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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Der Entwurf für eine autoritäre Gesellschaft?
Soziale Marktwirtschaft – Teil 2/3
Von Herbert Schui

Soziale Marktwirtschaft ist ein äußerst suggestiver Begriff – und eine sehr erfolgreiche Formel. Viele Politiker und Gewerkschafter wollen sie wiederherstellen, berufen sich auf sie oder halten sie für eine vielversprechende Exportidee. Grund genug also zu klären, was es mit der politischen Parole von der Sozialen Marktwirtschaft auf sich hat und aus welchem Grund sie in der Nachkriegszeit lanciert wurde. Hier nun der zweite Teil. In unserem 3. und letzten Teil wird Herbert Schui Parallelen zum schwarz-gelben Koalitionsvertrag der Bundesregierung ziehen. Die Redaktion.

3. Der autoritäre Staat der Sozialen Marktwirtschaft

Das Ziel muss demnach die Stärkung, die Befreiung des Staates sein. Eucken schreibt: „Wenn der Staat aber erkennt, wie große Gefahren auch ihm aus der Verflechtung mit der Wirtschaft entstanden sind, wenn er die Kraft findet, sich vom Einfluss der Massen (sic!) frei zu machen ..., - dann ist auch in den altkapitalistischen Ländern einer kräftigen weiteren Entfaltung des Kapitalismus in neuartiger Gestalt die Bahn geebnet.“ 1)

Im Ziel der Befreiung des Staates, so wie Eucken dies 1932 benennt, stimmt er ausdrücklich mit Carl Schmitt überein. Während aber Schmitt sich mit seinen Vorstellungen schließlich bei der NSDAP aufgehoben fühlt, verfolgt Eucken in seinen Nachkriegsschriften einen anderen Weg. 2) Er setzt auf vollständige Konkurrenz, um das Verhältnis von Wirtschaft und Politik, den Zusammenhang von Interessengruppen und Staat neu zu ordnen. Denn „Privateigentum bei vollständiger Konkurrenz bedeutet ... Ohnmacht, die Verfügungsmacht und Freiheit der anderen Eigentümer zu Lasten der Gesamtheit einzuschränken.“ 3) „Nur in einer einzigen Marktform tritt das Phänomen der wirtschaftlichen Macht ganz zurück: nämlich bei der Verwirklichung der vollständigen Konkurrenz.“4) „Vollständige Konkurrenz befreit den Staat von privaten Machtgruppen.“ 5) Indem der Staat durch das Mittel der vollständigen Konkurrenz die Voraussetzung dafür schafft, dass das „reine Staatsinteresse“ wieder zur Geltung kommen kann– dies betonen alle Ordo-Liberalen sehr nachdrücklich – unterscheidet sich ihr Kapitalismus vom Laissez-Faire. „Die Politik des Staates sollte darauf gerichtet sein, wirtschaftliche Machtgruppen aufzulösen oder ihr Funktionieren zu begrenzen.“6) Einer unmittelbaren Beaufsichtigung von Unternehmen oder Unternehmensgruppen durch den Staat, durch Gewerkschafts- oder Belegschaftsvertretungen und erst recht dem Gemeineigentum an Unternehmen ist dagegen zu misstrauen. Denn solche Kontrolleinrichtungen, so Eucken, neigen eher dazu, sich mit der Macht der Konzerne zusammenzutun, so dass sich das System noch weiter vom vollständigen Wettbewerb entfernt.


Wären bei uns Demonstrationen verboten, wenn sie etwas bewirken würden?

Einer Frage sollte bei der Beurteilung der Sozialen Marktwirtschaft sehr gründlich nachgegangen werden, nämlich was das reine Staatsinteresse ist, nachdem sich der Staat vom Einfluss der Massen freigemacht hat, und weiter, wer die „verfassungsmäßig zu verankernden Gewaltenteilung zwischen Staat und Wirtschaft“ durchsetzen soll? Denn schließlich geht es bei vollständigem Wettbewerb gegen die Konzerne – und gleichzeitig gegen die Gewerkschaften. Was in diesem Zusammenhang als gesellschaftliche Kraft übrigbleibt, die gegen die Konzerne und gleichzeitig die Gewerkschaften antreten könnten, das ist die „mittelständische“ Wirtschaft, gegebenenfalls die Beamtenschaft und das Militär.

4. Einkommensverteilung, Wettbewerb und Armenpflege

Als Nachweis, dass sich mit Sozialer Marktwirtschaft das Wohlfahrtsziel erreichen ließe, werden eine Reihe von theoretischen Gründen benannt, die ganz im Sinne der Neoklassik auf die Behauptung hinauslaufen, dass die Allokationseffizienz und damit der Output unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs maximiert werde. Der empirische Nachweis für die materielle Überlegenheit der sozialen Marktwirtschaft wird durch eine oberflächliche Interpretation der westdeutschen Sozialgeschichte zu erbringen versucht. 7) Die Argumentation ist einfach: Der Lebensstandard sei in der Nachkriegszeit erheblich gestiegen, Vollbeschäftigung sei erreicht worden; dies sei der Sozialen Marktwirtschaft zu verdanken.

