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Aktueller Online-Flyer vom 12. Mai 2024  

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Inland
Tagung zu den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit
Der Streit ums Demorecht beginnt auf der Straße
Von Elke Steven

Die diesjährige Jahrestagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie fand wieder in Berlin, vom 23. bis 25. September, statt. Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, die uns von Beginn an und in vielen Aktionen immer wieder beschäftigt haben, hatten wir zum Thema gemacht.

Demo zu Stuttgart 21 im Januar 2010
NRhZ-Archiv
 
Die eingeladenen Referenten und Referentinnen – im Plenum Martin Kutscha, Angelika Lex, Martin Beck und Wolf-Dieter Narr – sorgten mit ihren informativen Vorträgen für angeregte Diskussionen. Michael Backmund konnte leider nicht zur Tagung kommen, da die Delegation nach Kurdistan, an der er teilnahm, länger als vorgesehen dauerte und zu einer polizeilichen Befragung von Delegationsmitgliedern führte.(1) Martin Beck konnte erfreulicherweise kurz- fristig einspringen.
 
In den Arbeitsgruppen fanden anregende Diskussionen darüber statt, wie diese Rechte, wie der „Druck der Straße“ zu stärken ist, wie sehr es einer fundamentalen Kritik der repräsentativen Demokratie bis hin zu den repressiven polizeilichen Strategien bedarf. Die ReferentInnen Peer Stolle, Ulrike Imhof, Matthias Monroy, Ulrike Donat und Karen Ullman sorgten für die informative Grundlage.
 
Eine Demokratisierung dieser Gesellschaft ist nicht ohne eine Stärkung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit möglich. Deshalb werden wir an diesen Themen dran bleiben und die Anregungen und entstandenen Ideen weiterverfolgen. Einige der Ideen seien hier kurz zusammengefasst:
- Um den Flickenteppich der föderalen Versammlungsgesetze besser durchschaubar zu machen, wollen wir einen Vergleich der unterschiedlichen Regelungen und ihrer Bedeutung für das Versammlungsrecht erstellen. 
- Eine Handreichung für Demo-Anmelder mit Hinweisen auf zu beachtende Themen (z.B. auch Öffentlichkeitsarbeit, Nachbereitung), Fragestellungen, Gesetze, Umgang mit der Polizei wäre hilfreich.
- Die gegenwärtigen Rechtshilfefonds unterstützen in erster Linie diejenigen, die sich im Kontext von Versammlungen gegen Strafanzeigen zur Wehr setzen müssen. Das ist gut und richtig. Aber an vielen Stellen sind Widersprüche gegen Versammlungsauflagen, Klagen gegen polizeiliche Beschränkungen, ist die Unterstützung von gezielten Klagen gegen polizeiliche Handlungsweisen ebenfalls um der Grundrechte willen notwendig und lässt uns ein wenig als Agierende statt Reagierende handeln. Müsste es nicht auch einen Rechtshilfefonds zum Versammlungs- und Polizeirecht geben, und wie wäre dieser sinnvoll aufzubauen?
- Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist fast seit dem Bestand der Bundesrepublik ein heftig umstrittenes. Den Versuchen, dieses einzuschrän- ken, sind immer wieder neue Formen und Konzepte, das Grundrecht ausgedehnt wahrzunehmen, entgegengesetzt worden. Diese Ideen gilt es zusammenzutragen und öffentlich zu machen.
- Die europäische Perspektive müssten wir um vieles genauer in den Blick nehmen. Dieses Grundrecht wird in den verschiedenen europäischen Ländern im Rahmen ganz unterschiedlicher Traditionen wahrgenommen. Die polizeiliche Arbeit wird längst europäisch koordiniert, um Proteste weitgehend zu verhindern. Dem müssen wir koordiniert und informiert entgegentreten.
„Neues Deutschland“ berichtete unter dem Thema „Gegängeltes Grundrecht“ über die Jahrestagung. Der Artikel kann auch auf unserer Homepage eingesehen werden: http://www.grundrechtekomitee.de/node/429 (PK)
 
(1) Siehe NRhZ-Ausgabe Nr. 323  vom 12.10.2011 " Festnahmen nach einer Pressekonferenz" http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17019
 
Elke Steven ist Mitarbeiterin des Komitees für Grundrechte und Demokratie


Online-Flyer Nr. 324  vom 19.10.2011

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