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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Lokales
Fast 700 Tote in der LVR-Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie Brauweiler
"Menschen wie Vieh gehalten" - Teil 4
Von SchülerInnen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim

"Menschen wie Vieh gehalten" – "Der Skandal um die Schließung der Fachklinik für Psychiatrie und Neurologie des Landeskrankenhauses Brauweiler 1978“. So lautet der Titel einer Arbeit über die Misshandlung von Psychiatrie-Patienten in Gebäuden der ehemaligen Abtei Brauweiler, für die die SchülerInnen des Leistungskurses Geschichte unter der Leitung ihres Tutors am Pulheimer Geschwister-Scholl-Gymnasium am 18. Juli im Bonner Haus der Geschichte durch NRW-Jugendministerin Ute Schäfer ausgezeichnet wurden. Nach den ersten drei Folgen veröffentlichen wir nun die Kapitel 6 und 7 und das Resümee der AutorInnen. Dabei geht es diesmal um die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem weitgehend unbekannten Skandal in der Kölner Geschichte. – Die Redaktion


 
6. Die Rolle von Polizei und Staatsanwaltschaft
 
Der „Fall Brauweiler“ kam ins Rollen, als die Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK) und einige Angehörige von verstorbenen Patienten Anzeige gegen die Leitung des Landeskrankenhauses bei der Polizei erstatteten. Daraufhin wurde die Ermittlungskommission (EK) „Brauweiler“ gebildet, der aufgetragen wurde „besonders gründlich zu arbeiten“. Diese EK, in der auch der von uns interviewte Kriminalbeamte mitwirkte, ermittelte drei Monate gegen die Verantwortlichen und Mitarbeiter des Landeskrankenhauses Brauweiler. Anschließend sandte sie ihren Bericht an die Kölner Staatsanwaltschaft. Dort wurde der Fall der ersten weiblichen Kölner Oberstaatsanwältin, die wegen ihrer hartnäckigen und unnachgiebigen Ermittlungsmethoden „Bloody Mary“ genannt wurde, zugeteilt.
 
„Ich muss die Ermittlungen von vorne anfangen“ beschloss sie, als sie die Dimensionen des Falles Brauweiler erkannte. Deshalb wurde der Kommissar zur Staatsanwaltschaft abgeordnet. Das ermittelnde Tandem stellte fest, dass bereits mehrere Anzeigen wegen Missständen in Brauweiler vorlagen. Die beiden Ermittler betraten Neuland, da das Thema Psychiatrie zu dem Zeitpunkt „unangetastet“ war und viele Fragen aufwarf. Zu beachten waren zudem die schwierigen Arbeitsbedingungen, da die Staatsanwältin und der Kommissar allein gearbeitet haben. Des Weiteren mussten beispielsweise alle Ermittlungsgänge per Straßenbahn erledigt werden, da ihnen kein Dienstfahrzeug zur Verfügung stand.
 
Die Aufdeckung und Verfolgung von ärztlichen Kunstfehlern steckte damals noch in den Kinderschuhen und genoss politisch nicht die oberste Priorität. Das Misstrauen der SSK gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft bereitete ebenfalls Komplikationen. Erschwerend dazu kam noch, dass „Ärzteverfahren in der Vergangenheit nur sehr schleppend“ bearbeitet wurden, daher meist auch eingestellt wurden. Während der Ermittlungen wurde klar, dass die Führungsqualitäten des Leiters des Landeskrankenhaus
schon einmal in Frage gestellt worden waren. Der als sehr intelligent geltende Arzt, war Alkoholiker, außerdem wurde berichtet, dass er „Gespenster sah“. Deshalb sollte ein anderer Arzt den Leiter ab 1976 für ein Jahr lang beobachten und seine Führungsqualitäten prüfen. Diese Untersuchung kam jedoch zu keinem Ergebnis.
 
Während den Ermittlungen stachen besonders drei Todesfälle heraus: Die Fälle Marion Masuhr, Franz Machwirth und Walter Feierabend. Der Fall Marion M. hatte, wie bereits beschrieben, viel Aufsehen erregt. Sie wurde aufgrund von Hyperaktivität in die Klinik Brauweiler eingewiesen. Doch anstelle einer Behandlung wurde sie mit Medikamenten „ruhig gestellt“. Nach vierzehn Tagen Aufenthalt trat der Tod ein. Ähnlich verlief der Fall Franz Machwirth. Aufgrund seiner Größe und seiner Kraft gab man ihm den Spitznamen „ Kung-Fu-Franz“. Auch bei ihm lautete die Diagnose Hyperaktivität. Aufgrund seiner für die Angestellten des LKH nicht zu bändigenden Kraft wurde Machwirth mit „drei Mal 10 ml Valium“ ruhig gestellt. Dies führte dazu, dass er über zwei Wochen lang nicht ansprechbar war. Nach dieser Zeit verstarb er. Laut Aussagen versuchten Pfleger den Patienten noch im letzten Moment zu retten, was jedoch misslang. Nach diesen beiden Todesfällen erstatten die Angehörigen Anzeige bei der Polizei. Von Seiten der Klinik wurden die Todesfälle als Lappalie abgetan und als „Schwund“ bezeichnet.
 
Ein weiterer beispielhafter Fall ist der „Fall Walter Feierabend“, der letzte Todesfall im LKH Brauweiler. Dieser hatte versucht, sich mit einem Bindfaden aus dem Aufenthaltsraum abzuseilen. Dabei kam er ums Leben. Es gab noch ca. 180 weitere „Abseil-Fälle“, von denen nicht alle tödlich, viele aber mit schweren Knochenbrüchen endeten. Mit diesen und ähnlichen Fällen beläuft sich die Anzahl der Toten von 1974 bis1978 nach Erinnerung des leitenden Kommissars auf 538 Todesfälle im Landeskrankenhaus Brauweiler. Außerdem wurden etwa 1200 bis 1500 Fälle von falscher pharmazeutischer Behandlung festgestellt. Dabei handelte es sich um falsch verabreichte Medikamente und wahllos veränderte Dosierungen. Nach einem Todesfall wurde der Totenschein meist fehlerhaft ausgefüllt, und somit die wahre Todesursache verschleiert.
 
Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren, erhob die Staatsanwältin Anklage. Es gab mehrere Prozesse, wobei den Angeklagten jeweils bestimmte Fälle zugewiesen wurden. Dem Oberarzt wurden die beiden Totschlagsfälle der Marion Marsuhr und des Franz Markwirth zur Last gelegt. Ein einziger Stationsarzt wurde aufgrund eines Gutachtens für nichtverhandlungsfähig bestimmt und kam somit nicht vor Gericht. Alle anderen Stationsärztinnen und -ärzte wurden verurteilt. Der als wohl als am kompliziertesten geltende Fall war der des Leiters des Landeskrankenhauses.
 
7. Prozess gegen den Leiter des Landeskrankenhauses
 
Im Juli 1981 musste sich der Direktor des Landeskrankenhauses Brauweiler Dr. Fritz Gottfried Stockhausen vor der 15. Strafkammer des Landgerichts Köln für seine Versäumnisse in der Führung des LKH verantworten. Anklage erhoben die Oberstaatsanwältin und ein Staatsanwalt, die zuvor die spektakuläre Verhaftung des Facharztes für Nerven- und Gemütsleiden auf einer Kölner Prominentenbeerdigung angeordnet hatten. Die Staatsanwältin hatte sich bereits aufgrund ihrer Hartnäckigkeit einen Namen gemacht und wurde unter ihren Kollegen nicht nur respektiert, sondern auch gefürchtet. Die Tatsache, dass eine Frau ein solch hohes Amt ausübte, war für die damalige Zeit extrem ungewöhnlich, hat ihren Ruf jedoch nur noch verstärkt. Diese Anklage war für die Zeitgenossen damals wegweisend, da Ärzte, und vor allem Psychiater, vor dem Gesetz, durch hohe Loyalität untereinander und hohes Ansehen in der Bevölkerung oft nicht zu belangen waren.
 
Dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen war, ist in erster Linie der SSK zu verdanken. Sie war es, die die Presse auf den Fall Marion Masur aufmerksam gemacht hatte „Die haben die totgespritzt“, so der leitende Kommissar. Anschließend war die SSK auch weiterhin massiv daran beteiligt, dass eine Ermittlung und letztlich auch eine Anklage zustande kam: „Ohne die Leute des SSK wären die Prozesse dieses Monats schwerlich in Gang gekommen“, sagte uns Kommissar Griese in einem Gespräch.
 
