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Kommentar
In Dessau wurden Staatschutz und Staatssicherheit betrieben
Wer schützt vor dieser Polizei und ihrer Gewalt?
Von Wolf-Dieter Narr und Dirk Vogelskamp

Am vergangenen Samstag sprudelte in Dessau kräftig der nie versiegende und staatlich sich selbst legitimierende Gewaltquell. Gewaltkritische Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern galt es aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Die Dessauer Polizei griff gewaltentfesselt in die Grundrechte der zur Demonstration versammelten Bürgerinnen und Bürger ein. Sie verletzte deren Grundrechte. Sie zu schützen obliegt – nach der Verfassung – aller Staatsgewalt: die körperliche Unversehrtheit einer Person, ihre Meinungs- und Redefreiheit, das Recht auf Versammlung im öffentlichen Raum.

Die Dessauer Polizei hat ihren grundrechtlichen Schutzauftrag verkehrt. Nicht geschützt hat sie die Grundrechte der versammelten Bürgerinnen und Bürger. Sie hat ihre Grundrechte missachtet. Sie hat stattdessen Gewalt vorgezogen. Diese Missachtung kann nicht geglättet werden, indem ein höherer Polizeibeamter versetzt wird. Menschen sind verletzt, verstört und verängstigt worden. In ihre geschützte Integrität ist als dem Herz der Grundrechte folgenreich eingegriffen worden.
Was trieb die Polizei zu solchem grundrechtswidrigen Gewalteinsatz ohne Not? Wie kann sich die Polizei derart von ihrer grundrechtlichen Grundlage ablösen? Indem sie sich eine Ausnahmesituation schafft. Sie lautete: strafrechtlich belangt wird, wer öffentlich eine andere als die polizeidiktierte Behauptung vertritt, Oury Jalloh habe das Feuer im Polizeigewahrsam selbst gelegt. Tut nichts, dass er an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze gefesselt gewesen ist. Die Dessauer Polizei wollte sich mit diesem Verbot vor vermeintlich falschen Anschuldigungen, Beleidigungen und Unterstellungen schützen. Im Dessauer Revier herrschte angesichts von couragierter Beharrlichkeit der menschenrechtsbewussten Black Community Nervosität. Der Preis ist außerordentlich hoch. Wenn sich staatliche Organe vor Kritik selbst lügenreich und gewaltsam schützen können – und dies gerichtlich und parlamentarisch hingenommen wird –, dann werden Grund- und Menschenrechte billiggeboten.
Selbst wenn sich die polizeigeschaffene Eingriffsgrundlage hinterher als juristisch unhaltbar erweisen dürfte – so hatte es ein OVG bereits festgestellt –, das Grundprinzip staatlicher Gewaltanwendung lautete außermoralisch dann: Schaffe eine gesetzlich scheinende Ausnahmeregelung, die den Staat, seine Institutionen und Beamten pauschal schützt. Dann ist Gewalt legitim. Nichts anderes als Staatschutz und Staatssicherheit würden dann betrieben. Das hat die Polizei auch in Dessau als ihr Recht praktiziert. Wie aber steht´s mit dem Recht mündiger Bürgerinnen und Bürger, dem Recht aller Menschen? Schwarze eingeschlossen, die in der Bundesrepublik und sogar in Dessau leben!
Staatliches Gewaltmonopol, staatlich gesetztes Recht und Rechtsprechung dienen „wehrhaft“, bundesdeutsch ideologisch seit Jahrzehnten geprägt, dem staatlichen Selbstschutz, den politischen und ökonomischen Grundlagen des Staates. Entsprechend werden Grund- und Menschenrechte zu Staatserhaltungswerten verkürzt.
Darum gestaltet sich der Magdeburger Prozess um den Verbrennungstod Oury Jallohs so zermürbend. Ein einzelner Polizeibeamter mag verurteilt werden, die Institution Dessauer Polizei aber muss von allem Schmutz institutionellen Rassismus und vorurteilsgetriebener menschenverachtender Gewalt in ihren Reviermauern rein gehalten werden. Sonst könnte die einseitige Konstruktion „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ kenntlich werden. Ihre Legitimation schwände.
Die polizeiliche Gewalt gegen die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ am vergangenen Samstag und der ungeklärte Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam im Dessauer Polizeirevier erzeugen neu und neu Zweifel an der grundrechtlichen Adäquanz der Polizei. Vor dieser Polizei schützt nur wahrhaft streitbar demokratisches, gegebenenfalls zivilungehorsames Eintreten für die Menschenrechte und eine politisch gesellschaftliche Ordnung, die dieselben schützte. Dann könnte aufgeklärt werden, ohne Gewaltinteressen zu übertünchen. Dann ginge alle „Gewalt“ im Sinne grundrechtlich demokratischer Legitimation tatsächlich von jenen Menschen aus, die sie sich selbstbestimmt gegeben und im Alltag angeeignet hätten. (PK)
Wolf-Dieter Narr und Dirk Vogelskamp beobachten für das Komitee für Grundrechte und Demokratie das Gerichtsverfahren um den Verbrennungstod Oury Jallohs vor dem Landgericht in Magdeburg.
 


Online-Flyer Nr. 336  vom 13.01.2012

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