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Arbeit und Soziales
Sind 351 €, 435 € oder 500 € Beträge bedarfsdeckend?
Raus aus der Hartz-IV-Armut
Von Lothar Zedler

„Hartz-IV muss weg“ – mit dieser Metapher lässt sich der Zerfallsprozess der SPD nicht nur in einem Satz beschreiben; gleichzeitig lässt sich damit der Aufstieg der Linkspartei erklären, die sich sozusagen als Gegenthese zum neoliberalen Gesellschaftsentwurf identifiziert.

Der Neoliberalismus, in Deutschland seit 1975 auf dem Vormarsch, hat über die verschiedenen Phasen seine institutionelle Vorherrschaft vergrößert und steht fest in einem dialektischen Interaktionsgefüge von Politik, Lobbyisten, Stiftungen, Medien, Wissenschaftlern, Sportlern sowie Künstlern.

Als eines der größten neoliberalen Entwürfe sollte die Agenda-2010 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im globalen Wettbewerb sicherstellen. Ihr Inbegriff war die drastische Reduzierung der Unternehmenssteuern verbunden mit einer ebenso drastischen Absenkung der Staatsquote unter das EU-15-Niveau. In dieses Konzept integriert war bei den horrenden Einnahmeausfällen die Absenkung der Sozialtransfers. Damit sind wir dann bei Hartz-IV angekommen, von dem, und ich glaube da sind wir uns einig, niemand existenzsichernd leben kann. Wenn Hartz-IV weg muss müssen wir uns aber darüber gleichzeitig verständigen, über welches Nachfolgemodell wir uns unterhalten. Den Vorschlag der Mehrheit der linken Bundestagsabgeordneten mit 435 € kennen wir, wir kennen auch den Vorschlag des Bundesvorstandes der Partei DIE LINKE mit 500 €. Im folgenden einmal eine kleine Darstellung, welche Bedarfssätze im einzelnen daraus resultieren:


Bereits der Hartz-IV-Eckregelsatz in Höhe von 345 €, eingeführt zum 01.01.2005, implizierte die gleichen prozentualen Bedarfssätze.

Interessant ist, wie die bürgerliche Presse darauf reagierte. So etwa Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in seinem Buch Kein schöner Land. Die Zerstörung der sozialen Gerechtigkeit: „Der Sozialstaat garantiert ihnen (den ALG-II-Empfängern) ein Existenzminimum, bedient sich dabei neuerdings unanständiger Tricks. Für die Berechnung des Existenzminimums dienen die durchschnittlichen Verbrauchskosten unterer Einkommensschichten als Maßstab. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II das Existenzminimum jedoch nicht an Hand der aktuellen Vergleichszahlen bemessen, sondern mittels solcher, die vor acht Jahren erhoben wurden“.

Nach Untersuchungen des Forschungsinstitut für Ernährung in Dortmund können nach diesen Eckregelsätzen Kinder in einem ALG-II-Haushalt spätestens ab einem Alter von vier Jahren ernährungsphysiologisch nicht mehr adäquat ernährt werden. Das Institut hebt weiter hervor, dass bei einem Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren selbst die Eckregelsätze eines Erwachsenen nicht ausreichen, weil diese einen höheren Energie- und Ernährungsbedarf haben.

Die Erhöhung des Eckregelsatzes von 351 € auf 435 € oder 500 € löst das Problem der materiellen und kulturellen Ausgrenzung armer Menschen nicht. Die Belastungen, denen Langzeitarbeitslose ausgesetzt sind, sind schwerwiegend. Statistisch ist abgesichert, dass Langzeitarbeitslose um ein bis zu zwanzig bis neunzig Prozent höheres Risiko haben, in vergleichsweise jungen Jahren zu sterben, körperliche Erkrankungen um etwa dreißig bis achtzig Prozent häufiger auftreten und sich das Maß psychischer Leiden ins unermessliche potenziert. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen hat im Jahr 2005 in einer Studie pro 100 Pflichtversicherter die Krankenhaustage wegen psychischer Erkrankungen untersucht und ist dabei zu einem erschreckenden Ergebnis gelangt: Während auf beschäftigte Männer pro Jahr 16 Krankenhaustage anfallen, waren es unter den arbeitslosen Männern 71! Bei den Frauen beträgt dieses Verhältnis 20 : 64.

Wir leben in einer postmodernen Gesellschaft, in der typische Bindungen, wie z. B. familiale Bindungsmuster, sich zwar nicht auflösen, aber deren ehemalige Bedeutung spätestens mit dem Ende des zweiten Weltkrieges zurück gehen. Lebenslagen individualisieren sich und soziale Milieus (z. B. Freunde, Mitmenschen in Vereinen, Verbänden etc.) treten neben die Familie oder über- nehmen deren Funktion nicht nur in der Integration, sondern auch der sozialen und psychischen Stabilisierung. Und die ist eben für erwerbslose Menschen wichtig. Wichtig ist für sie auch die Teilhabe am öffentlichen Leben. Und die findet nun einmal bei Menschen, die sich nicht zurück ziehen wollen, durchaus auch in der Kneipe statt. Die Kneipe ist eine der ältesten Institutionen der Alltagswelt und den Menschen daher bestens vertraut. Wer nicht nachvollziehen kann, welchen sozialen Interaktionsraum die Kneipe darstellt, empfehle ich das Buch von Thomas Krämer-Badoni Die Kneipe. Zur Soziologie einer Kulturform oder „Zwei halbe auf mich“. Umso weniger kann ich allerdings auch nachvollziehen, dass selbst nach dem günstigsten Modell des Bundesvorstandes dafür lediglich 15 € monatlich zur Verfügung stehen. Das ist soziale und kulturelle Ausgrenzung und ist von einem Kampf gegen den Neoliberalismus weit entfernt. Das selbst die Erwerbslosen-initiative für das Modell der 500 € votiert, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Strukturprägend für eine individualisierte Gesellschaft ist die Zunahme der Single-Haushalte. In Berlin immerhin ein Drittel aller Haushalte. In diesen Haushalten werden oftmals Haustiere gehalten, die für die Bewohner wichtige soziale und psychische Funktionen wahrnehmen. Nur die sind nach dem 435 € oder 500 € Modell in den Bedarfssätzen auch überhaupt nicht vorgesehen. Für ziemlich arrogant und taktisch unklug würde ich es halten, sich dieser Thematik nicht zu öffnen.

Ebenfalls in den Regelsätzen nicht vorgesehen ist die Zugehörigkeit zu einem Verein. Ist das für einen Erwerbslosen nicht drin? Ist es sinnvoll, in einer extremen Lebensphase – und das ist die Phase der Erwerbslosigkeit in den meisten Fällen – einem Menschen soziale Interaktion abzuschneiden?

Während für Telefon und Fax nach dem Vorschlag des 500 €-Modell im Monat 30 € zur Verfügung stehen, vermisse ich die Möglichkeit eines eigenen Internetzugangs zu Hause. Warum muss denn ein Erwerbsloser erst in die jeweilige ARGE oder Agentur für Arbeit, um sich dann an überfüllten Geräten Stellenangebote heraus zu suchen? Zudem eröffnet ein eigener Internetzugang kulturelle Teilhabe. Auch hier stellt sich die Frage, ob die einem Erwerbslosen verwehrt werden soll.

Ein Erwerbsloser muss nach dem Willen der ARGE laut Eingliederungsvereinbarung vier Bewerbungen in sechs Wochen auf den Weg bringen. Die Kosten dafür werden ersetzt, müssen jedoch zunächst von dem Betroffenen selbst vorgestreckt werden. Bei den spärlichen Regelsätzen muss man sich allerdings die Frage stellen, ob man das nicht vorab in den einzelnen Regelsätzen schon berücksichtigen kann?

Abzulehnen ist auch der monatliche Bedarfssatz in Höhe von 20 € monatlich oder 0,67 € täglich bei dem 500€-Vorschlag für die Gesundheitspflege. Eine adäquate gesundheitliche Versorgung ist bei der fortgeschrittenen Privatisierung medizinischer Leistungen bei diesem Minimalbetrag überhaupt nicht denkbar.

Festzuhalten bleibt, dass die Absenkung der Sozialtransfers in der Bundesrepublik im EU-15-Ver-gleich am weitesten vorangeschritten ist, wie die folgende Abbildung (Abb. 13428) zeigt.

 Die Tatsache, dass Deutschland relativ viel für die Sozialhilfe ausgibt, darf nicht zu der Inter-pretation führen, Deutschland sei besonders „sozial“, sondern ist auf die hohe Arbeitslosigkeit zurückzuführen sowie auf den Umstand, dass Niedriglöhner und prekär Beschäftigte trotz Vollzeit-beschäftigung auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Diese Entwicklung ist nicht ohne Auswirkung auf das politische System geblieben. Hohe Erwerbs-losigkeit, prekarisierte Arbeits-verhältnisse sowie die gleichzeitige Absenkung der sozialstaatlichen Transfer-leistungen haben zu einem Vertrauensverlust der Eliten in der Bundesrepublik geführt. In diesem Kontext ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland auch hier wiederum einen Spitzenplatz einnimmt, wie die folgende Abbildung verdeutlicht:

Die SPD hat mit dem Projekt Agenda-2010 und der Absenkung der Sozialtransfers ihre ein- schlägigen Erfahrungen sammeln können. Umso erstaunlicher ist es, dass die Mehrheit ihrer Funktionäre die erlittenen Mitgliederverluste und Wahlniederlagen nicht in Zusammenhang mit der Agenda-2010 in Relation setzen will oder kann. Von daher ist Vorsicht geboten, die ALG-II-Bedarfssätze bürokratisch und ohne jegliche Orientierung an der gesellschaftlichen Realität der Menschen festzusetzen. Sinnvoll in diesem Kontext wäre eine breit angelegte Diskussion mit den Betroffenen etc.