Über den Leiter des LKH wurde schließlich bekannt, dass dieser 1974 die Anordnung gab, die Fenster unverschlossen zu lassen, was einer der Anklagepunkte 1981 war. Einige der alkoholsüchtigen Insassen hatten versucht, sich aus den oberen Stockwerken abzuseilen, um in einer der umliegenden Ortschaften Alkoholika zu kaufen. Des Weiteren wurde 1976 in Erfahrung gebracht, dass der Arzt selbst Symptome von Alkoholismus und manischer Depression aufwies. Dies gab der Brauweiler Personalchef an den Landschaftsverband zwar schon zu einem früheren Zeitpunkt weiter, allerdings wurde daraufhin nichts unternommen.
 
Am 9. Februar 1981 wurde Anklage gegen den leitenden Arzt der Landesklinik Brauweiler erhoben. Er wurde der „Körperverletzung mit Todesfolge in einem Fall, der gefährlichen Körperverletzung in vier Fällen und der fortgesetzten Gefangenenbefreiung (tateinheitlich gefährlicher Körperverletzung) in acht Fällen“ angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, wobei dies nicht der Maximalstrafe für die oben genannten Vergehen entsprach, weil diese Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden konnte. 
 
Schließlich wurde der leitende Direktor des LKH 1981 für seine Versäumnisse und Fehler in der Leitung des Landeskrankenhauses Brauweiler zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil fiel so milde aus, weil das Gericht befand, dass der Arzt für einen Punkt der Anklage nicht verantwortlich zu machen war und weil Hauptzeugen, Kollegen, unvermittelt ihre Aussagen widerriefen. Offensichtlich war ihr Sinneswandel erkauft: „Sie widerriefen und erhielten ja dann auch später [...] ihre Bestellung zum Facharzt.“
 
Obwohl das Urteil für die Staatsanwälte nach ihren Angaben enttäuschend ausfiel, stellt die Verurteilung Stockhausens ein Novum in der Justiz dar, da die Verurteilung eines populären Arztes, vor allem erwirkt durch eine Frau, ungewöhnlich war.
 
8. Resümee
 
Vor dem Hintergrund aller zusammengetragenen Fakten bleibt noch ein Fazit zu ziehen. Unsere Nachforschungen in den Sterbeakten der Stadt Pulheim ergaben, dass nicht, wie bisher von der Kriminalpolizei ermittelt, etwa fünfhundert, sondern fast siebenhundert Menschen in der Ehrenfriedstraße 19, so die offizielle Adresse der Krankenhausverwaltung, verstarben. Die wenigsten dieser Menschen dürften eines natürlichen Todes gestorben sein. Damit stellt die Zeit des Landeskrankenhauses ein dunkles, sogar ein sehr dunkles Kapitel in der Geschichte des kleinen Ortes Pulheim-Brauweiler dar. Es ist kaum abzustreiten, dass durch die dort begangenen Grausamkeiten und Misshandlungen das Ansehen der Psychiatrien negativ beeinträchtigt wurde. Bis heute wurden und werden diese Verbrechen und skandalösen Umstände größtenteils verschwiegen und tauchen in Berichten über die Psychiatrie nur als Randnotiz auf. Es ist aus unserer Sicht deshalb unbedingt notwendig, eine umfassende historische Untersuchung über die Missstände in Brauweilers ehemaliger Psychiatrie zusammenzustellen. Unsere Nachforschung kann nur ein Anfang sein.
 
Unsere Recherchen und Interviews mit Zeitzeugen, wie zum Beispiel dem damals ermittelnden Kommissar und einem Mitglied der Sozialistischen Selbsthilfe Köln, ergaben, dass die Patienten in Brauweiler stark vernachlässigt, falsch medikamentiert, bei Fluchtversuchen starben und auch misshandelt worden sind. Über all dies sollte der Mantel des Schweigens gehüllt werden. Die meisten Mitarbeiter des LKH wurden nie zur Verantwortung gezogen, juristische Konsequenzen gab es nur für wenige Verantwortliche. Die Urteile fielen alle sehr milde aus. Schließlich entschied man sich doch, die Brauweiler Psychiatrie zu schließen. Mit dem Abriss der Gebäude, die zuvor mit erheblichem Aufwand renoviert worden waren, sollte auch ein Schlussstrich unter die Kapitel Arbeitsanstalt und Landeskrankenhaus gezogen werden. In den Jahren nach dem Abriss verlief die Angelegenheit im Sand und bis heute wissen nicht viele Menschen um die frühere Nutzung des Geländes der Abtei Brauweiler.
 
„Menschen, wie Vieh gehalten“ war das einleitende Zitat und diesem ist durchaus zuzustimmen. Die Bedingungen, unter denen die Menschen in dieser Psychiatrie lebten und starben, waren unzumutbar und unmenschlich. Die Vorgänge im Landeskrankenhaus Brauweiler, der Umgang mit diesen und die nicht gezogenen Konsequenzen stellen für uns einen Skandal dar. Genau das und nichts anderes ist die Misshandlung von Menschen in Brauweiler und nicht nur dort, sondern auch in anderen Psychiatrien der Bundesrepublik in den siebziger Jahren. Diese Menschen hatten häufig nicht mal eine schwerwiegende geistige Behinderung, sondern lediglich ein Alkoholproblem. Die damaligen Insassen litten, und einige leiden wahrscheinlich noch heute unter der Behandlung in Brauweiler. Entschädigt wurden sie bis heute nicht für ihre Zeit im Landeskrankenhaus.
 
Die Vorkommnisse in Brauweiler verdeutlichen sehr gut, dass Skandale nicht einfach „vom Himmel fallen“. Es braucht meist aktive Menschen, wie die Mitglieder der SSK, die sie an die Öffentlichkeit bringen. Außerdem muss die Gesellschaft ein Bewusstsein für einen solchen Skandal entwickeln, was in den siebziger Jahren augenscheinlich der Fall war. Offizielle Anerkennung als Skandal erfahren Vorgänge zudem, wenn sie von einem Gericht als strafwürdig angesehen werden, wie in diesem Fall geschehen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Rolle der ermittelnden Staatsanwältin. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass der leitende Arzt überhaupt verurteilt wurde. Auch wenn die Strafe gering ausfiel, ist eine Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung immer noch ein Triumph angesichts dieser Fehlbehandlung von Menschen.
 
Letztendlich ist dieser Skandal, ein Skandal, der es verdient hat, dass man sich mit ihm beschäftigt und dass diese Missstände aufgerollt werden. Im Kontext der aktuellen Debatten um Entschädigungszahlungen für ehemalige Heimkinder scheint es wichtig, das Augenmerk auch auf die Insassen der ehemaligen Psychiatrien zu richten. Die Opfer haben nie eine Entschädigung für ihre teilweise rechtswidrigen Aufenthalte in der Brauweiler Landesklinik erhalten, und es ist dem nahezu einheitlichen Schweigen zu verdanken, dass bis heute selbst in Brauweiler nur sehr wenige Leute davon wissen, was in der Landesklinik in ihrem eigenen Ort passiert ist.
 
Das LKH Brauweiler war in den siebziger Jahren sicher nur eine von vielen Psychiatrien, in denen katastrophale Zustände herrschten. Die besonders hohe Zahl an Todesopfern macht den Fall Brauweiler für uns aber sicher zu einem besonderen Fall. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Brauweiler mehrere ungünstige Faktoren zusammenkamen: Die Vorgeschichte des Gebäudes, der Zeitgeist, die Nähe zur Stadt Köln, die Kontinuität des Personals vom Arbeitslager zur Landesklinik, die undemokratischen Strukturen der Betreiberinstitution und die Unfähigkeit der Krankenhausleitung. Die Vorfälle sind zutiefst erschütternd und sollten auch den Blick auf unseren heutigen Umgang mit psychisch Kranken schärfen. Immer noch gilt die in der Präambel der Bundestags Enquete-Untersuchung von 1975 getroffene Feststellung: „Auch in Zeiten knapp bemessener Mittel aber muss sich eine Gesellschaft die Frage stellen, wie viel sie einsetzen will, um das Schicksal derer zu erleichtern, die als psychisch Kranke oder Behinderte auf Hilfe angewiesen sind.“ (PK)


Online-Flyer Nr. 315  vom 17.08.2011

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