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Lokales
Sommerschule 2010 des Komitees für Grundrechte und Demokratie in Köln
Muss Strafe sein?
Von Klaus Jünschke

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Gefängnispolitik und zum Knastalltag hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie (1) auf seiner Jahrestagung 2008 in Bonn die Haftbedingungen in der Bundesrepublik thematisiert.(2) Am 19. und 20. Juni 2010 fand die diesjährige Sommerschule des Komitees im Kölner Bürgerzentrum Alte Feuerwache statt, zu der 25 Personen eingeladen waren, um zu diskutieren, welche politischen Konsequenzen die bisherige Diskussion über Strafe und Gefängnis für die weitere Arbeit des Komitees haben sollte.


Martin Singe, Sekretär des Komitees (links), und Rechtsanwalt Helmut Pollähne
Fotos: Klaus Jünschke
 
Nach der Begrüßung durch Martin Singe und einer Vorstellungsrunde begann das Treffen mit einen Vortrag des Bremer Rechtsanwalts Helmut Pollähne (3) zur Legitimation von Strafe, Strafrecht und Strafvollzug im Stil einer klassischen Vorlesung. Die Begriffserklärung, mit der er in das Thema einführte, war deshalb interessant, weil mit der Erklärung des Unterschieds zwischen rechtswidrigen Taten und Straftaten deutlich wurde, dass sozial nicht akzeptiertes Verhalten nicht zwangsläufig Verbrechen genannt werden und mit den Strafgesetzen geahndet werden muss. So tauchen denn auch Verstöße gegen das Baurecht nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf. Vergehen im Straßenverkehr wurden nur bis 1963 in der PKS gezählt. Von da an wurden aus den „Verkehrskriminellen“ die „Verkehrssünder“. Der Begriff „Verkehrskriminalität“ ist heute auch gänzlich ungebräuchlich und längst durch „Verkehrsdelinquenz“ ersetzt.
 
Einige der Kritiker der Strafverfolgung von Drogensüchtigen fordern entsprechend die Regelung des Umgangs mit den Drogengebrauchern im Lebensmittelrecht unterzubringen und den Drogengebrauch auf diese Weise zu entkriminalisieren.
 
Am Beispiel der Einstellung von Strafverfahren wegen geringer Schuld oder dem Absehen von Strafe bei tätiger Reue machte Helmut Pollähne deutlich, dass es keinen zwingenden Zusammenhang zwischen Straftat und Strafe gibt. Auch wenn es zum Strafprozess kommt, ist aufgrund der Öffentlichkeit des Prozesses zu fragen, ob Strafe sein muss oder nicht allein schon das Urteil reicht. In diesem Zusammenhang verwies er auf ein allgemeines Vorurteil: viele glauben, dass die meisten wegen der Schwere ihre Handlungen im Gefängnis landen, tatsächlich kommen sie aber in Haft, weil sie immer wieder Straftaten begehen.
 
Sich mit den verschiedenen Formen der Legitimation von Strafe und den daraus hervorgegangenen Schulen auseinanderzusetzen, fand er nicht ergiebig. Wichtig sei die Auseinandersetzung, ob Strafe sein müsse oder nicht. Obwohl wir wissen, dass sämtliche Strafzwecke, die zur Legitimierung von Strafe angeführt werden, nicht erreicht werden, kennen wir keine Welt ohne Strafe. Das löste Widerspruch aus. In der Diskussion wurde betont, dass das Strafrecht im Zusammenhang der herrschaftlich verfassten Gesellschaft gesehen werden muss, und letztlich sehe man an denen, die im Gefängnis landen, wem das dient.


Politikwissenschaftler Prof. em. Wolf Dieter Narr (Mitte) bei seinem Vortrag
 
Wolf-Dieter Narr, Gründungsmitglied des Komitees und emeritierter Professor der Politikwissenschaften begann seinen Vortrag zum Thema „Abolitionismus und Alternativen“ mit einer Schärfe, die im konfliktscheuen Wissenschaftsbetrieb nur noch selten zu erleben ist: „Die Gefängnisstrafe ist so wie sie ist abzuschaffen. Punkt!“. Er besucht seit 30 Jahren wenigstens einmal im Monat Gefangene in Berliner Gefängnissen und konnte mit vielen Details belegen, was er in die Runde donnerte: „Der Strafvollzug ist eine bürokratische Ekstase ohne gleichen.“ Oft genug hat er erlebt, wie Sachbearbeiter oder Gutachter einem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe Verurteilten attestierten, er würde sich nicht mit seiner Strafe auseinandersetzen – und dann gab es auf weitere Jahre keine Chance mehr auf Entlassung. Die Heftigkeit seiner Auseinandersetzung mit dem aus dem Jahre 1943 stammenden Mordparagraphen erklärt sich aus diesen Erfahrungen: „Nicht der Mord wird bestraft, sondern der Mörder wird zur Sau gemacht.“
 
Er erinnerte daran, dass es die neue Frauenbewegung war, die die Opfer von Straftaten zum Thema einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung machte, die erst vor wenigen Jahren zu entsprechenden Gesetzen führte. Er forderte praktische Konsequenzen, um den Angehörigen von Opfern ein Leben mit möglichst wenigen posttraumatischen Folgen zu ermöglichen. Helmut Pollähne hat später die Doppelmoral in der herrschenden Kriminalpolitik kritisiert, die von Opferschutz spricht, um die Rechte von Angeklagten weiter einschränken zu können.
 
Wolf-Dieter Narr hatte in seinem Vortrag immer wieder hervorgehoben, dass wir uns in einer Auseinandersetzung befinden, in der diejenigen, die daran festhalten, dass die Menschenrechte für alle zu gelten haben, denen gegenüber stehen, die „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ propagieren. Er sieht den Staat als strafenden Staat, der soziale Konflikte, die zu Straftaten führen, individualisiert, was nur zur Bestrafung des Individuums führt. In der Tradition aller Kritiker des Strafvollzugs hat er einmal mehr diskutiert, dass alles, was die Freiheitsstrafe behauptet, nicht stattfindet. „Menschen kann man nicht frei machen, indem man sie mit Freiheitsstrafe bestraft.“ Und: „Man erhält die Menschenrechte nicht, indem man für bestimmte Täter die Menschenrechte aufhebt.“
 
Trotzdem sind in den letzten Jahren die Freiheitsstrafen länger geworden und Politiker versuchen sich immer wieder mit der Forderung nach mehr Härte im Strafvollzug zu profilieren. Neben den überbelegten Gefängnissen gibt es in den geschlossenen Psychiatrien immer mehr Insassen. Auch deren Situation wurde angesprochen: „Die Psychiatrie könnte sich emanzipieren, wenn sie auf den Zwang verzichten würde.“
 
Wolf-Dieter Narr beendete seinen Vortrag mit der Prognose, dass wir auf dem Weg in eine feindbildorientierte Kontrollgesellschaft sind. Und er rät: „Nichts was regierungsamtlich in unsere Ohren kommt, darf geglaubt werden.“
 
Martin Singe hat in der Schlussrunde auf die unterschiedlichen Strategien zur Abschaffung der Gefängnisse hingewiesen: Reduktion der Gefangenenzahlen durch den Vergleich der Inhaftierungsraten in den verschiedenen Ländern. Der „segmentäre Abolitionismus“, der sich auf die Abschaffung einzelner Arten des Freiheitsentzugs konzentriert, z.B. die Abschaffung des Strafvollzugs für Jugendliche. Schließlich gibt es Bemühungen, den Gefängnischarakter der Freiheit beschränkenden Institutionen zu überwinden. Je mehr der sogenannte Angleichungsgrundsatz ernst genommen wird und das Leben hinter den Mauern dem Leben unter normalen Lebensverhältnissen angeglichen wird, desto mehr verschwindet der Gefängnischarakter der Vollzugsanstalten. (4)
 
Gegen diese Konzepte steht eine andere Realität: der Neubau von Gefängnissen, die nicht gebraucht werden, gerade auch im Jugendstrafvollzug und die immer mehr zunehmenden Sicherheitsmaßnahmen im Innern der Gefängnisse. Die wichtigste Forderung in der Schlussrunde war denn auch: den Abolitionismus als Alternative zur herrschenden Kriminalpolitik durch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit wieder gesellschaftlich bekannt zu machen. (PK)
 
(1) www.grundrechtekomitee.de
(2) Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hrsg.): Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland. Dokumentation einer öffentlichen Anhörung zu Gefängnispolitik und Knastalltag. Köln, Juni 2009
(3) http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=600
(4) vgl. Kriminologisches Journal 1/2008, S. 18f.


Online-Flyer Nr. 256  vom 30.06.2010

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