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Inland
Europarat übernimmt die Resolution des Umweltausschusses
Ein Riesenschritt in der Mobilfunkpolitik!
Von Peter Hensinger

Das höchste beschlussfassende Gremium des Europarates, der Ständige Ausschuss, forderte am 27.05.2011 in seinem Beschluss "Die potentiellen Gefahren durch elektromagnetische Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt" eine europaweite Wende in der Mobilfunkpolitik. Er übernahm und verabschiedete damit die Resolution des Umweltausschusses vom 06.05.2011.
 

Hirntumorrisiko bei Kindern und Jugendlichen
In der Presseerklärung des Europarates werden die europäischen Regierungen aufgefordert, alles Erdenkliche zu tun, um die Strahlenbe-lastung durch elektromagne-tische Felder zu reduzieren, insbesondere wegen des Hirntumorrisikos bei Kindern und Jugendlichen. Den Regierungen werden konkrete Sofortmaßnahmen vorgeschlagen wie z.B. Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche, eine Handyerziehung mit dem Ziel, deren Gebrauch strikt einzuschränken, kein WLAN an Schulen. Gefordert werden auch die Anerkennung der biologischen athermischen gesundheitsschädlichen Wirkungen der Mikrowellenstrahlung und die sich daraus ergebende zwingende Senkung der Grenzwerte und eine sofortige Vorsorgepolitik.
 

Schädliche Effekte für Pflanzen, Insekten,
Tiere und den menschlichen Körper
NRhZ-Archiv
In der Zusammenfassung des Reports(1), der der Resolution zugrunde liegt, heißt es, dass die Frequenzen, die in der Telekommunikation oder im Mobilfunk angewendet werden, „mehr oder weniger potenziell schädliche, nicht-thermische biologische Effekte auf Pflanzen, Insekten und Tiere sowie auch auf den menschlichen Körper zu besitzen (scheinen), selbst wenn dieser einer Strahlung ausgesetzt ist, die noch unterhalb der offiziellen Grenzwerte liegt. Man sollte das Vorsorgeprinzip respektieren und die aktuell bestehenden Grenzwerte überarbeiten; warte man zu lange auf weitergehende wissenschaft- liche und klinische Nachweise, könnte das zu sehr hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen, wie es in der Vergangenheit bei Asbest, bleihaltigem Benzin und Tabak der Fall war.“
Als Beispiel für die vom Umweltausschuss des Europarates einstimmig vorgeschlagenen Konsequenzen hier die Stellungnahme zu Handys, DECT - Telefonen und WLAN:
 
„8.3.1. In verschiedenen Ministerien (Bildung, Umwelt und Gesundheit) sind gezielte Informationskampagnen für Lehrer, Eltern und Kinder auszuarbeiten, um sie auf die speziellen Risiken aufmerksam zu machen, die mit der frühen, gedankenlosen und lang anhaltenden Benutzung von Handys und anderen Geräten, die Mikrowellen senden, einhergehen…
 
8.3.2. Sämtliche Handys, DECT-Telefone oder W-LAN-Systeme sind in Klassenzimmern und Schulen zu verbieten, wie dies auch von einigen regionalen Behörden, medizinischen Berufsverbänden und Bürgerinitiativen gefordert wird.“

Mobilfunkbetreiber protestieren

Der letzte Punkt veranlasste den Weltverband der Mobilfunkbetreiber zu heftigsten Protesten, so dass in der Endfassung des Ständigen Ausschusses das Verbot in eine "Empfehlung" umgewandelt und Hinweise auf Mediziner und Bürgerinitiativen gestrichen wurden. Alle anderen Punkte wurden aber übernommen.
 
Die konkreten Forderungen, die in dem Beschluss des Europarates aufgelistet sind, entsprechen fast in allen Punkten denen der Bürgerinitiativen und der Verbraucherschutzorganisation Diagnose-Funk e.V. Die deutsche Politik ist jetzt in der Pflicht!
 
Der Ständige Ausschuss des Europarates besteht aus Mitgliedern aller wichtigen Parteien aus 47 Ländern! Dieser Beschluss ist also auch eine Aufforderung an alle deutschen Parteien, sich auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene mit den Bürgerinitiativen und Diagnose-Funk für die Umsetzung der Vorschläge dieses Beschlusses einzusetzen. Eine besondere Aufforderung ist dies an die GRÜNEN, denn der Europarat hat die Vorschläge des GRÜNEN Abgeordneten Jean Huss, der auch der Berichterstatter war, übernommen.
 
