NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

zurück  
Druckversion

Inland
Die Transformation der Bundeswehr im Dienste nationaler Interessen - Teil 1
„Dran, drauf, drüber!“
Von Jürgen Rose

„Dran, drauf, drüber!“ war der schon vom damaligen Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Helmut Willmann, im "Wegweiser für die Traditionspflege im Heer" am 1. Dezember 1999 offiziell festgelegte Schlachtruf der Panzergrenadiertruppe, der sinngemäß bedeutet: „Ran an den Feind, drauf auf den Feind, hinweg über den Feind“.(1) Und dies war möglich, obwohl das Grundgesetz (GG) alle deutsche staatliche Gewalt schon in seiner Präambel kategorisch auf den Frieden in der Welt verpflichtet.(2). Darüber hinaus verbietet Art. 26 GG alle Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, worunter insbesondere die Führung eines Angriffskrieges fällt. Für solche Zwecke dürfen deutsche Streitkräfte demnach unter gar keinen Umständen Verwendung finden.
 

Helmut Willmann, 1996
bis 2001 Inspekteur des
Heeres – lädt ein zu
einem Vortragsabend
über „Terrorismus und
den Einsatz der
Streitkräfte im Innern
und Äußern“ am 25.4.2006
Ein weiteres, ganz besonders wichtiges Element des verfassungsrechtlichen Friedensgebotes stellt die in Art. 25 GG normierte Bindung aller staatlichen Organe an die allgemeinen Regeln des Völkerrechts dar, die zum Bestandteil des Bundesrechts erklärt sind und Priorität vor den innerstaatlichen Gesetzen besitzen. Zugleich erzeugen jene völkerrechtlichen Regeln Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundes-gebietes und binden somit auch alle Ange- hörigen der Bundeswehr, vom einfachen Soldaten bis zum höchsten General, strikt an das Völkerrecht – und damit zugleich an das Angriffskriegsverbot.
 
Daß Friedenswahrung und -sicherung in Europa und der Welt den fundamentalen Daseinszweck der deutschen Streitkräfte zu bilden haben, folgt wiederum aus Artikel 24 GG, der festlegt, daß der Bund sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen kann und zu diesem Zwecke in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen wird, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern. Weitere im Hinblick auf das Friedensgebot relevante Grundgesetzbestimmungen finden sich in Art. 9, der den Gedanken der Völkerverständigung betont und somit jede kriegsverherrlichende Propaganda inkriminiert, in Art. 20, der das Demokratiegebot verankert sowie die Staatsgewalt samt und sonders an Recht und Gesetz bindet, und nicht zuletzt auch in Art. 23, der die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet an der europäischen Einigung im Rahmen der Europäischen Union mitzuwirken.
 
Die vorstehend aufgeführten Grundgesetznormen begrenzen den verfassungsrechtlich erlaubten Gebrauch deutscher Streitkräfte zwingend auf die im Völkerrecht vorgesehenen Fälle. Dies betrifft zum einen, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner fundamentalen Entscheidung vom 12. Juli 1994 (3) dargelegt hat, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen und nach den Regeln von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Zum anderen füllte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluß vom 21. Juni 2005 (4) schlußendlich die jahrzehntelang offen gelassene Interpretationslücke betreffend den im Artikel 87a des Grundgesetzes normierten Verteidigungsauftrag der deutschen Streitkräfte, indem es ein für allemal eindeutig, umfassend und zugleich erschöpfend klarstellt, wie dieser zu verstehen ist.
 
Der entscheidende Passus im Urteil der Bundesverwaltungsrichter hinsichtlich der Reichweite des Verteidigungsbegriffs im Grundgesetz lautet: „Da der Normtext des Art. 87a Abs. 1 und 2 GG von ‚Verteidigung’, jedoch - anders als die zunächst vorgeschlagene Fassung - nicht von ‚Landesverteidigung’ spricht und da zudem der verfassungsändernde Gesetzgeber bei Verabschiedung der Regelung im Jahre 1968 auch einen Einsatz im Rahmen eines NATO-Bündnisfalles als verfassungsrechtlich zulässig ansah, ist davon auszugehen, daß ‚Verteidigung’ alles das umfassen soll, was nach dem geltenden Völkerrecht zum Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta), der die Bundesrepublik Deutschland wirksam beigetreten ist, zu rechnen ist.“ Denn, so die Richter, „Art. 51 UN-Charta gewährleistet und begrenzt in diesem Artikel für jeden Staat das – auch völkergewohnheitsrechtlich allgemein anerkannte – Recht zur ‚individuellen’ und zur ‚kollektiven Selbstverteidigung’ gegen einen ‚bewaffneten Angriff’, wobei das Recht zur ‚kollektiven Selbstverteidigung’ den Einsatz von militärischer Gewalt – über den Verteidigungsbegriff des Art. 115a GG hinausgehend – auch im Wege einer erbetenen Nothilfe zugunsten eines von einem Dritten angegriffenen Staates zuläßt (z. B. ‚Bündnisfall’).“
 
Mit seinem höchstrichterlichen Urteilsspruch widerlegt das Bundesverwaltungsgericht unanfechtbar die in der sicherheitspolitischen Diskussion häufig vorgetragene Auffassung, das Grundgesetz begrenze den Einsatz der Bundeswehr auf die Verteidigung des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland sowie des NATO-Vertragsgebiets. Stattdessen definieren die Bundesverwaltungsrichter einen weiten Verteidigungsbegriff, der alles umfaßt, was die UN-Charta erlaubt – zugleich beschränken sie jenen aber eben auch strikt auf deren Bestimmungen!
 
Angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung muß der unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges begonnene Reform- und Transformationsprozeß, dem das deutsche Militär unterzogen wird, zu erheblichen Zweifeln Anlaß geben. Gemäß der Devise, daß „Waffen ja,
Schießen nein“ eigentlich ohnehin keinen Sinn mache (5) und Frieden durchaus auch mit aller Gewalt geschaffen werden müsse – denn für den Brunnenbau hätten wir ja schließlich das THW (6) – tritt mittlerweile das strategische Ziel des strukturellen Umbaus immer klarer hervor: nämlich die Kriegführungsfähigkeit der Bundeswehr zu steigern (7): Mindestens 10.000 SoldatInnen sollen zukünftig zeitgleich dauerhaft in zwei Auslandseinsätzen und einer Marinemission eingesetzt werden können. Ganz konkret spiegelt sich der fundamentale Wandel der Bundeswehr von einer klassischen Verteidigungsarmee zur global einsetzbaren Truppe für Intervention und Angriff in einer langen Reihe offizieller Dokumente wider.
 
Dabei handelt es sich um
· den Beschluß des Bundeskabinetts in der Klausursitzung am 7. Juni 2010(8),
· die Leitlinien zur Ausplanung der neuen Bundeswehr vom 29. Juni 2010(9),
· den Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur vom 7. Juni 2010(10),
· den Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr vom Oktober 2010(11),
· die Ministerweisung zur Strukturreform vom 22. März 2011(12),
· die Ministerrede vom 18. Mai 2011 zur Neuausrichtung der Bundeswehr(13),
· die Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai 2011(14),
· das Stationierungskonzept vom 26. Oktober 2011(15) sowie
· den Dresdner Erlaß zur Neuordnung der Spitzengliederung der Bundeswehr vom 12. März 2012(16).
 

Karl-Theodor von und zu Guttenberg
– sollte im Verteidigungsetat
8,8 Mrd. Euro einsparen
 
Am 7. Juni 2010 hatte das Bundes-kabinett dem damaligen Verteidigungs-minister Karl-Theodor von und zu Guttenberg offiziell den Auftrag erteilt, die Optimierung der Strukturen der Bundeswehr an den Erfordernis- sen der Befähigung zum Einsatz zu über- prüfen. In diese Überlegungen sollten auch die Organisation und Zusammen-setzung der Streitkräfte, einschließlich des Personalumfangs der verschiede- nen Statusgruppen einbezogen werden. Zu berücksich- tigen war hierbei aus- drücklich die Vor- gabe zur Konsolidie- rung des Bundes-haushaltes und zur Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Schuldenbremse beizutragen; konkret bedeutete dies, bis 2014 insgesamt 8,8 Mrd. Euro im Verteidigungsetat einzusparen.
 
Des weiteren sollte der Bundesminister der Verteidigung in Zusammenarbeit mit der Strukturkommission der Bundeswehr aufzeigen, welche Folgen eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte um bis zu 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten für die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands, die Einsatz- und Bündnisfähigkeit, Fragen der Beschaffung, die Strukturen und den Gesamtumfang der Bundeswehr sowie die Wehrform und deren Ausgestaltung haben würde. Darüber hinaus sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie durch eine bessere Arbeitsteilung im Bündnis Einsparpotentiale gewonnen werden könnten.
 
