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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz
Keine Freiheit ohne soziale Grundrechte!
Von Wolfgang Neškovic

“Wenn wir in einem freien Land leben wollen, so müssen wir anfangen, die Freiheit aus ihrer Einsamkeit zu befreien“, meint der rechtspolitische Sprecher der Partei DIE.LINKE Wolfgang Nešković, Mitglied des Deutschen Bundestages und ehemaliger Richter beim Bundesgerichtshof. Dafür muss das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz endlich konkretisiert werden. Doch offensichtlich gibt es weder bei CDU, FDP, SPD noch den Grünen eine Mehrheit dafür. Die Redaktion.

Deutschland ist ein freies Land. Dafür sorgen die Grundrechte in der Verfassung. Bei uns bestimmen die Bürgerinnen und Bürger selbst, ob sie mit der eigenen Yacht die Welt umsegeln oder doch lieber auf dem Balkon Urlaub machen. Es ist die freie Entscheidung der hier lebenden Menschen, ob sie ihre Kinder auf das private Eliteinternat oder auf die staatliche Hauptschule schicken. Bei uns können die Bürgerinnen und Bürger frei wählen, ob sie lieber ein Unternehmen gründen oder schlecht bezahlte Leiharbeit annehmen. Niemand kann Menschen in der Bundesrepublik zwingen, eine fünfstöckige Villa zu kaufen, wenn sie viel lieber unter der Brücke schlafen. Für die Einen ist die Freiheit wie ein blühender Garten voller wunderbarer Früchte der Möglichkeiten.


Wolfgang Nešković
Quelle: Webseite W. Nešković
Für die Anderen ist sie wie eine Wüste – wohin sie sich auch wenden, die Verheißung der Freiheit bleibt für sie nur heiße Luft. Auch für DIE.LINKE sind die Freiheitsrechte im Grundgesetz ein unentbehrlicher Bestandteil für eine lebenswerte Gesellschaft. Doch entsteht aus Freiheit allein noch keine Gerechtigkeit. Formale Freiheit ohne die materielle Basis für ihren Genuss ist reale Unfreiheit. Millionen Menschen in unserem Land erfahren diese reale Unfreiheit täglich in unterschiedlichen Graden. Sie verlangen zu Recht nach Freiheit von existenzieller Bedrohung, von Unbildung, von Armut und von Entwürdigung. Es kommt auch heute wieder darauf an, das jahrhundertealte Versprechen der Menschenrechte endlich vollständig einzufordern. Freiheit und Gleichheit sind keine unversöhnlichen Gegenspieler, sondern sie benötigen und ermöglichen einander. „Freiheit ohne Gleichheit ist Ausbeutung, Gleichheit ohne Freiheit ist Unterdrückung“ meinte einst Rosa Luxemburg. Soziale Grundrechte wären ein deutliches Mehr an Gleichheit, um der Freiheit auf die Sprünge zu helfen.

Traum von Freiheit und Gleichheit

Schon die französische Jakobinerverfassung von 1793 ergänzte die bürgerlichen Freiheitsrechte um soziale Grundrechte, kannte ein Recht auf Unterhalt und ein Recht auf Bildung. Die frühen sozialistischen Bewegungen des vorletzten Jahrhunderts sahen in sozialen Grundrechten die Menschenrechte der Arbeiter im Kampf um einen angemessenen Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand. Die Weimarer Verfassung der ersten Deutschen Republik enthielt „soziale Grundrechte“ zwar als Richtlinien der Politik, nicht aber als einklagbare Ansprüche der Menschen. Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1949 der Generalversammlung der Vereinten Nationen erstrebt eine Welt, in der alle Menschen auch und gerade „Freiheit von Not und Furcht“ genießen; Resolutionen der Generalversammlung sind jedoch ohne rechtliche Bindung und haben lediglich moralisches Gewicht. Bei der Schaffung des Grundgesetzes in den Jahren 1948/49 verzichtete man auf die Aufnahme sozialer Grundrechte, weil man meinte, im Falle ihrer Aufnahme bereits eine Wirtschaftsordnung vorzugeben, deren Wahl aber der Politik zu überlassen sei. Die bundesdeutsche Politik entschied sich dann für einen sozial abgedämpften Kapitalismus. In den Jahren des Wirtschaftsbooms und der Vollbeschäftigung verhallte die Diskussion um die sozialen Grundrechte nur vorübergehend, um dann in den siebziger Jahren neu aufzuleben.


