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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Arbeit und Soziales
Kölner Tagung zum herrschenden Arbeits-Unrecht, Teil 2
Wider die Atomisierung des Menschen
Von Hans-Detlev v. Kirchbach

Business Crime, also Arbeitsunrecht im weitesten Sinn, scheint ein unerschöpflicher journalistischer Fundus zu sein. Hier erscheint nun der zweite Teil der Veranstaltung von Business Crime Control vom 14.3. im Bürgerhaus Stollwerk in Köln. Zum Beispiel eine Kündigung nur auf Verdacht hin. In Deutschland kein Problem für Arbeitgeber, meint das Bundesarbeitsgericht. Recht eben nach Gutsherrenart. Die Redaktion.

Verbot der „Verdachtskündigung"!

Rechtsprechung nach Gutsherrenart musste auch ein unter einem Vorwand gefeuerten Betriebsratsmitglied von Eurest erleben. Dieser berichtete über die abenteuerlichen Zustände beim größten Kantinenunternehmen Europas. Das Mobbing sei beispielsweise soweit getrieben worden, dass sich eine Eurest-Betriebsrätin bei Ford in Köln die Pulsadern aufgeschnitten habe.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de


Der Fall Emmely braucht hier nicht nacherzählt zu werden, er ist weithin medienbekannt (siehe auch NRhZ  Nr. 175  vom 03.12.2008: Gefeuert nach 31 Jahren und  Nr. 187 vom 04.03.2009 „Kündigung wegen 1,30 Euro“). Viel Beifall und Zustimmung erntete die ehemalige Kaisers-Kassiererin allerdings mit ihrer Forderung nach Abschaffung der sogenannten „Verdachtskündigung". Diese in der Arbeitsrechtssprechung entwickelte Rechtsfigur stellt, wie in Emmelys eigener Geschichte, durch glatte Umkehr der Beweislast eine Falle für Arbeitnehmer dar. Sie kann insbesondere als Vorwand gegen lästige Betriebsräte oder sonst unbequeme Beschäftigte eingesetzt werden. Der „Arbeitgeber" braucht nur, und sei es durch eingefädelte Intrigen, das „Vertrauensverhältnis" selbst aktiv zu untergraben und kann sich dann auf das „zerrüttete Vertrauensverhältnis" berufen, um willkürliche Kündigungen auszusprechen. Die gerichtliche Absegnung solcher Machenschaften stelle eine Verdrehung rechtsstaatlicher Prinzipien dar – eben „Arbeits-Unrecht", befand die Versammlung.

Leiharbeit: Menschenangebot mit Umtauschrecht

„Wir hätten da was im Angebot ... Die Leute wollen heute ja nicht arbeiten. Nur dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Sie wissen  ja, wie das ist. Wenn’s nicht läuft, dann tauschen wir halt um." Soweit Originalzitate aus Kundengesprächen einer Kölner Leiharbeitsagentur,  übermittelt von einer ehemaligen Praktikantin. In der Tat repräsentiert die Leiharbeit, wie auch die Zeitarbeit, in gelegentlich geradezu brachialer Form die „Verdinglichung" der Arbeit - und der Arbeitenden – im Kapitalismus, die Reduktion von Menschen auf den Waren-Status eines bei mangelnder Tauglichkeit umtauschbedürftigen Werkzeugs. Was Marx vielleicht als Form wiedererkannt hätte, wie Menschen „verarbeitet" werden – so sein prägnanter und gerade angesichts der Leiharbeit bestürzend moderner Begriff für die „Instrumentalisierung"  und letztlich Zerstörung des Menschen im Kapitalismus.

Totalvermarktung der Lebendware


„Hire and fire" lautet im aufstrebenden Gewerbe der Leih- und Zeitarbeit das Motto der unbeschränkten Kapital-Freiheit. Die weitgehende Freiheit von sozialen Rechten, geschweige denn Arbeitsplatzsicherheit beinhaltet. Leiharbeit, so referierte Robert Fuß vom Hauptvorstand der IG Metall, war bis 1972 noch verboten, wurde dann durch das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz legitimiert, in der Folge immer mehr „liberalisiert".  Mit Hartz IV seien, so Gewerkschafter Fuß, die „letzten Hemmschwellen" gefallen.


Ausreichender DGB-Widerstand gegen Armutslöhne?
Fotos: gesichter zei(ch/g)en

„Liberalisieren, Deregulieren, neue Dynamik entfalten" lauten auch hier die ideologischen Leitstichworte. Der „Vermarktung" der menschlichen Arbeitskraft soll keine anachronistische Sozialsentimentalität mehr im Wege stehen. Dass ARGEn Arbeitssuchende und ALG-Empfänger zu Leih-und Zeitarbeit zwingt, ist mithin längst an der Tagesordnung. Von zehn Bewerbungen, die man der ARGE vorzuweisen habe, seien fünf von Leiharbeitsfirmen, und das sei durchaus die Regel, berichtete Jochen Lubig von der Initiative Kölner Arbeitslose in Aktion (KEAS).

Teile und herrsche

Angriffe auf die Menschenwürde sind angesichts solch systematischer „Verdinglichung" schon in scheinbar banalen Nebensächlichkeiten angelegt. Etwa, wenn Zeitarbeiter im bekanntlich humanistisch profilierten Bayer-Konzern schon durch kennzeichnende Kleidung stigmatisiert und von der Normalbelegschaft unterschieden werden, als Beschäftigte zweiter Klasse, die nicht dazugehören und für dieselbe Arbeit ungefähr den halben Tariflohn erhalten – in der Betriebskantine allerdings zum Ausgleich das Doppelte bezahlen  müssen. Eine Aufspaltung der Belegschaft, die unter den Beschäftigten nochmals eine spezielle Variante von „Klassengesellschaft" herstellt und Solidarisierung unterbindet. „Job aktiv" nennt sich im neoliberalen Frischwärts-Jargon derlei systematische Prekarisierung menschlicher Arbeit, die allerdings mit der Marxschen Definition, daß Menschen „vearbeitet" würden, doch weitaus präziser beschrieben scheint.   

Yellow Submarine

Die Leih-und Zeitarbeit profitiert  von der Existenz sogenannter „gelber Gewerkschaften". Das sind Scheingewerkschaften, Organisationen, die im Zweifel der „Arbeitgeberseite" näher stehen als den Beschäftigten und letztlich die Geschäfte des Kapitals verrichten, indem sie Streiks brechen oder Lohntarife auf niedrigem Niveau abschließen. Die privaten Postdienstleister etwa kamen auf die gloriose, aber nicht ganz neuartige Idee, gleich selbst eine Pseudo-„Gewerkschaft" zu gründen und ihre Beschäftigten mit mehr oder minder sanftem Nachdruck dazu anzuhalten, dieser gegen ihre eigenen Interessen gerichteten Vereinigung beizutreten. Als Gipfelpunkt der Selbstverhöhnung durften Beschäftigte privater Postunternehmen schließlich sogar unter der Fahne der gelben Schein-„Gewerkschaft" gegen Mindestlöhne demonstrieren, also gegen ihre eigenen Interessen. Wie weit die verdeckte Sklaverei im postmodernen Kapitalismus mittlerweile wieder gediehen ist, diese „Botschaft" immerhin verdanken wir solcherart den privaten Postdienstleistern.  

In der Leiharbeitsbranche liefern sogenannte christliche Gewerkschaften den „gelben" Farbton durch Abschluss von Dumping-Tarifen. An denen würden sich die Unionsparteien gerne orientieren, wenn sie denn überhaupt bereit wären, einen Mindestlohn für Leiharbeit einzuführen.

„Co-Management" als Selbstaufgabe

Gelb vor Augen kann einem aber auch werden, wenn man etwa an die „Transnet" denkt, die Eisenbahner-Gewerkschaft im DGB. Das fand jedenfalls Hans-Gerd Oefinger, der Sprecher der Initiaitive „Bahn von unten". Das „System Hansen" – benannt nach dem langjährigen Transnet-Vorsitzenden, der mittlerweile in den Vorstand der Bahn AG übergewechselt ist – bestand letztlich in freiwilliger „Selbstkastration einer Gewerkschaft" unter dem Leitmotto „Co-Management", so Oefinger. Dieses „Co" habe sich schließlich in ein weitestgehend unkritisches „Pro" ausgeweitet, ein Mitmachen also aller Konzepte des Mehdorn-Vorstandes bis hin zum Privatisierungskurs zu Lasten der Beschäftigten. Die Krise der Bahngewerkschaft zeigte sich übrigens schon 1999, als die  Bahnreiniger, überwiegend Arbeiter türkischer Herkunft, gegen ihre miesen Löhne und Arbeitsbedingungen streiken wollten und aus der DGB-Gewerkschaft austraten, weil diese ihnen in den Rücken fiel und keine Unterstützung gewährte.


Dr. Rolf Geffken
Perspektivlos ohne Solidarität

Wenn aber schon die kollektive Vertretung wankt, nicht eindeutig zu den Arbeitenden steht, schließlich bröckelt oder gar die Seiten wechselt, so ist kaum verwunderlich, dass einzelne ArbeitnehmerInnen, auf sich gestellt, kaum noch bereit sind, ihre Interessen auch individuell zu vertreten. Die Bereitschaft, für die eigenen Rechte einzutreten, sei nach seiner Beobachtung auf einen Tiefststand in seiner 32jährigen Praxis als Arbeitsrechtsanwalts gesunken, stellte jedenfalls Rolf Geffken fest. Diese Entwicklung sei nicht zufällig mit und seit der Hartz-IV-Gesetzgebung erheblich eskaliert.

Hensche: „Regelverletzung" gegen „Arbeits-Unrecht"

Vielleicht nehmen wenigstens die DGB-Gewerkschaften Warnsignale wie dieses aus der Kölner Veranstaltung mit in ihre künftige Arbeit gegen die Unrechtsstrukturen der herrschenden Verhältnisse. Und greifen zum Beispiel die Forderungen des ehemaligen IG-Medien-Vorsitzenden Detlef Hensche auf, wie etwa, sich offensiv für die Wiedergewinnung kollektiver

Detlef Hensche
Foto: NRhZ-Archiv
  Solidarität einzusetzen, sich einer „national" oder sonst begründeten Aufspaltung der Beschäftigten entgegenzustellen, alte Gewerkschaftsforderungen wie etwa das Recht auf politischen Streik und Generalstreik wieder offensiv auf die Tagesordnung zu setzen. Denn soziale Rechte, und Arbeitsrecht im positiven Sinne, ist nie als Gnadengabe gewährt, sondern stets offensiv gegen das Kapitalinteresse erkämpft worden. Das erneut zu erkennen, scheint angesichts des grassierenden „Arbeits(un)rechts“ und der eskalierenden Demontage sozialer Rechte von alarmierender Dringlichkeit. Sonst bleibt demnächst als leitender Rechtsgrundsatz übrig, dass – wie kürzlich der Europäische Gerichtshof fehlurteilte – sich alle Grundrechte und selbst die Menschenwürde der Marktfreiheit unterzuordnen hätten. Da wird es wo nicht bei wohlerzogener „Sozialpartnerschaft" bleiben können. Man wird das Recht beispielsweise auf politischen Streik nicht demütig erbitten können, sondern sich nehmen müssen. Detlef Hensche erinnerte daran: „Ohne permanente kalkulierte Regelverletzung seit 120 Jahren stünden wir noch in der Situation des Sozialistengesetzes des 19. Jahrhunderts". (HDH)

Online-Flyer Nr. 190  vom 25.03.2009

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