Damit hat es den Anschein, als ob das gesellschaftliche Kräfteverhältnis der Nachkriegszeit, d.h. Vergleichsweise starke Gewerkschaften und eine wegen ihrer Zusammenarbeit mit dem deutschen Faschismus geschwächte Unternehmerschaft – was ja der Grund war für die Vorteilsposition der Gewerkschaften – nichts anderes gewesen sei als das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft selbst. Tatsächlich ist der Fortschritt nicht wegen der Sozialen Marktwirtschaft erreicht worden, sondern weil besonders die Gewerkschaften in erklärter Gegnerschaft zu diesem Konzept ihre Ziele erfolgreich in Konflikten verfolgt haben. Um dies an einem Beispiel zu illustrieren: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall könnte –unzutreffend – als ein Teil des Sozialen der Sozialen Marktwirtschaft verstanden werden. Aber ist dieses Verständnis richtig, wenn man bedenkt, dass sie in einem langen Streik durchgesetzt wurde, und dass Erhard als Mitschöpfer der sozialen Marktwirtschaft nachweislich nicht auf der Seite der Streikenden war?

In der Nachkriegszeit waren Gewerkschaften und Sozialdemokratie nicht auf der Seite der Sozialen Marktwirtschaft: Sie waren Linkskeynesianer. Sie argumentierten, dass Verteilungspolitik zugunsten des Massenkonsums (den kollektiven, sozialstaatlichen Konsum eingeschlossen) zu mehr Nachfrage und damit zu einer höheren Produktion von Reichtum führen würde. Eine solche Begründung für Einkommensverteilung lehnt die Soziale Marktwirtschaft strikt ab. Eucken schreibt zur Verteilung des Sozialproduktes, dass „die Preismechanik der vollständigen Konkurrenz – trotz vieler Mängel – immer noch besser ist als die Verteilung aufgrund willkürlicher Entscheidungen privater oder öffentlicher Machtkörper.“ 8)

Gewisse Korrekturen der marktbestimmten Einkommensverteilung sind im Konzept der sozialen Marktwirtschaft zulässig. Dies aber einzig aus sozialen Gründen, nicht dagegen, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen. Zwar dürfe, so Eucken, die Steuerpolitik genutzt werden, um bestimmte nachträgliche Korrekturen der Verteilung vorzunehmen, er betont aber, dass die Einkommenspolitik nicht dem Zweck der Vollbeschäftigung dienen könne. Der Einkommenspolitik Englands oder der USA in der Nachkriegszeit lehnt er ab. Die Vollbeschäftigungspolitik dort arbeite zwar ebenfalls mit dem Instrument der Steuerpolitik, „aber die Vollbeschäftigungspolitiker verfolgen hiermit einen ganz anderen Zweck. Sie wollen zu starkes Sparen verhindern. Deshalb sehen sie in hohen Einkommen, von denen erfahrungsgemäß eine großer Teil gespart wird, eine Gefahr.“ 9)

Diese Politik war in der Tat keynesianisch: Die Verteilung ist eine bedeutende Einflussgröße für die Höhe der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, die ihrerseits das Wachstum bestimmt. Eucken vertritt eine andere Theorie: Bei ihm bestimmt das Sparen die Investitionen. Die Besteuerung hoher Einkommen senkt die Investitionen und dämpft folglich das Wachstum. 10) Die tatsächliche Entwicklung der der 5oer und 6oer Jahre folgte der keynesianischen Theorie bzw. sie gab dieser Theorie Recht. Der politische Druck, mehr Sozial- und Einkommenspolitik zu betreiben, war groß und erfolgreich. Auf der anderen Seite musste sich das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft notfalls auch durch Nachgiebigkeit diesen Forderungen gegenüber politisch legitimieren. So kam es, dass der wirtschaftliche Erfolg keynesianische Ursachen hatte und dass sich die Protagonisten der Sozialen Marktwirtschaft nicht ohne Erfolg bemühten, die günstige wirtschaftliche Entwicklung als das Ergebnis ihrer Politik darzustellen.