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, ließ daraufhin Modellüberlegungen für die zukünftige Bundeswehrstruktur erstellen und prüfen und gab dann im August 2010 seine Empfehlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der deutschen Streitkräfte bekannt. Den Kernpunkt des GI-Berichts(17) bildet die Untersuchung zur Reduzierung des militärischen Personalumfangs. Die abschließende Empfehlung des Generalinspekteurs lautete, die Wehrpflicht aufzugeben und die Bundeswehr auf 163.500 SoldatInnen zu reduzieren.
 
Parallel zu den Reformüberlegungen unter der Ägide des Generalinspekteurs entstand der Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr vom Oktober 2010, der den Titel trägt „Vom Einsatz her denken – Konzentration, Flexibilität, Effizienz“(18), der auch dem neuen Verteidigungsminister im Amt, Thomas de Maizière, als Grundlage für die Transformation der Bundeswehr dient. Erarbeitet hat ihn eine noch von Karl-Theodor zu Guttenberg eingesetzte sechsköpfige Kommission unter Leitung des Obersts der Reserve Frank-Jürgen Weise, der sich zuvor vor allem durch den Umbau der Bundesagentur für Arbeit einen Namen gemacht hatte.
 

„Neuausrichtung der Bundeswehr“
durch Thomas de Maizière
NRhZ-Archiv
Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten traf der neu ins Amt gekommene Verteidigungsminister Thomas de Maizière dann seine Entscheidungen zur weiteren Strukturreform der deutschen Streitkräfte, die er in seiner Berliner Rede zur „Neuaus-richtung der Bundeswehr“ vom 18. Mai 2011 (19) dem Publikum darlegte. Den strategischen Rahmen für die zukünftige Bundeswehr als Freiwilligenarmee bilden die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 27. Mai desselben Jahres (20). Als sogenannte „Eckpunkte der Umsetzung“(21) führte der Minister folgende Überlegungen an:
 
· Der zukünftige Bundeswehrumfang wird aus bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten und 55.000 zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen. Die Streitkräfte setzen sich aus 170.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten und aus 5.000 bis zu 15.000 freiwillig Wehrdienstleistenden zusammen. Es werden rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten zeitgleich durchhaltefähig für Einsätze verfügbar sein.
· Bei der Neuausrichtung der Bundeswehr stehen Personalbindung, Nachwuchsgewinnung und die Einrichtung attraktiver Arbeitsplätze im Vordergrund. Die Bildungs- und Qualifizierungslandschaft der Bundeswehr wird einer umfassenden Überprüfung unterzogen.
· Die Bundesregierung wird in Gestalt eines Reformbegleitprogramms die im personellen Bereich erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Strukturreform ergreifen und die notwendigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen einleiten.
· Mit dem Freiwilligen Wehrdienst wird eine neue Möglichkeit des Wehrdienstes eröffnet.
· Im Herbst dieses Jahres wird über ein neues Stationierungskonzept der Bundeswehr entschieden. Die Grundprinzipien werden Funktionalität, Kosten, Attraktivität sowie Präsenz in der Fläche sein.
· Die Bundeswehr wird einen starken Beitrag zur umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge leisten und mit allen verantwortlichen staatlichen Institutionen und Kräften unseres Landes unter Beachtung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Zuständigkeiten und
Kompetenzen vorausschauend und ressortgemeinsam handeln. Die Einbindung der ReservistInnen wird durch eine neue Reservistenkonzeption gewährleistet.
· Die Aufwendungen für Verteidigung müssen im Einklang mit dem Auftrag der Bundeswehr und mit den anderen Verpflichtungen des Staates stehen. Die Bundeswehr erhält eine verläßliche und nachhaltige Finanzierungsgrundlage, die ein hinreichendes Planungsvertrauen gewährleistet. Ausreichende finanzielle Mittel werden bereitgestellt, um einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zu erhalten, die dem Stellenwert Deutschlands entsprechen.
· Die Bundeswehr wird zukünftig nach dem einheitlichen Organisationsgrundsatz verfahren, fachliche und organisatorische Kompetenz auf allen Ebenen zusammenzuführen.
· Die Organisation des Ministeriums wird neu geordnet. Es wird aus neun Abteilungen bestehen und rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Die Spitze wird aus dem Bundesminister der Verteidigung und zwei beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. Der Bundesminister wird in seiner Regierungsarbeit von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Zukünftig wird er truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten sein. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Die Inspekteure werden ihre Militärischen Organisationsbereiche zukünftig außerhalb des Ministeriums führen.
· Die Streitkräfte werden aus fünf eng aufeinander abzustimmenden Militärischen Organisationsbereichen zusammengesetzt sein: Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
· Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Streitkräfte und die Angelegenheiten der Informationstechnik der Waffensysteme und Führungsunterstützung werden gebündelt. Hierzu wird im Bundesministerium der Verteidigung ein Gremium unter Hinzuziehung externen Sachverstandes eingerichtet, das den Rüstungs- und Nutzungsprozeß sowie die Organisation zukunftsweisend ausrichtet. Zudem werden alle gegenwärtigen Beschaffungs- und Ausrüstungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit diesen Eckpunkten und dem priorisierten Fähigkeitsprofil der Streitkräfte überprüft.
· Die Bundeswehr wird den Infrastruktur- und Dienstleistungsprozeß insgesamt auf den Prüfstand stellen, um Organisation und Prozesse effizienter zu machen.
 
Mit der Ministerentscheidung zum künftigen Stationierungskonzept (22) erfolgte am 26. Oktober 2011 ein ganz konkreter Schritt zur Umsetzung der geplanten Transformation der deutschen Streitkräfte. Von 394 Standorten, an denen die Bundeswehr bislang stationiert war, sollen 31 geschlossen werden. Angesichts einer personellen Reduktion von bis zu 30 Prozent erscheint eine Verringerung der Standortzahl von nicht einmal 10 Prozent als völlig unangemessen und legt den Verdacht nahe, daß hierbei sachfremde Erwägungen eine erhebliche Rolle gespielt haben müssen.
 
Den vorläufig letzten Schritt bildete die Neuregelung der Spitzengliederung der Bundeswehrführung in Gestalt des sogenannten Dresdner Erlasses(23), in dem vor allem die Stellung des Generalinspekteurs nachdrücklich gestärkt wurde. Neben den geplanten Modifikationen der Organisationsstruktur spiegelt sich der sicherheitspolitische Paradigmenwechsel weg von der Defensive und hin zur Offensive auch in den systematischen Rüstungsbeschaffungsprogrammen(24) zur Optimierung globaler Interventions- und Angriffsfähigkeit wider.
 
Leuchtturmprojekte in dieser Hinsicht stellen die Entwicklung und Beschaffung von Satelliten (SAR-Lupe) und Drohnen (Global Hawk, Euro Hawk), von Langstreckentransportflugzeugen (Airbus A400M), Kampf- und Transporthubschraubern (Tiger, NH-90), gepanzerten Gefechtsfahrzeugen (Schützenpanzer Puma, GTK Boxer), Kampfflugzeugen (Eurofighter),
Marschflugkörpern (Taurus), Flug- und Raketenabwehrsystemen (MEADS), Über- und Unterwasserkampfschiffen (Korvetten K 130, K 131, Fregatte F 125, U-Boot Typ 212a) bis hin zu modernster Kampfausstattung für die Infanterie (»Infanterist der Zukunft – Erweitertes System (IdZES)«) dar.
 
Diese militärstrategischen Ambitionen lassen sich selbstredend nicht umsonst realisieren, sondern erfordern erhebliche finanzielle Anstrengungen. Es vermag daher kaum zu überraschen, daß von den großspurig angekündigten Sparmaßnahmen im sogenannten Verteidigungshaushalt keine Rede mehr sein kann(25). Im Gegenteil: Während der 44. Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014 (26) dessen schrittweise Reduktion vorsah, summieren sich die nunmehr geplanten Mehrkosten für Militär und Rüstung im 45. Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015(27 ) auf knapp auf 8,7 Mrd. Euro(28). Für das Jahr 2012 sind im Entwurf des Bundeshaushalts im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung Ausgaben in Höhe von rd. 31,7 Mrd. Euro veranschlagt(29), das ist mehr als in der Hochphase des Kalten Krieges. Von Friedensdividende kann längst keine Rede mehr sein. (PK)
 
Dipl. Päd. Jürgen Rose ist mittlerweile als Oberstleutnant aus dem Dienst in der glorreichen Bundeswehr ausgeschieden und daher nicht länger gezwungen, aus disziplinarrechtlichen Gründen darauf hinzuweisen, daß er in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen darlegt.
 
