem für die Partei aussichtsreichen Wahlkreis aufgestellt wird, hat eine Chance, ein Mandat zu erringen.
 
Die Entscheidung der Parteien über ihre Wahlliste und über die Zuteilung der Stimmbezirke ist im Moment wichtiger für die Zusammensetzung des Gemeinderats als das Votum des Bürgers. Mehr Demokratie fordert deshalb die Einführung eines kandidatenbezogenen Wahlsystems. Hierbei sollen die Wähler in Zukunft die Möglichkeit erhalten, bis zu drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu konzentrieren oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen. Durch dieses "Kumulieren und Panaschieren" genannte Wahlrecht können die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Vorschlagslisten der Parteien noch einmal ändern. Dieses Wahlrecht wird inzwischen in 13 Bundesländern praktiziert.
 
Besser wählen? - So geht's:
 
Unser Vorschlag für ein demokratischeres Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen. Ganz einfach!
 
Einfach favorisieren
 
Sie finden einige Kandidaten so richtig gut. Sie verstehen gar nicht, warum die so einen schlechten Listenplatz bekommen haben.
 
Vielleicht wollen Sie ja, dass mehr Frauen in den Rat kommen? Gar kein Problem: Sie können jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
 
Damit stärken Sie Ihre persönlichen Favoriten.
 
Insgesamt können Sie so viele Stimmen an Kandidaten vergeben, wie im Stadtrat Sitze zu vergeben sind.
 
Einfach kombinieren
 
Sie wollen einer Partei Ihre Stimme geben.
 
Aber Sie haben auch Kandidatin X von der Wählergemeinschaft als Haushaltssaniererin schätzen gelernt und Kandidat Y hat sich in Ihrem Sportverein als Organisationstalent hervorgetan?
 
Mit dem neuen Wahlrecht können Sie eine Partei wählen, aber gleichzeitig auch Kandidaten aus anderen Parteien und Wählergemeinschaften stärken.
 
Einfach streichen
 
Das Programm von Partei A überzeugt Sie, aber den Kandidaten von Listenplatz 3 wollen Sie nicht im Stadtrat sehen?
 
Kein Problem: Mit einem Kreuz neben dem Parteinamen bekommt Ihre Partei alle Stimmen, die Sie noch nicht an Kandidaten vergeben haben.
 
Kandidaten, die Sie nicht im Stadtrat haben wollen, können Sie dabei einfach durchstreichen.(PK)
 
Alle Zeichnungen von "Mehr Demokratie"
 
Thorsten Sterk ist Pressesprecher von Mehr Demokratie e.V. Landesverband NRW
www.nrw.mehr-demokratie.de


Online-Flyer Nr. 382  vom 28.11.2012

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