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Aktueller Online-Flyer vom 27. April 2024  

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Lokales
Urteile gegen Markus Beisicht, Jörg Uckermann und pro NRW
Richtig teure Unwahrheiten
Von Eberhard Reinecke

In unserem Online-Flyer  216 berichteten wir über einen Prozess um die Vergangenheit des pro NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht gegen den Betriebratsvorsitzenden des Krankenhauses Leverkusen, Wolfgang Stückle, und den Antifaschisten Fritz Kunkel. Beisichts Erfolg gegen die beiden nimmt sich eher bescheiden aus; nun muß er selber zahlen. Und zwar kräftig.

Muß kräftig zahlen – Markus Beisicht
Foto: Arbeiterfotografie
650 € von jedem der beiden hatte Beisicht als Anwaltshonorar gefordert, knapp 230 pro Person kamen für ihn dabei heraus. Da Beisicht fast zwei Drittel der Kosten dieses Prozesses zu tragen hat, wird nicht viel übrig bleiben. Stückle und Kunkel hatten einen von Gewerkschaftssekretär Willi Oberländer unterzeichneten Flyer an einem Infostand von pro NRW verteilt, in dem - gestützt u.a. auf einen SPIEGEL-Bericht und die Bonner Stadtzeitung "De Schnüss" - mitgeteilt wurde, dass Beisicht 1987 als Bundesvorsitzender der neofaschistischen Hochschulgruppe Ring Freiheitlicher Studenten in einer Veranstaltung des RFS in der Kölner Uni festgenommen worden sei. Beisicht bestritt seine damalige Festnahme, und, es sei in seinem Auto auch kein Sprengstoff gefunden worden. Diese Vorwürfe ließen sich tatsächlich nicht bestätigen, was aber nicht bedeutet, dass Beisicht mit der ganzen Ausseinandersetzung nichts zu tun hatte.
 
Umgekehrt lief es nun in den Verfahren von Wolfgang Stückle, der von pro NRW wahrheitswidrig als Mitglied der MLPD (Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands) bezeichnet worden war. Das Landgericht Köln hat gegen pro NRW ein Ordnungsgeld von 2.000 und gegen Markus Beisicht eins von 4.000 € festgesetzt, weil sie die entsprechende Behauptung (Stückle sei Mitglied der MLPD) wiederholt hatten, bzw. nicht rechtzeitig gegen deren weitere Verbreitung über you-tube vorgegangen waren. Beisicht stellt sich bekanntlich gern als Vorkämpfer des Rechtsstaates, gegen Korruption und Vetternwirtschaft dar. Wir gehen deshalb davon aus, dass Beisicht deshalb das Zwangsgeld aus seinem eigenen Einkommen zahlen wird und dafür nicht in die Parteikasse greifen wird.
 
Eigenes Wahlwerbevideo nicht gekannt?
 
Ein weiterer Vorkämpfer dieser teutschen Tugenden, Jörg Uckermann, hatte bereits am Mittwoch, 28. Oktober einen Einblick in sein Verständnis von Ehrlichkeit gegeben. Auch ihm gegenüber hatte Wolfgang Stückle eine einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die Uckermann Widerspruch eingelegt hatte. Die Behauptung „Stückle = MLPD“ war nämlich in einem Video enthalten, das auch eine Rede von Uckermann enthielt, der damit um Stimmen für seine Kandidatur zum Oberbürgermeister in Leverkusen warb. Trotzdem wollte er – natürlich vergeblich – dem Gericht weismachen, er habe den Inhalt des Videos nicht gekannt. Das Gericht hat eine bereits vorher erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
 
Eines sollte nun auch die hartnäckigsten „pro-Wähler“ nachdenklich machen. Was ist eigentlich von einem Politiker zu halten, der nicht einmal seine eigenen Wahlwerbespots kennt? Was weiß der überhaupt? (PK)

Online-Flyer Nr. 222  vom 04.11.2009

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