(1) Vom damaligen Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Helmut Willmann, im Wegweiser für die Traditionspflege im Heer vom 1. Dezember 1999 offiziell festgelegter Schlachtruf der Panzergrenadiertruppe, der sinngemäß bedeutet: „Ran an den Feind, drauf auf den Feind, hinweg über den Feind“; siehe Bundesministerium der Verteidigung – Fü H I 1 (Hrsg.): Wegweiser für die Traditionspflege im Heer – Az 35-31-01 vom 1. Dezember 1999, Bonn (Abschrift ohne Anlagen);
http://web.archive.org/web/20060217021329/http://www.muendener-pioniere-kurhessenkaserne.de/traditionspflege.htm;
siehe dazu auch Anonym: Schlachtrufe in der Bundeswehr;
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlachtrufe_in_der_Bundeswehr#Heer.
(2) Vgl. Deiseroth, Dieter: Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta aus juristischer Sicht, in: Becker, Peter/
Braun, Reiner/Deiseroth, Dieter (Hrsg.): Frieden durch Recht?, Berlin 2010, S. 41.
(3) Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juli 1994 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. und
20. April 1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 - BVerfGE 90, 286 – Bundeswehreinsatz;
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html.
(4) Bundesverwaltungsgericht: Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04; http://vdwev.de/publikationen/Urteil.pdf.
(5) Vgl. Wosnek, Horst H.: Das Ziel eines Militäreinsatzes ist der Friede danach. Deutschlands Politiker müssen sich intensiver
mit den Bundeswehreinsätzen beschäftigen. Das Primat der Politik ist heute wichtiger denn je, in: Zeit Online vom 24. Juni 2011, S.2; http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-06/bundeswehr-aufgaben-politik.
(6) Ibid..
(7) Vgl. Stache, Christian: Kriegsvorbereitung am Schreibtisch. Die Ergebnisse der Reformprojekte für die „Neuausrichtung der
Bundeswehr“, IMI-Analyse 2011/036, Tübingen, 31.10.2011, S. 5; http://www.imi-online.de/2002.php ?id=2367
(8) Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der
Kabinettsklausur vom 7. Juni 2010, S. 4;
http://www.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmE2OTM0NmE3MDY2NjEyMDIwMjAyMDIw/Bericht%20des%20GenInsp%20%20Endfassung%20%20310810.pdf.
(9) Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Leitlinien zur Ausplanung der neuen Bundeswehr, 29. Juni 2010;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzA3NTc1MzYzMDcwMzcyMDIwMjAyMDIw/Leitlinien%20Ausplanung%20Bundeswehr.pdf.
(10) Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur
vom 7. Juni 2010;
http://www.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmE2OTM0NmE3MDY2NjEyMDIwMjAyMDIw/Bericht%20des%20GenInsp%20%20Endfassung%20%20310810.pdf.
(11) Strukturkommission der Bundeswehr (Hrsg.): Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr Oktober 2010. Vom Einsatz
her Denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz, Berlin Oktober 2010;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzA3NTc1MzU2NjM0NjYyMDIwMjAyMDIw/Bericht%20der%20Strukturkommission%20der%20Bundeswehr.pdf.
(12) Maizière, Thomas de: Ministerweisung zur Strukturreform vom 22. März 2011;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzA3NTc1MzI3NjY5NjUyMDIwMjAyMDIw/110322%20BM%20Weisung%20Strukturreform.pdf.
(13) Maizière, Thomas de: Neuausrichtung der Bundeswehr. Rede des Bundesministers der Verteidigung, Berlin, 18. Mai 2011;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY2Nzc3NzQ2MjcyNzgyMDIwMjAyMDIw/BM%20Rede%2018.05.2011.pdf.
(14) Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Verteidigungspolitische Richtlinien, Berlin 2011;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY2ODMyNzU3OTY4NjIyMDIwMjAyMDIw/Verteidigungspolitische%20Richtlinien%20(27.05.11).pdf.
(15) Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab, Arbeitsbereich 2 ÖA (Hrsg.): Die Stationierung der
Bundeswehr in Deutschland Oktober 2011, Berlin Oktober 2011;
http://www.bundeswehr.de/bwde/Stationierungsbroschuere2011.pdf.
(16) Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation
im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzAzMzY1NmU3ODc2NjQyMDIwMjAyMDIw/DD-Erlass.pdf, sowie ders.: Ergänzende Festlegungen zu den Grundsätzen für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzAzMzY2MzI2MzY5NjkyMDIwMjAyMDIw/Ergaenzungserlass.pdf.