Vorsicht ist oberstes Gebot: Wer heute die Anhebung der ALG-II-Bedarfssätze auf 435 € oder 500 € befürwortet, darf sich morgen über Renten auf diesem Armutsniveau nicht beklagen

Der heutige ALG-II-Bedarfssatz in Höhe von 351 € entspricht in etwa dem Grundsicherungsbetrag im Alter. Das heißt, wer aus welchen Umständen auch immer nicht in der Lage war, in seinem Erwerbs- leben eine Rente über dem ALG-II-Niveau anzusparen, bekommt die Grundsicherung auf dem ALG-II-Niveau. Ich habe bereits vor ca. einem Jahr in einem Positionspapier Hartz-IV und Abbau der Arbeitslosigkeit:  „Was ist aus linker Perspektive zu tun?", welches in voller Länge auf der Homepage DIELINKE.NRW zu finden ist, darauf aufmerksam gemacht, dass bereits jetzt 38 Prozent der Rentner und über 90 Prozent der Rentnerinnen eine Rente nur bis 900 € monatlich beziehen. Weiter erhalten 27 Prozent der Rentner und über 7 Prozent der Rentnerinnen eine Rente in der Höhe von 901 bis 1200 €.

Einige von euch werden jetzt diesen Sprung von mir nicht nachvollziehen können. Jetzt mal ganz pragmatisch. Die EU definiert Menschen als arm, die weniger als 60 Prozent des statistisch errechneten Nettodurchschnittseinkommen in dem jeweiligen Nationalstaat erhalten. Die Arbeits- gruppe Alternative Wirtschaftspolitik hat daraufhin für ALG-II-Empfänger die Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung vorgeschlagen und für das Jahr 2008 als monatliche Transferleistung 1000 € gefordert (Berechnungsgrundlage: 60 Prozent von 1666,67 € Nettodurchschnittsein-kommen Deutschlands 2008 = 1000 €). Das hat auch der linke Bundestagsabgeordnete Werner Dreibus aus Hanau, der 435 € fordert und 500 € für perspektivisch hält, durch seine Unterzeichnung gefordert. Während DIELINKE. immer wieder betont hat, Hartz-IV sei Armut per Gesetz, ist kaum nachvollziehbar, wie man mit der Forderung von 435 € bzw. 500 € die bürgerlich dominierte EU-Definition von Armut noch unterbietet. Der Mobilierungspotentiale für DIELINKE. wären doch völlig anders, wenn wir sagen würden: Wir, DIELINKE., fordern für die ALG-II-Empfänger und die Rentnerinnen und Rentner, die mit ihren Altersbezügen unter 60 Prozent des Nettodurchschnittseinkommen liegen, die Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung. Für das Jahr 2008 immerhin 1000 €.

Im internationalen Vergleich liegen die deutschen Rentnerinnen und Rentner bereits jetzt auf abge-schlagenen Plätzen, wie die folgende Abbildung verdeutlicht:

Aufgrund der hohen Arbeits-losigkeit der Altersgruppe der 55- bis 64-jährigen (Abb. 04020) ist leicht abzusehen, dass sich das deutsche Rentenniveau auf niedrigen Niveau im internationalen Vergleich stabilisiert. Die gegenwärtige Wirtschafts-krise, deren Ausmaße sich noch nicht voll ausgeprägt haben und deren Ende auch noch nicht absehbar ist, kann diese Abwärtsspirale noch weiter verstärken. Da es sich bei der Gruppe der ALG-II-Empfänger, der Altersgruppe der erwerbslosen 55- bis 64-jährigen und der Rentnerinnen und Rentner mit Armutsrenten (nach EU-Definition) um bevölkerungsmäßig große Gruppen handelt, wird deren Absenkung des Konsumniveaus eine weitere volkswirtschaftliche Abwärtsspirale zur Folge haben. Klug für DIELINKE. wäre es, aus politischen, volkswirtschaftlichen und sozialen Erwägungen heraus die staatlichen Transferleistungen für Erwerbslosigkeit und Rente völlig neu zu überdenken. Insofern sind die Überlegungen durch DIELINKE., das ALG-II auf 435 oder 500 € zu erhöhen, nicht zielführend. (HDH)

Dieser Artikel erschien ebenfalls bei Scharf-links.


Online-Flyer Nr. 192  vom 08.04.2009

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