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Inland
Die Überlebenden des Contergan-Verbrechens haben keine "Sommerpause"
Appell der Opfersprecher an die Bundesregierung
Von Peter Kleinert

Als einen "ungeheuerlichen Vorgang" von "parlamentarischem Zynismus" bezeichnete am Donnerstag der Sprecherrat des Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) in einer Pressemitteilung das Verhalten des Familienausschusses des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung wegen der anstehenden "Sommerpause". Und dies obwohl der Contergan-Skandal der Schadensverursacherfirma Grünenthal und dessen Folgen für eine große Zahl von Neugeborenen bereits in den Jahren 1961 und 1962 aufgedeckt wurden. Durch die schädlichen Nebenwirkungen des Beruhigungsmedikaments Contergan, das den Wirkstoff Thalidomid enthält, war es zu den bis heute wirksamen Schädigungen gekommen.
 
 
Dem Ausschuss war am Mittwoch (28.6.) der zusammenfassende "Bericht über die ersten Untersuchungsergebnisse und Ableitung erster Handlungsempfehlungen" der, durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2009, vom Gerontologischen Institut der Universität Heidelberg durchgeführten Studie "CONTERGAN - Wiederholt durchzufüh- rende Befragungen zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungs-defiziten von contergangeschädigten Menschen" vorgestellt worden.
 
"Der U.A.C. und andere Interessenverbände der Grünenthal-Opfer haben seit Jahren auf die Notsituation und die Defizite im finanziellen- und Versorgungsbereich unserer Geschädig-tengruppe bei der Bundesregierung, dem zuständigen Familienministerium, Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Conterganstiftung für behinderte Menschen hinwiesen. Unsere Mahnungen wurden ignoriert. Nun liegt der wissenschaftliche "Beweis" für unsere Darstellungen vor. Natürlich ist auch uns bewusst, dass die "vorläufigen Empfehlungen" zur Beseitigung der Defizite der "speziellen Bedarfe" und der "Versorgung" der Contergangeschädigten nicht von heute auf morgen realisiert werden können.
 
Es kann und darf aber nicht sein, dass die Verantwortlichen in Berlin für sich in Anspruch nehmen, dass sie zunächst monatelang in die Sommerpause gehen um dann im Herbst einmal weiter zu sehen, ob, wann und in welchem Umfang die "Empfehlungen" umgesetzt werden", erklärte Gihan Higasi, stellvertretende Sprecherin des U.A.C..
 
"Wenn den Verantwortlichen in Berlin bisher die "Beweise" für unser Elend fehlten, dann haben sie diese jetzt. Will man billigend in Kauf nehmen, dass sich unsere gesundheitliche und Versorgungssituation weiter verschlechtert, bis dann irgendwann einmal ein drittes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet wird? Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1976 bestätigt, dass die Bundesrepublik Deutschland eine "besondere Fürsorgepflicht" für die Contergangeschädigten hat. Diese fordern wir hier und heute ein! Eine sofortige Verdoppelung der aktuellen "Conterganrenten", die zumindest die größten Bedarfs- und Versorgungslücken bis zu einer endgültigen Entscheidung, die nur
gemeinsam mit allen Interessenvertretungen der Contergangeschädigten gefunden werden kann, schließt, ist das Mindeste was wir fordern und erwarten.
 
Die Überlebenden des Conterganverbrechens haben keine "Sommerpause". Die Schmerzen, physische und psychische Überbelastung, Demütigungen, Bedarfs- und Versorgungsdefizite unserer Mitbetroffenen sind vielfach so dramatisch, dass jeder weitere Tag, den sie in diesem Elend verbringen müssen, die Gefahr weiterer Schäden, des Todes oder der Selbsttötung impliziert. Darauf machen wir die Bundesregierung noch einmal eindringlich aufmerksam. Kann und will sie das verantworten?", fügte Stephan Nuding, Sprecher des U.A.C., der Kritik von Gihan Higasi hinzu. (PK)
 
 
Kontakt: Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), c./o. Stephan Nuding (Sprecher), Postfach 800 160, 51448 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/1882677
Weitere Infos in der NRhZ unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16759 und http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17499


Online-Flyer Nr. 361  vom 04.07.2012



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