Neue Resolution der russischen Strahlenschutzkommission
 
Ein zweites wichtiges Dokument zu diesem Thema kommt aus Russland. Das Russische Nationale Komitee zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (RNCNIRP) besteht aus 36 Wissenschaftlern und Spezialisten. Sie repräsentieren die führenden Forschungszentren des russischen Gesundheitsministeriums, der Russischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, des Verteidigungsministeriums als auch von Nicht-Regierungs-Organisationen. In deren Resolution vom April 2011 "Elektromagnetische Felder von Handys: Gesundheitliche Auswirkung auf Kinder und Jugendliche“ wird nun festgestellt, dass die medizinische Statistik und neue Forschungsergebnisse bereits besorgniserregende Schädigungen der Handynutzung bei Kindern und Jugendlichen nachweisen:
 
„Leider haben statistische Daten, die 2009 und 2010 von ROSSTAT und der UNICEF veröffentlicht wurden, aufgezeigt, dass es seit dem Jahr 2000 eine kontinuierliche Zunahme von Kinderkrankheiten gab, die von dem RNCNIRP als „mögliche Krankheiten“ aufgrund von Handynutzung identifiziert wurden. Besonders besorgniserregend ist die Zahl der Erkrankungen unter jungen Menschen zwischen 15 und 19 Jahren...Verglichen mit 2009 ist die Zahl der Störungen des zentralen Nervensystems unter 15-17 jährigen Jugendlichen um 85% gestiegen, die Anzahl der Personen mit Epilepsie oder epileptischen Erkrankungen ist um 36% gestiegen, die Zahl der Fälle von „geistiger Entwicklungsverzögerung“ ist um 11% gestiegen, und die Zahl der Bluterkrankungen und der Störungen des Immunsystems ist um 82% gestiegen... Die Anzahl der Patienten im Alter von 15 bis 17 Jahren, die wegen Störungen des zentralen Nervensystems Sprechstunden aufsuchen und behandelt werden, ist um 72% gestiegen.“(2)
 
Zu Vorsorgemaßnahmen aufgerufen
 
Die RNCNIRP ruft die Regierungen zu Vorsorgemaßnahmen auf, „da Kinder nicht dazu in der Lage sind, den Schaden zu erkennen, der ihnen durch die Handynutzung zugefügt wird und da das Handy an sich als eine unkontrollierte Quelle schädlicher Exposition betrachtet werden kann.“ In Deutschland wird die Untersuchung solcher Zusammenhänge von der Mobilfunk-Lobby verhindert.
 
Beide Dokumente bekräftigen die Forderungen der Bürgerinitiativen und von Diagnose-Funk Deutschland: In den Schulen muss eine Handyerziehung zu den gesundheitlichen und sozialen Aspekten eingeführt, und über ein Handyverbot an Schulen und für Kinder muss diskutiert werden. Die zentrale Forderung von Diagnose-Funk ist das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gegenüber der ungewollten Strahlenbelastung. Mobilfunkvorsorgekonzepte sind notwendig, um die Dauerstrahlenbelastung durch die Mobilfunkmasten zu minimieren.
 
Versprechen der Baden-Württembergischen Landesregierung
 
Im Koalitionsvertrag der neuen Baden-Württembergischen Landesregierung (S. 37) wird hierzu ein erster positiver Schritt gemacht, dort heißt es: „Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen. Kommunen und Bevölkerung sollen bei der Standortwahl mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen“. (PK)
 
(1) Download der deutschen Übersetzung der Resolution und des Reports im „Brennpunkt“ von Diagnose-Funk e.V: www.diagnose-funk.de
(2) Download der RNCNIRP- Resolution ebenfalls bei www.diagnose-funk.de. Diagnose-Funk hat eine eigene Wissenschaftsdatenbank aufgebaut: www.mobilfunkstudien.de.
 
Peter Hensinger ist Mitglied im Vorstand von Diagnose-Funk e.V.


Online-Flyer Nr. 305  vom 08.06.2011

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