Dass die Soziale Marktwirtschaft der Nachkriegszeit gelegentlich aus Gründen des politischen Opportunismus gute Mine zum bösen Spiel der Keynesianer gemacht hat, sollte nicht zu Verwechslungen führen: Die Soziale Marktwirtschaft lehnt die Staatsintervention vom Grundsatz her ab. Von einer möglichst staatsfreien Wirtschaft, der vollständigen Konkurrenz ohne Staatsintervention, wird ein eine „kräftige, weitere Entfaltung des Kapitalismus“ (Eucken) erwartet. Bei hohem Wirtschaftswachstum kann dann durch Sozialpolitik ein begrenzter Teil zur Behebung individueller Notlagen abgezweigt werden. Es geht um Armenpflege, nicht aber um ein staatliches System der sozialen Absicherung. Wenn beispielsweise Müller-Armack als „Betätigungsfeld künftiger sozialer Gestaltung“ den „Ausbau der Sozialversicherung“ 11) nennt, dann wird damit nicht etwa ihre Ausdehnung befürwortet. Denn zur Sozialpolitik schreibt Müller-Armack 1960: „Mit fortschreitender Expansion wachsen mehr und mehr Schichten in eine Lage hinein, in der ihnen ein höheres Maß an Selbsthilfe zugemutet werden kann.“ Gefordert wird „Konzentration auf die echten Fälle der Hilfsbedürftigkeit“ und eine „Aufgliederung der sozialen Hilfe in eine vom Staate gesicherte Grundversorgung und eine zusätzliche Schicht einer der eigenen Initiative überlassenen Eigensicherung (...).“ 12)

Aber auch hohes Wachstum als Voraussetzung für begrenzte Sozialpolitik hat nicht Vorrang bei der Sozialen Marktwirtschaft. Zunächst werden Wachstumsflauten mit Überregulierung, besonders auf dem Arbeitsmarkt erklärt. Dies wird begleitet von einer anderen Argumentation: Bei den grundsätzlichen Arbeiten von Eucken etwa ist die Neoklassik die grundlegende Wirtschaftstheorie. Sie verspricht ein Maximum an Wachstum dann, wenn es vollständige Konkurrenz gibt und keinen Saatsinterventionismus. Diese Vorstellung wird aufgegeben zugunsten der Vorstellungen Hayeks, wonach aus Gründen der Freiheit, der „Offenen Gesellschaft“, dem Wirtschaftsprozess kein Ziel von außen, so hohes Wachstum, Vollbeschäftigung oder soziale Gerechtigkeit, vorgegeben werden dürfe. 13) Politisch findet dies seinen Ausdruck beispielsweise im Grundsatzprogramm der CDU von 1978. Ganz im Sinne Euckens wird unverändert die Trennung der Sphären des Staates und der Wirtschaft gefordert. („Dem Bekenntnis zur Demokratie als Organisationsform des Staates entspricht das Bekenntnis zum Markt als Organisationsform der Wirtschaft.“ 14) Dies garantiere Freiheit, die nicht gegen ein höheres Wirtschaftswachstum eingetauscht werden könne. Denn: „Wir würden für die Soziale Marktwirtschaft auch dann eintreten, wenn sie weniger materiellen Wohlstand hervorbrächte als andere Systeme.“ 15) Dies wiederum wird eingeschränkt mit dem Hinweis, dass die Soziale Marktwirtschaft in der Vergangenheit materiell überlegen gewesen sei.

Damit kommt die Soziale Marktwirtschaft in ein Dilemma: Sie kann vollständigen Wettbewerb nun nicht mehr fordern mit dem Hinweis, dieser sei die Voraussetzung für größtmögliches Wachstum. Denn schließlich will sie auch bei niedrigem Wachstum aus Gründen der Freiheit ihr Konzept – und damit die vollständige Konkurrenz – durchhalten. Die Wettbewerbsidee kann dann nur noch begründet werden mit mythischer Personifizierung und Verabsolutierung der Marktautomatik, wie Nawroth dies kritisiert hat. Wird – so begründet – die Forderung nach vollkommener Konkurrenz beibehalten, dann können die Gewerkschaften unverändert mit ihren Lohnforderungen auf das Wettbewerbskonzept festgelegt werden: Sie haben sich an dem Lohnniveau zu orientieren, dass bei Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt Vollbeschäftigung gewährleisten kann. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, dann gehören sie zu den außerstaatlichen Machtkörpern, deren Einfluss im Rahmen der Trennung von Wirtschaft und Staat nachhaltig einzuschränken ist.

Ebenfalls soll soziale Gerechtigkeit kein Argument für Verteilungsforderungen sein. Denn „in der vollständigen Konkurrenz teilt ein anonymer Wirtschaftsprozess den Menschen ihre Einkommen zu ... Und so wird die Verteilung nicht nach ethischen Gesichtspunkten vollzogen, sondern sie ist einem ethisch-gleichgültigen Automatismus überlassen.“ 16) Aber dieses „ethisch-gleichgültige Grundprinzip der Wettbewerbswirtschaft“ ist dennoch eine Bedingung für die „Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit“, 17) denn es teilt das Einkommen entsprechend der für den Konsumenten erbrachten Leistung zu. Insofern ist leistungsgerechtes Einkommen gerechtes Einkommen, und es läßt sich sagen, dass ein Abglanz dieser Gerechtigkeit auch auf die Marktform der vollständigen Konkurrenz fällt. (Angedeutet wird hier bereits das später von Nozick und Buchanan entwickelte Konzept der prozeduralen Gerechtigkeit, wonach der Tausch und dessen Ergebnis dann als gerecht gelten, wenn die Tauschpartner freiwillig gehandelt haben. Eucken würde im Gegensatz zu Nozick unterstellen, dass dies von der Marktform abhängt.)

Erst wenn durch „Marktmachtstellungen“ Monopolrenten realisiert werden, wird die Einkommensverteilung ungerecht. „Soziale Gerechtigkeit sollte man ... insbesondere dadurch herzustellen versuchen, dass man die Einkommensverteilung den strengen Regeln des Wettbewerbs ... unterwirft“. 18) Ähnlich äußert sich die CDU in ihren Düsseldorfer Leitsätzen von 1949, zu denen Müller-Armack positiv anmerkt, dass sie den Begriff der sozialen Marktwirtschaft in der Öffentlichkeit herausgestellt hätten. 19) Die freie Wirtschaft alten Stils, d.h. Der Laissez-Faire-Liberalismus, habe, so die Leitsätze, die wirtschaftliche Ausbeutung der Schwachen durch die Mächtigen ermöglicht. Leistungswettbewerb und Monopolkontrolle soll dies verhindern. Die Planwirtschaft habe ebenso wie die freie Wirtschaft alten Stils unternehmerisches Rentnertum gezüchtet und zu unsozialer Einkommensverteilung geführt. Die soziale Marktwirtschaft könne das „Schmarotzertum“ auf allen Gebieten ausschalten. (Der spezielle Begriff des „Sozialschmarotzers“ ist allerdings erst später entwickelt worden.) In der Folge wird allerdings zunehmend darauf verzichtet, Monopolrenten zu kritisieren. 20)

5. Vollständige Konkurrenz – nur noch auf dem Arbeitsmarkt

Von der Verwirklichung des vollständigen Wettbewerbs als unabdingbarer Voraussetzung der neuen Wirtschaftsordnung ist die Realität weiter denn je entfernt. Die Konzentration hat seit den 50er Jahren erheblich zugenommen und setzt sich international beschleunigt fort. Die staatlichen Vorkehrungen gegen diese Entwicklung waren dürftig. Erst 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, und das nach intensivem Druck der USA, die dieses Gesetz zur Voraussetzung für eine Aufhebung der alliierten Dekartellierungs- und Entflechtungsgesetze machten. 21) Und auch dieses Gesetz ist wenig weitreichend. So kann das Bundeswirtschaftsministerium Beschlüsse des Kartellamtes aufheben: Vom Monopolamt als einer „Vierten Gewalt im Staat“, wie Eucken dies gefordert hatte, ist längst nicht mehr die Rede. Auch die lange Diskussion um ein Verbändegesetz, das sich im Schwerpunkt gegen die Gewerkschaften richtete, hatte auf die Lobby von Industrie und Finanzsektor keine Wirkung. Die neuere Deregulierungsdebatte schließlich hat den Wettbewerbsgedanken in die Forderung nach der Privatisierung öffentlicher Unternehmen umgewandelt. Auch die Monopolkommission dokumentiert diese Veränderung: Sie hat sich zunächst mit der Messung der Konzentration befasst, nimmt dann die Diskussion um den arbeitsfähigen Wettbewerb auf, befürwortet schließlich Deregulierung als die vorrangige Aufgabe, um mehr Wettbewerb zu erreichen, und konzentriert sich gegenwärtig besonders auf die Deregulierung des Arbeitsmarktes, d.h. Auf die Beschränkung der gewerkschaftlichen Macht.


Vollständige Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt | Fotos: gesichter zei(ch/g)en

Ebenso wie in Politik und Gesetzgebung rückt die Wirtschaftswissenschaft von der Vorstellung ab, dass die vollständige Konkurrenz die beste Wettbewerbsform sei. In die Debatte gebracht wurde das in der englischsprachigen Literatur bereits lange diskutierte, dynamische Konzept der „workable competition“, der arbeitsfähigen Konkurrenz, d.h. Eine obligopolistische Marktform, die besser für den technischen Fortschritt geeignet sei als die „Schlafmützenkonkurrenz“ des vollständigen Wettbewerbs (so die Kampfeslosung der Kantzenbachfraktion in der Auseinandersetzung mit der Traditionalistengruppe um Hoppmann), weil sie einen intensiveren Wettbewerb erzwinge. 22) Wenn es um den Zusammenhang von Produktivkraftentwicklung und Marktform geht, ist all dies sicherlich eine seriöse Frage. Euckens Anliegen jedoch der Trennung von Staat und Wirtschaft durch die Konkurrenzform findet hier keine Beachtung mehr.

Müller-Armack setzt in diesem Zusammenhang die Akzente neu: Die größte Gefahr für die Autorität des Staates geht für ihn von den bedeutenderen Machtgruppen, nämlich den Gewerkschaften, aus. Müller-Armack schreibt Ende 1969: „Ich habe die Vorstellung, dass der Unternehmer Macht im eigentlichen Sinne in unserer Gesellschaft ausübt, für abwegig. Mögen große Vermögen in unseren Gesellschaften investiert sein und als Gegenstand öffentlicher Sensationsberichte in der Presse dienen, sie üben zweifellos nicht annähernd soviel Macht aus wie andere festgefügte Organisationen: Gewerkschaften, Parteien, ja selbst die Kirchen.“ 23) Dieselbe Position vertritt Hayek. „Dass das, was moralisch falsch ist, nicht das Monopol, sondern nur die Verhinderung von Wettbewerb ist, (...) sollten sich besonders jene ‚Neoliberalen‘ vor Augen halten, die glauben, sie müssten ihre Unparteilichkeit dadurch beweisen, dass sie gegen alle Unternehmensmonopole genauso wettern wie gegen alle Gewerkschaftsmonopole, wobei sie vergessen, dass Unternehmensmonopole häufig das Resultat besserer Leistungen sind, während alle Gewerkschaftsmonopole auf der zwangsweisen Unterdrückung des Wettbewerbs beruhen.“ 24)

Traditionell hat die Soziale Marktwirtschaft die Gewerkschaften stets, ebenso wie etwa industrielle Monopole und Kartelle, als Machtkörper begriffen, die aufzulösen seien. Entstanden seien die Gewerkschaften, so Eucken, im Laissez-Faire-Kapitalismus als „teilmonopolistische Anbieter“, die den Unternehmen als „teilmonopolistische Nachfrager“ auf dem Arbeitsmarkt gegenübergestanden hätten. 25) Gewiß hätten die Gewerkschaften zu einer Verbesserung der Lage der Arbeiterschaft beigetragen, die größeren Wirkungen aber wären durch die steigende Arbeitsproduktivität, das verbesserte Verkehrswesen und die höhere Mobilität der Anbieter von Arbeit erzielt worden. (Dem Hinweis, dass nicht die Lohnkämpfe, wohl aber die steigende Arbeitsproduktivität zur Verbesserung der Lage der Arbeiterschaft beigetragen hätte, fehlt es an Logik: Denn es sind die Lohnkämpfe, und nicht eine Marktautomatik, die aus der Zunahme der Arbeitsproduktivität einen höheren Lebensstandard machen.) Die Herausbildung der Gewerkschaften habe, so Eucken weiter, das „Nachfrage-Teilmonopol“ der Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt in Richtung auf vollständige Konkurrenz verändert. 26) Entstanden sei schließlich nach Bildung der Arbeitgeberverbände ein höchst labiles bilaterales Monopol auf dem Arbeitsmarkt; wobei das fehlende stabile Gleichgewicht Staatsintervention auf diesem Markt auslöse. 27) Überwiege aber ein Nachfrage-Teilmonopol, dann komme den Gewerkschaften die positive Aufgabe zu, einen zu niedrigen Lohn dem Gleichgewichtslohn, d.h. Der Lohnhöhe bei Vollbeschäftigung im Sinne eines neoklassischen Arbeitsmarktmodells anzupassen. Dann „tragen sie zur Realisierung der Wettbewerbsordnung bei.“ 28)

Steigt der Lohn dagegen über den Wettbewerbslohn, so führt dies zu Arbeitslosigkeit. 29) Ein Mindestlohn, der bei anomalem Verhalten des Arbeitsangebotes erforderlich werden könnte (das wäre der Fall, wenn bei sinkenden Löhnen das Arbeitsangebot steigt, damit der Lebensunterhalt finanziert werden kann), ist allerdings gesetzlich zu regeln, ebenso wie etwa die Begrenzung der Arbeitszeit. 30) Für die Gewerkschaften bestehen also beim Aushandeln der Löhne klare Vorgaben; bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen ist, wenn unvollkommener Wettbewerb zu unangemessenen Ergebnissen führt, der Staat, nicht aber die Gewerkschaften, zuständig. Die Lohnhöhe hat sich – wie gesagt – am Vollbeschäftigungsziel zu orientieren. Referenzpunkt ist der neoklassische Arbeitsmarkt. Im Modell ist demnach bei Arbeitslosigkeit der Lohn entlang der Grenzproduktivitätskurve der Arbeit abzusenken. Da diese Kurve empirisch aber nicht zu bestimmen ist, kann bei Arbeitslosigkeit unter Berufung auf das Vollbeschäftigungsziel jede Lohnsenkung verlangt werden. Das ist die Lohnformel der Sozialen Marktwirtschaft. Wenn (besonders in der Zeit bis Mitte der 70er Jahre) so nicht verfahren wurde, dann nicht bei Beachtung der Regeln der Sozialen Marktwirtschaft, sondern gegen diese Regeln.

Dass es der Sozialen Marktwirtschaft um den deregulierten Arbeitsmarkt mit individuellen Arbeitsverträgen geht, daran kann kein Zweifel bestehen. „Während der Staat auf die Aufsicht und eventuelle Gestaltung der Formen beschränkt werden soll, in denen der Wirtschaftsprozess abläuft, muss im Rahmen der Märkte, auch des Arbeitsmarktes, Freiheit bestehen. Das ist das Ziel.“ 31) Und weiter: Es werde nicht bemerkt, was sich vor unseren Augen abspiele: „wie die Arbeiter und Angestellten ... durch Beseitigung des freien Arbeitsvertrages (...) in ihrer sozialen Position geschwächt werden und die Menschen in eine Apparatur und in die Hand von Funktionären geraten, die sie beherrschen.“ 32) Sicherlich betont Müller-Armack, dass „freie Gewerkschaften, freie® Tourismus (sic!)“ als Wert von der überlegenen Sozialen Marktwirtschaft verwirklicht worden wären, 33) aber aus Gründen der individuellen Freiheit mißtraut er zutiefst jeder Großorganisation: „Das Anwachsen der zentralen Lenkung führt in ...(den) Gewerkschaften zum Anwachsen eines bürokratischen Apparates..., der sich verselbständigt. Es beginnt die Herrschaft der Funktionäre (...)“. 34) Entsprechend sybillinisch fallen auch Müller-Armacks Bemerkungen zum „Betätigungsfeld künftiger sozialer Ordnung“ von 1948 aus, die er in seiner „künftigen Verfassung der Sozialen Marktwirtschaft“ (1973) nochmals bekräftigt. Zum Lohn heißt es: „Minimallöhne und Sicherung der Einzellöhne durch Tarifvereinbarung auf freier Grundlage“. Fraglos wäre diese Passage anders formuliert, wenn Kollektivvereinbarungen zwischen den Tarifvertragsparteien zur Festlegung der Löhne gemeint gewesen wären. Halten wir also fest: Die Soziale Marktwirtschaft fordert den „freien Arbeitsvertrag“. Der kollektive Lohntarifvertrag schwächt (!) die soziale Position der Arbeitenden und liefert sie den Funktionären aus.

Zum Stichwort Mitbestimmung wird eine soziale Betriebsordnung mit sozialem Mitgestaltungsrecht angestrebt, „ohne dabei die betriebliche Initiative und Verantwortung des Unternehmens einzuengen.“ 35) Was im Einzelnen gemeint ist, können die folgenden Zitate belegen: „Dass der Arbeitsvorgang in einem Betriebe ... in einem humanen, friedlichen und geordneten Verbande erfolgen muss, ist ein Ziel, dass jeder ... akzeptieren muss.“ 36) Eine „Mitentscheidung in wirtschaftlichen Fragen“ wird dagegen abgelehnt. „Dieses schwere Geschäft des Spitzenunternehmers einer Mitbestimmung zu unterwerfen, ... erscheint mir ... wenig sinnvoll.“ Aber in den bedeutenden „Wachstumsindustrien ist die unternehmerische Funktion so heikel, risikogeladen und setzt so seltene Fähigkeiten voraus, dass es nur wenig sinnvoll erscheint, die eigentliche Entscheidung durch das Gewicht mitbestimmender Funktionäre zu belasten, die nach ihrer Herkunft verständlicherweise nur in seltenen Fällen eine unternehmerische Begabung aufweisen.“ 37) Bedenken ergeben sich auch, weil „gegen die Fernsteuerung der Mitbestimmung seitens der Gewerkschaften“ vieles einzuwenden ist. 38) Nun kann es hier nicht darum gehen, das Für oder Wider zur Mitbestimmung zu erörtern und weiterhin die Frage, wie gut die unternehmerischen Qualitäten der Belegschaftsvertretungen sind oder sein sollen. Nur eines muss klar sein: Wenn die Gewerkschaften qualifizierte Mitbestimmung fordern, so können sie sich dabei nicht auf das Konzept der sozialen Marktwirtschaft berufen.

Angesichts dieser offenen Feindseligkeit der Sozialen Marktwirtschaft gegenüber den Gewerkschaften gibt die folgende Passage im letzten Grundsatzprogramm des DGB von 1996 einige Rätsel auf. 39) Dort heißt es: „Die soziale Marktwirtschaft hat einen hohen materiellen Wohlstand bewirkt“, Im Programmentwurf hatte es sogar noch treuherziger geheißen, dass die „soziale Marktwirtschaft [...] besser als andere Wirtschaftsordnungen geeignet [ist], die Ziele der Gewerkschaften zu erreichen.“ 40) Dies setzt sich fort in der Haltung des DGB zum Europäischen Verfassungsentwurf, bei dem Soziale Marktwirtschaft in Artikel I-3 (3) zur Verfassungsnorm werden soll. Anders dagegen die IG-Metall: Sie meldet entschieden Bedenken an. 41) (Eine eingehende Lektüre des Schrifttums der Hauptvertreter der Sozialen Marktwirtschaft würde die Aufnahme der genannten Feststellung in ein Gewerkschaftsprogramm verhindern.) (HDH)

_______________________________
1) derselbe, Staatliche Strukturwandlungen..., a.a.O., S.318
2) Traditionell wird von den Vertretern der sozialen Marktwirtschaft versucht, diese mit dem antifaschistischen Widerstand in Verbindung zu bringen. Die Positionen der einzelnen sozialen Marktwirtschaftler dürften aber recht unterschiedlich gewesen sein: Während Roepke und Rüstow immigrierten, läßt sich Müller-Armack wohl schwerlich dem Widerstand zurechnen. Seine Schrift „Staatsidee und Wirtschaftsordnung im neuen Reich“ vom Sommer 1933 (Berlin 1933, 62 S.) ist eine bedingungslose Verherrlichung des deutschen Faschismus. Bei großem Entgegenkommen ließen sich allenfalls einige Vorbehalte gegen die Wirtschaftsplanung der neuen Regierung herauslesen. In einer Publikation von Bombach/Lenel/Schlecht, über Euckens „Grundlagen der Nationalökonomie“ mit den Untertiteln: „Vademecum zu einem Klassiker der Sozialen Marktwirtschaft“ (Buchdeckel), „...zu einem Klassiker des Ordnungsdenkens“ (erste Seite), ... zu einem Wegbereiter der modernen Theorie in Deutschland (Titelseite des Buches), Verlagsgruppe Handelsblatt, Düsseldorf 1990, findet sich in den „Daten aus Walter Euckens Curriculum Vitae“ der Hinweis, dass Eucken seit 1940 „dem Gördeler-Kreis“ – so die Orthographie der Publikation – angehörte. Sehr intensiv dürfte das Engagement in der nationalkonservativ dominierten Goerdeler-Gruppe nicht gewesen sein; einschlägige Arbeiten belegen zwar, dass Carl Goerdeler mehrfach mit Ludwig Erhard über Wirtschaftsprobleme nach Beendigung des Krieges gesprochen hat und dass er dessen Denkschrift „Kriegsfinanzierung und Schuldenkonsolidierung“ in seinem politischen Testament als eine sehr gute Arbeit bezeichnet hat, der er ?Goerdeler? Im wesentlichen beistimme. „Er wird Euch gut beraten“, so Goerdeler an die Mitglieder seine Gruppe. Dennoch ist ungeklärt, ob Erhard der Goerdeler-Gruppe tatsächlich angehörte. Denn Ohlendorf, „sein Auftraggeber ?für die Denkschrift, H.S.? War ein fanatischer Nazi: Ohlendorf leitete zugleich als SS-Gruppenführer den Sicherheitsdienst Inland im Reichssicherheitshauptamt. Zuvor war er 1941 und 1942 für die Ermordung von 90.000 Menschen auf der Krim verantwortlich. Davon wußte Erhard damals nichts, genausowenig wie ihm klar war, dass er ein Exemplar seiner Denkschriftan einen Führer des Widerstandes gesandt hatte. Carl Goerdeler kannte er noch aus der Zeitum 1934, als er Reichskommissar für Preisüberwachung war.“ Spiegel-Archiv, Ludwig Erhard: Der Talisman der Deutschen. 03/1997, S. 92 – 103, hier 3. Seite, Hervorhebung von mir, H.S.Bestätigende Hinweise auf Eucken fehlen m.W. In der Literatur zur Goerdeler-Gruppe.
3) Eucken, Grundsätze..., a.a.O., S. 274
4) derselbe, Die Grundlagen der Nationalökonomie, 9. unveränderte Aufl., New York, Heidelberg, Berlin 1989, S. 201, Hervorhebung im Original
5) derselbe, Grundsätze..., a.a.O. S. 293
6) ebenda, S. 334, Hervorhebung im Original
7) vgl. hierzu beispielsweise: Alfred Müller-Armack, Die Soziale Marktwirtschaft nach einem Jahrzehnt ihrer Erprobung, (1959), in: derselbe, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, Bern und Stuttgart 1976, S. 251 ff.
8) Eucken, Grundsätze..., a.a.O. S. 300.
9) ebenda, S. 301.
10) ebenda.
11) Müller-Armack, Vorschläge zur Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft (1948), in: derselbe, Genealogie..., a. a. O.S. 101. Müller-Armack zitiert die in 11 Punkten zusammengefaßten Ziele aus seinen „Vorschlägen“ erneut in seiner Schrift: „Die zukünftige Verfassung der Sozialen Marktwirtschaft (1973), in: ebenda, S. 187.
12) derselbe, Die Zweite Phase der Sozialen Marktwirtschaft. Ihre Ergänzung durch das Leitbild der neuen Gesellschaftspolitik (1960), in: derselbe, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, 2. Unveränderte Auflage, Bern und Stuttgart 1976, S. 284, Hervorhebung von mir, H.S.
13) vgl. hierzu Hayek, Grundsätze einer liberalen Gesellschaftsordnung, Ordo 1967, wieder abgedruckt in: derselbe, Gesammelte Aufsätze von F. A. Von Hayek, Freiburger Studien, Tübingen 1969.14) Grundsatzprogramm der CDU, beschlossen auf dem 26. Bundesparteitag, Ludwigshafen 23.-25.10.1978, Randziffer 67.
15) ebenda, Randziffer 69.
16) Eucken, Grundsätze..., a.a.O. S. 300.
17) ebenda, S. 315
18) ebenda, S. 317
19) Müller-Armack, HdSW, a.a.O. S. 390
20) In den Kurzfassungen der Düsseldorfer Leitsätze, wie sie beispielsweise von der Konrad Adenauer Stiftung ins Netz gestellt werden, fehlt die Passage „Schmarotzer“.
21) Reinhard Blum, Soziale Marktwirtschaft, Staatslexikon, 4. Band, Freiburg-Basel-Wien 1988, S. 1247, Blum bezieht sich hier auf W. Jäckering, Die politische Auseinandersetzung um die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), Berlin 1977
22) Erhard Kantzenbach, Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, Göttingen 1965. Erich Hoppmann, Wettbewerb als Norm der Wettbewerbspolitik, in: ORDO-Jahrbuch für Wirtschaft und Gesellschaft, Bd. 18, Stuttgart, New-York 1967
23) Müller-Armack, Der Moralist und der Ökonom. Zur Frage der Humanisierung der Wirtschaft (1969), in: derselbe, Genealogie der Sozialen Marktwirtschaft, 2. erweiterte Auflage. Bern und Stuttgart 1981, S. 134
24) Friedrich August von Hayek, Recht, Gesetzgebung und Freiheit, Band 3, Landsberg am Lech 1981, S. 117f. Müller-Armack bezieht sich -übrigens häufiger als Eucken- auf Hayek, wobei beide stets volle Übereinstimmung mit Hayek ausdrücken. Soziale Marktwirtschaft ist eben nichts anderes als eine politische Kampfparole des Neoliberalismus
25) Eucken, Grundsätze..., a.a.O., S. 186
26) ebenda, S. 46
27) ebenda, S. 214
28) ebenda, S. 323
29 ebenda
30) ebenda, S. 304, ebenso Müller-Armack, wonach der staatliche Mindestlohn marktwirtschaftlich unproblematisch sei. Müller-Armack, Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft (1946) in: derselbe, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik. Bern und Stuttgart 1976, S. 132
31) Eucken, Grundsätze a.a.O., S. 189F
32) ebenda, S. 192
33) Müller-Armack, Unser Jahrhundert der Ordnungsexperimente, März 1972, in: Genealogie , a.a.O., S. 144
34) Müller-Armack, Abhängigkeit und Selbständigkeit in den Wirtschaftsordnungen (1951), in: derselbe, Wirtschaftsordnung ... a.a.O., S. 223F
35) Müller-Armack, Vorschläge zur Verwirklichung der Sozialen Marktwirtschaft (1948), in: derselbe, Genealogie, a.a.O., S. 100F
36) derselbe, Der Moralist, a.a.O., S. 133
37) ebenda, S. 135
38) derselbe, Die zukünftige Verfassung der Sozialen Marktwirtschaft, a.a.O., S. 192
39) Die Zukunft gestalten. Grundsatzprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes Beschlossen auf dem 5. Außerordentlichen Bundeskongreß am 13.-16. November 1996 in Dresden, Abschnitt II.5
40) 5. Außerordentlicher Bundeskongress des DGB in Dresden, 13.-16.11.1996, Protokoll, S. 381.
41) Erklärung des Vorstandes der IG Metall zum „Vertrag über eine Verfassung für Europa“. Frankfurt, 13.12.2004



Herbert Schui ist emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Bundestagsmitglied der Linkspartei. Er ist einer der Mitbegründer der "Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik" und im Wissenschaftsbeirat von Attac aktiv. 





Schui, Herbert: Gerechte Verteilung wagen!
Verlag VSA, 2009, 179 Seiten, 14,80 Euro
ISBN 978-3-89965-358-8
Neue ISBN: 978-3-89965-358-8


Online-Flyer Nr. 232  vom 13.01.2010

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