Plakat gegen Abbau sozialer Grundrechte
Quelle: NRhZ-Archiv

Eine vom Deutschen Bundestag beauftragte Expertenkommission kam 1981 nach zweijähriger Beratung zu der Schlussfolgerung, dass soziale Ergänzungen des Verfassungstextes sinnvoll seien. Die Empfehlungen wurden nie umgesetzt. Auch 1990 im Zuge der Wiedervereinigung und der Diskussion zu einer gesamtdeutschen Verfassung fand sich keine Mehrheit für soziale Grundrechte in der »Gemeinsamen Verfassungskommission«. Seit dem Frühjahr dieses Jahres arbeitet eine fachübergreifende Arbeitsgruppe der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag intensiv an einem umfassenden Katalog sozialer Grundrechte, die den liberalen Grundrechten der Verfassung an die Seite gestellt werden sollen. Ebenso wie diese Freiheitsrechte sollen diese sozialen Grundrechte echte, einklagbare Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat schaffen. Der Katalog umfasst ein Grundrecht auf Arbeit, ein Grundrecht auf soziale Sicherung, ein Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum, ein Grundrecht auf gesundheitliche Daseinsvorsorge und ein Grundrecht auf Migration.


Früheres  Plakat der Kölner Montagsdemo
Foto: arbeiterfotografie.com

Soziale Grundrechte bieten Schutz

Würden diese neuen Grundrechte in den Verfassungstext Einzug halten, so erfüllten sie dort eine Doppelfunktion. Zum einen wären die sozialen Grundrechte geeignet, ohnehin bestehende Rechtspositionen (soziale Sicherheit) der Menschen zu stärken und zu ergänzen, um sie so vor weiterer Aushöhlung durch die Politik zu schützen. Zum anderen würde sich die Rolle des Staates für eine freie, demokratische Gesellschaft deutlich verändern. Der Staat wäre nun verpflichtet, seine gesamten politischen und finanziellen Ressourcen zur Durchsetzung der sozialen Grundrechte zu verwenden. Die Kritik daran ist absehbar. Sie überzeugt jedoch nicht. So alt wie die Diskussion zu sozialen Grundrechten sind auch die zwei Hauptargumente, mit denen sie stets verworfen wurden. Soziale Grundrechte seien ein Widerspruch zum Leistungsprinzip. Soziale Grundrechte seien außerdem nicht bezahlbar oder zwängen den Staat zumindest, zu ihrer Finanzierung wirtschaftliche Freiheiten zu beschneiden und unternehmerische Gewinne durch hohe Steuern zu schmälern. Wir aber leben schließlich in einem freien Land, oder?

Freiheit, gefangen in Einsamkeit


Ist die freie Profitgier von wenigen mehr wert als der Anspruch von vielen auf reale Freiheit? Darf man in einem freien Land die Erlangung von Reichtum höher schätzen als den humanen Wunsch nach Selbstverwirklichung? Was ist das für ein Staat, der die Freiheit der vielen nicht erfüllen mag, weil er die Egoismen einiger weniger als unabweisbar ansieht? Genießt die Freiheit der Wirtschaft tatsächlich Vorrang vor der Freiheit der Menschen? Sicher nicht. Soziale Grundrechte sind finanzierbar, wenn die Politik sie finanzieren will. Dazu braucht es den demokratischen Willen für Veränderungen, ein mutiges Parlament und eine neue Regierung. Wenn wir tatsächlich in einem freien Land leben wollen, so müssen wir anfangen, die Freiheit aus ihrer Einsamkeit zu befreien. Ein freies Land ist ein Land, in dem nicht einige, sondern möglichst alle frei sind. Das ist keine Gleichmacherei und dient dem Leistungsprinzip: Frei von Armut und Angst könnten die Menschen überhaupt erst beginnen, sich selbstbestimmt zu verwirklichen, unter gerechten Umständen miteinander fair zu wetteifern, sich mit ihren Leistungen zu messen. Es wäre dies eine Bundesrepublik, in der sich die Ideale von liberaler Freiheit und wirtschaftlicher Gleichheit zu versöhnen beginnen. Es wäre dies ein freies und gerechtes Land. (HDH)

Der Vorschlag zur Grundgesetzänderung finden Sie hier.


Online-Flyer Nr. 191  vom 01.04.2009

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