NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

zurück  
Druckversion

Inland
Deutschland beteiligt an gezielten Tötungen durch US-Drohnenangriffe
Stiller Komplize
Von Hans Georg

Berliner Regierungsberater warnen vor der Fortführung der deutschen Komplizenschaft mit den zunehmenden "gezielten Tötungen" durch US-Streitkräfte sowie die CIA. Wie eine neue Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) bestätigt, weiten die Vereinigten Staaten ihre Praxis des "Targeted Killing" nicht nur in Pakistan dramatisch aus. Diskutiert wird laut SWP auch, Angehörige mexikanischer Drogen- und Waffenkartelle mit Drohnenangriffen oder mit gezielten Kommandoaktionen "auszuschalten", sofern sie US-Interessen bedrohen.

Allein in Pakistan wurden seit 2001 mehr als 2.000 Menschen vom CIA durch Drohnen ermordet
Quelle: www.politaia.org/
 
In die "gezielten Tötungen" am Hindukusch - bewaffnete Attacken auf mutmaßliche Aufständische mit dem Ziel, sie ohne Gerichtsverfahren hinzurichten - sind nicht nur Spezialkräfte der Bundeswehr involviert; auch Erkenntnisse deutscher Geheimdienste und Polizeibehörden können zu ihnen beitragen, weil sie im Rahmen der sogenannten Anti-Terror-Kooperation an US-Stellen weitergeleitet werden. Die SWP rechnet damit, dass Washington in der näheren Zukunft massiv um stärkere Unterstützung für die Tötungsaktionen werben wird - auch in Berlin.
 
Ein wichtiger Pfeiler
 
Wie die Berliner SWP in einer soeben veröffentlichten Studie schreibt, sind in den vergangenen Jahren mehrere Staaten dazu übergegangen, "gezielte Tötungen" ("Targeted Killing") durchzuführen bzw. sich die Option, dies zu tun, ausdrücklich offenzuhalten. Laut SWP ist "das gezielte Töten von Personen, die in Planung und Ausführung von Angriffen gegen den Staat Israel verwickelt sind", seit Ende 2000 "offiziell Teil der israelischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik".[1] Auch Russland erlaubt sich demnach "gezielte Tötungen" vor allem von "Personen, die im Zusammenhang mit dem Tschetschenienkrieg als Terroristen eingestuft werden". Ein im März 2006 verabschiedetes Gesetz gestattet es dem russischen Staatspräsidenten, Operationen gegen mutmaßliche Terroristen auch im Ausland anzuordnen. In den USA basiert die Praxis des "Targeted Killing" auf der Entscheidung des US-Kongresses kurz nach den Anschlägen des 11. September 2011, dem Präsidenten die Benutzung aller notwendigen Mittel für den Kampf gegen islamistische Terroristen freizustellen. Das "gezielte Ausschalten" feindlicher Kräfte "durch das Militär und den amerikanischen Geheimdienst CIA" sei seitdem "zu einem wichtigen Pfeiler" des sogenannten Anti-Terror-Krieges der Vereinigten Staaten geworden, berichtet die SWP.
 
Systematisch ausgeweitet
 
Dabei stellt die SWP Unterschiede im staatlichen Umgang mit "gezielten Tötungen" fest. Während das "Targeted Killing" in Israel schon "seit längerem öffentlich diskutiert" werde und sich sogar der oberste Gerichtshof des Landes damit habe befassen müssen, scheue Washington "bislang jegliche Transparenz". Die US-Regierung unterwerfe alle entsprechenden Programme des Militärs und des Geheimdienstes CIA "höchster Geheimhaltung". Gleichzeitig würden Kommandoaktionen und vor allem Drohnenattacken systematisch ausgeweitet. Während militärische Spezialeinheiten für derlei Operationen im Irak und in Afghanistan zuständig seien, operiere die CIA vor allem in Pakistan, im Jemen und in Somalia.

Opfer eines Drohnenangriffs am 12. Januar 2012 in Pakistan
Quelle: http://newsevv.files.wordpress.com
 
 
Allein in Pakistan sollen seit 2001 mehr als 2.000 Menschen durch Drohnen liquidiert worden sein; pakistanische Nichtregierungsorganisationen nennen nur für den Zeitraum von Januar bis September 2011 insgesamt 66 Drohnenattacken mit 515 Todesopfern, darunter viele Zivilisten.[2] Dabei habe, heißt es in CIA-Kreisen, die Zahl tödlicher Drohnenschläge unter Barack Obama Rekordhöhen erreicht. Zudem wird, wie die SWP berichtet, "gegenwärtig die Infrastruktur für den Einsatz von Drohnen auch am Horn von Afrika und auf der arabischen Halbinsel ausgebaut".
 
Gegen Bedrohungen aller Art
 
Zusätzlich zur räumlichen Ausdehnung wird derzeit auch eine Ausweitung der Ziele des "Targeted Killing" vorbereitet. Wie die SWP berichtet, beschränken die USA "gezielte Tötungen" zwar heute noch auf "militante islamistische Gruppierungen". Das Joint Special Operations Command (JSOC), eine Kommandoeinrichtung der US-Streitkräfte, stelle mittlerweile allerdings auch "Überlegungen" an, "wonach das Modell gezielter Tötungen durch Drohnenangriffe und nächtliche Kommandounternehmen durchaus in anderen Szenarien angewandt werden könnte". Besonders die "von Mexiko aus operierenden Drogen- und Waffenkartelle" seien dabei "in den Blick gerückt", da sie ebenfalls "als Bedrohung für die USA wahrgenommen werden". Mit einer solchen Begründung ließe sich das "Targeted Killing" in Zukunft beinahe beliebig ausweiten.
 
Mit deutscher Beteiligung
 
Die SWP weist darauf hin, dass Deutschland aktiv in das "Targeted Killing" verwickelt ist. Die Bundesregierung vertritt ausdrücklich die Ansicht, dass "in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" - als ein solcher wird der Afghanistan-Krieg eingestuft - feindliche Kämpfer prinzipiell "auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten gezielt bekämpft werden" dürften; dies schließe "den Einsatz tödlich wirkender Gewalt ein".[3] Die Bundeswehr ist am sogenannten Targeting in Afghanistan beteiligt; dabei werden Listen mit Namen tatsächlicher oder angeblicher Aufständischer erstellt, deren Festnahme ("capture") oder Tötung ("kill") geplant ist. Der Prozess wird von Militärs durchgeführt und unterliegt keinerlei rechtsstaatlicher Kontrolle. Zwar gibt die Bundesregierung an, deutsche Beteiligung sei nur für "capture"-Operationen vorgesehen. Jedoch nähren - abgesehen von der Frage, wie dies in der Praxis durchgesetzt werden soll - hochrangige Militärs der Bundeswehr Zweifel daran. So erklärte Brigadegeneral Josef Dieter Blotz bereits im August 2010, das Kommando Spezialkräfte (KSK) sei an der "Ausschaltung" von Aufständischen beteiligt. Das Verteidigungsministerium räumte damals ein, es habe bei "offensiven Operationen" mit Beteiligung der Bundeswehr bereits mindestens einen Toten gegeben.[4] Hinzu kommt, dass auch Angaben deutscher Geheimdienste, die etwa an die CIA weitergeleitet werden, zu "gezielten Tötungen" beitragen können. Dies war offenkundig der Fall, als bei einer CIA-Drohnenattacke in Pakistan im Oktober 2010 auch ein deutscher Staatsbürger ums Leben kam.[5] Berichten zufolge hat die Bundesregierung die Weitergabe von Daten, die zur Lokalisierung und damit zur "gezielten Tötung" deutscher Staatsbürger beitragen können, inzwischen verboten.[6] Auf Nichtdeutsche trifft dies jedoch offenbar nicht zu.
 
Unrechtsstaaten
 
Die SWP beobachtet das "Targeted Killing" und ähnliche Maßnahmen im "Anti-Terror-Krieg" seit geraumer Zeit mit Unbehagen (siehe german-foreign-policy.com[7]). Zwar macht sie sich nicht eine Position zueigen, wie sie etwa Kai Ambos, Richter und Juraprofessor an der Universität Göttingen vertritt. Ambos hatte im vergangenen Mai die "gezielte Tötung" Usama bin Ladins als "extralegale Hinrichtung" eingestuft - und damit als eine Handlung, für die "Unrechtsstaaten vor Menschenrechtsgremien angeklagt" würden.[8] Dennoch rät sie - unter anderem mit Blick darauf, dass vor allem Drohnenschläge gewöhnlich starke Proteste auslösen und den bewaffneten Aufstand sogar noch anfeuern - der Bundesregierung dazu, "so weit wie möglich Distanz zur amerikanischen Praxis (zu) wahren und diese in Bezug auf den afghanisch-pakistanischen Kriegsschauplatz zumindest unter strategischen Gesichtspunkten (zu) hinterfragen". Das sei nicht aussichtslos, da die Regierung Obama selbst nicht völlig einig sei: Während das State Department "strengere Kriterien" befürworte, "wonach gezielte Tötungen außerhalb der Kampfzone in Afghanistan und Pakistan nach dem Maßstab des Selbstverteidigungsrechts begründet werden" müssten, spreche sich das Pentagon dafür aus, dass "prinzipiell sämtliche Mitglieder von Gruppierungen, die mit al-Qaida verbunden sind, zur Tötung freigegeben" würden. Diese Uneinigkeit gelte es zu nutzen.
 
Werbeoffensive
 
Die Autoren der SWP-Studie messen der Thematik durchaus Dringlichkeit bei - nicht nur, weil die "gezielten Tötungen" häufiger werden, sondern auch, weil anzunehmen sei, dass die US-Regierung Berlin und die EU bald stärker einbeziehen werde. In der deutschen Hauptstadt müsse man "darauf vorbereitet sein, dass Washington in absehbarer Zeit (...) offensiv um internationale Legitimität und Zustimmung für seine Praxis" werben werde, heißt es in dem Papier über Absichten in Washington, die ideelle und die materielle Basis für "gezielte Tötungen" zu verbreitern. Tatsächliche Anzeichen dafür, dass Berlin seine stillschweigende Komplizenschaft mit den "gezielten Tötungen" von US-Militär und CIA aufgibt, sind jedoch nicht zu erkennen. (PK)
 
 
[1] Zitate hier und im Folgenden aus: Peter Rudolf, Christian Schaller: "Targeted Killing". Zur völkerrechtlichen, ethischen und strategischen Problematik gezielten Tötens in der Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung, SWP-Studie S1, Januar 2012
[2] s. dazu Wie in Vietnam
[3] Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 vom 08.09.2010
[4] s. dazu Gezielte Tötungen
[5] s. dazu An den Grenzen des Rechtsstaats und Unrechtsstaaten
[6] Deutschland schränkt Weitergabe von Geheimdienstdaten ein; www.spiegel.de 15.05.2011
[7] s. dazu An den Grenzen des Rechtsstaats und Gezieltes Töten in großem Stil
[8] s. dazu Unrechtsstaaten
 
Diesen Bericht haben wir von http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58252 übernommen.


Online-Flyer Nr. 339  vom 01.02.2012

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE