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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Aktuelles
Bildungspaket-Verhandlung: Zweiter Richter unerkannt auf der Zuhörerbank
Eklat im Landessozialgericht Essen weitet sich aus
Von Peter Kleinert

Am 7. Dezember hatte die NRhZ berichtet, dass bei der Verhandlung um Verfassungswidrigkeit sowie Verstoß gegen EU- und UN-Antidiskriminierungs-Rechte Brigitte Vallenthin von der Hartz4-Plattform als Beistand der Klägerin durch Richter Philippi vom 2. Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen aus dem Saal verwiesen worden war. (1) Die Bürgerinitiative gegen Hartz IV hatte sich in dem Zusammenhang gewundert, dass ihre von der Klägerin bevollmächtigte Sprecherin offensichtlich nicht erwünscht gleichzeitig aber eine nicht identifizierte Person auf der Zuhörerbank vom Richter geduldet war.
 
Inzwischen erfuhr die Klägerin auf Anfrage vom Landessozialgericht, dass es sich bei dem im Gerichtstermin vom 29. November nicht Benannten um einen – bei Erörterungsterminen unüblichen – zweiten Richter im Verhandlungssaal handelte und zwar den Richter des 1. Senats, Michael Wolf-Dellen, der gleichzeitig stellvertretender Pressesprecher des Essener Gerichts ist. Und der saß nicht etwa auf der Richter- sondern unerkannt auf der Zuhörer-Bank. Zur Begründung für dessen Anwesenheit teilte das Landessozialgericht jetzt eine Woche nach der Verhandlung auf Anfrage mit, „dass Herr Richter am LSG Wolff-Dellen für die Gerichtsleitung aufgrund einer Presseanfrage des WDR den Ablauf des Erörterungstermins verfolgt hat.“
 
Wolff-Dellen hatte 2007 als Richter am Sozialgericht Aachen die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze durch unbezahlte Praktikumsstellen verurteilt – wie REPORT MAINZ in seiner Sendung vom 27.08.2007 unter dem Titel "Null-Euro-Jobber - Wie Hartz IV-Empfänger zu kostenloser Arbeit gezwungen werden“ berichtete. (Ein Foto von Richter Dellen finden Sie unter Anmerkung 2.)     
 
„Statt allmählich Licht ins Dunkel der Ungereimtheiten um die abrupt beendete Verhandlung zu einem zugegeben politisch brisanten Thema zu bekommen,“ so der Eindruck von Brigitte Vallenthin , „scheinen sich mit jeder Antwort immer mehr neue Fragen aufzutun. Warum wurde der Klägerin nicht während der Verhandlung mitgeteilt, dass sich ein zweiter Richter im Gerichtssaal befindet? Welchen Grund hatte die Gerichtsleitung für dessen Anwesenheit? War er als Beobachter, als Zeuge oder in seiner Funktion als Pressesprecher in der Verhandlung? Wo bleiben in diesem Zusammenhang die Schutzrechte der Klägerin angesichts einer nicht öffentlichen Verhandlung, wenn die Anwesenheit eines im Termin nicht identifizierten Gerichts-Pressesprechers mit einer Presseanfrage des WDR begründet wird? Hat oder hätte das Gericht eine Anfrage des öffentlich-rechtlichen Senders überhaupt beantworten dürfen?“ (PK)
 
(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17254
(2) http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=2478130/pv=video/gp1=2521376/nid=233454/ef6tau/index.html

Online-Flyer Nr. 332  vom 13.12.2011

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