(17) Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Bericht des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Prüfauftrag aus der Kabinettsklausur
vom 7. Juni 2010;
http://www.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmE2OTM0NmE3MDY2NjEyMDIwMjAyMDIw/Bericht%20des%20GenInsp%20%20Endfassung%20%20310810.pdf.
(18) Strukturkommission der Bundeswehr (Hrsg.): Bericht der Strukturkommission der Bundeswehr Oktober 2010. Vom Einsatz her Denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz, Berlin Oktober 2010;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzA3NTc1MzU2NjM0NjYyMDIwMjAyMDIw/Bericht%20der%20Strukturkommission%20der%20Bundeswehr.pdf.
(19) Maizière, Thomas de: Neuausrichtung der Bundeswehr. Rede des Bundesministers der Verteidigung, Berlin, 18. Mai 2011;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY2Nzc3NzQ2MjcyNzgyMDIwMjAyMDIw/BM%20Rede%2018.05.2011.pdf.
(20) Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Verteidigungspolitische Richtlinien, Berlin 2011;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY2ODMyNzU3OTY4NjIyMDIwMjAyMDIw/Verteidigungspolitische%20Richtlinien%20(27.05.11).pdf.
(21) Bundesministerium der Verteidigung - Der Bundesminister - (Hrsg.): Eckpunkte für die Neuausrichtung der Bundeswehr.
Nationale Interessen wahren – Internationale Verantwortung übernehmen – Sicherheit gemeinsam gestalten, Berlin, 27. Mai
2011, S. 2 – 4;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmY2ODM0Njc3NTc5MzIyMDIwMjAyMDIw/Eckpunkte%20f%C3%BCr%20die%20Neuausrichtung%20der%20Bundeswehr%20(27.05.11).pdf.
(22) Bundesministerium der Verteidigung, Presse- und Informationsstab, Arbeitsbereich 2 ÖA (Hrsg.): Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland Oktober 2011, Berlin Oktober 2011;
http://www.bundeswehr.de/bwde/Stationierungsbroschuere2011.pdf.
(23) Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Grundsätze für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzAzMzY1NmU3ODc2NjQyMDIwMjAyMDIw/DD-Erlass.pdf sowie ders.: Ergänzende Festlegungen zu den Grundsätzen
für die Spitzengliederung, Unterstellungsverhältnisse und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr, Dresden, 21. März 2012;
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzAzMzY2MzI2MzY5NjkyMDIwMjAyMDIw/Ergaenzungserlass.pdf.
(24) Vgl. hierzu die sehr informative Übersicht von Henken, Lühr: »Einsatzbereit – jederzeit – weltweit« Zum Umbau der Bundeswehr in eine global agierende Interventionsarmee. Teil I: Das Arsenal der Kriegstreiber in: junge Welt, 4. Mai 2011;
http://www.jungewelt.de/2011/0504/045.php sowie ders.: Teures Töten. Hintergrund zum Umbau der Bundeswehr in eine global agierende Interventionsarmee. Teil II und Schluß: Die Kosten der Neustrukturierung, in: junge Welt, 5. Mai 2011; http://www.jungewelt.de/2011/0505/003.php.
(25) Vgl. Wagner, Jürgen: Realsatire Bundeswehr-Umbau: Sparzwang entpuppt sich als Erhöhung des Militärhaushalts, IMIStandpunkt
2011/033, Tübingen, 7. Juli 2011; http://www.imi-online.de/2002.php?id=2320 sowie ders.: Etikettenschwindel Sparvorgabe. Der Bundeswehr-Umbau soll die Truppe effizienter, nicht billiger machen, in: graswurzelrevolution 361 september2011; http://www.graswurzel.net/361/bw.shtml.
(26) Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch die Bundesregierung – Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014,
Drucksache 17/2501, Berlin 13.08.2010, S. 21; http://dip.bundestag.de/btd/17/025/1702501.pdf.
(27) Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch die Bundesregierung – Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015,
Drucksache 17/6601, Berlin 12.08.2011; http://dip.bundestag.de/btd/17/066/1706601.pdf.
(28) Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sparbeitrag des Verteidigungshaushaltes, Drucksache 17/7293, Berlin 11.10.2011, S. 1; http://dip. bundestag.de/btd/17/072/1707293.pdf.
(29) Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch die Bundesregierung – Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015, a. a.
O., S. 20.


Online-Flyer Nr. 352  vom 02.05.2012

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE