NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 29. April 2024  

zurück  
Druckversion

Inland
Die Berliner Mauer - Geschichtsrevisionismus und Siegerjustiz
Zum 50. Jahrestag des Mauerbaus – Teil 5
Von Hans Fricke

Hans Fricke aus Rostock, Autor des im August 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches „Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg" hat zum 50sten Jahrestag des Berliner Mauerbaus einen längeren Beitrag geschrieben, den die NRhZ in sechs Teilen vor dem Jahrestag am 13. August veröffentlicht. Er widerspricht fast allem, was in den nächsten Wochen auf offiziellen "Gedenkveranstaltungen" vorgetragen werden dürfte. Die Kapitel: 1. Die Berliner Mauer; Gründe für ihren Bau und ihre Einordnung in den Kalten Krieg. 2. Das Märchen von der „innerdeutschen“ Grenze und seine Funktion. 3. Die Legende vom "Schießbefehl". 4. Schlussbemerkungen. – Die Redaktion


Egon Bahr: Fortsetzung des kalten Krieges gegen die DDR nach der "Wiedervereinigung"
NRhZ-Archiv 
 
Alle in den Prozessen zur Grenzsicherung den Staatsanwaltschaften vorliegenden Dokumente beweisen, dass es niemals eine Aufforderung zum Töten gab. Die Angehörigen der Grenztruppen hielten sich an die geltenden Bestimmungen, wie die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften der DDR bei Schusswaffenanwendungen bestätigt haben. Die Zahl der Versuche des illegalen Grenzübertritts hatte in den achtziger Jahren eine steigende Tendenz bei zunehmenden Gewaltakten gegen Grenzsoldaten und Grenzanlagen. Die Anwendung der Schusswaffe als letztes Mittel war jedoch im Verhältnis zu dieser steigenden Tendenz eindeutig rückläufig. Der Einfluss der Vorgesetzten aller Stufen auf eine solide Ausbildung und Erziehung und die enorme Arbeit zur Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze führten zu diesem Ergebnis. In der „Gemeinsamen Erklärung zu grundsätzlichen tatsächlichen und rechtlichen Aspekten der Aufgaben und der Tätigkeit der Angehörigen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen gemäß der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik“ der Generäle der Führung der Grenztruppen vor dem Berliner Landgericht heißt es dazu unter anderem:
 
„Von 1979 bis 1989 erfolgte durch die Grenztruppen die Festnahme von 2.905 Personen, die versuchten, die Staatsgrenze zu verletzten bzw. durchzubrechen. Der Begriff „durchbrechen“ ist wohl berechtigt, wenn man ohne Voreingenommenheit berücksichtigt, dass diese Versuche in vielen Fällen unter Androhung bzw. Anwendung von Gewalt mittels schwerer Technik, wie LKW, Planierraupen, Traktoren sowie Stich-, Hieb- und auch Schusswaffen durchgeführt wurden. Bei diesen 2.905 Festnahmen erfolgte in 148 Fällen die Anwendung der Schusswaffe, also in 5,1 Prozent der Fälle, wobei in diesem elf Jahren leider 24 Personen verletzt und 17 tödlich verletzt wurden. Niemand hat das Recht, Tote und Verletzte aufzurechnen und wir maßen uns das nicht an. Zu groß ist das Leid, das durch den Kalten Krieg entstanden ist. Wir wiederholen: Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Betroffenen. Mit Entschiedenheit verurteilen wir aber auch die widerwärtigen Bestrebungen, aus dem Leid der Menschen politisches Kapital zu schlagen und die Betroffenen in den Medien kommerziell zu missbrauchen. Die hohe Anzahl von Festnahmen ohne Anwendung von Schusswaffen bestätigt eindeutig, dass die Schusswaffenanwendung im wahrsten Sinne des Wortes die Ausnahme und das allerletzte Mittel war. Es war humanistisches Grundanliegen der DDR, das Leben zu achten, menschliches Leid möglichst zu vermeiden und sie hatte darüber hinaus ein hohes politisches Interesse daran, es nicht zu Todesfällen kommen zu lassen, weil jeder Tote an der Grenze zur politischen Diskreditierung der DDR missbraucht wurde. Zu keiner Zeit wurde den Angehörigen der Grenztruppen befohlen, Grenzverletzer vorsätzlich zu töten oder Leben und körperliche Unversehrtheit über das Maß des entsprechend der konkreten Lage Notwendigen  hinaus zu gefährden. Bei einer Absicht, Grenzverletzer zu töten, hätten die Grenztruppen mit dafür geeigneteren Waffen ausgerüstet werden können. Aber gerade das ist unterblieben. Im Zuge der Umrüstung der NVA von der Maschinenpistole ‚Kalaschnikow’ (AK 47) auf die Maschinenpistole ‚AK 74’ fanden von etwa 1986 bis 1988 bei den Grenztruppen außerhalb des Grenzdienstes Erprobungen zur Einführung dieser Waffe statt. Im Ergebnis der Erprobungen unterbreitete die Führung der Grenztruppen dem Minister für Nationale Verteidigung den Vorschlag, die Einführung von ‚AK 74’ nicht vorzunehmen, weil die von dieser Maschinenpistole verschossenen Hochgeschwindigkeitsgeschosse dazu führen können, dass an sich nicht lebensgefährliche Verletzungen einen Schocktod bewirken. Da eine Schusswaffenanwendung im Grenzdienst stets dem Ziel diente, den Grenzverletzer - der trotz drohender oder gar erfolgter Schusswaffenanwendung sich der Festnahme zu entziehen suchte - letztlich durch Herbeiführung seiner Fortbewegungsunfähigkeit - dennoch festzunehmen, verbot sich die Einführung einer Waffe, die das Risiko erhöhte, dass Grenzverletzer getötet werden. Eine Umrüstung der Grenztruppen auf die Maschinenpistole ‚AK 74’ ist deshalb nicht vorgenommen worden.“ 
 
In nicht einem der im Zusammenhang mit der Grenzsicherung der DDR geführten Prozesse konnte von den Gerichten trotz jahrelangen Suchens der ominöse „Schießbefehl“ vorgelegt werden - weil es ihn nicht gab! Deshalb aber aus der Gesamtheit von Grenzgesetz, Dienst- und Ausbildungsvorschriften einen „Schießbefehl“ willkürlich zu konstruieren, ist wenig überzeugend. Trotzdem behauptet auch wikipedia heute noch: "Unter dem Begriff Schießbefehl werden die Anweisungen an Grenzsoldaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zusammengefasst, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtlinge scharf zu schießen. Diese Anweisungen bestanden in unterschiedlicher Form von 1960 bis 1989. Formal legalisiert wurde die Praxis erst 1982 durch § 27 des Grenzgesetzes. Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet."
(Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fbefehl)
 

Mauermuseum Berlin Friedrichstraße –
Reiseziel auch für Schüler aus
Baden-Württemberg
Quelle: rs-endingen.em.schule-bw.de
Die Blamage für Marianne Birthler, als sie am 11. August 2007 (just zwei Tage vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus) mit ihrem angeblichen Sensationsfund „Uneinge-schränkter Schießbefehl gegen Mauerflüchtlinge“ die Legende vom Schießbefehl nachträglich doch noch zu retten versuchte, ist bekannt. Das Einzige, was dabei herauskam, war die Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Armin Fiand gegen Birthler & Co wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB.
 

Marianne Birthler - bis März 2011
Bundesbeauftragte für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
Interessierte Kreise betreiben seit Jahren ein politisch motiviertes pietätloses Pokerspiel, um die an der Staatsgrenze der DDR zu Tode gekommenen Personen. Angeheizt wird es von der Witwe des im Jahre 2004 verstorbenen Leiters der „Berliner Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V.“, Dr. Rainer Hildebrandt, die gleichzeitig das sogenannte Mauermuseum in der Friedrichstraße betreibt. Auf ihr mehr als fragwürdiges Agieren, das selbst den Berliner Senat zu heftigen Reaktionen veranlasste, soll hier verzichtet werden. Offensichtlich ist das nicht unumstrittene und von Wissenschaftlern aus dem Westen des Landes dominierte „Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF)" in Zusammenarbeit mit dem „Verein Berliner Mauer“ im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojekts bemüht, nach quellenkritischer Einzelfallprüfung reale Zahlenwerte zu ermitteln und damit einer von Manfred Rexin genannten „fatalen Rekordsucht“ der Hildebrandt-Mannschaft entgegen zu wirken. Diese hatte seit 1992 jährlich eine steigende Zahl von Todesopfern veröffentlicht, sodass sich ihre Zahl bis zum Jahre 2005 verdreifachte(!). Die Tatsache, dass im Einzelfall kein Zusammenhang zu Grenzverletzungen erkennbar war, hat offenbar die Arbeitsgruppe veranlasst, ihre Statistiken aus den Jahren 2002 und 2003 nicht mehr „Bilanz der Todesopfer des DDR-Grenzregimes“, sondern als „Nachkriegsbilanz der Opfer der deutschen Teilung 1945-1990“ auszugeben.
 
Morde an DDR-Grenzsoldaten eher Kavaliersdelikte
 
Die gleiche Justiz, die viele Prozesse geführt hat, um DDR-Grenzern und ihren Vorgesetzten die Schuld am Tod von Grenzverletzern nachzuweisen, hat sich bei allen Tötungsverbrechen gegen Grenzsoldaten sehr schwer getan, den in der BRD oder in Westberlin lebenden Tätern ihre Schuld nachzuweisen oder sie gar zu verurteilen. Nur in Einzelfällen erhielten sie eine Strafe, meist jedoch erst sehr spät, auf öffentlichen Druck aus der DDR, und in keiner Weise der Schwere ihrer Tat angemessen. Was wollte man auch anderes erwarten, wenn Morde an Grenzsoldaten der DDR eher als Kavaliersdelikte behandelt wurden. Vor diesem Hintergrund verwunderte es auch nicht, wenn in den Medien zwar umfassend über die Prozesse gegen ehemalige DDR-Grenzer berichtet, alle Umstände der Tötung von Grenzverletzern geschildert und Hinterbliebene interviewt wurden, aber von einem .Interview mit Angehörigen getöteter Grenzer oder darüber, ob auch sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Täter beantragt haben, nichts zu vernehmen war. Ein weiteres der unzähligen Beispiele, wo Rechtsstaat und Medien mit zweierlei Maß messen.
 
Es bedarf gewiss keines Kommentars, wenn das Essener Schwurgericht 1976 den Doppelmörder Werner Weinhold - er hatte vor der gewaltsamen Überwindung der Grenze den Gefreiten Klaus-Peter Seidel mit sieben und den Soldaten Jürgen Lampe mit vier Schüssen getötet - mit der Begründung freisprach: „Zur Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit können selbst Angriffe auf Leib und Leben des Bewachungspersonals der Grenze der DDR gerechtfertigt sein.“ Es mutete wie ein Horrorszenario an, als Herr Schaefgen, Leiter der zur rückwirkenden Verfolgung früherer DDR-Bürger geschaffenen Generalstaatsanwaltschaft, während einer Veranstaltung am 4. Dezember 1996 in Berlin auf eine Frage aus dem Publikum, weshalb nicht auch Mörder von DDR-Grenzsoldaten verfolgt werden, antwortete, dass der Schutz der Menschenrechte in Bezug auf freie Ausreise dem Bestandsschutz des Staates vorangehe und zum Beispiel vom Westen auf Grenzer der DDR schießende Polizeibeamte in „Notstand handelten“, eine Flucht schützten und damit einen Rechtfertigungsgrund gehabt hätten, wofür sie nicht belangt werden könnten. Dass Generalstaatsanwalt Schaefgen in dieser Veranstaltung von „DDR-Unrecht“ und „so genannten Nazi-Unrecht“ sprach, dabei neben pathologischen Antikommunisten und anderen DDR-Hassern auch von Leuten der berüchtigten „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU)“ - Pastor Niemöller hatte die KgU als Verbrecherorganisation bezeichnet - skandiert wurde, einer von ihnen den Bundestagsabgeordneten Prof. Uwe-Jens Heuer ungestraft anbrüllen konnte: „Sie gehören an den Galgen!“, und ein Zuhörer, dessen Familie im KZ Bergen-Belsen ermordet wurde, angesichts solcher Hassausbrüche einen tödlichen Herzinfarkt erlitt, vervollständigte das Bild von dieser Art „rechtsstaatlicher Geschichtsaufarbeitung“ nach Vorgaben der Bundesregierung (Klaus Dumde, An den Galgen, kein politischer Streit., in Neues Deutschland vom 6.12.1996. Mitteilungen der Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V. 12/96 vom 9.12.1996).
 
Egon Bahr: Fortsetzung des kalten Krieges
 
Die Kommandeure und Offiziere der Grenztruppen sahen ihre Aufgabe nicht darin, aus den ihnen anvertrauten jungen Menschen gewissenlose Totschläger zu machen, sondern Soldaten, die sich eng mit ihrem Volk verbunden fühlten, von der historischen Notwendigkeit, der Gerechtigkeit und dem Humanismus des Sozialismus überzeugt waren und auf der Grundlage damals geltender Gesetze und Dienstvorschriften handelten. Das Grenzregime der DDR war gesetzlich normiert und - unabhängig davon, wie es politisch zu werten ist - eine Ausformung ihres völkerrechtlichen Status. Der Herausgeber des Spiegel, Rudolf Augstein, schrieb im Zusammenhang mit dem ersten „Mauerschützenprozess“: „Im übrigen hatte die selbst von Franz-Josef Strauß anerkannte DDR mehr Recht, ihre Grenzen mit Waffen zu sichern, als die Bush-Krieger, in Panama einzufallen (Rudolf Augstein, Vernunft vor Recht, Spiegel 27/1991, S.59). Indem die politische Klasse der BRD staatliches Handeln zu DDR-Zeiten nach 1990 von der Justiz als privaten Straftatbestand verfolgen ließ, versuchte sie, den unterlegenen Staat im Nachhinein auch historisch als ungeschehen zu behandeln: Was nach ihrer Auffassung nicht hätte sein dürfen, hat - nach dieser Logik - nie bestanden. Auch in Bezug auf das Gerede vom "Schießbefehl“ brachte Egon Bahr in seinem junge Welt-Interview die Angelegenheit auf den Punkt, als er den "Schießbefehl" als Begriff des Kalten Krieges bezeichnete, der nicht den Befehl beinhaltete, Menschen zu töten. Was nach 1990 dazu auf dem Felde der Justiz geschehe, sei die Fortsetzung des Kalten Krieges. Dass er damit der politischen Justiz der BRD bescheinigte, den Kalten Krieg gegen die DDR auch nach der "Wiedervereinigung" in den Gerichtssälen fortgesetzt zu haben, bestätigt nur, was von Kritikern der Prozesse von Anfang an betont wurde. Zu welchen absurden Äußerungen sich Politiker in ihrem Hass auf die DDR hinreißen lassen, zeigte zum Beispiel der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele, Die Grünen, der auf einer Podiumsdiskussion am 9. November 1995 zu Egon Krenz sagte: „Diese Grenze diente ganz allein dem, die DDR-Bürger, die weg wollten, hier zu halten(...)die sollten erschossen werden und wurden erschossen. Das ist ein ganz gravierender Fehler, für den Sie auch politisch zur Verantwortung zu ziehen sind.“


Christian Ströbele, MdB der Grünen: "… die sollten erschossen werden und wurden erschossen."
Quelle: www.ghg-rostock.de
 
Tatsächlich ist die DDR nicht aus dem Dilemma herausgekommen, dass Scharen von Menschen das Land verlassen wollten. Die Behauptung aber, dass diejenigen, die weg wollten, erschossen werden sollten und wurden, ist eine weit verbreitete Ungeheuerlichkeit, die mit der Realität nicht das Geringste zu tun hat. Bedauerlicherweise zeichnen sich auch die Grünen gegenüber dem Thema Ostdeutschland meistens durch Ignoranz und Inkompetenz aus. Deshalb empfahl die Schriftstellerin Daniela Dahn damals Herrn Ströbele einen Besuch im Haus am Checkpoint Charlie. Dort verkaufe nämlich die „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ für drei Mark statistisches Material zu den Folgen der Teilung. In der Zeit vom 13.8.81 bis zum 31.7.89, so folge daraus, hätten die DDR mit Genehmigung der Behörden 429.815 Menschen in Richtung Westen verlassen (Die 33.775 freigekauften Häftlinge seien nicht mit eingerechnet). Etwa die Hälfte der Übersiedler verließ die DDR im Rahmen der Familienzusammenführung, die übrigen hatten politische oder andere Gründe. In manchen Jahren gingen besonders viele, wie etwa 1963/64, wo es jeweils 30.000 waren, oder 1984 (ein Wahljahr), in dem 35.000 Menschen „entlassen wurden“. Es habe, so Daniela Dahn weiter, seit dem Mauerbau kein Jahr gegeben, in dem nicht mehrere tausend DDR-Müde ihre Papiere bekamen. Die Zahlen habe das Museum vom Bundesinnenministerium, wo sie leicht abrufbar seien. Denn in den Lagern Gießen und Marienfelde seien alle Aufnahmeverfahren genau registriert worden.
 
Für Ausreiseanträge "fast immer Verständnis und Gehör gefunden"
 
Einen Ausreiseantrag zu stellen, sei kann leichter Entschluss gewesen. Hatte man einen irgendwie gehobenen Arbeitsplatz, riskierte man, ihn zu verlieren. Es gab sicher auch nicht wenige Fälle, wo Antragsteller und ihre Familien mit Schikanen zu rechnen hatten, und man musste sich in der Regel auf eine Wartezeit von ein, zwei Jahren einstellen. Sowohl Günter Gaus als auch Hans Otto Bräutigam bestätigten, dass ausnahmslos alle Ausreisewilligen, die in die Ständige Vertretung der BRD in der DDR gekommen waren, von Anwalt Vogel einen Pass bekommen haben.(Daniela Dahn, Westwärts und nicht vergessen, Rowohlt-Verlag 1996) 
 
Andere wandten sich an die Kirche. Der Vorsitzende der Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen, Werner Leich, sagte laut Kirchenzeitung bei einem Treffen mit Erich Honecker im März 1988: „Uns begegnen Staatsbürger, die in der Ausbürgerung für das eigene Leben den einzigen Ausweg sehen. In allen Fällen haben wir als Kirche zum Bleiben in unserer Gemeinschaft gemahnt. In besonderen Härtefällen und bei offensichtlicher Vergeblichkeit jedes Bemühens um Wiedereingliederung haben wir um rasche Erledigung der Ausbürgerung gebeten. Ich selbst habe in den letzten zehn Jahren bei meinen Fürsprachen in den Bezirken fast immer Verständnis und Gehör gefunden.“
 
Bundesverfassungsgericht 1957 zur freien Ausreise
 
Gerade bei der Freizügigkeit als Menschenrecht könne die Justiz nur Bauchlandungen erleben, warnte Friedrich Denker, Universitätsprofessor und Richter in Münster. Auch für die Bundesrepublik schloss das Bundesverfassungsgericht 1957 freie Ausreise ausdrücklich aus dem im Grundgesetz verbrieften Anspruch auf Freizügigkeit aus. Sowohl die DDR als auch die BRD ließen sich das Entscheidungsmonopol darüber, wer wann warum geht, nicht aus der Hand nehmen. Im Übrigen ist die DDR in den sechzehn Jahren ihrer UNO-Mitgliedschaft in der Weltorganisation nie wegen des Grenzregimes und ihrer Ausreiseregelungen kritisiert worden.
 
Zeugenaussage von Grenztruppenchef a.D. Baumgarten
 
Auch der frühere Chef der Grenztruppen, Klaus-Dieter Baumgarten, nahm in seiner Zeugenaussage im Prozess gegen die Führung des Grenzkommandos SÜD vor dem Landgericht Erfurt zu diesen Fragen Stellung. Er erklärte unter anderem: „Herr Vorsitzender, bekanntlich wird immer wieder behauptet, die Grenzsicherung der DDR habe als Hauptaufgabe das Ziel verfolgt, Bürger der DDR an der Flucht in den Westen zu hindern. Die Grenzsicherung habe gegen elementare Normen des menschlichen Zusammenlebens verstoßen, habe sich gegen wehrlose Menschen gerichtet, die nur die Absicht verfolgten, aus dem einen - dem diktatorischen Teil Deutschlands - über eine innerdeutsche Grenze in den anderen Teil - den freiheitlichen Teil Deutschlands - zu gehen. Auch der Aufbau von Grenzsicherungsanlagen und der Minenfelder habe diese Aufgabe verfolgt. Schusswaffen seien ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit angewendet worden. Von der politischen und militärischen Führung der DDR habe man Todesfälle und Verletzungen von Menschen an dieser Grenze billigend in Kauf genommen. Die militärische Bedeutung des Grenzregimes sei nur unbedeutend und zweitrangig gewesen. Die Behauptungen finden auch in der Anklage der Staatsanwaltschaft in diesem Prozess ihren Niederschlag.(...)
 
Zu den Grenztruppen: Die vom Warschauer Vertrag auf Initiative der Sowjetunion und der DDR zu lösenden Sachzwänge führten bekanntlich zu dem Entschluss, die Grenze der DDR zu Berlin(West) und zur BRD militärisch zu sichern und dazu pioniermäßig auszubauen bis hin zur Verlegung von Minen. Im Ergebnis dessen wurde auch die Deutsche Grenzpolizei zur Grenztruppe entwickelt und dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (...) Die Aufgaben und die Aufgabenerfüllung der Grenztruppen waren somit militärische. Dafür gab es zwingende militär-politische Erfordernisse. Diese lagen unter anderem in folgendem:
1.1. Die Sowjetunion hatte zu Beginn des Überfalls durch die faschistische Wehrmacht bittere Erfahrungen machen müssen. Der grenznahe Raum war ungenügend vorbreitet und ausgebaut(...)
1.2. Unter modernen Bedingungen kommt der Anfangsperiode eines Krieges größte Bedeutung zu. Der Ausgang der Grenzschlacht kann kriegsentscheidend sein(...)
1.3. Das Überraschungsmoment(...) muss(...) ausgeschlossen sein.
1.4. Die Handlungsfähigkeit der Landstreitkräfte durfte durch einen überraschenden Überfall nicht gefährdet sein(...)
 
Noch einige Fakten, die den militärischen Charakter der Grenztruppen deutlich machen: Die Grenztruppen wurden militärisch strukturiert, gegliedert(...), bewaffnet und mit Kettenfahrzeugen, Artillerie(...) voll motorisiert(...) Welcher vernünftig denkende Mensch kann, selbst wenn er keine militärischen Kenntnisse hat, annehmen und behaupten, ein ca. 40.000 Mann starker, militärisch ausgebildeter und mit moderner Ausrüstung ausgestatteter Verband wie die Grenztruppen habe die Hauptaufgabe gehabt, einzelne Personen, die versuchten die Staatsgrenze illegal zu überschreiten, festzunehmen(...) In den Jahren von 1979 bis 1990, also in der Zeit meiner militärischen Tätigkeit als Chef der Grenztruppen, waren das bekanntlich 2.905 Personen,(...) täglich(...) nicht mal eine Person(...).Und das bei einer Staatsgrenze von 1.600 km.
Für jeden vorurteilslosen Betrachter ist klar, das man dazu nicht eine solche Truppe benötigt(...) Wenn es(...) um die Fluchtverhinderung gegangen wäre, hätte eine solche Aufgabe eine Polizeieinheit mit weitaus geringerem Personalbestand(...) besser lösen können.“
 
Einigungsvertrag angepasst
 
Nach den Bemühungen, die Realität mit dem Märchen von der "innerdeutschen“ Grenze zu leugnen und der laut Egon Bahr "schizophrenen" Art des Umgangs der Alt-BRD mit der nicht souveränen und nach der Einheit dann plötzlich doch souveränen DDR standen Politik und Justiz vor einem weiteren Dilemma: Nach dem Einigungsvertrag dürfen nämlich nur Handlungen verfolgt werden, die auch nach DDR-Recht strafbar waren. Das heißt, was in der DDR nicht strafbar war, durfte nach dem 3.Oktober 1990 durch die BRD nicht als Straftat verfolgt werden. Auf solche Verfolgung kam es der herrschenden Politik aber gerade an. Deshalb wurde auch auf diesem Gebiet der Einigungsvertrag den Bestrebungen der Bundesregierung nach sozialer Revanche gegenüber politisch und militärisch Verantwortlichen der DDR angepasst. (PK)

Hierzu auch der zweite Teil des Dokumentarfilms "Tödliche Schüsse" von Regine Karen und Gernot Steinweg in dieser NRhZ-Ausgabe.
 
Teil 6 und Schluß dieser Serie folgt in der nächsten NRhZ-Ausgabe


Online-Flyer Nr. 312  vom 27.07.2011

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE