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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Lokales
Kölner AStA begrüßt Zivilklausel in den Unis von Frankfurt und Bremen
Auch ins NRW-Hochschulgesetz!
Von Peter Kleinert

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln begrüßt das Ergebnis der studentischen Abstimmung über eine Zivilklausel an der Universität Frankfurt am Main vom 26. Januar, wo 76,3 Prozent der Studierenden sich für eine Zivilklausel ausgesprochen haben. Außerdem hatte am 25. Januar eine 4/5-Mehrheit des Akademischen Senats der Universität Bremen beschlossen, die dortige Zivilklausel beizubehalten und in den Leitlinien der Universität zu verankern, wie Sie in dieser NRhZ-Ausgabe lesen können. Die Frage der gesellschaftlichen Verantwortung der Wissenschaft wird verstärkt auf die Tagesordnung gesetzt.


Universität zu Köln
In Köln hatten sich schon im Dezember 2010 zwei Drittel der studentischen Wählerinnen und Wähler für eine Zivilklausel ausge-sprochen. Vor kurzem hat nun eine durch den Senat eingesetzte Arbeitsgruppe aus Studierenden, Profes-soren, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaft-lichen Mitarbeitern ihre Arbeit aufgenommen. In der Arbeitsgruppe soll die Abhängigkeit von Drittmitteln kritisch unter die Lupe genommen und eine ergebnisoffene Diskussion über die Zivilklausel geführt werden.  
 
Agnes Kamerichs, studentisches Mitglied der Arbeitsgruppe und Mitglied im AK Zivilklausel, fordert: „Um sich über das Ausmaß der Einflussnahme von Außen klar zu werden, ist als erstes vollständige Transparenz über Drittmittelverträge notwendig. Alle Verträge, auch der mit dem Bayer-Konzern, müssen offen gelegt werden. In einem Vertag der Deutschen Bank mit der TU Berlin und der Humboldt Universität hat sich gezeigt, wie massiv der Einfluss der Geldgeber auf Lehre und Forschung sein kann. Es ist daher unbedingt notwendig, die Diskussionen über die Ziele und Aufgaben von Bildung und Wissenschaft wieder vermehrt zu führen.“
 
Jessica Kellershofen, Politikreferentin des AStA, erklärt: „Der AStA fordert seit langem die Einführung einer Zivilklausel, damit Einflussnahme durch Militär und Rüstungsindustrie an der Uni ausgeschlossen werden kann und friedensfördernde Wissenschaften gestärkt werden. Wissenschaft ist heute nicht frei, sondern davon abhängig, permanent so genannte Drittmittel einzuwerben. Dies öffnet Tür und Tor für Unternehmen, die nicht das gesellschaftliche Wohl, sondern Profit im Auge haben. Diese Problematik darf nicht länger unter den Tisch gekehrt werden. Wir hoffen daher, dass die neue Arbeitsgruppe dazu beitragen kann, die Wissenschaft wieder zu befreien.“
 
Parallel zur Uni-internen Diskussion fordert der AStA die Aufnahme einer Zivilklausel ins neue Hochschulgesetz des Landes NRW, um Kooperationen mit Rüstungsindustrie und Militär im Hochschulbereich auszuschließen und eine Wissenschaft zu ermöglichen, die unabhängig vom Drittmitteldruck für eine friedliche und soziale Entwicklung wirken kann. Der DGB NRW, die GEW NRW, der fzs, die LINKE NRW, die SPD-NRW, die GRÜNEN NRW und weitere politische Akteure teilen diese Forderung.
 
Auch Luisa Schwab, 1. AStA-Vorsitzende der Uni Köln, hofft auf ein Umdenken: „Bisher hat die Landesregierung nicht begriffen, wie schädlich die Konkurrenz-Orientierung in der Hochschulfinanzierung ist. Die Hochschulen werden nach wie vor über Zielvereinbarungen gezwungen, sich jeglichen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Selbst die öffentlichen Gelder werden zu großen Teilen über schädliche Wettbewerbe verteilt. Qualitativ hochwertige Forschung und Lehre an allen Hochschulen und gesellschaftlich verantwortungsvolle Wissenschaft werden so systematisch ausgehöhlt.“ (PK)

Mehr über Bremen und Frankfurt finden Sie auch in dieser NRhZ-Ausgabe


Online-Flyer Nr. 339  vom 01.02.2012

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